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   VG Aachen, 03.02.2004 - 2 K 71/02   

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https://dejure.org/2004,26099
VG Aachen, 03.02.2004 - 2 K 71/02 (https://dejure.org/2004,26099)
VG Aachen, Entscheidung vom 03.02.2004 - 2 K 71/02 (https://dejure.org/2004,26099)
VG Aachen, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - 2 K 71/02 (https://dejure.org/2004,26099)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.06.2000 - 5 C 35.99

    Erstattungsanspruch des unzuständigen Leistungsträgers gegen den zuständigen;

    Auszug aus VG Aachen, 03.02.2004 - 2 K 71/02
    Sie ist nicht nur in Fällen der örtlichen und sachlichen Unzuständigkeit einschlägig, vgl. so wohl eher Roos in: von Wulffen, SGB X, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, Kommentar, 4. Auflage 2001, § 105 Rdn. 4, 10, sondern auch in Fällen der rechtswidrigen ("irrtümlichen") Leistung, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2000 - 5 C 35.99 -, aaO., wie sie vorliegend gegeben war.

    vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2000 - 5 C 35.99 -, aaO., dort lag ein Fall vor, in dem dem Sozialhilfeträger der generelle Hilfebedarf des Hilfebedürftigen aufgrund der fortgeführten Übernahme der Fahrtkosten zur Dialysebehandlung bekannt war, das Gericht jedoch darauf abgestellt hat, wann der Sozialhilfeträger Kenntnis von dem konkreten Bedarf hinsichtlich der Übernahme der Dialysekosten erhalten hat; dem folgt auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 17. Oktober 2000 - 22 A 387/97 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 22 A 387/97

    Voraussetzungen des Anspruchs einer Sozialhilfeträgerin auf Erstattung von

    Auszug aus VG Aachen, 03.02.2004 - 2 K 71/02
    vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2000 - 5 C 35.99 -, aaO., dort lag ein Fall vor, in dem dem Sozialhilfeträger der generelle Hilfebedarf des Hilfebedürftigen aufgrund der fortgeführten Übernahme der Fahrtkosten zur Dialysebehandlung bekannt war, das Gericht jedoch darauf abgestellt hat, wann der Sozialhilfeträger Kenntnis von dem konkreten Bedarf hinsichtlich der Übernahme der Dialysekosten erhalten hat; dem folgt auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 17. Oktober 2000 - 22 A 387/97 -.
  • BVerwG, 20.11.1997 - 5 C 16.97

    B: Bewilligungsbescheid, Aufhebung des - bei Heranziehung Dritter zu Kostenersatz

    Auszug aus VG Aachen, 03.02.2004 - 2 K 71/02
    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 1997 - 5 C 16.97 -, FEVS 48, 243 ff.
  • BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99

    Spätaussiedlerin aus der früheren Sowjetunion - Aufnahmebescheid, - Angabe einer

    Auszug aus VG Aachen, 03.02.2004 - 2 K 71/02
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 15. Juni 2000 - 5 C 25.99 -, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte (FEVS) 51, 445 ff.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2000 - 12 A 12373/99

    Zur Ausschlussfrist des § 111 SGB X

    Auszug aus VG Aachen, 03.02.2004 - 2 K 71/02
    vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. März 2000 - 12 A 12373/99 -, Zeitschrift für Sozialhilferecht und Sozialgesetzbuch (ZfSH/SGB) 2000, 552.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2015 - 12 A 1450/14

    Erstattung von Kosten für Jugendhilfeleistungen eines Hilfeempfängers

    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juni 2005 - 5 C 30.04 -, NVwZ 2005, 1196 f., juris; LSG NRW, Urteil vom 9. Februar 2012 - L 9 AS 36/09 -, juris; BayVGH, Urteil vom 27. September 1984 - 12 B 81 A.462 -, juris (Leitsatz); VG Aachen, Urteil vom 3. Februar 2004 - 2 K 71/02 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 23. Februar 2015 - 3 K 1243/13.KO -, juris.
  • VG Minden, 06.06.2014 - 6 K 3740/12

    Erstattung von Kosten für Jugendhilfeleistungen eines Hilfeempfängers

    vgl. VG Aachen, Urteil vom 3.2.2004 - 2 K 71/02 -, juris; Roos, in: von Wulffen/Schütze, SGB X, Komm., 8. Aufl. 2014, § 105 Rdnr. 7.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 2.6.2005 - 5 C 30.04 -, FEVS 57, 213 = NDV-RD 2005, 110 = NVwZ 2005, 1196; VG Aachen, Urteil vom 3.2.2004 - 2 K 71/02 -, juris.

    um eine konkrete, positive Kenntnis vgl. BVerwG, Urteil vom 2.6.2005 - 5 C 30.04 -, a.a.O.; VG Aachen, Urteil vom 3.2.2004 - 2 K 71/02 -, a.a.O.; Becker, in: Hauck/Noftz, SGB X, Komm. (Stand: Dez. 2013), § 103 Rdnr. 20; Roos, a.a.O., § 103 Rdnr. 12, m.w.N.

