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   VG Gera, 07.12.2009 - 2 K 65/09 Ge   

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VG Gera, 07.12.2009 - 2 K 65/09 Ge (https://dejure.org/2009,40247)
VG Gera, Entscheidung vom 07.12.2009 - 2 K 65/09 Ge (https://dejure.org/2009,40247)
VG Gera, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - 2 K 65/09 Ge (https://dejure.org/2009,40247)
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  • VGH Hessen, 15.11.2007 - 8 UE 1584/05

    Zur Rechtmäßigkeit des Verwaltungskostenbeitrags nach dem Hessischen

    Auszug aus VG Gera, 07.12.2009 - 2 K 65/09
    Die Gesetzgebungskompetenz folgt aus Art. 70 ff. GG (HessVGH, Urteil vom 15. November 2007 - 8 UE 1584/05 - zitiert nach juris zur vergleichbaren Rechtslage in Hessen unter Berufung auf BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - BVerfGE 108, S. 1 ff. = DVBl. 2003, S. 993 ff. = NVwZ 2003, S. 715 ff. = juris, Rdnrn. 42 und 45, st. Rspr.).

    Sie ist deshalb als Beitrag mit gebührenrechtlichen Elementen einzuordnen (vgl. HessVGH zur vergleichbaren Rechtslage in Hessen, Urteil vom 15. November 2007 - 8 UE 1584/05 - zitiert nach juris).

    Den notwendig von jedem Studierenden bei Beginn jeden Semesters in Anspruch zu nehmenden Leistungen bei der Erstimmatrikulation bzw. der jeweiligen Rückmeldung kommt schon deshalb bedeutender Wert zu, weil sie erst die Möglichkeit der individuellen Teilhabe am akademischen Berufsausbildungsangebot eröffnen (vgl. HessVGH zur vergleichbaren Rechtslage in Hessen, Urteil vom 15. November 2007 - 8 UE 1584/05 - zitiert nach juris), die mit der Exmatrikulation unter Beendigung der aus der Hochschulzugehörigkeit erwachsenen Rechte und Pflichten ordnungsgemäß abgeschlossen wird.

  • VG Weimar, 03.09.2009 - 2 K 1128/08

    Vereinbarkeit des Verwaltungskostenbeitrags auf der Grundlage des § 4 ThürHGEG

    Auszug aus VG Gera, 07.12.2009 - 2 K 65/09
    Dem steht nicht entgegen, dass die Beitragserlöse von den Hochschulen gemäß § 3 Satz 2 ThürHGEG zu 50 % an den Landeshaushalt abgeführt werden und somit nicht, wie der den Hochschulen verbleibende Anteil, vollständig unmittelbar für die Aufgaben der Hochschule verwendet wird (vgl. VG Weimar, Urteil vom 3. September 2009 - 2 K 1128/08.We -).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus VG Gera, 07.12.2009 - 2 K 65/09
    Die Gesetzgebungskompetenz folgt aus Art. 70 ff. GG (HessVGH, Urteil vom 15. November 2007 - 8 UE 1584/05 - zitiert nach juris zur vergleichbaren Rechtslage in Hessen unter Berufung auf BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - BVerfGE 108, S. 1 ff. = DVBl. 2003, S. 993 ff. = NVwZ 2003, S. 715 ff. = juris, Rdnrn. 42 und 45, st. Rspr.).
  • VG Ansbach, 21.09.2006 - AN 2 K 04.01650
    Auszug aus VG Gera, 07.12.2009 - 2 K 65/09
    Da ihre möglichst umfassende Nutzung deshalb im Interesse einer zielgerichteten und interessengerechten Studiengestaltung liegt, erscheint es auch angebracht, nicht nur für die tatsächliche Nutzung im Einzelfall jeweils eine - dann eher kontraproduktive - Gebühr zu erheben, sondern das Vorhalten dieses Verwaltungs- und Betreuungssystems als solches der Beitragspflicht zu unterwerfen (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 21. September 2006 - AN 2 K 04.01650 - zitiert nach juris; VG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 K 573/06 - zitiert nach juris).
  • VG Hamburg, 21.06.2006 - 4 K 573/06

    Rechtmäßiger Verwaltungskostenbeitrag für Studierende in Hamburg

    Auszug aus VG Gera, 07.12.2009 - 2 K 65/09
    Da ihre möglichst umfassende Nutzung deshalb im Interesse einer zielgerichteten und interessengerechten Studiengestaltung liegt, erscheint es auch angebracht, nicht nur für die tatsächliche Nutzung im Einzelfall jeweils eine - dann eher kontraproduktive - Gebühr zu erheben, sondern das Vorhalten dieses Verwaltungs- und Betreuungssystems als solches der Beitragspflicht zu unterwerfen (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 21. September 2006 - AN 2 K 04.01650 - zitiert nach juris; VG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 K 573/06 - zitiert nach juris).
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VG Gera, 07.10.2009 - 2 K 65/09 Ge (https://dejure.org/2009,36051)
VG Gera, Entscheidung vom 07.10.2009 - 2 K 65/09 Ge (https://dejure.org/2009,36051)
VG Gera, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 2 K 65/09 Ge (https://dejure.org/2009,36051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürHGEG § 4 Abs 1; ThürHGEG § 4 Abs 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung eines Verwaltungskostenbeitrages für das Wintersemester; Erhebung von Gebühren und Beiträgen als Gegenleistung für eine öffentlich-rechtliche Leistung sowie Differenzierung eines Beitrages von einer Gebühr anhand eines Fehlens der Erhebung einer tatsächlichen ...

