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   FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06 E, F   

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FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06 E, F (https://dejure.org/2011,58443)
FG Münster, Entscheidung vom 22.09.2011 - 2 K 2779/06 E, F (https://dejure.org/2011,58443)
FG Münster, Entscheidung vom 22. September 2011 - 2 K 2779/06 E, F (https://dejure.org/2011,58443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Negative Einkünfte aus einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausland: - Negative Einkünfte aus einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

    Auszug aus FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06
    Die Steuerpflichtigen, die für das Vorhandensein der Überschusserzielungsabsicht die Feststellungslast tragen, müssen hierzu die objektiven Umstände vortragen, aufgrund derer sie im Beurteilungszeitraum erwarten konnten, einen Gesamtüberschuss zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 7.12.1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825, unter II. 3., m.w.N.); schon das Streben nach einem nur "bescheidenen Überschuss" reicht aus (z.B. BFH-Urteil vom 15.12.1999 X R 23/95, BStBl. II 2000, 267, unter II. 3. c).

    Zukünftig eintretende Faktoren sind in die Beurteilung nur einzubeziehen, wenn sie bei objektiver Betrachtung vorhersehbar waren (BFH-Urteil vom 15.12.1999 X R 23/95 aaO unter II. 4. a cc).

    Dies gilt umso mehr, wenn die zukünftige Bemessung eines Faktors unsicher ist (BFH-Urteil vom 15.12.1999 X R 23/95, aaO, unter II. 4. a).

  • EuGH, 03.10.2006 - C-452/04

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE

    Auszug aus FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06
    Wenn die Kläger aus diesen Vereinbarungen in Art. 16 FZA unter Hinweis z.B. auf die Schlussanträge des Generalanwalts Phlippe Leger in der Rs. C-513/03 v. 30.06.2007 Tz. 37 "van Hilten", die "Fidium Finanz" Entscheidung des EuGH vom 03.10.2006, Rs. C-452/04 oder auch das BMF Schreiben vom 26.09.2003, IV A 5 - S 2227 - 1/03 ableiten, dass das FZA Bürgern der Vertragsstaaten Rechte verleihen soll, die der nationalen Steuergesetzgebung, d.h. hier dem § 2a Abs. 1 EStG entgegenstehen, so kann der Senat dem nicht folgen.

    Umgekehrt gehört die "Fidium Finanz" Entscheidung des EuGH vom 03.10.2006, Rs. C-452/04 nicht zu der nach Art. 16 Abs. 2 Satz 1 FZA anzuwendenden vor dem 21.06.1999 ergangenen Rechtsprechung des EuGH (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 07.09.2011 I B 157/10, DB 2011, 2695).

    Das Verfahren in der Rs. C-513/03 betrifft eine Frage des Erbschaftssteuerrechts und das Verfahren in der Rs C-452/04 die Erlaubnisvoraussetzungen einer gewerbsmäßigen Kreditvergabe.

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06
    Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 30.09.1997 IX R 80/94, BStBl. II 1998, 771).

    Haben die Steuerpflichtigen die Ferienwohnung indes auch selbst genutzt oder haben sie sich (z.B. bei der Vermietung durch einen Dritten) vorbehalten, die Ferienwohnung auch selbst zu nutzen, sind die Grundsätze des BFH-Urteils vom 30.09.1997 IX R 80/94, aaO nicht anwendbar.

    Werden Ferienwohnungen teilweise selbstgenutzt und teilweise vermietet, ist diese Art der Nutzung der Immobilie schon für sich allein Beweisanzeichen für eine (auch) private, nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängende Veranlassung der Aufwendungen (BFH-Urteil vom 30.09.1997 IX R 80/94, aaO, unter 2. d; vgl. dazu auch Beschluss des BVerfG vom 29.06.1995 1 BvR 1800/94, 1 BvR 2480/94, HFR 1995, 749).

  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97

    Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001

    Auszug aus FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06
    Ob die Vermietungstätigkeit einen Totalüberschuss erwarten lässt, hängt von einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose über die voraussichtliche Dauer der Vermögensnutzung, die in dieser Zeitspanne voraussichtlich erzielbaren steuerpflichtigen Erträge und anfallenden Werbungskosten ab (vgl. BFH-Urteil vom 9.05.2000 VIII R 77/97, BStBl II 2000, 660, unter A. I. 3. a, m.w.N.).

    Die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums können wichtige Anhaltspunkte liefern (BFH-Urteil in Urteil vom 9.05.2000 VIII R 77/97, aaO unter A. I. 3. a, m.w.N.).

  • BFH, 28.03.2000 - X B 82/99

    Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Auszug aus FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06
    Ist dies zu verneinen, können die Steuerpflichtigen gleichwohl nachweisen, dass sie zum maßgeblichen Zeitpunkt (Beginn der Vermietung) die objektiven Gegebenheiten verkannt und erwartet haben, zunächst angefallene Werbungskostenüberschüsse würden im Laufe der Tätigkeit durch Einnahmeüberschüsse ausgeglichen und insgesamt werde ein positives Gesamtergebnis erzielt (vgl. BFH-Beschluss vom 28.03.2000 X B 82/99, BFH/NV 2000, 1186, unter 2.).