    Das von der Klägerin für ihre Rechtsansicht ebenfalls in Anspruch genommene Urteil des VG Aachen vom 3.2.2004 - 2 K 71/02 - (juris, Rdnr. 36 bzw. Orientierungssatz 2) betont vielmehr zu Recht, dass es für die von § 105 Abs. 3 SGB X geforderte konkrete Kenntnis nicht darauf ankommt, dass dem tatsächlich zuständigen Sozialleistungsträger ein vor Jahren begründeter genereller Hilfebedarf bekannt war und er dem Hilfebedürftigen seinerzeit auch Hilfe geleistet hat, bzw. - anders formuliert - ob ihm allgemein das Bestehen eines in Höhe und Umfang ungewissen Bedarfs bekannt war, während er keine Kenntnis von einer konkret berechenbaren Hilfebedürftigkeit hatte.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.11.2020 - L 4 AS 173/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung für die

    Mit der Regelung in § 105 Abs. 3 SGB X hat der Gesetzgeber (im Jahr 1983) den genannten Sozialleistungsträgern einen besonderen Schutz vor Kostenerstattungen zugebilligt und unverändert aufrechterhalten, auch wenn dieser mit dem aktuell geltenden materiellen Leistungsrecht nicht (mehr) im Gleichklang steht (vgl. VG Aachen, Urteil vom 3. Februar 2004, 2 K 71/02, juris, RN 41; BVerwG, a.a.O., RN 12).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.03.2017 - L 4 AS 61/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Insoweit hat der Gesetzgeber mit der Regelung des § 105 Abs. 3 SGB X u.a. den Sozialhilfeträgern einen besonderen Schutz vor Kostenerstattungen zugebilligt, auch wenn dieser mit dem materiellen Leistungsrecht nicht im Einklang steht (vgl. VG Aachen, Urteil vom 3. Februar 2004, Az.: 2 K 71/02, juris, RN 41; BVerwG, a.a.O., RN 12).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 38/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Vielmehr hat der Gesetzgeber mit der Regelung des § 105 Abs. 3 SGB X u.a. den Sozialhilfeträgern einen besonderen Schutz vor Kostenerstattungen zugebilligt, auch wenn dies mit dem materiellen Leistungsrecht nicht im Einklang steht (vgl. VG Aachen, Urteil vom 3. Februar 2004, 2 K 71/02, juris, RN 41; BVerwG, a.a.O., RN 12).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.11.2020 - L 4 AS 174/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung für die

    Mit der Regelung in § 105 Abs. 3 SGB X hat der Gesetzgeber (im Jahr 1983) den genannten Sozialleistungsträgern einen besonderen Schutz vor Kostenerstattungen zugebilligt und unverändert aufrechterhalten, auch wenn dieser mit dem aktuell geltenden materiellen Leistungsrecht nicht (mehr) im Gleichklang steht (vgl. VG Aachen, Urteil vom 3. Februar 2004, 2 K 71/02, juris, RN 41; BVerwG, a.a.O., RN 12).
  • VG Karlsruhe, 12.04.2019 - 8 K 7391/16

    Notwendigkeit der positiven Kenntnis des in Anspruch genommenen

    Es könne nicht darauf abgestellt werden, ob dem Träger der Jugendhilfe allgemein bekannt gewesen sei, dass ein in Umfang und Höhe ungewisser Bedarf bestanden habe, sondern er müsse Kenntnis von der konkret berechenbaren Hilfebedürftigkeit der Betroffenen haben (vgl. VG Aachen, Urteil vom 03.02.2004 - 2 K 71/02 -).
  • VG Gera, 19.09.2023 - 6 K 222/23

    Psychiatrische Übergangswohneinrichtung; gewöhnlicher Aufenthalt i.S.d. § 30 Abs.

