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   FG Sachsen-Anhalt, 02.10.2013 - 2 K 512/11   

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https://dejure.org/2013,49253
FG Sachsen-Anhalt, 02.10.2013 - 2 K 512/11 (https://dejure.org/2013,49253)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.10.2013 - 2 K 512/11 (https://dejure.org/2013,49253)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - 2 K 512/11 (https://dejure.org/2013,49253)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung eines Fahrzeugs als einen der Hubraumbesteuerung unterliegenden Pkw (hier: Pickup-Fahrzeug mit Doppelkabine der Marke Rover Defender 130)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KraftStG § 8 Nr. 1; KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen, deren Ladefläche die zur Personenbeförderung vorgesehene Fläche übersteigt (hier: Rover Defender 130)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen, deren Ladefläche die zur Personenbeförderung vorgesehene Fläche übersteigt (hier: Rover Defender 130)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.12.2012 - II R 23/11

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines "AM General (USA) Hummer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.10.2013 - 2 K 512/11
    Bei derartigen Fahrzeugen kommt in der Regel dann, wenn die Ladefläche geringer ist als die zur Personenbeförderung dienende Fläche, diesem Umstand ausschlaggebende Bedeutung zu (BFH-Urteile vom 29. August 2012 II R 7/11, BStBl II 2013, 93, und vom 05. Dezember 2012 II R 23/11, BFH/NV 2013, 992).

    Für die Führerkabine ist bei objektiver Betrachtung die Funktion des Personentransports bestimmend (BFH-Urteil vom 05. Dezember 2012 II R 23/11, BFH/NV 2013, 992).

    In die Berechnung der Ladefläche sind - entgegen der Auffassung des FA - die auf die Radkästen und den Kraftstoffeinfüllstutzen entfallenden Flächen aufgrund ihres Abstandes zum oberen Rand der Ladekante und ihrer Belastbarkeit einzubeziehen (BFH-Urteil vom 05. Dezember 2012 II R 23/11, BFH/NV 2013, 992).

  • BFH, 29.08.2012 - II R 7/11

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.10.2013 - 2 K 512/11
    Dabei ist die objektive Beschaffenheit des Fahrzeugs unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit vom Tatsachengericht zu bewerten; zu berücksichtigen sind z.B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die erreichbare Höchstgeschwindigkeit, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers (BFH-Urteile vom 24. Februar 2010, II R 6/08, BStBl II 2010, 994, und vom 29. August 2012 II R 7/11, BStBl II 2013, 93).

    Bei derartigen Fahrzeugen kommt in der Regel dann, wenn die Ladefläche geringer ist als die zur Personenbeförderung dienende Fläche, diesem Umstand ausschlaggebende Bedeutung zu (BFH-Urteile vom 29. August 2012 II R 7/11, BStBl II 2013, 93, und vom 05. Dezember 2012 II R 23/11, BFH/NV 2013, 992).

    Überwiegt die Ladefläche die zur Personenbeförderung dienende Fläche indes - wie hier (52% zu 48%) - nur unwesentlich, spricht dies eher dafür, dass das Fahrzeug nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt ist (BFH-Urteil vom 29. August 2012 II R 7/11, BStBl II, 2013, 93).

  • BFH, 24.02.2010 - II R 6/08

    Maßgeblichkeit von zulässigem Gesamtgewicht und Nutzlast für PKW-Besteuerung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.10.2013 - 2 K 512/11
    Dabei ist die objektive Beschaffenheit des Fahrzeugs unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit vom Tatsachengericht zu bewerten; zu berücksichtigen sind z.B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die erreichbare Höchstgeschwindigkeit, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers (BFH-Urteile vom 24. Februar 2010, II R 6/08, BStBl II 2010, 994, und vom 29. August 2012 II R 7/11, BStBl II 2013, 93).

    Die Zuladung liegt mit 1.333 kg zwar über der Grenze von 800 kg, die der BFH bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2.800 kg als Mindestzuladung ansieht (BFH-Urteil vom 24. Februar 2010 II R 6/08, BStBl II 2010, 994).

  • FG Münster, 12.01.2010 - 13 K 4411/07

    Nissan Navara ist ein Pkw

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.10.2013 - 2 K 512/11
    Zudem bildet die feste Trennwand zwischen den Sitzen und der Ladefläche bei der Berechnung der maßgeblichen Nutzflächen bei objektiver Betrachtung eine Grenze zwischen der zur Personenbeförderung und der zur Lastenbeförderung dienenden Bodenfläche (Finanzgericht Münster, Urteil vom 12. Januar 2010 13 K 4411/07 Kfz, EFG 2010, 753).
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