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   FG Hamburg, 23.11.2010 - 2 K 58/10   

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https://dejure.org/2010,23551
FG Hamburg, 23.11.2010 - 2 K 58/10 (https://dejure.org/2010,23551)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.2010 - 2 K 58/10 (https://dejure.org/2010,23551)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 2010 - 2 K 58/10 (https://dejure.org/2010,23551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einkommensteuerrecht: Zur Konkretisierung der Investitionsabsicht bei wesentlicher Betriebserweiterung oder Betriebseröffnung

  • Justiz Hamburg

    Einkommensteuerrecht: Zur Konkretisierung der Investitionsabsicht bei wesentlicher Betriebserweiterung oder Betriebseröffnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g Abs. 7
    Zur Konkretisierung der Investitionsabsicht bei wesentlicher Betriebserweiterung oder Betriebseröffnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Konkretisierung der Investitionsabsicht bei wesentlicher Betriebserweiterung oder Betriebseröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 783
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.04.2009 - IV B 114/08

    Ansparabschreibung bei wesentlicher Betriebserweiterung - Konkretisierung der

    Auszug aus FG Hamburg, 23.11.2010 - 2 K 58/10
    (vgl. BFH, Urteil vom 25.04.2002 - IV R 30/00, BStBl II 2004, 182; Urteil vom 19.09.2002 - X R 51/00, BStBl II 2004, 184; Urteil vom 09.04.2009 - IV B 114/08, BFH/NV 2009, 1420).

    Diese Auslegung entspricht dem Zweck der Ansparbegünstigung sowie dem verfassungsrechtlichen Gebot, unberechtigte Mitnahmeeffekte auszuschließen, denn eine ungerechtfertigte Förderung durch gleichsam "ins Blaue hinein" gebildete Ansparrücklagen soll vermieden werden (BFH, Urteil vom 19.09.2002 - X R 51/00, BStBl II 2004, 184; Urteil vom 09.04.2009 - IV B 114/08, BFH/NV 2009, 1420).

    Jedoch ist hinsichtlich der für 2009 geplanten erheblichen Kapazitätserweiterung von einer wesentlichen Betriebserweiterung auszugehen (vgl. BFH, Beschluss vom 09.04.2009 - IV B 114/08, BFH/NV 2009, 1420).

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Hamburg, 23.11.2010 - 2 K 58/10
    (vgl. BFH, Urteil vom 25.04.2002 - IV R 30/00, BStBl II 2004, 182; Urteil vom 19.09.2002 - X R 51/00, BStBl II 2004, 184; Urteil vom 09.04.2009 - IV B 114/08, BFH/NV 2009, 1420).

    Diese Auslegung entspricht dem Zweck der Ansparbegünstigung sowie dem verfassungsrechtlichen Gebot, unberechtigte Mitnahmeeffekte auszuschließen, denn eine ungerechtfertigte Förderung durch gleichsam "ins Blaue hinein" gebildete Ansparrücklagen soll vermieden werden (BFH, Urteil vom 19.09.2002 - X R 51/00, BStBl II 2004, 184; Urteil vom 09.04.2009 - IV B 114/08, BFH/NV 2009, 1420).

  • FG Münster, 21.01.2010 - 11 K 435/08

    Keine Erforderlichkeit einer verbindlichen Bestellung im Jahr der

    Auszug aus FG Hamburg, 23.11.2010 - 2 K 58/10
    Es spricht einiges dafür, die verbindliche Bestellung als eine Möglichkeit anzusehen, die voraussichtliche Investition hinreichend zu konkretisieren (vgl. hierzu FG München, Urteil vom 22.02.2008 - 8 K 2100/07, EFG 2008, 935; FG Münster, Urteil vom 21.01.2010 - 11 K 435/08 E, EFG 2010, 950).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 75/05

    Kein Wahlrecht zwischen der Bildung einer "normalen" und einer

    Auszug aus FG Hamburg, 23.11.2010 - 2 K 58/10
    Es kommt dabei weder auf die Art der Gewinneinkünfte noch auf die Höhe an; unerheblich ist auch, ob in dem maßgeblichen Zeitraum positive oder negative Einkünfte erzielt worden sind (vgl. BFH, Urteil vom 29.04.2008 - VIII R 75/05, BStBl II 2008, 817), so dass die erklärten Einkünfte nicht schon wegen ihrer Geringfügigkeit außer Betracht bleiben könnten.
  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus FG Hamburg, 23.11.2010 - 2 K 58/10
    (vgl. BFH, Urteil vom 25.04.2002 - IV R 30/00, BStBl II 2004, 182; Urteil vom 19.09.2002 - X R 51/00, BStBl II 2004, 184; Urteil vom 09.04.2009 - IV B 114/08, BFH/NV 2009, 1420).
  • FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07

    Ansparrücklage für noch zu eröffnenden Betrieb auch ohne verbindliche Bestellung

    Auszug aus FG Hamburg, 23.11.2010 - 2 K 58/10
    Es spricht einiges dafür, die verbindliche Bestellung als eine Möglichkeit anzusehen, die voraussichtliche Investition hinreichend zu konkretisieren (vgl. hierzu FG München, Urteil vom 22.02.2008 - 8 K 2100/07, EFG 2008, 935; FG Münster, Urteil vom 21.01.2010 - 11 K 435/08 E, EFG 2010, 950).
  • BFH, 25.07.2011 - I B 8/11

