Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 22.09.2010 - 2 K 2467/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 249 Abs 1 S 1 Alt 1 HGB, § 5 Abs 4b S 1 EStG 2002, § 6 Abs 2 EStG 2002, § 5 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 5 Abs 4a EStG 2002
Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Vergütung zurückgenommener Mehrwegpaletten - wirtschaftliche Verursachung - Mehrwegpaletten als Anlagevermögen - Betriebs-Berater
Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Zurücknahme und Vergütung von Mehrwegpaletten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Rücknahme von (Individual-)Mehrwegpaletten ist zulässig
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Rücknahme von (Individual-)Mehrwegpaletten ist zulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verwendung individuell gekennzeichneter sog. Mehrwegpaletten durch einen Lieferanten für den Transport von Waren zum Kunden; Zulässige Bildung einer Rückstellung aufgrund der Pflicht zur Rücknahme und Vergütung von (Individual-) Mehrwegpaletten
Papierfundstellen
- BB 2011, 816
- EFG 2011, 149
Wird zitiert von ... (2)
- FG Hessen, 23.03.2011 - 4 K 1065/07
Bilanzsteuerliche Behandlung von Pfandgeldern
76 b) Bilanzmäßig stellt sich die Leergutabwicklung wie folgt dar: Da das Leergut dazu bestimmt ist, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen und nicht zum Verkauf oder Verbrauch bestimmt ist, handelt es sich um Anlagevermögen gemäß § 247 Abs. 2 HGB (Finanzgericht Rheinland Pfalz, Urteil vom 22.09.2010 II K 2467/08, EFG 2011, 149).Die Verpflichtung zur Auszahlung des Pfandgeldes ist als Annex untrennbar mit der Rückgabe des Leergutes verbunden und damit Teil der Sicherungsabrede (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.9.2010 2 K 2467/08 EFG 2011, 149).
- FG Köln, 14.01.2015 - 13 K 2929/12
Recycling: Systembetreiber dürfen für ausstehende Verwertungs- und …
Dieser Rechtsprechung folgend wird eine auch eine Rückstellungsbildung zur Rücknahme von Altautos (…vgl. hierzu Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 33. Aufl. 2014, § 5 Rz. 376), von Mehrwegpaletten (vgl. hierzu Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. September 2010 2 K 2467/08, EFG 2011, 149) oder von Elektro- und Elektronikgeräten (vgl. Tiedchen in Hermann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 5 EStG Anm. 704 "Rücknahmeverpflichtungen" m.w.N. (Stand Februar 2014)) zugelassen.