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   FG Niedersachsen, 16.09.2009 - 2 K 495/05, 2 K 496/05   

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https://dejure.org/2009,7272
FG Niedersachsen, 16.09.2009 - 2 K 495/05, 2 K 496/05 (https://dejure.org/2009,7272)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.09.2009 - 2 K 495/05, 2 K 496/05 (https://dejure.org/2009,7272)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. September 2009 - 2 K 495/05, 2 K 496/05 (https://dejure.org/2009,7272)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Abschreibung von Windkraftanlagen und der damit in Zusammenhang stehenden Wirtschaftsgüter - Einkommensteuerlicher Betriebsbeginn

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 EStG; § 7 Abs. 2 EStG; § 7g Abs. 1 EStG; § 255 Abs. 2 HGB
    Bestimmung des Abschreibungsbeginns sowie die Höhe der Absetzungen für Abnutzungen (AfA) für Windkraftanlagen; Begriff der Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts; Wegebefestigungen als Betriebsvorrichtungen; Begriff der Herstellungskosten

  • Betriebs-Berater

    Abschreibung technischer Anlagen und damit in Zusammenhang stehender Wirtschaftsgüter

  • Judicialis

    EStG § 7; ; EStG § 7 Abs. 2; ; EStG § 7g Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschreibung von Windkraftanlagen und damit in Zusammenhang stehenden Wirtschaftsgütern; Abschreibung; Windkraftanlagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abschreibung von Windkraftanlagen und damit in Zusammenhang stehenden Wirtschaftsgütern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Abschreibung von Windkraftanlagen und damit in Zusammenhang stehender Wirtschaftsgüter

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abschreibung der damit in Zusammenhang stehenden Wirtschaftsgüter

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Abschreibung von Windkraftanlagen und damit in Zusammenhang stehenden Wirtschaftsgütern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 2418
  • EFG 2010, 200
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 10.12.1992 - XI R 45/88

    Konzeptionskosten als Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsgutes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.09.2009 - 2 K 495/05
    Erst mit dem Abschluss des Generalunternehmervertrages sei im vorliegenden Fall der Errichtung und dem Betrieb einer Windkraftanlage ein Betrieb vorhanden gewesen, denn erst in diesem Zeitpunkt hätten die wesentlichen Betriebsgrundlagen vorgelegen, mit denen eine Vorbereitung der werbenden Tätigkeit habe beginnen können (BFH XI R 45/88, BStBl II 1993, 538).

    Nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur kommt es für den einkommensteuerrechtlichen Beginn des Betriebes nicht auf den Beginn der werbenden Tätigkeit (so aber für die Gewerbesteuer) an, vielmehr beginnt ein Betrieb bereits mit der ersten Vorbereitungshandlung (vgl. BFH-Urteile vom 10. Dezember 1992 , XI R 45/88 BStBl II 1993, 538 m.w.N.; vom 5. März 1998 , IV R 23/97 BStBl II 1998, 745 m.w.N.; vom 16. Dezember 1988 , III R 116/86 BStBl II 1989, 380; Wied in Blümich EStG § 4 Rz. 65; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach EStG vor §§ 4 - 7 Anm. 95; Wacker in Schmidt EStG 28. Aufl. § 15 Rz. 195 m.w.N.).

    Die konkrete Einordnung richtet sich nach der Rechtsprechung des BFH danach, ob bloße Beratungsleistungen zu rechtlichen oder steuerlichen Teilbereichen des beabsichtigten Vorhabens erbracht werden (dann sofort abzugsfähige Betriebsausgaben) oder ob von einem Dritten ein fertiges und selbständig handelbares Anlagekonzept erworben wird, das die Basis für die unternehmerische Tätigkeit bildet (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 , XI R 45/88 BStBl II 1993, 538).

    Sofern allerdings die Kosten der Beschaffung von Eigenkapital dienen würden, kommt eine Aktivierung als immaterielles Wirtschaftsgut nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 , XI R 45/88 BStBl II 1993, 538).

  • BFH, 19.11.1997 - X R 78/94

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.09.2009 - 2 K 495/05
    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bedeutet, dass die besonderen betrieblichen Verhältnisse zu beachten sind, unter denen das Wirtschaftsgut eingesetzt wird (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juli 1991 , VI R 82/89 BStBl II 1992, 1000 und vom 19. November 1997 , X R 78/94 BStBl II 1998, 59 m.w.N.).

