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   VG Karlsruhe, 26.03.2003 - 2 K 4604/02   

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https://dejure.org/2003,24158
VG Karlsruhe, 26.03.2003 - 2 K 4604/02 (https://dejure.org/2003,24158)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2003 - 2 K 4604/02 (https://dejure.org/2003,24158)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2003 - 2 K 4604/02 (https://dejure.org/2003,24158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Hilfe zur Pflege - Rund-um-die-Uhr-Versorgung eines Querschnittgelähmten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.06.2000 - 5 C 34.99

    Heranziehung einer besonderen Pflegekraft, Übernahme der Kosten bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.03.2003 - 2 K 4604/02
    Diese Praxis legt die Kammer auch ihrer Entscheidung zugrunde, denn die Feststellungen im Gutachten entfalten keine rechtlichen Bindungswirkungen und machen deshalb eigene Feststellungen des Antragsgegners zu Erforderlichkeit und Umfang der Hilfen nicht entbehrlich (vgl. BVerwG, Urt.v. 15.06.2000, FEVS 51, 529).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2015 - L 8 SO 327/13

    Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit eines Persönlichen Budgets; Leistungs- und

    Sachlich ist dem Beklagten auch eine trennscharfe Unterscheidung der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe im Rahmen des PB nicht gelungen, weil der Leistungsbestandteil der Nachtassistenz an sich als "andere Verrichtung" i.S. des § 61 Abs. 1 Satz 2 3. Alt. SGB XII (Öffnungsklausel) und damit als Hilfe zur Pflege anzusehen ist (vgl. VG Karlsruhe vom 26. März 2003 - 2 K 4604/02 - juris; Meßling in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 61 Rn. 89).
  • SG Düsseldorf, 21.12.2006 - S 29 SO 50/06

    Sozialhilfe

    Insbesondere hat das VG Karlsruhe die Rundum-die-Uhr-Versorgung eines Querschnittsgelähmten auch in Bezug auf Zeiten einer Anwesenheitsbereitschaft ohne Bezug zu Grundpflege oder hauswirtschaftlicher Versorgung dann als "andere Verrichtung" im Sinne von § 68 Abs. 1 Satz 2 BSHG angesehen, wenn die ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft erforderlich ist, weil jederzeit ein nicht planbarer Hilfefall eintreten kann, vgl. Beschluss vom 26.03.2003 - 2 K 4604/02 -, Juris.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2015 - L 8 SO 36/15
    Der Anspruch auf Kostenübernahme für die Anwesenheitsbereitschaft einer Pflegekraft wegen nicht planbaren Pflegebedarfs folgt insoweit aus § 61 Abs. 1 Satz 2, 3. Alt. SGB XII (vgl. VG Karlsruhe vom 26. März 2003 - 2 K 4604/02 - juris Rn. 6 f.; Meßling in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 61 Rn. 89).
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