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   FG Niedersachsen, 17.08.2005 - 2 K 319/02   

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https://dejure.org/2005,11423
FG Niedersachsen, 17.08.2005 - 2 K 319/02 (https://dejure.org/2005,11423)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.08.2005 - 2 K 319/02 (https://dejure.org/2005,11423)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. August 2005 - 2 K 319/02 (https://dejure.org/2005,11423)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebsstätte nur bei mieterähnlicher Rechtsposition des Nutzenden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 InvZulG; § 12 AO; § 13 AO
    Rückforderung der Investitionszulage für einen Sattelschlepper ; Vorliegen einer Betriebsstätte nur bei mieterähnlicher Rechtsposition des Nutzenden

  • Judicialis

    InvZulG § 2; ; AO § 12; ; AO § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG § 2; AO § 12 § 13
    Investitionszulage; Betriebsstätte; Verfügungsmacht - Betriebsstätte nur bei mieterähnlicher Rechtsposition des Nutzenden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsstätte nur bei mieterähnlicher Rechtsposition des Nutzenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückforderung der Investitionszulage für einen Sattelschlepper ; Vorliegen einer Betriebsstätte nur bei mieterähnlicher Rechtsposition des Nutzenden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 287
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.06.2000 - III R 9/96

    Investitionszulage: Zuordnung zu einer Betriebsstätte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.08.2005 - 2 K 319/02
    Eine Betriebsstätte liegt nur vor, wenn einem Steuerpflichtigen Räume zur ständigen Benutzung zur Verfügung stehen, über die er nicht nur eine vorübergehende Verfügungsmacht besitzt (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23.05.2002, III R 8/00; BStBl II 2002, 512; vom 7. Juni 2000, III R 9/96, BStBl II 2000, 592, m.w.N.; vom 7. Dezember 2000, III R 49/98, BFH/NV 2001, 911).

    Der Nutzende muss eine einem Mieter ähnliche Rechtsposition innehaben, die ihm nicht ohne weiteres entzogen oder ohne seine Mitwirkung nicht verändert werden kann (BFH-Urteil vom 7. Juni 2000, III R 9/96, BStBl II 2000, 592; BFH-Beschluss vom 12. September 2000, III B 48/99, - NV -, juris; BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 911).

    In Fällen, in denen die Betriebsstätte der Geschäftsleitung - wie im Streitfall - außerhalb des Fördergebiets liegt, sind nämlich die Wirtschaftsgüter, sofern keine eindeutige räumliche Zuordnung möglich ist, der Betriebsstätte zuzuordnen, zu der nach den Gesamtumständen des jeweiligen Falles (vgl. BFH-Urteile vom 27. Februar 1976, III R 71/75, nicht veröffentlicht, zu § 19 des Berlinförderungsgesetzes [BerlinFG]; vom 7. Juni 2000, III R 9/96, BStBl II 2000, 592 m.w.N.; vom 7. März 1996, II 502/94, EFG 1996, 771) die engeren Beziehungen besteht.

  • BFH, 07.12.2000 - III R 49/98

    Reisebüro - Omnibus - Gewerbliche Tätigkeit - Investitionszulage -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.08.2005 - 2 K 319/02
    Eine Betriebsstätte liegt nur vor, wenn einem Steuerpflichtigen Räume zur ständigen Benutzung zur Verfügung stehen, über die er nicht nur eine vorübergehende Verfügungsmacht besitzt (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23.05.2002, III R 8/00; BStBl II 2002, 512; vom 7. Juni 2000, III R 9/96, BStBl II 2000, 592, m.w.N.; vom 7. Dezember 2000, III R 49/98, BFH/NV 2001, 911).

    Der Nutzende muss eine einem Mieter ähnliche Rechtsposition innehaben, die ihm nicht ohne weiteres entzogen oder ohne seine Mitwirkung nicht verändert werden kann (BFH-Urteil vom 7. Juni 2000, III R 9/96, BStBl II 2000, 592; BFH-Beschluss vom 12. September 2000, III B 48/99, - NV -, juris; BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 911).

  • BFH, 10.11.1998 - I B 80/97

    Wohnräume von ArbN als Betriebsstätte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.08.2005 - 2 K 319/02
    Im Einzelfall kann es genügen, wenn aus tatsächlichen Gründen anzunehmen ist, dass dem Steuerpflichtigen ein bestimmter Raum zur ständigen Nutzung zur Verfügung gestellt und darüber hinaus seine Verfügungsmacht darüber nicht bestritten wird (BFH-Urteil vom 3. Februar 1993, I R 80-81/91, BFHE 170, 263, BStBl II 1993, 462, unter II. C. 3.e der Gründe, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 10. November 1998, I B 80/97, BFH/NV 1999, 665).
  • FG Niedersachsen, 07.03.1996 - II 502/94

    Anspruch auf Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.08.2005 - 2 K 319/02
    In Fällen, in denen die Betriebsstätte der Geschäftsleitung - wie im Streitfall - außerhalb des Fördergebiets liegt, sind nämlich die Wirtschaftsgüter, sofern keine eindeutige räumliche Zuordnung möglich ist, der Betriebsstätte zuzuordnen, zu der nach den Gesamtumständen des jeweiligen Falles (vgl. BFH-Urteile vom 27. Februar 1976, III R 71/75, nicht veröffentlicht, zu § 19 des Berlinförderungsgesetzes [BerlinFG]; vom 7. Juni 2000, III R 9/96, BStBl II 2000, 592 m.w.N.; vom 7. März 1996, II 502/94, EFG 1996, 771) die engeren Beziehungen besteht.
  • BFH, 12.09.2000 - III B 48/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsstätte -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.08.2005 - 2 K 319/02
    Der Nutzende muss eine einem Mieter ähnliche Rechtsposition innehaben, die ihm nicht ohne weiteres entzogen oder ohne seine Mitwirkung nicht verändert werden kann (BFH-Urteil vom 7. Juni 2000, III R 9/96, BStBl II 2000, 592; BFH-Beschluss vom 12. September 2000, III B 48/99, - NV -, juris; BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 911).
  • BFH, 23.05.2002 - III R 8/00

    Investitionszulage: Arbeitnehmerwohnung als Betriebsstätte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.08.2005 - 2 K 319/02
    Eine Betriebsstätte liegt nur vor, wenn einem Steuerpflichtigen Räume zur ständigen Benutzung zur Verfügung stehen, über die er nicht nur eine vorübergehende Verfügungsmacht besitzt (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23.05.2002, III R 8/00; BStBl II 2002, 512; vom 7. Juni 2000, III R 9/96, BStBl II 2000, 592, m.w.N.; vom 7. Dezember 2000, III R 49/98, BFH/NV 2001, 911).
  • BFH, 18.03.2009 - III R 2/06

    Betriebsstätte durch Nutzung eines LKW-Parkplatzes - Verfügungsmacht des

    Das FG wies die Klage durch Urteil vom 17. August 2005 2 K 319/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 287) ab.
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine

    Dass an der Anlage bzw. den Anlagenteilen und dem Grund und Boden lediglich ein vertragliches Nutzungsrecht der Klägerin besteht, steht der Annahme der eigenen Verfügungsmacht nicht entgegen (vgl. BFH, Urt. 18.3.2009 - III R 2/06 -, juris Rn. 14; Niedersächsisches FG, Urt. v. 17.8.2005 - 2 K 319/02 -, juris Rn. 18 ff.).
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