Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 28.01.2004 - 2 K 579/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10763
FG Niedersachsen, 28.01.2004 - 2 K 579/00 (https://dejure.org/2004,10763)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.01.2004 - 2 K 579/00 (https://dejure.org/2004,10763)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 2 K 579/00 (https://dejure.org/2004,10763)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unternehmensberatung und Personalberatung durch Juristen und Psychologen als gewerbliche Tätigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 GewSt ; § 15 Abs. 2 EStG; § 18 Abs. 1 EStG
    Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehungsweise Gewerbebetrieb durch Tätigkeit als Personalberater und Unternehmensberater; Anerkennung des Abschlusses als Jurist und Psychologe für die Tätigkeit als beratender Betriebswirt; Annahme eines "ähnlichen Berufes" im Sinne ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
    Freiberufliche Tätigkeit; Beratender Betriebswirt; Selbststudium - Abgrenzung einer freiberuflichen von einer gewerblichen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung einer freiberuflichen von einer gewerblichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehungsweise Gewerbebetrieb durch Tätigkeit als Personalberater und Unternehmensberater; Anerkennung des Abschlusses als Jurist und Psychologe für die Tätigkeit als beratender Betriebswirt; Annahme eines "ähnlichen Berufes" im Sinne ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 894
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 27.02.1992 - IV R 27/90

    Wissenschaftliche Tätigkeit eines Marktforschers

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2004 - 2 K 579/00
    Wissenschaftliches Arbeiten i.S. der angewandten Wissenschaft liegt aber nur dann vor, wenn grundsätzliche Fragen oder konkrete Vorgänge methodisch in ihren Ursachen erforscht, begründet und in einen Sinnzusammenhang gebracht werden, wie z.B. in einem wissenschaftlichen Gutachten über schwierige Fragen (BFH, Urteil vom 26. November 1992, IV R 109/90, BStBl 1993, 235, 236 m.w.N.; BFH, Urteil vom 27. Februar 1992, IV R 27/90, BStBl II 1992, 826, 829 m.w.N).

    Eine Tätigkeit hat dann keinen wissenschaftlichen Charakter, wenn sie im wesentlichen in einer laufenden, mehr praxisorientierten Beratung besteht (BFH, Urteil vom 3. Dezember 1981, IV R 79/80, BStBl II 1982, 267, 268 Ziffer 1; BFH-Urteil vom 27. Februar 1992, a.a.O., 829, Ziffer 2 c).

    Ob die Tätigkeit als wissenschaftlich anzusehen ist, richtet sich insbesondere danach, ob die mit den einzelnen Aufträgen gestellten Aufgaben einen Schwierigkeitsgrad erreichen, wie ihn wissenschaftliche Prüfungsarbeiten oder Veröffentlichungen aufweisen (BFH, Urteil vom 27. Februar 1992, a.a.O., 829 Ziffer 2 d, BFH-Beschluss vom 31. Mai 2000, IV B 13/99, BFH/NV 2000, 1460, 1461).

    Zu einer wissenschaftlichen Tätigkeit gehört ferner, dass sie von der Methode her nachprüfbar und nachvollziehbar ist (BFH, Urteil vom 27. Februar 1992, a.a.O., 830, Ziffer 2 e).

  • BFH, 14.03.1991 - IV R 135/90

    Eine dem beratenden Betriebswirt ähnliche Tätigkeit setzt Nachweis der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2004 - 2 K 579/00
    Dem Berufsbild eines beratenden Betriebswirts entsprechend liegt ein "ähnlicher Beruf" nur dann vor, wenn er auf einer durch Selbststudium erworbenen vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung beruht und sich die Beratungstätigkeit auf einen vergleichbar breiten betrieblichen Bereich erstreckt (BFH-Urteile vom 14. März 1991, IV R 135/90, BFHE 164, 408, BStBl II 1991, 769; vom 19. September 2002, IV R 74/00, BFHE 200, 326, BStBl II 2003, 27, vom 28.08.2003, IV R 21/02, BStBl. II 2009, 919).

    Bei Autodidakten ohne jede Hochschul- oder Fachschulausbildung hat die Rechtsprechung verlangt, dass sie nicht nur das "Selbststudium" als solches, sondern auch den Erfolg der autodidaktischen Ausbildung nachweisen (BFH-Urteil vom 14.03.1991, BStBl. II 1991, 769).

  • BFH, 13.10.1994 - IV B 112/93

    Ersetzbarkeit einer ausreichend substantiierten Klagebegründung durch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2004 - 2 K 579/00
    Es wäre zudem auch Aufgabe der Klägerin gewesen, in der Klagebegründung im Einzelnen darzulegen, inwiefern die vorgelegten Arbeiten sich auch auf andere Hauptbereiche der Betriebswirtschaft als auf das Personalwesen erstreckten (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 1994, IV B 112/93, BFH/NV 1995, 420).

    Die Beantragung eines Sachverständigengutachtens ersetzt aber nicht den erforderlichen Tatsachenvortrag zu den Umständen der praktischen Anwendung der erworbenen Kenntnisse (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 1994, IV B 112/93, BFH/NV 1995, 420).