    Bei der Ermittlung des "Totalüberschusses" aus Vermietung und Verpachtung ist von den Ergebnissen auszugehen, die sich nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften voraussichtlich ergeben werden (z.B. BFH-Beschluss vom 28.03.2000 X B 82/99, aaO unter 1.).

  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06
    Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5.09.2000 IX R 33/97, BStBl. II 2000, 676, unter II. 2); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt.

    Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden (z.B. BFH-Urteil vom 5.09.2000 IX R 33/97, aaO, unter II. 2. a (3), m.w.N.).

  • BFH, 26.10.2004 - IX R 57/02

    Ermittlung der Einkünfte bei Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06
    Im Streitfall müsse unterstellt werden, dass die Anzahl der Vermietungstage die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen erheblich (um mindestens 25 %) unterschreite (BFH-Urteile vom 26.10.2004, BStBl. II 2005, 388; und vom 14.01.2010, BFH/NV 2010, 869).

    In Betracht kommen z.B. einerseits Unbenutzbarkeit der Wohnung wegen Instandsetzungsarbeiten oder andere Vermietungshindernisse; andererseits aber auch Leerstand wegen unzureichender Vermietungsbemühungen, z.B. als Ausdruck der Absicht, die Ferienwohnung letztlich nur als Vermögensanlage und /oder für eine zukünftige Selbstnutzung vorzuhalten, (vgl. BFH-Urteil vom 26.10.2004 IX R 57/02, BStBl. II 2005, 388).

  • BFH, 25.11.1993 - IV R 37/93

    Verpflegungsmehraufwand und Reisekosten sind nur dann Betriebsausgaben im

    Auszug aus FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06
    Dabei sei nicht dargelegt und nachgewiesen, dass diese Aufenthalte während der normalen Arbeitszeit vollständig mit Arbeiten für die Wohnung ausgefüllt gewesen seien (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.1993, IV R 37/93, BStBl. II 1994, 350).

    Bleibt den Steuerpflichtigen aber genügend Zeit zur Erholung und konnten sie den Aufenthalt frei gestalten, ohne zeitlich ausschließlich oder vorwiegend mit Verwaltungstätigkeiten und/oder Wohnungsarbeiten beschäftigt zu sein (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 25.11.1993 IV R 37/93, 327, aaO), liegt eine Selbstnutzung vor.

  • BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94

    Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06
    Haben die Steuerpflichtigen (z.B. bei der Vermietung einer Ferienwohnung durch einen Dritten) die Selbstnutzung zeitlich beschränkt, ist (nur) die vorbehaltene Zeit der Selbstnutzung und im Übrigen die Leerstandszeit der Vermietung zuzurechnen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 13.08.1996 IX R 48/94, BStBl II 1997, 42, unter 1.).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 49/90

    Werbungskosten eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten

    Auszug aus FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06
    Bei den übrigen Aufwendungen, die sowohl durch die Selbstnutzung als auch durch die Vermietung veranlasst sind (z.B. Schuldzinsen, Haus- und Grundbesitzabgaben, Gebäude-AfA und Versicherungsbeiträge), ist eine Aufteilung auf die Zeit der Vermietung und auf die Zeit der Selbstnutzung geboten; dabei kommt als Aufteilungsmaßstab nur das Verhältnis der beiden Zeiträume zueinander in Betracht (BFH-Urteil vom 30.07.1991 IX R 49/90, BStBl II 1992, 27).
  • BFH, 24.08.2000 - V R 9/00

    Bemessungsgrundlage für Verwendungseigenverbrauch bei unterjähriger Nutzung

  • BFH, 07.12.1999 - VIII R 8/98

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch

  • BFH, 14.07.1993 - I R 71/92

    Steuerfreistellung der Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, das einer aktiv

  • BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94

    Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer

  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 14 K 1469/10

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgelder an Schweizer Privatschulen -

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 5794/08

    Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung bei Gewährung einer Leibrente

  • FG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - 3 K 1314/07

    Berücksichtigung der mit der Vermietung eines Ferienhauses in Portugal in 2004

  • EuGH, 28.10.2010 - C-72/09

    Établissements Rimbaud - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr -

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 2852/07

    Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen an eine Schweizer Schule als

  • BFH, 07.09.2011 - I B 157/10

    Steuerabzug bei einem in der Schweiz ansässigen Vergütungsgläubiger - Haftung des

  • BFH, 09.05.2012 - X R 3/11

    Kein Abzug des an eine schweizerische Privatschule gezahlten Schulgeldes -

  • FG Baden-Württemberg, 11.03.1998 - 5 K 2/96
  • BFH, 09.05.2012 - X R 43/10

    Kein Sonderausgabenabzug des an eine schweizerische Privatschule gezahlten

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

  • BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98

    Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus

  • BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83

    Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 14.01.2010 - IX B 146/09

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

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