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  • VGH Hessen, 15.11.2007 - 8 UE 1584/05

    Zur Rechtmäßigkeit des Verwaltungskostenbeitrags nach dem Hessischen

    Auszug aus VG Gera, 07.10.2009 - 2 K 65/09
    Die Gesetzgebungskompetenz folgt aus Art. 70 ff. GG (HessVGH, Urteil vom 15. November 2007 - 8 UE 1584/05 - zitiert nach juris zur vergleichbaren Rechtslage in Hessen unter Berufung auf BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - BVerfGE 108, S. 1 ff. = DVBl. 2003, S. 993 ff. = NVwZ 2003, S. 715 ff. = juris, Rdnrn. 42 und 45, st. Rspr.).

    Sie ist deshalb als Beitrag mit gebührenrechtlichen Elementen einzuordnen (vgl. HessVGH zur vergleichbaren Rechtslage in Hessen, Urteil vom 15. November 2007 - 8 UE 1584/05 - zitiert nach juris).

    Den notwendig von jedem Studierenden bei Beginn jeden Semesters in Anspruch zu nehmenden Leistungen bei der Erstimmatrikulation bzw. der jeweiligen Rückmeldung kommt schon deshalb bedeutender Wert zu, weil sie erst die Möglichkeit der individuellen Teilhabe am akademischen Berufsausbildungsangebot eröffnen (vgl. HessVGH zur vergleichbaren Rechtslage in Hessen, Urteil vom 15. November 2007 - 8 UE 1584/05 - zitiert nach juris), die mit der Exmatrikulation unter Beendigung der aus der Hochschulzugehörigkeit erwachsenen Rechte und Pflichten ordnungsgemäß abgeschlossen wird.

  • VG Hamburg, 21.06.2006 - 4 K 573/06

    Rechtmäßiger Verwaltungskostenbeitrag für Studierende in Hamburg

    Auszug aus VG Gera, 07.10.2009 - 2 K 65/09
    Da ihre möglichst umfassende Nutzung deshalb im Interesse einer zielgerichteten und interessengerechten Studiengestaltung liegt, erscheint es auch angebracht, nicht nur für die tatsächliche Nutzung im Einzelfall jeweils eine - dann eher kontraproduktive - Gebühr zu erheben, sondern das Vorhalten dieses Verwaltungs- und Betreuungssystems als solches der Beitragspflicht zu unterwerfen (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 21. September 2006 - AN 2 K 04.01650 - zitiert nach juris; VG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 K 573/06 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus VG Gera, 07.10.2009 - 2 K 65/09
    Die Gesetzgebungskompetenz folgt aus Art. 70 ff. GG (HessVGH, Urteil vom 15. November 2007 - 8 UE 1584/05 - zitiert nach juris zur vergleichbaren Rechtslage in Hessen unter Berufung auf BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - BVerfGE 108, S. 1 ff. = DVBl. 2003, S. 993 ff. = NVwZ 2003, S. 715 ff. = juris, Rdnrn. 42 und 45, st. Rspr.).
  • VG Weimar, 03.09.2009 - 2 K 1128/08

    Vereinbarkeit des Verwaltungskostenbeitrags auf der Grundlage des § 4 ThürHGEG

    Auszug aus VG Gera, 07.10.2009 - 2 K 65/09
    Dem steht nicht entgegen, dass die Beitragserlöse von den Hochschulen gemäß § 3 Satz 2 ThürHGEG zu 50 % an den Landeshaushalt abgeführt werden und somit nicht, wie der den Hochschulen verbleibende Anteil, vollständig unmittelbar für die Aufgaben der Hochschule verwendet wird (vgl. VG Weimar, Urteil vom 3. September 2009 - 2 K 1128/08.We -).
  • VG Ansbach, 21.09.2006 - AN 2 K 04.01650
    Auszug aus VG Gera, 07.10.2009 - 2 K 65/09
    Da ihre möglichst umfassende Nutzung deshalb im Interesse einer zielgerichteten und interessengerechten Studiengestaltung liegt, erscheint es auch angebracht, nicht nur für die tatsächliche Nutzung im Einzelfall jeweils eine - dann eher kontraproduktive - Gebühr zu erheben, sondern das Vorhalten dieses Verwaltungs- und Betreuungssystems als solches der Beitragspflicht zu unterwerfen (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 21. September 2006 - AN 2 K 04.01650 - zitiert nach juris; VG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 K 573/06 - zitiert nach juris).
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