    Es kommt danach also auf den Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Bedarfes an (VG Aachen, Urteil vom 3. Februar 2004 - 2 K 71/02 - BeckRS 2004, 26620 Rn. 24), sowie derjenigen Umstände, die geeignet sind, die eigene örtliche Zuständigkeit zur Leistungserbringung zu begründen.
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Rechtsprechung
   FG Bremen, 19.02.2003 - 2 K 71/02   

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https://dejure.org/2003,20371
FG Bremen, 19.02.2003 - 2 K 71/02 (https://dejure.org/2003,20371)
FG Bremen, Entscheidung vom 19.02.2003 - 2 K 71/02 (https://dejure.org/2003,20371)
FG Bremen, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 2 K 71/02 (https://dejure.org/2003,20371)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfahren bei Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall als Widerrufsgrund; Vermutung eines Vermögensverfall bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerberaters; Wiederbestellung bei Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse ; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4
    Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Vermögensverfall; Nachweis der Nichtgefährdung von Mandanteninteressen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Vermögensverfall - Nachweis der Nichtgefährdung von Mandanteninteressen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 956
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus FG Bremen, 19.02.2003 - 2 K 71/02
    Obwohl das Vorhandensein einer negativen Tatsache - nämlich die Nichtgefährdung von Auftraggeberinteressen - nur schwer substantiiert darzulegen und zu beweisen ist, obliegt nach der ständigen BFH-Rechtsprechung (siehe nur BFH-Urteil vom 04.07.2000, VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69 m. w. N.) wegen des in § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG angelegten Regel-/Ausnahmeverhältnisses dem betreffenden Steuerberater die Darlegungs- und Feststellungslast für den gesetzlichen Ausnahmetatbestand.

    Von einem nachlässigen Verhalten des Kl. in eigenen Angelegenheiten darf auf ein wahrscheinlich gleiches Verhalten bei der Wahrnehmung von Mandanteninteressen geschlossen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 11.10.1994, VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441; BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 69 ).

  • BFH, 08.02.2000 - VII B 245/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus FG Bremen, 19.02.2003 - 2 K 71/02
    Es ist nicht auszuschließen, dass er im eigenen Interesse gegenüber der Finanzverwaltung zurückhaltender auftritt und nicht alle Möglichkeiten wahrnimmt, die sonst im Interesse seiner Mandanten geboten wären (BFH-Beschluss vom 08.02.2000, VII B 245/99, BFH/NV 2000, 992 ).
  • BFH, 11.11.1994 - VII B 129/94

    Bestehen einer gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls

    Auszug aus FG Bremen, 19.02.2003 - 2 K 71/02
    Von einem nachlässigen Verhalten des Kl. in eigenen Angelegenheiten darf auf ein wahrscheinlich gleiches Verhalten bei der Wahrnehmung von Mandanteninteressen geschlossen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 11.10.1994, VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441; BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 69 ).
  • BFH, 04.04.1995 - VII R 74/94

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Widerlegung

    Auszug aus FG Bremen, 19.02.2003 - 2 K 71/02
    Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BFH vom 04.04.1995, VII R 74/94, BFH/NV 1995, 1019, betreffend die Verfassungsmäßigkeit des Widerrufs einer Steuerberaterbestellung wegen Vermögensverfalls und die Darlegungslast des Steuerberaters bei möglicher Gefährdung von Mandanteninteressen ist vom Bundesverfassungsgericht ohne Angabe von Gründen gemäß § 93d des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ( BVerfGG ) nicht zur Entscheidung angenommen worden (BVerfG-Beschluss vom 03.08.1995, 1 BvR 1161/95, StE 1995, 628).
  • BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94

    1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins

    Auszug aus FG Bremen, 19.02.2003 - 2 K 71/02
    Eine nach diesem Zeitpunkt eingetretene Änderung der Verhältnisse kann die Aufhebung des Widerrufsbescheids ausnahmsweise nur rechtfertigen, wenn der Kl. aufgrund der Änderung in geordneten Verhältnissen lebt und deshalb einen Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater nach § 48 Abs. 2 i. V. mit § 40 Abs. 2 Nr. 1 StBerG hat (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 22.08.1995, VII R 63/94, BStBl II 1995, 909).
  • BFH, 19.11.1998 - VII B 196/98

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater

    Auszug aus FG Bremen, 19.02.2003 - 2 K 71/02
    Nur in Ausnahmefällen ("es sei denn") ist von dem Widerruf abzusehen, nämlich dann, wenn dadurch die Interessen der Auftraggeber nicht gefährdet werden, weil aufgrund der gesamten Umstände des einzelnen Falls festgestellt werden kann, dass der Steuerberater voraussichtlich trotz des Vermögensverfalls die Interessen seiner Mandanten in jeder Hinsicht - z. B. auch hinsichtlich pünktlicher Abgabe von Steuererklärungen - sorgfältig und zuverlässig wahrnehmen wird, ohne dass ihn seine wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in denen er sich aufgrund des Vermögensverfalls befindet, davon abhalten werden (BFH-Beschluss vom 19.11.1998, VII B 196/98, BFH/NV 1999, 522 ).
  • BVerfG, 03.08.1995 - 1 BvR 1161/95
    Auszug aus FG Bremen, 19.02.2003 - 2 K 71/02
    Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BFH vom 04.04.1995, VII R 74/94, BFH/NV 1995, 1019, betreffend die Verfassungsmäßigkeit des Widerrufs einer Steuerberaterbestellung wegen Vermögensverfalls und die Darlegungslast des Steuerberaters bei möglicher Gefährdung von Mandanteninteressen ist vom Bundesverfassungsgericht ohne Angabe von Gründen gemäß § 93d des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ( BVerfGG ) nicht zur Entscheidung angenommen worden (BVerfG-Beschluss vom 03.08.1995, 1 BvR 1161/95, StE 1995, 628).
  • FG Münster, 16.01.2002 - 7 K 7966/00

