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   FG Hamburg, 09.11.2009 - 2 K 65/08   

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https://dejure.org/2009,32060
FG Hamburg, 09.11.2009 - 2 K 65/08 (https://dejure.org/2009,32060)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.11.2009 - 2 K 65/08 (https://dejure.org/2009,32060)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. November 2009 - 2 K 65/08 (https://dejure.org/2009,32060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abgabenordnung/Umsatzsteuergesetz: Elektronische Umsatzsteuervoranmeldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 18 Abs. 1; AO § 87a; AO § 150
    Elektronische Umsatzsteuervoranmeldung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Elektronische Umsatzsteuervoranmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Niedersachsen, 17.03.2009 - 5 K 303/08

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei

    Auszug aus FG Hamburg, 09.11.2009 - 2 K 65/08
    Diese ab 01.01.2005 geltende Neuregelung wahrt die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben und liegt nach allgemeiner Ansicht, die der erkennende Senat teilt, innerhalb des verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers (vgl. Drüen/Hechtner, DStR 2006, 821, 822 m. w. N.; FG Niedersachsen Urteil v. 17.03.2009, 5 K 303/08, rkr.).

    Tatsächlich sieht das Gericht - in Übereinstimmung mit dem FG Niedersachsen in seiner Entscheidung vom 17.03.2009 (5 K 303/08) - die Übermittlung der Daten im ELSTER-Verfahren nicht manipulationsanfälliger an als das papiergebundene System (in diesem Sinn auch Drüen/Hechtner, DStR 2006, 821, 822) Auch in der einschlägigen Kommentarliteratur werden keine durchgreifenden Sicherheitsbedenken erhoben.

  • BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09

    Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist die Regelung in § 18 Abs. 1 UStG i.V.m. § 150 Abs. 8 AO verfassungsgemäß (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 17. März 2009  5 K 303/08, EFG 2009, 1069, rkr.; FG Hamburg, Urteil vom 9. November 2009  2 K 65/08, nicht veröffentlicht --n.v.--, rkr.; Drüen/ Hechtner, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2006, 821, 822; Heß in Weimann/Lang, § 18 UStG Ziff. 2.1.1; Maunz in Hartmann/ Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz, § 18 Rz 50; Wagner, EFG 2010, 280, 282; wohl auch Kraeusel in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 18 Rz 224; Treiber in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 18 Rz 11; Leonard in Bunjes, UStG, 10. Aufl., § 18 Rz 4; Schmid in Offerhaus/Söhn/Lange, § 18 UStG Rz 24).

    Sie können insbesondere nicht aus allgemeinen Bedenken gegen die Sicherheit der von § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG vorgeschriebenen elektronischen Übermittlung von Voranmeldungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch eine Datenübertragung nach Maßgabe der --aufgrund der Ermächtigung in § 150 Abs. 6 AO erlassenen-- StDÜV i.d.F. der Änderungsverordnung vom 20. Dezember 2006, BGBl I 2006, 3380 (abgedruckt u.a. bei Heuermann in HHSp, § 150 AO Rz 51) hergeleitet werden (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil in EFG 2009, 1069, rkr.; FG Hamburg, Urteil vom 9. November 2009  2 K 65/08, n.v., rkr.; Drüen/Hechtner, DStR 2006, 821, 827 f.; Wagner, EFG 2010, 280, 282; Maunz in Hartmann/Metzenmacher, § 18 UStG Rz 50; Heß in Weimann/Lang, § 18 UStG Ziff. 2.1.1; wohl auch Treiber in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 18 Rz 12a; Leonard in Bunjes, a.a.O., § 18 Rz 4; a.A. Stadie in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 18 Rz 51 a.E.).

  • FG Bremen, 26.06.2014 - 2 K 12/14

    Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen an

    Die Hinweise für die Software-Nutzung entsprächen den auch sonst üblichen Bedingungen und Erklärungen bei Softwarenutzungen (FG Hamburg, Urteil vom 09. November 2009 - 2 K 65/08) Verfüge der Unternehmer über die technischen Möglichkeiten für eine Datenfernübertragung, so seien etwaige Sicherheitsbedenken gegen die Übermittlung in elektronischer Form unbeachtlich (Rau/Dürrwächter, UStG , § 18 UStG ).

    Auch der Hinweis des Beklagten auf das Urteil des FG Hamburg zu Az. 2 K 65/08 gehe ins Leere.

    Auch die Ausführungen das FG Hamburg im Urteil zum Az. 2 K 65/08, das Verfahren habe keine grundsätzliche Bedeutung, sei für den derzeitigen Stand der von dem Beklagten zur Verfügung gestellten Software nicht zutreffend.

  • FG Thüringen, 24.02.2016 - 3 K 756/15

    Zur Zumutbarkeit der elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuerjahreserklärung

    Entgegen der Ansicht des Klägers sei die Regelung in § 18 Abs. 3 UStG i.V.m. § 150 Abs. 8 AO verfassungsgemäß (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 17. März 2009 5 K 303/08, EFG 2009, 1069, rkr.; FG Hamburg, Urteil vom 9. November 2009 2 K 65/08, nicht veröffentlicht -n.v.-, rkr.).
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