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   VG Meiningen, 07.12.2007 - 2 K 572/07 Me   

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https://dejure.org/2007,20527
VG Meiningen, 07.12.2007 - 2 K 572/07 Me (https://dejure.org/2007,20527)
VG Meiningen, Entscheidung vom 07.12.2007 - 2 K 572/07 Me (https://dejure.org/2007,20527)
VG Meiningen, Entscheidung vom 07. Dezember 2007 - 2 K 572/07 Me (https://dejure.org/2007,20527)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKO § 17
    Kommunalrecht; Kommunalrecht; Bürgerbegehren; Zulassung; Teil; Nachbesserung; Nachholung; Antragsteller; weitere Bürger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formelle Anforderungen an den Antrag auf ein Bürgerbegehren; Materielle Anforderungen an den Antrag auf ein Bürgerbegehren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2006 - 15 A 5081/05

    Gestaltung der Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung für die Zukunft im

    Auszug aus VG Meiningen, 07.12.2007 - 2 K 572/07
    Betrifft der Beschluss eines Gemeinderates einen abgeschlossenen Vorgang wie die Ermächtigung zum Anschluss eines Vertrages, ist dieser abgeschlossen worden, ohne dass eine Kündigung vorgesehen ist, und hat er auch rechtliche Wirkungen, kann der Beschluss nicht durch rückwirkende Aufhebung gleichsam ungeschehen gemacht werden (vgl. OVG NRW, U. v. 04.04.2006, NVwZ-RR 2007, 625).

    Der Beschluss des Stadtrates betrifft deshalb einen abgeschlossenen Vorgang, der nicht durch rückwirkende Aufhebung gleichsam ungeschehen gemacht werden könnte (vgl. OVG NRW, U. v. 04.04.2006, NVwZ-RR 2007, 625).

  • VerfGH Thüringen, 05.12.2007 - VerfGH 47/06

    Volksbegehren "Für eine bessere Famlienpolitik in Thüringen"

    Auszug aus VG Meiningen, 07.12.2007 - 2 K 572/07
    Für das Volksbegehren, das ebenfalls eine solche Regelung enthält, hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof (Urt. v. 16.10.2007, verkündet am 05.12.2007, Az. VerfGH 47/06, noch nicht veröffentlicht) ausgeführt:.
  • VerfGH Bayern, 17.11.1994 - 96-IX-94
    Auszug aus VG Meiningen, 07.12.2007 - 2 K 572/07
    Abzustellen ist auf den objektivierten Willen der Unterstützer, wie er dadurch zum Ausdruck kommt, dass diese mit ihrer Unterschrift ihr Einverständnis damit erklärt haben, dieser Gesetzentwurf solle zum Gegenstand eines Volksgesetzgebungsverfahrens gemacht werden (BayVerfGH, U.v. 14.11.1994, BayVBl. 1995, 46, 49 f.; U.v. 17.11.1994, BayVBl. 1995, 173, 210).
  • VerfGH Bayern, 14.11.1994 - 95-IX-94
    Auszug aus VG Meiningen, 07.12.2007 - 2 K 572/07
    Abzustellen ist auf den objektivierten Willen der Unterstützer, wie er dadurch zum Ausdruck kommt, dass diese mit ihrer Unterschrift ihr Einverständnis damit erklärt haben, dieser Gesetzentwurf solle zum Gegenstand eines Volksgesetzgebungsverfahrens gemacht werden (BayVerfGH, U.v. 14.11.1994, BayVBl. 1995, 46, 49 f.; U.v. 17.11.1994, BayVBl. 1995, 173, 210).
  • VG Regensburg, 05.07.2000 - RO 3 K 99.2408
    Auszug aus VG Meiningen, 07.12.2007 - 2 K 572/07
    Außerdem würde das bedeuten, dass die Umsetzung eines möglicherweise erfolgreichen Bürgerentscheids mit Sicherheit scheitern würde (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 05.07.2000, Az. RO 3 K 99.2408, Juris), weil die Aufhebung des Beschlusses keine Wirkung mehr hätte.
  • VGH Bayern, 31.03.1999 - 4 B 98.2506
    Auszug aus VG Meiningen, 07.12.2007 - 2 K 572/07
    Die Entscheidung über die Zulassung ist eine gebundene Entscheidung, die von den Gerichten uneingeschränkt nachprüfbar ist (zu der entsprechenden Regelung der Bayer. GO: BayVGH, Urt. v. 31.03.1999, Az. 4 B 98.2506, Juris).
  • VG Stuttgart, 17.07.2009 - 7 K 3229/08

    Zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Zusammenhang mit dem Aus- und Neubau

    60 b) Es kann im vorliegenden Fall offen bleiben, ob Vorschriften im Zusammenhang mit Bürgerbegehren stets "bürgerbegehrensfreundlich" auszulegen sind, um die Möglichkeit von - üblicherweise nicht verwaltungserfahrenen - Bürgern an der unmittelbaren Entscheidungsteilhabe nicht mehr als absolut unumgänglich einzuschränken (so VG Meiningen, Urteil vom 07.12.2007 - 2 K 572/07 -, juris).

