Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 01.03.2006 - 2 K 53/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
1 v.H.-Regelung i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auch bei vertraglichem Nutzungsverbot
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs. 3 EStG; § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG
Beweis des ersten Anscheins bezüglich der auch privaten Nutzung eines für einen Gesellschafter von der Gesellschaft angeschafften betrieblichen Fahrzeugs; Gesellschaftsvertraglich vereinbartes Nutzungsverbot als Indiz für die Verneinung der privaten Mitbenutzung eines ... - IWW
- Judicialis
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3
Kfz-Nutzung; Privatnutzung; 1%-Regelung; Anscheinsbeweis; Privatfahrt; Unternehmensfahrzeug - 1 %-Regelung gilt auch bei vertraglichem Verbot privater Kfz-Nutzung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
1 %-Regelung gilt auch bei vertraglichem Verbot privater Kfz-Nutzung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Anwendbarkeit der 1 v. H.-Regelung bei vertraglichem Privatnutzungsverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beweis des ersten Anscheins bezüglich der auch privaten Nutzung eines für einen Gesellschafter von der Gesellschaft angeschafften betrieblichen Fahrzeugs; Gesellschaftsvertraglich vereinbartes Nutzungsverbot als Indiz für die Verneinung der privaten Mitbenutzung eines ...
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Vermutung der Privatnutzung bei Dienstwagenüberlassung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsausgaben
- Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
- Die einzelnen Fälle des § 4 Abs. 5 EStG
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 01.03.2006 - 2 K 53/03
- BFH, 19.05.2009 - VIII R 60/06
Papierfundstellen
- DB 2006, 2091
- EFG 2006, 1237
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 13.04.2005 - VI B 59/04
Privatnutzung Pkw - 1%-Regelung
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.03.2006 - 2 K 53/03
Lediglich in den Fällen, in denen eine private Mitnutzung (nahezu) von vornherein ausgeschlossen ist, ist die 1%-Regelung nicht anzuwenden (BFH-Beschluss vom 13. April 2005, VI B 59/04, DStRE 2005, 625).Dieser Vortrag reicht indes nicht aus, um den Anscheinsbeweis für eine private Mitnutzung der betrieblich genutzten Fahrzeuge zu entkräften (vgl. BFH v. 13. April 2005, VI B 59/04, DStRE 2005, 625 für die Fahrzeugnutzung durch einen Arbeitnehmer).
- FG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 K 193/03
Zurechnung eines Sachbezugs wegen Überlasung eines Firmenfahrzeugs; Bewertung des …
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.03.2006 - 2 K 53/03
Bei einem Gesellschafter, der ein von der Gesellschaft angeschafftes Fahrzeug betrieblich nutzt, gilt indes der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das zur Verfügung stehende Fahrzeug auch privat genutzt wird (…vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 14.05.1999, VI B 2158/98, BFH/NV 1999, 1330;… vom 27. Oktober 2005, VI B 43/05, BFH/NV 2005, 292; FG Niedersachsen vom 02.02.2005, 2 K 193/03; Rev. Az. VI R 19/05 für die Nutzung von Fahrzeugen durch leitende Angestellte). - BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05
Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.03.2006 - 2 K 53/03
Bei einem Gesellschafter, der ein von der Gesellschaft angeschafftes Fahrzeug betrieblich nutzt, gilt indes der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das zur Verfügung stehende Fahrzeug auch privat genutzt wird (…vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 14.05.1999, VI B 2158/98, BFH/NV 1999, 1330;… vom 27. Oktober 2005, VI B 43/05, BFH/NV 2005, 292; FG Niedersachsen vom 02.02.2005, 2 K 193/03; Rev. Az. VI R 19/05 für die Nutzung von Fahrzeugen durch leitende Angestellte).
