Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 K 3639/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 45 BeamtStG
Zur Frage der Rechtswidrigkeit der dienstlichen Beurteilung eines Richters wegen Befangenheit des Beurteilers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausbildung; Fortbildung; Laufbahn; Prüfung; Beurteilung; Dienstzeugnis; Personalakte - Dienstliche Anlassbeurteilung; Befangenheit des Beurteilers; Fürsorgepflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- betrifftjustiz.de , S. 5 (Kurzinformation)
Frühere OLG-Präsidentin bei Beurteilung befangen
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 K 3639/14
- VGH Baden-Württemberg, 22.08.2016 - 4 S 2644/15
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00
Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren …
Auszug aus VG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 K 3639/14
Die Feststellung einer tatsächlichen Voreingenommenheit des Beurteilers kann sich aus der Beurteilung selbst, aber auch aus seinem Verhalten in Angelegenheiten des zu beurteilenden Beamten oder diesem gegenüber während des Beurteilungszeitraums und des Beurteilungsverfahrens ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00 -, juris Rn. 32; BVerwG…, Urteil vom 23.04.1998 - 2 C 16/97 -, BVerwGE 106, 318, juris Rn. 13 f.). - BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97
Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche …
Auszug aus VG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 K 3639/14
Die Feststellung einer tatsächlichen Voreingenommenheit des Beurteilers kann sich aus der Beurteilung selbst, aber auch aus seinem Verhalten in Angelegenheiten des zu beurteilenden Beamten oder diesem gegenüber während des Beurteilungszeitraums und des Beurteilungsverfahrens ergeben (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00 -, juris Rn. 32; BVerwG, Urteil vom 23.04.1998 - 2 C 16/97 -, BVerwGE 106, 318, juris Rn. 13 f.). - BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus VG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 K 3639/14
Deswegen muss der Dienstherr Bewerbungen von Beamten oder Richtern um das höherwertige Amt zulassen und darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat, wobei der Leistungsvergleich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen ist (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, BVerwGE 147, 20, juris Rn. 19 ff.). - OVG Thüringen, 10.03.2014 - 2 EO 511/13
Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung einer Stelle eines Vorsitzenden …
Auszug aus VG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 K 3639/14
Nachdem die dienstlichen Beurteilungen damit jeweils rechtswidrig waren, der Kläger aber nur einen Anspruch auf Neuerstellung der Regelbeurteilung geltend gemacht hat, kann offen bleiben, ob sich dem vom Kläger zitierten Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 10.03.2014 - 2 EO 511/13 - (juris) eine auf das baden-württembergische Landesrecht übertragbare Aussage zur Zulässigkeit der zusammenfassenden Erstellung einer Regelbeurteilung und einer Anlassbeurteilung in einem Dokument entnehmen lässt. - VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15
Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am …
Auszug aus VG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 K 3639/14
Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
- SG Karlsruhe, 14.04.2020 - S 12 SB 3113/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung durch Gerichtsbescheid - …
Zu der in der Richterschaft verbreiteten Vorstellung über das Zustandekommen von Beförderungen innerhalb der Justiz führte das Verwaltungsgericht Karlsruhe in dem Verfahren 2 K 3639/14 in seinem Urteil vom 29.10.2015 unter anderem aus:.Das Verfahren liefe dann gewissermaßen in umgekehrter Reihenfolge: Nicht die Auswahlentscheidung folgte dem Ergebnis der dienstlichen Beurteilungen, sondern die dienstlichen Beurteilungen folgten dem Ergebnis der Auswahlentscheidung, die im Vorfeld der Stellenausschreibung und damit zu einem Zeitpunkt getroffen worden wäre, zudem noch überhaupt keine aktuellen dienstlichen Beurteilungen vorlagen (Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 29. Oktober 2015 - 2 K 3639/14 -, Rn. 26 - 27).
- SG Karlsruhe, 26.05.2020 - S 12 SB 3599/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Richterablehnung - Selbstablehnung und …
Insbesondere hat er beabsichtigt, seine dortigen Ausführungen unter Rn. 118. ff. und Rn. 128 ff (Nummerierung laut juris) sogar wörtlich zu wiederholen und erneut die Feststellungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (in dessen zwei Entscheidungen vom 29.10.2015 - 2 K 3639/14 - bzw. 17.06.2019 - 13 K 1843/19 -) und die diesbezügliche Fachliteratur zu zitieren. - ArbG Siegburg, 18.09.2019 - 3 Ca 985/19
Erstellung von dienstlicher Beurteilung durch Konkurrentin unzulässig
Richtig ist zwar, dass das Bundesverwaltungsgericht davon ausgeht, dass die aus der subjektiven Sicht des Beurteilten begründete Besorgnis der Befangenheit des Beurteilers noch nicht zur Rechtswidrigkeit der dienstlichen Beurteilung eines Beamten führt (BVerwG, Urteil vom 12.03.1987 - 2 C 36/86 -, juris; siehe auch VG Karlsruhe, Urteil vom 29.10.2015 - 2 K 3639/14 -, juris). - VG Karlsruhe, 12.03.2020 - 13 K 7090/19
Auswahlentscheidung des Justizministeriums Baden-Württemberg erneut fehlerhaft
Auf die Klage des Antragstellers hin verurteilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe das Land Baden-Württemberg mit Urteil vom 29.10.2015 - 2 K 3639/14 -, die Regelbeurteilung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu fassen und stellte fest, dass die Anlassbeurteilung ebenfalls rechtswidrig sei.