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   VG Sigmaringen, 22.02.2018 - 2 K 3831/16   

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VG Sigmaringen, 22.02.2018 - 2 K 3831/16 (https://dejure.org/2018,11180)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 22.02.2018 - 2 K 3831/16 (https://dejure.org/2018,11180)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 2 K 3831/16 (https://dejure.org/2018,11180)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1155
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2018 - 2 K 3831/16
    Es hat mit Urteil vom 16.5.2013 - 5 C 28/12 -, Juris, ausgeführt, der in Rechtsprechung und Literatur vertretene Ansatz, die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a UVG sei nur dann als erfüllt anzusehen, wenn der zivilrechtlich geschuldete Unterhalt des anderen Elternteils "planwidrig" ausbleibe, wobei die geforderte "Planwidrigkeit" anhand einer objektiven Betrachtung aus der Sicht des alleinerziehenden Elternteils beurteilt und angenommen werde, wenn der alleinerziehende Elternteil Unterhaltsleistungen von dem anderen Elternteil habe erwarten dürfen, erweise sich als nicht vereinbar mit der gesetzgeberischen Konzeption.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 16.5.2013, - 5 C 28/12 -, weiter ausgeführt, die Konzeption des Unterhaltsvorschussgesetzes stehe auch der Annahme entgegen, der Gesetzgeber habe einen Anspruch in den Fällen ausschließen wollen, in denen der alleinerziehende Elternteil die prekäre Lage selbst herbeigeführt habe.

  • BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08

    Verbindlichkeit einer Freistellungsvereinbarung zwischen den Eltern hinsichtlich

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2018 - 2 K 3831/16
    Die Auslegung des Beklagten würde die Vereinbarung vom 23.9.2014 - zugunsten des Kindesvaters - einer Wirksamkeitskontrolle nach § 1614 BGB entziehen, welche bei einer Beteiligung der Kinder an der Vereinbarung durchzuführen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2009 - XII ZR 18/08 -, Juris).
  • BVerwG, 09.05.2012 - 2 A 5.11

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2018 - 2 K 3831/16
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bevollmächtigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.5.2012 - 2 A 5/11 -, Juris).
  • BVerwG, 24.02.2005 - 5 C 17.04

    Anrechnung Unterhaltszahlung; Unterhaltszahlung, Begriff der -;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2018 - 2 K 3831/16
    "Unterhalt erhalten" im Sinne der Vorschrift erfasst alle von dem anderen Elternteil an das Kind bzw. an den das Kind betreuenden alleinerziehenden Elternteil (als empfangsberechtigtem gesetzlichen Vertreter) geleisteten Zahlungen, sowie - soweit eine solche Unterhaltsbestimmung nach § 1612 BGB zulässig ist - alle sonstigen bedarfsdeckenden Zuwendungen des anderen Elternteils, die sich nach dem bürgerlichen Recht auf den Anspruch des berechtigten Kindes auf Unterhalt auswirken oder ihn erfüllen können (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 5 C 17.04 - Juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2007 - 4 LA 94/07

    Freistellung von der Unterhaltspflicht im Sinne eines planwidrigen Ausfalls von

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2018 - 2 K 3831/16
    Die obergerichtliche Rechtsprechung sowie die Kommentarliteratur ging bislang davon aus, das Unterhaltsvorschussgesetz setze nach seinem Wortlaut wie auch nach seiner gesamten Konzeption voraus, dass Unterhaltsleistungen "planwidrig" ausbleiben (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 4 LA 94/07 - Juris; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 10 UZ 1802/03 - Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - Juris; Grube, UVG, 2009, § 1 Rn. 3, 99), was etwa dann angenommen wurde, wenn der das Kind betreuende Elternteil den anderen Elternteil von seiner Unterhaltspflicht freigestellt hat.
  • VGH Hessen, 01.07.2004 - 10 UZ 1802/03

    Mängel im Tatbestand sind kein Grund für eine Berufungszulassung; kein Ausbleiben

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2018 - 2 K 3831/16
    Die obergerichtliche Rechtsprechung sowie die Kommentarliteratur ging bislang davon aus, das Unterhaltsvorschussgesetz setze nach seinem Wortlaut wie auch nach seiner gesamten Konzeption voraus, dass Unterhaltsleistungen "planwidrig" ausbleiben (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 4 LA 94/07 - Juris; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 10 UZ 1802/03 - Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - Juris; Grube, UVG, 2009, § 1 Rn. 3, 99), was etwa dann angenommen wurde, wenn der das Kind betreuende Elternteil den anderen Elternteil von seiner Unterhaltspflicht freigestellt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 6 S 1945/95

    Kein Unterhaltsvorschuß im Falle sogenannter "aufgeteilter Kinder" nach einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2018 - 2 K 3831/16
    Die obergerichtliche Rechtsprechung sowie die Kommentarliteratur ging bislang davon aus, das Unterhaltsvorschussgesetz setze nach seinem Wortlaut wie auch nach seiner gesamten Konzeption voraus, dass Unterhaltsleistungen "planwidrig" ausbleiben (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 4 LA 94/07 - Juris; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 10 UZ 1802/03 - Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - Juris; Grube, UVG, 2009, § 1 Rn. 3, 99), was etwa dann angenommen wurde, wenn der das Kind betreuende Elternteil den anderen Elternteil von seiner Unterhaltspflicht freigestellt hat.
  • OVG Bremen, 11.04.2013 - 2 A 181/12
    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2018 - 2 K 3831/16
    Streitgegenstand der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung ist daher - auch bei unbefristeten Klageanträgen - der Zeitraum zwischen dem beantragten Leistungsbeginn und dem Erlass des Widerspruchsbescheides (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 11. April 2013 - 2 A 181/12 - Juris, m.w.N.).
  • VG Aachen, 16.03.2015 - 2 K 263/13

    Unterhaltszahlung; Sparkonto; Einzahlung auf Sparkonto; Freistellungsvereinbarung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2018 - 2 K 3831/16
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass lediglich eindeutige Fälle der Freistellung im Rahmen des Unterhaltsvorschussrechts berücksichtigt werden und die Unterhaltsvorschusskassen sich nicht mit der u.U. aufwändigen Aufklärung und Auslegung nicht eindeutiger Vereinbarungen befassen müssen (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 16. März 2015 - 2 K 263/13 - Juris).
  • VG Berlin, 23.01.2018 - 21 K 581.17

    Familienrecht; Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.02.2018 - 2 K 3831/16
    Ungeschriebene weitere Voraussetzung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a UVG ist, dass der einen Unterhalt nicht leistende (familienferne) Elternteil dem Grunde nach (bar-) unterhaltspflichtig ist, nicht allerdings ob seine Unterhaltspflicht aufgrund der Umstände des Falles nicht besteht, weil er etwa nicht leistungsfähig ist (vgl. dazu im Einzelnen VG Berlin, Urteil vom 23. Januar 2018 - 21 K 581.17 -, Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 6 M 40.23

    Unterhaltsvorschuss; Ersatzpflicht des betreuenden Elternteils;

    Eine Umdeutung in eine Freistellungserklärung (vgl. dazu VG Sigmaringen, Urteil vom 22. Februar 2018 - 2 K 3831/16 - juris Rn. 26 ff.) erscheint angesichts des Wortlauts der Vereinbarung eher fernliegend.
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