    Keine Existenzgründer-Ansparabschreibung bei fehlender Investitionsabsicht -

    Die Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- Hamburg, Urteil vom 23. November 2010  2 K 58/10, Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 783).
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Rechtsprechung
   VG Trier, 20.05.2010 - 2 K 58/10.TR   

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https://dejure.org/2010,29608
VG Trier, 20.05.2010 - 2 K 58/10.TR (https://dejure.org/2010,29608)
VG Trier, Entscheidung vom 20.05.2010 - 2 K 58/10.TR (https://dejure.org/2010,29608)
VG Trier, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 2 K 58/10.TR (https://dejure.org/2010,29608)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hundesteuer für den Geflügelwachhund

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Hundesteuer bei Wachhund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Steuerfreiheit für Haltung eines "Geflügelwachhundes" - Betriebliche Notwendigkeit für Hundehaltung nicht gegeben

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1996 - 6 A 12926/95

    Rückwirkende Erhöhung der Hundesteuer

    Auszug aus VG Trier, 20.05.2010 - 2 K 58/10
    Grundsätzlich ist die Erhebung von Hundesteuer als eine an die Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf anknüpfende, örtliche Aufwandssteuer verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 1996 - 6 A 12926/95.OVG -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 2 S 2113/00

    Betrieblich bedingte Haltung eines Wachhundes auf Bauernhof im Außenbereich

    Auszug aus VG Trier, 20.05.2010 - 2 K 58/10
    Ob im Einzelfall etwas Anderes zu gelten hat, wenn die private Nutzung völlig untergeordnet ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 2 S 2113/00 -), kann dahinstehen, denn von einer solchen völlig untergeordneten privaten Nutzung kann vorliegend nicht ausgegangen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2005 - 14 A 3852/04
    Auszug aus VG Trier, 20.05.2010 - 2 K 58/10
    Selbst wenn man mit dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Frage der Notwendigkeit des Hundes für die Berufsausübung nicht so dringend sehen würde (vgl. Urteil vom 3. November 2005 - 14 A 3852/04 - ), unterliegt der Hund des Klägers der Steuerpflicht.
  • BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 22.05

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; gefahrenabwehrrechtlicher

    Auszug aus VG Trier, 20.05.2010 - 2 K 58/10
    Die Einstufung als gefährlicher Hund auch nach § 1 Abs. 2 LHundG gilt bei der vorgenannten Rasse unabhängig von der individuellen Gefährlichkeit, insoweit ist es hinsichtlich der erhöhten Hundesteuer nicht von Belang, dass ein Hund den Wesenstest bestanden hat und daher eine individuelle Gefährlichkeit nicht vorliege (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 10 B 22/05 -).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus VG Trier, 20.05.2010 - 2 K 58/10
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - zur Liste in § 2 Abs. 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz vom 12. April 2001 - BGBl. I S. 530 -) ist eine Liste, in der Hunde der Rasse "American Staffordshire Terrier" und deren Abkömmlinge unwiderleglich als gefährlich vermutet werden, mit Verfassungsrecht vereinbar.
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus VG Trier, 20.05.2010 - 2 K 58/10
    Maßgeblich muss es vielmehr sein, ob der Kläger seinen Betrieb nicht nur aus Liebhaberei führt, sondern nachhaltig, unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und mit Gewinnerzielungsabsicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40/93 -).
  • VGH Bayern, 19.01.2021 - 4 ZB 20.1217

    Befreiung von der Hundesteuer für Herdenschutzhunde

    Ob die Tätigkeit oder der Betrieb, dem die Haltung des Hundes dient, "auf den Hund angewiesen ist oder auch ohne Hund vorstellbar ist", ist dabei nach der Satzungsbestimmung der Beklagten nicht entscheidend, da die Beklagte bei § 2 Nr. 1 ihre Hundesteuersatzung nicht auf die Notwendigkeit der Haltung des Hundes abstellt (vgl. zu einer solchen Satzungsbestimmung VG Trier, U.v. 20.5.2010 - 2 K 58/10.TR - juris Rn. 20).
  • VG Augsburg, 08.04.2020 - Au 2 K 19.1058

    Keine Befreiung von der Hundesteuer für Herdenschutzhund

    Danach kann in Bezug auf die Haltung der Hunde "..." und "..." nicht die für die Steuerfreiheit nach § 2 Nr. 5 der Hundesteuersatzung verlangte Notwendigkeit für die Bewachung der klägerischen Viehherden festgestellt werden (s. hierzu z.B. VG München, U.v. 24.9.2015 - M 10 K 14.60 - juris; VG Trier, U.v. 20.5.2010 - 2 K 58/10.TR - juris Rn. 20).
  • VG Köln, 18.04.2012 - 21 K 1214/11
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. November 2005 - 14 A 3852/04 -, Juris, Rn. 27; Urteil vom 3. Februar 2005 - 14 A 1569/03 -, Juris, Rn. 20; a.A. VGH BW, Urteil vom 15. September 2010 - 2 S 811/10 -, Juris, Rn. 40; VG Trier, Urteil vom 20. Mai 2010 - 2 K 58/10.TR -, Juris, Rn. 20.
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