  • BFH, 04.05.2000 - IV R 51/99

    Zum Begriff des beratenden Betriebswirts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2004 - 2 K 579/00
    Zu den Hauptbereichen der Betriebswirtschaftslehre gehören Unternehmensführung, Leistungserstellung (Fertigung von Gütern/Bereitstellung von Dienstleistungen), Materialwirtschaft, Finanzierung, Vertrieb, Verwaltungs- und Rechnungswesen sowie Personalwesen (BFH-Urteil vom 4. Mai 2000, IV R 51/99, BFHE 192, 439, BStBl II 2000, 616).

    Entsprechendes muss für einen Steuerpflichtigen gelten, der zwar eine Hochschule oder Fachschule besucht, den Besuch jedoch nicht mit der vorgesehenen Prüfung abgeschlossen (BFH vom 04.05.2000, IV R 51/99, BStBl. II 2000, 616) oder aber nicht in der später ausgeübten Fachrichtung erworben hat.

  • BFH, 28.08.2003 - IV R 21/02

    Diplom-Wirtschaftsingenieur als Freiberufler

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2004 - 2 K 579/00
    Dem Berufsbild eines beratenden Betriebswirts entsprechend liegt ein "ähnlicher Beruf" nur dann vor, wenn er auf einer durch Selbststudium erworbenen vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung beruht und sich die Beratungstätigkeit auf einen vergleichbar breiten betrieblichen Bereich erstreckt (BFH-Urteile vom 14. März 1991, IV R 135/90, BFHE 164, 408, BStBl II 1991, 769; vom 19. September 2002, IV R 74/00, BFHE 200, 326, BStBl II 2003, 27, vom 28.08.2003, IV R 21/02, BStBl. II 2009, 919).

    Die an die fachliche Breite der Beratungstätigkeit gestellten Anforderungen sind auch dann noch erfüllt, wenn die Beratung wenigstens einen Hauptbereich der Betriebswirtschaftslehre umfasst (BFH-Urteile vom 28.08.2003, IV R 21/02, BStBl. II 2003, 919; vom 19. September 2002, IV R 70/00, BStBl. II 2003, 25).

  • BFH, 30.03.1994 - I R 54/93

    1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2004 - 2 K 579/00
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 30. März 1994, I R 54/93, BStBl II 1994, 864) trägt aber der Steuerpflichtige die Feststellungslast für das Vorliegen einer freiberuflichen Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 EStG.
  • BFH, 19.09.2002 - IV R 70/00

    Personalberater als Gewerbetreibender

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2004 - 2 K 579/00
    Die an die fachliche Breite der Beratungstätigkeit gestellten Anforderungen sind auch dann noch erfüllt, wenn die Beratung wenigstens einen Hauptbereich der Betriebswirtschaftslehre umfasst (BFH-Urteile vom 28.08.2003, IV R 21/02, BStBl. II 2003, 919; vom 19. September 2002, IV R 70/00, BStBl. II 2003, 25).
  • BFH, 26.11.1992 - IV R 109/90

    Dispacheur ist kein freier Beruf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2004 - 2 K 579/00
    Wissenschaftliches Arbeiten i.S. der angewandten Wissenschaft liegt aber nur dann vor, wenn grundsätzliche Fragen oder konkrete Vorgänge methodisch in ihren Ursachen erforscht, begründet und in einen Sinnzusammenhang gebracht werden, wie z.B. in einem wissenschaftlichen Gutachten über schwierige Fragen (BFH, Urteil vom 26. November 1992, IV R 109/90, BStBl 1993, 235, 236 m.w.N.; BFH, Urteil vom 27. Februar 1992, IV R 27/90, BStBl II 1992, 826, 829 m.w.N).
  • BFH, 31.05.2000 - IV B 133/99

    Ähnlicher Beruf i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG; Diplom-Psychologe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2004 - 2 K 579/00
    Ob die Tätigkeit als wissenschaftlich anzusehen ist, richtet sich insbesondere danach, ob die mit den einzelnen Aufträgen gestellten Aufgaben einen Schwierigkeitsgrad erreichen, wie ihn wissenschaftliche Prüfungsarbeiten oder Veröffentlichungen aufweisen (BFH, Urteil vom 27. Februar 1992, a.a.O., 829 Ziffer 2 d, BFH-Beschluss vom 31. Mai 2000, IV B 13/99, BFH/NV 2000, 1460, 1461).
  • BFH, 19.09.2002 - IV R 74/00

    Beratender Betriebswirt als Freiberufler

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.01.2004 - 2 K 579/00
    Dem Berufsbild eines beratenden Betriebswirts entsprechend liegt ein "ähnlicher Beruf" nur dann vor, wenn er auf einer durch Selbststudium erworbenen vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung beruht und sich die Beratungstätigkeit auf einen vergleichbar breiten betrieblichen Bereich erstreckt (BFH-Urteile vom 14. März 1991, IV R 135/90, BFHE 164, 408, BStBl II 1991, 769; vom 19. September 2002, IV R 74/00, BFHE 200, 326, BStBl II 2003, 27, vom 28.08.2003, IV R 21/02, BStBl. II 2009, 919).
  • BFH, 23.06.1999 - IV B 13/99

    Mehrgewinnverteilung bei Mitunternehmerschaft

  • BFH, 17.04.2008 - III R 33/05

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

  • BFH, 11.07.1991 - IV R 73/90

    1. Eignung einer Tätigkeit zum Nachweis ingenieurähnlicher Kenntnisse - 2. Umfang

  • BFH, 03.12.1981 - IV R 79/80

    Selbständige Beratertätigkeit - Gewerbliche Tätigkeit - EDV-Berater

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht