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VG Weimar, 06.09.2001 - 2 K 3877/99 |
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Verfahrensgang
- VG Weimar, 06.09.2001 - 2 K 3877/99
- OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03
Wird zitiert von ...
- OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03
Verwertbarkeit von Eintragungen, die nach altem Recht getilgt wurden; …
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 6. September 2001 - 2 K 3877/99.We - wird aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung des Bescheids des Landratsamtes des Landkreises Nordhausen vom 14. April 1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 1. Oktober 1999 verpflichtet, dem Kläger vorbehaltlich des Bestehens der Fahrerlaubnisprüfung die Fahrerlaubnisse der Klassen B, BE, C1, C1E, M und L zu erteilen.Mit am 6. September 2001 ohne mündliche Verhandlung beratenem Urteil - 2 K 3877/99.We - hat das Verwaltungsgericht Weimar die Klage abgewiesen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 6. September 2001 - 2 K 3877/99.We - abzuändern, den Bescheid des Landratsamtes des Landkreises Nordhausen vom 14. April 1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 1. Oktober 1999 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, ihm vorbehaltlich des Bestehens der Fahrerlaubnisprüfung die Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E, M und L zu erteilen.