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   VG Trier, 16.05.2019 - 2 K 6408/18.TR   

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VG Trier, 16.05.2019 - 2 K 6408/18.TR (https://dejure.org/2019,16756)
VG Trier, Entscheidung vom 16.05.2019 - 2 K 6408/18.TR (https://dejure.org/2019,16756)
VG Trier, Entscheidung vom 16. Mai 2019 - 2 K 6408/18.TR (https://dejure.org/2019,16756)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Trier: Kein Anspruch auf unbefristete glücksspielrechtliche Erlaubnisse

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 24 GlSpielWStVtr, § 6 Abs 1 JSchG, § 33i GewO, § 154 Abs 1 VwGO
    Erteilung unbefristeter glücksspielrechtlicher Erlaubnisse zum Betrieb von Spielhallen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Trier: Kein Anspruch auf unbefristete glücksspielrechtliche Erlaubnisse

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Trier: Kein Anspruch auf unbefristete glücksspielrechtliche Erlaubnisse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Spielhallenbetreiber haben keinen Anspruch auf unbefristete glücksspielrechtliche Erlaubnis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf unbefristete glücksspielrechtliche Erlaubnisse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Trier, 16.05.2019 - 2 K 6408/18
    Aus der Auslegung nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck des ausdrücklichen und ausschließlichen Länderkompetenztitels in Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG ergibt sich, dass die Länder hiernach zur Regelung sämtlicher Voraussetzungen für die Erlaubnis von Spielhallen und die Art und Weise ihres Betriebes einschließlich der räumlichen Bezüge in ihrem Umfeld ermächtigt sind (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris, Rn. 97ff; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4/16 -, juris, Rn. 16).

    Der Landesgesetzgeber durfte beim Erlass von Regelungen über Spielhallen auf die Zielsetzung der Bekämpfung von Glücksspielsucht zurückgreifen (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, - 8 C 4/16 -, Rn. 19).

    Die Einschätzung des Landesgesetzgebers, der Spielsucht müsse bei Minderjährigen auch über den Ausschluss ihres Zutritts hinaus in einem möglichst frühen Stadium durch Vermeidung einer Gewöhnung an das Vorhandensein von Spielhallen und eines Anreizes des für sie verbotenen Glücksspiels entgegengewirkt werden, überschreitet nicht den ihm zustehenden, weiten Beurteilungsspielraum und ist nicht offensichtlich fehlsam (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, - 8 C 4/16 -, Rn. 22).

    Zudem wird die Zumutbarkeit der Mindestabstandsregelung auch durch die Möglichkeit der Erlaubnisbehörde nach § 11 Abs. 1 Satz 2 LGlüG gewahrt, wonach mit Zustimmung des Beigeladenen Ausnahmen vom Mindestabstandsgebot im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LGlüG zugelassen werden können (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, - 8 C 4/16 -, juris, Rn. 23).

    Als gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmungen einer durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition der Klägerin sind die Anforderungen an Spielhallen jedenfalls verhältnismäßig (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, a.a.O., Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6/15 -, juris, Rn. 72).

    Spielbanken sind in Rheinland-Pfalz im Lebensumfeld potenzieller Spieler nicht in vergleichbarer Weise verfügbar wie Spielhallen, denn § 2 des Spielbankgesetzes Rheinland-Pfalz sieht für das gesamte Bundesland lediglich sechs Standorte für öffentliche Spielbanken bzw. deren Zweigspielbetriebe vor (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, - 8 C 4/16 -, juris, Rn. 30).

    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die angegriffenen Beschränkungen für Spielhallen lediglich "scheinheilig" zur Suchtbekämpfung eingeführt worden wären, tatsächlich aber einem anderen - insbesondere fiskalischen - Zweck dienten (so auch: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016,- 8 C 4/16 -, juris, Rn. 31).

