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   VG Gelsenkirchen, 28.12.2011 - 2 K 2503/11   

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https://dejure.org/2011,49419
VG Gelsenkirchen, 28.12.2011 - 2 K 2503/11 (https://dejure.org/2011,49419)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 28.12.2011 - 2 K 2503/11 (https://dejure.org/2011,49419)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 28. Dezember 2011 - 2 K 2503/11 (https://dejure.org/2011,49419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1678
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - 12 A 635/06

    Verpflichtung des Jugendamtes zur Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen bei

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 28.12.2011 - 2 K 2503/11
    vgl. z.B. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 7. November 2007 - 12 A 635/06 - nrwe.de, m.w.N.
  • VG Schwerin, 03.06.2015 - 6 A 719/12

    Inobhutnahme eines Kindes

    Allein darin kann das berechtigte Rehabilitierungsinteresse gesehen werden (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 28. Dezember 2011 - 2 K 2503/11 - Rn. 54, juris).
  • VG München, 25.09.2013 - M 18 K 12.1272

    Erledigung eines Verwaltungsakts; Prozessfähigkeit und Vertretung Minderjähriger;

    Nach dem Vorbringen der Klägerin zu 2), die sich dagegen wehrt, durch ihr Verhalten die streitgegenständliche Inobhutnahme, die einen gravierenden Eingriff in ihr von Art. 6 Abs. 2 GG geschütztes Erziehungsrecht darstellt, ausgelöst zu haben, was sie verständlicherweise als persönlichen Vorwurf auffasst, ist von einem schützenswerten Rehabilitationsinteresse auszugehen, das ein berechtigtes Feststellungsinteresse im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründet (vgl. VG Gelsenkirchen, U.v. 28.12.2011 - 2 K 2503/11 - juris Rn. 54; VG München, U.v. 18.2.2009 - M 18 K 07.3534 - juris Rn. 29).

    März 2011 gleichsam ohne Abstimmung mit dem Jugendamt vor die Tür setzen würde (vgl. VG München, U.v. 18.2.2009 - M 18 K 07.3534 - juris Rn. 40; VG Gelsenkirchen, U.v. 28.12.2011 - 2 K 2503/11 - juris Rn. 58).

  • VG Neustadt, 06.02.2020 - 4 K 1094/19

    Kinder- und jugendhilferechtliche Inobhutnahme; Klagebefugnis; psychisch

    Zum Zeitpunkt der Inobhutnahme am 17. September 2019 war er noch personensorgerechtsberechtigt für seinen in Obhut genommenen Sohn gewesen, sodass zu diesem Zeitpunkt die Inobhutnahme auch ihre Rechte aus Art. 6 Abs. 1 GG verletzen konnte (VG Schwerin, Urteil vom 3. Juni 2015 - 6 A 719/12 -, VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 28. November 2011 - 2 K 2503/11 - und VG Cottbus, Urteil vom 3. Juni 2015 - 6 A 719/12 -, jeweils juris).

    Der Kläger kann mit dem Rehabilitationsinteresse auch ein berechtigtes Interesse an der Feststellung geltend machen (VG Schwerin, Urteil vom 3. Juni 2015 - 6 A 719/12 -, VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 28. November 2011 - 2 K 2503/11 - und VG Cottbus, Urteil vom 3. Juni 2015 - 6 A 719/12 -, jeweils juris).

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