Weitere Entscheidung unten: FG Sachsen, 23.07.2014

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   FG Thüringen, 29.06.2015 - 2 K 698/14   

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https://dejure.org/2015,34415
FG Thüringen, 29.06.2015 - 2 K 698/14 (https://dejure.org/2015,34415)
FG Thüringen, Entscheidung vom 29.06.2015 - 2 K 698/14 (https://dejure.org/2015,34415)
FG Thüringen, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 2 K 698/14 (https://dejure.org/2015,34415)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten sowie einer Umzugskostenpauschale als Werbungskosten

  • Justiz Thüringen

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2009, § 10 BUKG, EStG VZ 2010
    Keine regelmäßige Arbeitsstätte nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG bei befristeter Abordnung und angedachter Versetzung an einen anderen Ort - Keine Umzugskostenpauschale nach § 10 BUKG bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine neue regelmäßige Arbeitsstätte bei Abordnung mit dem Ziel der Versetzung an einen dritten Ort keine Umzugskostenpauschale im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine neue regelmäßige Arbeitsstätte bei Abordnung mit dem Ziel der Versetzung an einen dritten Ort - keine Umzugskostenpauschale im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1352
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der

    Auszug aus FG Thüringen, 29.06.2015 - 2 K 698/14
    Nach einem Hinweis des Berichterstatters in der mündlichen Verhandlung, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urt. vom 14.06.2007 VI R 60/05) Umzugskosten, die durch eine doppelte Haushaltsführung veranlasst sind, nur bei entsprechendem Nachweis zu berücksichtigen seien, hat der Kläger einen zweiwöchigen Schriftsatznachlass beantragt, dem das Gericht nicht stattgegeben hat.

    Daher können als Umzugskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nur die tatsächlich entstandenen, festgestellten Umzugsaufwendungen als Werbungskosten angesetzt werden (BFH-Urteil vom 14.06.2007 VI R 60/05, BStBl II 2007, 890).

  • FG Schleswig-Holstein, 08.10.2002 - 3 K 144/02

    Rückumzugskosten nach Begründung einer doppelten Haushaltsführung als

    Auszug aus FG Thüringen, 29.06.2015 - 2 K 698/14
    Ein Ansatz der Umzugskostenpauschale des § 10 BUKG als Werbungskosten scheidet in einem solchen Fall aus (z.B. BFH-Urteil vom 29.01.1988 VI R 192/84, BFH/NV 1988, 367; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.10.2002 3 K 144/02, EFG 2003, 76; FG Köln, Urteil vom 20.03.2002 10 K 1483/99, EFG 2002, 967; Loschelder in Schmidt, EStG, 34. Aufl. 2015, § 9 EStG Rz. 228).

    Grund für die Zugrundelegung der Umzugskostenpauschale bei einer Verlagerung des Lebensmittelpunkts ist, dass in derartigen Fällen regelmäßig deutlich höhere sonstige Umzugsauslagen anfallen, als im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung für eine regelmäßig kleinere Zweitwohnung (zutreffend Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 08.10.2002 3 K 144/02, EFG 2003, 76 m.w.N.).

  • FG Köln, 20.03.2002 - 10 K 1483/99

    Umzugskostenpauschale bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Thüringen, 29.06.2015 - 2 K 698/14
    Ein Ansatz der Umzugskostenpauschale des § 10 BUKG als Werbungskosten scheidet in einem solchen Fall aus (z.B. BFH-Urteil vom 29.01.1988 VI R 192/84, BFH/NV 1988, 367; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.10.2002 3 K 144/02, EFG 2003, 76; FG Köln, Urteil vom 20.03.2002 10 K 1483/99, EFG 2002, 967; Loschelder in Schmidt, EStG, 34. Aufl. 2015, § 9 EStG Rz. 228).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1429/02

    Aufwendungen für die Wohnungsausstattung im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus FG Thüringen, 29.06.2015 - 2 K 698/14
    Vielmehr handelt es sich um auf Grundlage der Pauschale des § 10 BUKG geschätzte sonstige Umzugskosten im Rahmen einer Verlegung einer Hauptwohnung, die den Lebensmittelpunkt bildet, also einschließlich der Neubegründung einer den Lebensmittelpunkt bildenden Hauptwohnung (vgl. z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.2013 4 K 2859/09, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2003 5 K 1429/02, DStRE 2004, 319).
  • BFH, 29.01.1988 - VI R 192/84