    Danach ist die Zielgruppe der Minderjährigen ab dem 10. Lebensjahr durch das Automatenspiel besonders gefährdet, welches das höchste Risiko für problematisches Spielverhalten berge, wobei der frühe Konsum in der Jugend das Risiko für ein späteres pathologisches Spielverhalten deutlich erhöhe (so auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. März 2015 - 6 A 10788/14.OVG - BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, a.a.O.; Rn. 24).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Trier, 16.05.2019 - 2 K 6408/18
    Wegen der gebotenen Betrachtung des gesamten räumlichen Geltungsbereichs des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 LGlüG, also des Landes Rheinland-Pfalz, kommt es nicht darauf an, ob in einer Gemeinde wegen dieser Einschränkungen kein anderer Standort mehr zur Verfügung steht (BVerwG, a.a.O., Rn. 17, 18; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6/15 -, juris, Rn. 37).

    Ein Verbot von Mehrfachspielhallen in Form des Verbundverbots kann dem entgegenwirken, indem es zu einer geringeren Konzentration von Spielgeräten im selben Gebäude(komplex) und im Zusammenwirken mit den Abstandsgeboten zu einer generellen Reduzierung des Geldspielgeräteangebots führt (BVerfG, a.a.O., Rn. 150; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6/15 -, juris, Rn. 44).

    Es liegt in der Einschätzungsprärogative des jeweiligen Landesgesetzgebers zu bestimmen, welche Vorgaben für die höchstzulässige Spielhallendichte nach dem bereits vorhandenen Spielangebot und der jeweiligen sozialen Bevölkerungsstruktur erforderlich sind (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6/15 -, juris, Rn. 49).

    Als gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmungen einer durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition der Klägerin sind die Anforderungen an Spielhallen jedenfalls verhältnismäßig (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, a.a.O., Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6/15 -, juris, Rn. 72).

    Art. 14 Abs. 1 GG und das Gebot des Vertrauensschutzes verlangen keine Regelung, die eine Vollamortisation gewährleistet (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6/15 -, Rn. 73).

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 LC 400/17

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine

    Auszug aus VG Trier, 16.05.2019 - 2 K 6408/18
    Das Abstandsgebot und das Verbundverbot verstoßen nicht gegen die unionsrechtliche Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit nach Art. 56 und Art. 49 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV -, wobei sich aus der Niederlassungsfreiheit keine weitergehenden Anforderungen als aus der Dienstleistungsfreiheit ergeben (OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Juli 2018 - 11 LC 400/17 -, juris, Rn. 48).

    Andererseits darf die in Rede stehende Regelung nicht durch die Politik in anderen Glücksspielsektoren konterkariert werden (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 -, juris, Rn. 35; OVG Bautzen, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris, Rn. 51; OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Juli 2018, - 11 LC 400/17 -, Rn. 52).

    Angesichts der Vielzahl von Glücksspielangeboten im Internet ist ein zeitgleiches Vorgehen gegen alle Anbieter selbst bei Einsatz erheblicher Ressourcen nicht möglich, sodass es auf ein systematisches Vorgehen der zuständigen Behörden ankommt (OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - 11 LC 242/16 -, juris, Rn. 89; OVG Schleswig, Beschluss vom 28. Januar 2019 - 12 B 38/18 -, juris, Rn. 65; OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Juli 2018 - 11 LC 400/17 -, juris, Rn. 57).

  • EuGH, 19.07.2012 - C-470/11

    Garkalns - Art. 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs -

    Auszug aus VG Trier, 16.05.2019 - 2 K 6408/18
    Auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juli 2012 (C-470/11) und vom 11. Juni 2015 (C-98/14) ändern hieran nichts.

    Der Gerichtshof kann ein Vorabentscheidungsersuchen nur zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (EuGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - C-470/11-, juris, Rn. 17, 18).