    Ein Bürgerbegehren ist auch dann unzulässig, wenn sich dessen Rechtswidrigkeit aus einem Verstoß gegen bestehende vertragliche Verpflichtungen ergibt und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Gemeinde z.B. durch ein einseitiges Rücktritts- oder Kündigungsrecht oder durch einen Anspruch auf Vertragsanpassung bzw. -aufhebung von den eingegangenen vertraglichen Bindungen lösen kann (vgl. OVG NW, Urteil vom 04.04.2006 - 15 A 5081/05 -, NVwZ-RR 2007, 625 ff.; VG Meiningen, Urteil vom 07.12.2007 - 2 K 572/07 Me - , juris; VG Ansbach, Urteil vom 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 22.01.2004 - Au 8 K 03.364 - juris, zu einer auf der Basis eines Gemeinderatsbeschlusses geschlossenen Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG; a. A. VG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2004 - 1 K 2006/03 -, juris, dann aber Hinweis auf die Folgekosten im Kostendeckungsvorschlag erforderlich).

  • VG Weimar, 25.11.2015 - 3 K 1276/14

    Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens

    So sieht es auch das VG Kassel als Verfolgen eines gesetzwidriges Zieles an, wenn ein Bürgerbegehren dazu auffordert, einen verbindlichen Vertrag nicht einzuhalten (Urteil vom 12.05.2006 - 3 E 57/05 - Juris Rdnrn. 42 ff.; vgl. auch zur Billigung eines Vertrages ohne Kündigungsmöglichkeit durch Stadtratsbeschluss VG Meiningen, Urteil vom 07.12.2007 - 2 K 572/07 Me - Juris Rdnrn. 50 f.).
  • VG Bayreuth, 22.06.2012 - B 5 K 11.410

    Formelle und materielle Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (bejaht)

    Erfolgt eine konkrete Zuordnung nämlich nicht, so kann eine Auslegung in der Weise erfolgen, dass die benannten Stellvertreter in der Reihenfolge nachrücken sollen, in der sie in dem Schreiben benannt sind (vgl. VG Meiningen, Urt. v. 7.12.2007, Az.: 2 K 572/07, RdNr. 43 - juris -).
  • VG Bremen, 07.01.2010 - 2 K 573/07

    Asyl, Türkei, Gefährdung durch verweigerte Zwangsheirat - Abschiebungsverbot;

    Dagegen haben die Klägerin zu 4. am 27.02.2007 (2 K 507/07.A), die Klägerin zu 3. am 02.03.2007 (2 K 548/07.A), die Klägerinnen zu 1. und 2. am 06.03.2007 (2 K 573/07.A) und der Kläger zu 5. ebenfalls am 06.03.2007 (2 K 572/07.A) Asylklagen erhoben.
  • VG Weimar, 16.12.2014 - 3 E 1333/14

    Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens

    Auch das VG Kassel sieht es als Verfolgen eines gesetzwidriges Zieles an, wenn ein Bürgerbegehren dazu auffordert, einen verbindlichen Vertrag nicht einzuhalten (Urteil vom 12.05.2006 - 3 E 57/05 - Juris Rdnrn. 42 ff.; vgl. auch zur Billigung eines Vertrages ohne Kündigungsmöglichkeit durch Stadtratsbeschluss VG Meiningen, Urteil vom 07.12.2007 - 2 K 572/07 Me - Juris Rdnrn. 50 f.).
  • VG Gera, 16.05.2022 - 2 K 743/21

    Kommunalaufsichtsrecht

    Insoweit kann auf die Rechtsprechung des VG Meiningen, Urteil vom 7. Dezember 2007 - 2 K 572/07 Me - (zitiert nach Juris, Rn. 30), der sich das Gericht anschließt, verwiesen werden: "Die Kammer geht im Folgenden grundsätzlich davon aus, dass die Vorschriften über das Bürgerbegehren "bürgerbegehrensfreundlich" auszulegen sind.
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