    Voraussetzungen des Vorliegens einer auswärtigen Beschäftigung von

    Auszug aus FG Thüringen, 29.06.2015 - 2 K 698/14
    Ein Ansatz der Umzugskostenpauschale des § 10 BUKG als Werbungskosten scheidet in einem solchen Fall aus (z.B. BFH-Urteil vom 29.01.1988 VI R 192/84, BFH/NV 1988, 367; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.10.2002 3 K 144/02, EFG 2003, 76; FG Köln, Urteil vom 20.03.2002 10 K 1483/99, EFG 2002, 967; Loschelder in Schmidt, EStG, 34. Aufl. 2015, § 9 EStG Rz. 228).
  • BFH, 18.11.2011 - V B 25/11

    Zweck der mündlichen Verhandlung - Keine Überraschungsentscheidung bei Ablehnung

    Auszug aus FG Thüringen, 29.06.2015 - 2 K 698/14
    Ein Vertagungsanspruch besteht nicht, wenn die Verfahrensbeteiligten ausreichend Gelegenheit hatten, sich auf die - auf die abschließende Erörterung der Sach- und Rechtslage angelegte (§ 76 Abs. 2, § 93 Abs. 1 und 3, § 104 Abs. 1 Satz 1 Finanzgerichtsordnung - FGO -) - mündliche Verhandlung vorzubereiten (vgl. BFH-Urteil vom 18.11.2011 V B 25/11, BFH/NV 2012, 257).
  • FG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 K 2859/09

    Zinsen und Zinsswapkosten als Werbungskosten - Umzugskosten

    Auszug aus FG Thüringen, 29.06.2015 - 2 K 698/14
    Vielmehr handelt es sich um auf Grundlage der Pauschale des § 10 BUKG geschätzte sonstige Umzugskosten im Rahmen einer Verlegung einer Hauptwohnung, die den Lebensmittelpunkt bildet, also einschließlich der Neubegründung einer den Lebensmittelpunkt bildenden Hauptwohnung (vgl. z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.2013 4 K 2859/09, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2003 5 K 1429/02, DStRE 2004, 319).
  • BFH, 08.08.2013 - VI R 72/12

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung

    Auszug aus FG Thüringen, 29.06.2015 - 2 K 698/14
    Insbesondere ist anhand der die Auswärtstätigkeit begründenden Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu prüfen, ob der Arbeitnehmer voraussichtlich wieder an seine bisherige Tätigkeitsstätte zurückkehren und dort seine berufliche Tätigkeit fortsetzen wird (BFH-Urteil vom 08.08.2013 VI R 72/12, BStBl II 2014, 68 Rz. 13 f.).
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Rechtsprechung
   FG Sachsen, 23.07.2014 - 2 K 698/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30474
FG Sachsen, 23.07.2014 - 2 K 698/14 (https://dejure.org/2014,30474)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23.07.2014 - 2 K 698/14 (https://dejure.org/2014,30474)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 2 K 698/14 (https://dejure.org/2014,30474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der Vorsteuer aus der Insolvenzverwaltervergütung eines Insolvenzverwalters

  • rechtsportal.de

    Aufteilung der Vorsteuer aus der Rechnung über die Vergütung des Insolvenzverwalters, wenn auch der nicht unternehmerische Bereich betroffen ist sachgerechter Aufteilungsmaßstab anhand einer Gesamtbetrachtung

  • datenbank.nwb.de

    Aufteilung der Vorsteuer aus der Rechnung über die Vergütung des Insolvenzverwalters, wenn auch der nicht unternehmerische Bereich betroffen ist - sachgerechter Aufteilungsmaßstab anhand einer Gesamtbetrachtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufteilung der Leistung eines Insolvenzverwalters in einen zum Vorsteuerabzug berechtigenden und einen den Vorsteuerabzug ausschließenden Teil

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufteilung der Leistung eines Insolvenzverwalters in einen zum Vorsteuerabzug berechtigenden und einen den Vorsteuerabzug ausschließenden Teil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 169
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.02.2013 - C-104/12

    Becker - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 Buchst. a - Recht auf

    Auszug aus FG Sachsen, 23.07.2014 - 2 K 698/14
    Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug setzt voraus, dass zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang besteht (EuGH-Urteil vom 21. Februar 2013 C-104/12, DStR 2013, 411 ).

    Das Vorliegen eines direkten und unmittelbaren Zusammenhangs zwischen einem Eingangsumsatz und der steuerpflichtigen Tätigkeit ist anhand des objektiven Inhalts der bezogenen Leistung zu bestimmen (EuGH-Urteil vom 8. Februar 2007 C-435705, Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes - Slg. - 2007, I-1315; DStR 2013, 411 ).

  • BFH, 15.04.2015 - V R 44/14

    Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 23. Juli 2014  2 K 698/14 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 169 veröffentlichten Urteil überwiegend statt.

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