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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2003 - 2 K 337/00   

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https://dejure.org/2003,15254
FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2003 - 2 K 337/00 (https://dejure.org/2003,15254)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.02.2003 - 2 K 337/00 (https://dejure.org/2003,15254)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 2 K 337/00 (https://dejure.org/2003,15254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Höhe von Verpflegungsmehraufwendungen eines zur Einkommensteuer zusammenveranlagten Ehepaares; Anspruch auf einen Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten; Verpflegungsmehraufwendungen als Kosten einer doppelten Haushaltsführung bei einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit; Wohnungsbegriff i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG; Geltung der Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit; Einkommensteuer 1997

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit - Wohnungsbegriff i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG - Geltung der Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit - Einkommensteuer 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 1668/00

    Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit; Einkommensteuer 1998

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2003 - 2 K 337/00
    Diese Annahme versage jedoch, wenn der Steuerpflichtige eine Wohnung am Ort der Tätigkeit innehabe und dort - ebenso wie an seinem Hauptwohnort - die Möglichkeit habe, Mahlzeiten einzunehmen, so dass ihm typischerweise insoweit keine Mehraufwendungen für Verpflegung entstünden (FG Cottbus, Urteil vom 12. Dezember 2001 2 K 1668/00, EFG 2002, 321 m. w. N.).

    Die Auslegung des Begriffes Wohnung im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG weicht von der Rechtsprechung des FG Cottbus im Urteil vom 12. Dezember 2001, 2 K 1668/00, EFG 2002, 321 ab.

  • FG Sachsen-Anhalt, 05.03.2002 - 4 K 30010/99

    Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit;

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2003 - 2 K 337/00
    Die gesetzliche Anordnung der Dreimonatsfrist in § 9 Abs. 5 EStG i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG bezieht sich auch auf die Einsatzwechseltätigkeit, die in Satz 3 dieser Vorschrift geregelt ist (ebenso FG Thüringen Urteil vom 28. Februar 2001 III 634/00 EFG 2001, 884; a. A. FG Sachsen-Anhalt Urteil vom 05. März 2002 4 K 30010/99 EFG 2002, 1027 ).

    Soweit in der Lohnsteuerrichtlinie in Abschnitt 39 Abs. 5 die Norm hiervon abweichend ausgelegt wird, sieht sich der Senat an die Auslegung in der Lohnsteuerrichtlinie nicht gebunden (ebenso FG Thüringen a. a. O; anders FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 05. März 2002, 4 K 30010/99 EFG 2002, 1027 ).

  • BFH, 28.10.1980 - VIII R 34/76

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Baukostenzuschusses beim Vermieter

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2003 - 2 K 337/00
    Enthält eine derartige Richtlinie eine unzutreffende Rechtsanwendung, ist haben die Gerichte ihr nicht zu folgen (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1980, VIII R 34/76 BStBl II 181, 161).
  • BFH, 26.07.1991 - VI R 114/88

    Pkw - Jahresfahrleistung - Ansatz des Pauschbetrages - Dienstreisen - Kfz-Kosten

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2003 - 2 K 337/00
    Im Interesse der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen werden Richtlinien diesen Inhalts für die Gerichte als verbindlich angesehen, soweit sie nicht im Einzelfall zu einer unzutreffenden Besteuerung führen (BFH-Urteil vom 26. Juli 1991 VI R 114/88 BStBl II 1992, 105).
  • FG Thüringen, 28.02.2001 - III 643/00

    Verpflegungsmehraufwand eines Leiharbeitnehmers nur für die ersten drei Monate

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2003 - 2 K 337/00
    Die gesetzliche Anordnung der Dreimonatsfrist in § 9 Abs. 5 EStG i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG bezieht sich auch auf die Einsatzwechseltätigkeit, die in Satz 3 dieser Vorschrift geregelt ist (ebenso FG Thüringen Urteil vom 28. Februar 2001 III 634/00 EFG 2001, 884; a. A. FG Sachsen-Anhalt Urteil vom 05. März 2002 4 K 30010/99 EFG 2002, 1027 ).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02

    Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei

    Folgerichtig sind die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen daher auch für die Zeiten zu gewähren, in denen sich der Arbeitnehmer in seiner auswärtigen Unterkunft selbst aufhält (so auch FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. Februar 2003 2 K 337/00, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2003, 1195; a.A.: Günther, Finanzrundschau 1988, 496; ihm folgend von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 9 Rdnr. B 433c; ferner Blümich/Thürmer, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, 15. Aufl., § 9 EStG Rdnr. 567a; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, "Einsatzwechseltätigkeit" Rdnr. 54).
  • BFH, 27.07.2004 - VI R 43/03

    Verpflegung auf Baustellen nach drei Monaten nicht mehr steuerfrei

    b) Diese Auslegung wird auch durch die Entstehungsgeschichte des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG gestützt (ebenso: Thüringer FG, Urteil vom 28. Februar 2001 III 643/00, EFG 2001, 884; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. Februar 2003 2 K 337/00, DStR/Entscheidungsdienst 2003, 1195; Schmidt/ Drenseck, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 19 Rz. 60 "Reisekosten ab 1996").
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