- BFH, 14.05.1999 - VI B 258/98
Private Nutzung betrieblicher Kfz; Anscheinsbeweis
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.03.2006 - 2 K 53/03
Bei einem Gesellschafter, der ein von der Gesellschaft angeschafftes Fahrzeug betrieblich nutzt, gilt indes der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das zur Verfügung stehende Fahrzeug auch privat genutzt wird (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 14.05.1999, VI B 2158/98, BFH/NV 1999, 1330;… vom 27. Oktober 2005, VI B 43/05, BFH/NV 2005, 292; FG Niedersachsen vom 02.02.2005, 2 K 193/03; Rev. Az. VI R 19/05 für die Nutzung von Fahrzeugen durch leitende Angestellte). - FG Münster, 14.11.2001 - 5 K 5433/00
Zum Anscheinsbeweis der Privatnutzung eines betrieblichen Pkw durch den …
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.03.2006 - 2 K 53/03
Die Kläger hätten geeignete organisatorische Maßnahmen treffen müssen, um sicherzustellen, dass der jeweilige Gesellschafter tatsächlich keine Privatfahrten mit dem Unternehmensfahrzeug durchführt (ebenso: Finanzgericht Münster bei Kfz-Nutzung durch Arbeitnehmer, Urteil vom 14.11.2001 - 5 K 5433/00 L, EFG 2002, 315). - BFH, 27.10.2004 - VI R 51/03
Sachbezugsfreigrenze nicht auf Geldleistungen anwendbar
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.03.2006 - 2 K 53/03
Bei einem Gesellschafter, der ein von der Gesellschaft angeschafftes Fahrzeug betrieblich nutzt, gilt indes der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das zur Verfügung stehende Fahrzeug auch privat genutzt wird (…vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 14.05.1999, VI B 2158/98, BFH/NV 1999, 1330; vom 27. Oktober 2005, VI B 43/05, BFH/NV 2005, 292; FG Niedersachsen vom 02.02.2005, 2 K 193/03; Rev. Az. VI R 19/05 für die Nutzung von Fahrzeugen durch leitende Angestellte). - BFH, 27.10.2005 - VI B 43/05
Annahme einer Privatnutzung des Betriebs-Pkw bei Nutzungsverbot
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.03.2006 - 2 K 53/03
Bei einem Gesellschafter, der ein von der Gesellschaft angeschafftes Fahrzeug betrieblich nutzt, gilt indes der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das zur Verfügung stehende Fahrzeug auch privat genutzt wird (…vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 14.05.1999, VI B 2158/98, BFH/NV 1999, 1330; vom 27. Oktober 2005, VI B 43/05, BFH/NV 2005, 292; FG Niedersachsen vom 02.02.2005, 2 K 193/03; Rev. Az. VI R 19/05 für die Nutzung von Fahrzeugen durch leitende Angestellte). - FG Sachsen, 28.08.2002 - 3 K 2099/01
Zur Frage, ob ein Anscheinsbeweis für eine private Nutzung eines einem …
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.03.2006 - 2 K 53/03
Es kann im Streitfall dahinstehen, ob der Anscheinsbeweis nicht gilt, wenn gleichwertige Privatfahrzeuge zur Verfügung stehen (so Sächsisches FG, Urteil vom 28. August 2002, 3 K 2099/01, Juris).
- FG Münster, 29.11.2006 - 12 K 3156/04
Private Nutzung von Firmenfahrzeugen durch Arbeitnehmer als ein der Lohnsteuer …
Die Auffassung, dass es im Falle eines abstrakt ausgesprochenen Verbots einer privaten Nutzung auch des Nachweises einer tatsächlichen Durchführung dieses Verbots bedarf, wird im Übrigen auch vom Finanzgericht Köln im Urteil vom 20.09.2000 12 K 4477/98 (Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2001, 65) und vom Niedersächsischen Finanzgericht in den Urteilen vom 02.02.2005 2 K 193/03 (…a.a.O.) und vom 01.03.2006 2 K 53/03 (EFG 2006, 1237) vertreten.Die Auffassung, dass es im Falle eines abstrakt ausgesprochenen Verbots einer privaten Nutzung auch des Nachweises einer tatsächlichen Durchführung dieses Verbots bedarf, wird im Übrigen auch vom Finanzgericht Köln im Urteil vom 20.09.2000 12 K 4477/98 (Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2001, 65) und vom Niedersächsischen Finanzgericht in den Urteilen vom 02.02.2005 2 K 193/03 (…a.a.O.) und vom 01.03.2006 2 K 53/03 (EFG 2006, 1237) vertreten.
- FG Köln, 22.12.2009 - 1 K 3559/06
Honorar für Beratung betr. Steueramnestie nicht abzugsfähig
Der Beklagte schließt sich insoweit der bundesweit abgestimmten Auffassung der Finanzverwaltung (…vgl. BMF-Merkblatt vom 03.02.2004, IV A 4 - S 1928 - 18/04, Bundessteuerblatt -BStBl- Teil I 2004, S. 225, Tz. 3.3.9; Ergänzende Informationen [des BMF] zum Strafbefreiungserklärungsgesetz vom 20.07./16.09.2004, IV A 4 - S 1928 - 120/04, Frage/Antwort 25; Oberfinanzdirektion -OFD- Frankfurt am Main vom 10.10.2005, S 2221 A - 37 St II 2.08, Der Betrieb -DB- 2005, 2495; OFD Münster vom 14.09.2006, DB 2006, 2091) an.