    Maßgebend für die Bestimmung der Nutzungsdauer ist nicht die Dauer der betrieblichen Nutzung durch den einzelnen Steuerpflichtigen, sondern die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts unter Berücksichtigung der besonderen betriebstypischen Beanspruchung (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 1997 , X R 78/94 BStBl II 1998, 59 m.w.N.).

    Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist nach den Gegebenheiten des konkreten Betriebes bzw. nach den tatsächlichen Verhältnissen beim einzelnen Steuerpflichtigen unter Abwägung aller Umstände zu schätzen (vgl. BFH-Urteile vom 31. Januar 1986 , VI R 78/82 BStBl II 1986, 355; vom 9. August 1989 , X R 131-133/87 BStBl II 1990, 50; vom 19. November 1997 , X R 78/94 BStBl II 1998, 59 jeweils m.w.N.).

    Sie haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, sind aber für die Gerichte nicht bindend (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 1997 , X R 78/94 BStBl II 1998, 59; BFH Beschluss vom 4. Juli 2002 , IV B 44/02 BFH/NV 2002, 1559; BFH Urteil vom 9. Dezember 1999 , III R 74/97 BStBl II 2001, 311 m.w.N.).

  • BFH, 05.03.1998 - IV R 23/97

    Beginn der Gewerbesteuerpflicht bei Leasingunternehmen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.09.2009 - 2 K 495/05
    Der Gewerbebetrieb der Klägerin habe erst mit dem 16. Juli 1998 (Abschluss des Generalunternehmervertrages) begonnen, weil die Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen als Beginn der werbenden Tätigkeit maßgeblich sei (BFH IV R 23/97 BStBl II 1998, 745).

    Nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur kommt es für den einkommensteuerrechtlichen Beginn des Betriebes nicht auf den Beginn der werbenden Tätigkeit (so aber für die Gewerbesteuer) an, vielmehr beginnt ein Betrieb bereits mit der ersten Vorbereitungshandlung (vgl. BFH-Urteile vom 10. Dezember 1992 , XI R 45/88 BStBl II 1993, 538 m.w.N.; vom 5. März 1998 , IV R 23/97 BStBl II 1998, 745 m.w.N.; vom 16. Dezember 1988 , III R 116/86 BStBl II 1989, 380; Wied in Blümich EStG § 4 Rz. 65; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach EStG vor §§ 4 - 7 Anm. 95; Wacker in Schmidt EStG 28. Aufl. § 15 Rz. 195 m.w.N.).

  • BFH, 10.10.1990 - II R 171/87

    Neuwagenabstellplätze sind keine Betriebsvorrichtungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.09.2009 - 2 K 495/05
    Dagegen reicht es für die Annahme einer Betriebsvorrichtung nicht aus, dass eine Anlage zu einem gewerblichen Betrieb gehört oder dass sie für die Ausübung des Gewerbebetriebs nützlich, notwendig oder sogar vorgeschrieben ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 1990 , II R 171/87 BStBl II 1991, 59).

    Bei Außenanlagen und Platz- und Wegebefestigungen hat die Rechtsprechung lediglich dann Betriebsvorrichtungen angenommen, wenn die Bodenbefestigungen in einem so engen Zusammenhang mit dem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb stehen, dass sie für den Grundstückseigentümer nach Einstellung des konkreten Betriebes wertlos werden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 1990 , II R 171/87 BStBl II 1991, 59).

  • BFH, 04.12.1970 - VI R 157/68

    Sachen - Vorübergehender Zweck - Einfügung in Gebäude - Bewegliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.09.2009 - 2 K 495/05
    Dabei kommt es nicht entscheidend auf die Vereinbarungen zwischen Verpächter und Pächter an, indes ist die Einfügung zu einem vorübergehenden Zweck bereits dann nicht gegeben, wenn die Lebensdauer der eingefügten Sache - wie auch im vorliegenden Fall - nicht länger ist als die Zeitspanne, für die sie eingefügt ist - hier die voraussichtliche Nutzungsberechtigung von 25 Jahren (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1970 , VI R 157/68 BStBl II 1971, 165).
  • BFH, 27.06.1990 - I R 18/88