  • VG Schleswig, 28.01.2019 - 12 B 38/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine glücksspielrechtliche Untersagungsanordnung

    Auszug aus VG Trier, 16.05.2019 - 2 K 6408/18
    Angesichts der Vielzahl von Glücksspielangeboten im Internet ist ein zeitgleiches Vorgehen gegen alle Anbieter selbst bei Einsatz erheblicher Ressourcen nicht möglich, sodass es auf ein systematisches Vorgehen der zuständigen Behörden ankommt (OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - 11 LC 242/16 -, juris, Rn. 89; OVG Schleswig, Beschluss vom 28. Januar 2019 - 12 B 38/18 -, juris, Rn. 65; OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Juli 2018 - 11 LC 400/17 -, juris, Rn. 57).

    Dieses Konzept der Länder stellt die Grundlage für einen den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entsprechende und damit kohärente Verwaltungspraxis dar (OVG Schleswig, Urteil vom 28. Januar 2019, a.a.O., Rn. 65).

  • VG Koblenz, 24.10.2018 - 2 K 49/18

    Anwendungsbereich des Mindestabstandsgebots; Pflicht zur Befristung der

    Auszug aus VG Trier, 16.05.2019 - 2 K 6408/18
    Der Verweis der Klägerin auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 24. Oktober 2018 (2 K 49/18.KO) ändert hieran nichts.

    Auch der Verweis der Klägerin auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 24. Oktober 2018 (2 K 49/18.KO) ändert hieran nichts.

  • VG Regensburg, 15.10.2018 - RN 5 K 17.1134

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

    Auszug aus VG Trier, 16.05.2019 - 2 K 6408/18
    Bezöge sich das Gericht auf diesen hypothetischen Zeitpunkt, so wäre die gesetzliche Zeitangabe ohne konkreten Bezug, sodass die Länge der Geltungsdauer nicht konkret bestimmbar wäre (VG Regensburg, Urteil vom 15. Oktober 2018 - RN 5 K 17.1134 -, juris, Rn. 35, 36).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2015 - 6 A 10788/14
    Auszug aus VG Trier, 16.05.2019 - 2 K 6408/18
    Danach ist die Zielgruppe der Minderjährigen ab dem 10. Lebensjahr durch das Automatenspiel besonders gefährdet, welches das höchste Risiko für problematisches Spielverhalten berge, wobei der frühe Konsum in der Jugend das Risiko für ein späteres pathologisches Spielverhalten deutlich erhöhe (so auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. März 2015 - 6 A 10788/14.OVG - BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, a.a.O.; Rn. 24).
  • EuGH, 14.06.2017 - C-685/15

    Online Games u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV -

    Auszug aus VG Trier, 16.05.2019 - 2 K 6408/18
    Dies kann man auch nicht der in einem Parallelverfahren zitierten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Juni 2017 (C-685/15) entnehmen.
  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Auszug aus VG Trier, 16.05.2019 - 2 K 6408/18
    Dies deshalb, weil das deutsche Spielhallenrecht mithin die Möglichkeiten in Luxemburg lebender Unionsbürger, am Geldautomatenspiel teilzunehmen, im Ergebnis nicht beschränkt, sondern aus deren Sicht vielmehr erst eröffnet (OVG Saarland, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 1 B 248/18 -, juris, Rn. 24).
  • VG Regensburg, 24.01.2019 - RN 5 K 17.1243

    Rechtmäßige Befristung einer Spielhallenerlaubnis

  • OVG Saarland, 12.05.2016 - 1 B 199/15

    Einschreiten gegen Glücksspiel im Internet

  • OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18

    Glücksspiel; Spielhalle; Mindestabstand; Kohärenz; Transparenz; Werbung;

  • VG Koblenz, 16.08.2017 - 2 K 602/17

    Spielhallenbetreiber hat Anspruch auf behördliche Entscheidung über seinen Antrag

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 11 ME 136/18

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

  • EuGH, 11.06.2015 - C-98/14

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten

  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere

  • EuGH, 16.07.2009 - C-428/07

    Horvath - Gemeinsame Agrarpolitik - Direktzahlungen - Verordnung (EG) Nr.

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LC 242/16

    Bestimmmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Internetverbot; Kohärenz; Online-Casinospiele;

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 6 B 11140/15

    Duldung der Sportwettvermittlung in einer Verkaufsstelle - Mindestabstand von

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