Rechtsprechung
FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2003 - 2 K 337/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung der Höhe von Verpflegungsmehraufwendungen eines zur Einkommensteuer zusammenveranlagten Ehepaares; Anspruch auf einen Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten; Verpflegungsmehraufwendungen als Kosten einer doppelten Haushaltsführung bei einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit; Wohnungsbegriff i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG; Geltung der Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit; Einkommensteuer 1997
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit - Wohnungsbegriff i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG - Geltung der Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit - Einkommensteuer 1997
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 1668/00
Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit; Einkommensteuer 1998
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2003 - 2 K 337/00
Diese Annahme versage jedoch, wenn der Steuerpflichtige eine Wohnung am Ort der Tätigkeit innehabe und dort - ebenso wie an seinem Hauptwohnort - die Möglichkeit habe, Mahlzeiten einzunehmen, so dass ihm typischerweise insoweit keine Mehraufwendungen für Verpflegung entstünden (FG Cottbus, Urteil vom 12. Dezember 2001 2 K 1668/00, EFG 2002, 321 m. w. N.).Die Auslegung des Begriffes Wohnung im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG weicht von der Rechtsprechung des FG Cottbus im Urteil vom 12. Dezember 2001, 2 K 1668/00, EFG 2002, 321 ab.
- FG Sachsen-Anhalt, 05.03.2002 - 4 K 30010/99
Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit; …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2003 - 2 K 337/00
Die gesetzliche Anordnung der Dreimonatsfrist in § 9 Abs. 5 EStG i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG bezieht sich auch auf die Einsatzwechseltätigkeit, die in Satz 3 dieser Vorschrift geregelt ist (ebenso FG Thüringen Urteil vom 28. Februar 2001 III 634/00 EFG 2001, 884; a. A. FG Sachsen-Anhalt Urteil vom 05. März 2002 4 K 30010/99 EFG 2002, 1027 ).Soweit in der Lohnsteuerrichtlinie in Abschnitt 39 Abs. 5 die Norm hiervon abweichend ausgelegt wird, sieht sich der Senat an die Auslegung in der Lohnsteuerrichtlinie nicht gebunden (…ebenso FG Thüringen a. a. O; anders FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 05. März 2002, 4 K 30010/99 EFG 2002, 1027 ).
- BFH, 28.10.1980 - VIII R 34/76
Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Baukostenzuschusses beim Vermieter …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2003 - 2 K 337/00
Enthält eine derartige Richtlinie eine unzutreffende Rechtsanwendung, ist haben die Gerichte ihr nicht zu folgen (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1980, VIII R 34/76 BStBl II 181, 161). - BFH, 26.07.1991 - VI R 114/88
Pkw - Jahresfahrleistung - Ansatz des Pauschbetrages - Dienstreisen - Kfz-Kosten …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2003 - 2 K 337/00
Im Interesse der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen werden Richtlinien diesen Inhalts für die Gerichte als verbindlich angesehen, soweit sie nicht im Einzelfall zu einer unzutreffenden Besteuerung führen (BFH-Urteil vom 26. Juli 1991 VI R 114/88 BStBl II 1992, 105). - FG Thüringen, 28.02.2001 - III 643/00
Verpflegungsmehraufwand eines Leiharbeitnehmers nur für die ersten drei Monate …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2003 - 2 K 337/00
Die gesetzliche Anordnung der Dreimonatsfrist in § 9 Abs. 5 EStG i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG bezieht sich auch auf die Einsatzwechseltätigkeit, die in Satz 3 dieser Vorschrift geregelt ist (ebenso FG Thüringen Urteil vom 28. Februar 2001 III 634/00 EFG 2001, 884; a. A. FG Sachsen-Anhalt Urteil vom 05. März 2002 4 K 30010/99 EFG 2002, 1027 ).
- BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02
Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei …
Folgerichtig sind die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen daher auch für die Zeiten zu gewähren, in denen sich der Arbeitnehmer in seiner auswärtigen Unterkunft selbst aufhält (so auch FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. Februar 2003 2 K 337/00, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2003, 1195; a.A.: Günther, Finanzrundschau 1988, 496;… ihm folgend von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 9 Rdnr. B 433c;… ferner Blümich/Thürmer, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, 15. Aufl., § 9 EStG Rdnr. 567a;… Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, "Einsatzwechseltätigkeit" Rdnr. 54). - BFH, 27.07.2004 - VI R 43/03
Verpflegung auf Baustellen nach drei Monaten nicht mehr steuerfrei
b) Diese Auslegung wird auch durch die Entstehungsgeschichte des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG gestützt (ebenso: Thüringer FG, Urteil vom 28. Februar 2001 III 643/00, EFG 2001, 884; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. Februar 2003 2 K 337/00, DStR/Entscheidungsdienst 2003, 1195;… Schmidt/ Drenseck, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 19 Rz. 60 "Reisekosten ab 1996").