    Herabsetzung der Körperschaftsteuer durch zusätzliche Sonderabschreibungen auf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.09.2009 - 2 K 495/05
    Die Genehmigungskosten stehen in unmittelbaren und untrennbaren Zusammenhang mit der Errichtung und Inbetriebnahme der Windkraftanlagen, denn die Klägerin hat die Aufwendungen getragen, um das konkrete Projekt überhaupt durchführen zu können (vgl. zu den Genehmigungskosten eines Gebäudes BFH-Urteil vom 27. Juni 1990 , I R 18/88 BFH/NV 1991, 34).
  • BFH, 16.12.1988 - III R 116/86

    Vergleichsvolumen - Betriebseröffnung - Wirtschaftsgut - Vorbereitungsstadium

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.09.2009 - 2 K 495/05
    Nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur kommt es für den einkommensteuerrechtlichen Beginn des Betriebes nicht auf den Beginn der werbenden Tätigkeit (so aber für die Gewerbesteuer) an, vielmehr beginnt ein Betrieb bereits mit der ersten Vorbereitungshandlung (vgl. BFH-Urteile vom 10. Dezember 1992 , XI R 45/88 BStBl II 1993, 538 m.w.N.; vom 5. März 1998 , IV R 23/97 BStBl II 1998, 745 m.w.N.; vom 16. Dezember 1988 , III R 116/86 BStBl II 1989, 380; Wied in Blümich EStG § 4 Rz. 65; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach EStG vor §§ 4 - 7 Anm. 95; Wacker in Schmidt EStG 28. Aufl. § 15 Rz. 195 m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02

    Vermietung von Flugzeugen; Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.09.2009 - 2 K 495/05
    Sie haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, sind aber für die Gerichte nicht bindend (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 1997 , X R 78/94 BStBl II 1998, 59; BFH Beschluss vom 4. Juli 2002 , IV B 44/02 BFH/NV 2002, 1559; BFH Urteil vom 9. Dezember 1999 , III R 74/97 BStBl II 2001, 311 m.w.N.).
  • BFH, 09.12.1999 - III R 74/97

    Wirtschaftliches Eigentum bei Kfz-Leasing

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.09.2009 - 2 K 495/05
    Sie haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, sind aber für die Gerichte nicht bindend (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 1997 , X R 78/94 BStBl II 1998, 59; BFH Beschluss vom 4. Juli 2002 , IV B 44/02 BFH/NV 2002, 1559; BFH Urteil vom 9. Dezember 1999 , III R 74/97 BStBl II 2001, 311 m.w.N.).
  • BFH, 31.01.1986 - VI R 78/82

    Technische AfA bei Arbeitsmitteln (antiker Schreibtisch und -sessel) möglich,

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.09.2009 - 2 K 495/05
    Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist nach den Gegebenheiten des konkreten Betriebes bzw. nach den tatsächlichen Verhältnissen beim einzelnen Steuerpflichtigen unter Abwägung aller Umstände zu schätzen (vgl. BFH-Urteile vom 31. Januar 1986 , VI R 78/82 BStBl II 1986, 355; vom 9. August 1989 , X R 131-133/87 BStBl II 1990, 50; vom 19. November 1997 , X R 78/94 BStBl II 1998, 59 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2008 - IV R 36/06

    Keine Entstehung eines selbstständigen Wirtschaftguts "Kalksteinvorkommen" durch

  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

  • BFH, 09.08.1989 - X R 131/87

    Sammlungs- und Anschauungsobjekte sind nicht abnutzbar

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 K 2037/07

    Gesamtanlage einer Windenergieanlage kein einziges einheitliches Wirtschaftsgut -

    Mit den Beteiligten geht der Senat zunächst davon aus, dass es sich im Streitfall bei der Gesamtanlage, den WEA, nicht um ein einziges einheitliches Wirtschaftsgut handelt, sondern zwischen verschiedenen eigenständigen Wirtschaftsgütern zu differenzieren ist (vgl. dazu auch Urteile des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 30. September 2009, Az.: 2 K 134/08, EFG 2010, 129, Rev. beim BFH anhängig unter dem Az. IV R 46/09; des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16.09.2009, Az.: 2 K 495/05, 2 K 496/05, EFG 2010, 200, Rev. beim BFH unter dem Az. IV R 52/09 anhängig; Abele, BB 2009, 2420; Nacke, GStB 2010, 94).
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   VG Chemnitz, 25.03.2009 - 2 K 495/05   

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VG Chemnitz, Entscheidung vom 25.03.2009 - 2 K 495/05 (https://dejure.org/2009,49019)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 25. März 2009 - 2 K 495/05 (https://dejure.org/2009,49019)
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