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - kein

    Auszug aus FG Bremen, 19.02.2003 - 2 K 71/02
    Angesichts der Tatsache, dass eine derartige Einschränkung des Wirkungsfelds faktisch einen Verzicht auf einen Teil der als Steuerberater zu erzielenden Einnahmen bedeutet und relativ leicht und von außen zunächst nicht kontrollierbar revidiert werden kann, setzt die für den Ausschluss des Gefährdungstatbestands erforderliche positive Prognose für die Zukunft in der vorliegenden Konstellation einer selbständigen Tätigkeit im Zusammenwirken mit einem "befreundeten Kollegen" nach Auffassung des Senats des weiteren voraus, dass Maßnahmen ergriffen worden sind, um den durch den Vermögensverfall bedingten Druck der Gläubiger, also die Gefahrenquelle selbst, zu mildern, z. B. durch Kontaktaufnahme mit den Gläubigern (vgl. FG Münster, Urteil vom 16.01.2002, 7 K 7966/00 StB, EFG 2002, 716; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.1999, 2 K 2594/97, 2 K 2582/98, juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.1999 - 2 K 2582/98
    Auszug aus FG Bremen, 19.02.2003 - 2 K 71/02
    Angesichts der Tatsache, dass eine derartige Einschränkung des Wirkungsfelds faktisch einen Verzicht auf einen Teil der als Steuerberater zu erzielenden Einnahmen bedeutet und relativ leicht und von außen zunächst nicht kontrollierbar revidiert werden kann, setzt die für den Ausschluss des Gefährdungstatbestands erforderliche positive Prognose für die Zukunft in der vorliegenden Konstellation einer selbständigen Tätigkeit im Zusammenwirken mit einem "befreundeten Kollegen" nach Auffassung des Senats des weiteren voraus, dass Maßnahmen ergriffen worden sind, um den durch den Vermögensverfall bedingten Druck der Gläubiger, also die Gefahrenquelle selbst, zu mildern, z. B. durch Kontaktaufnahme mit den Gläubigern (vgl. FG Münster, Urteil vom 16.01.2002, 7 K 7966/00 StB, EFG 2002, 716; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.1999, 2 K 2594/97, 2 K 2582/98, juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.1999 - 2 K 2594/97
    Auszug aus FG Bremen, 19.02.2003 - 2 K 71/02
    Angesichts der Tatsache, dass eine derartige Einschränkung des Wirkungsfelds faktisch einen Verzicht auf einen Teil der als Steuerberater zu erzielenden Einnahmen bedeutet und relativ leicht und von außen zunächst nicht kontrollierbar revidiert werden kann, setzt die für den Ausschluss des Gefährdungstatbestands erforderliche positive Prognose für die Zukunft in der vorliegenden Konstellation einer selbständigen Tätigkeit im Zusammenwirken mit einem "befreundeten Kollegen" nach Auffassung des Senats des weiteren voraus, dass Maßnahmen ergriffen worden sind, um den durch den Vermögensverfall bedingten Druck der Gläubiger, also die Gefahrenquelle selbst, zu mildern, z. B. durch Kontaktaufnahme mit den Gläubigern (vgl. FG Münster, Urteil vom 16.01.2002, 7 K 7966/00 StB, EFG 2002, 716; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.1999, 2 K 2594/97, 2 K 2582/98, juris).
  • FG Bremen, 17.05.2004 - 2 K 166/03

    Streitwert des Verfahrens wegen Widerruf der Bestellung zum Steuerberater;

    Hieran hat sich bereits der 2. Senat des Finanzgerichts Bremen orientiert (vgl. Urteil vom 19. Februar 2003 2 K 71/02, EFG 2003, 956 ).
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Rechtsprechung
   VG Meiningen, 21.01.2003 - 2 K 71/02.Me   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,42724
VG Meiningen, 21.01.2003 - 2 K 71/02.Me (https://dejure.org/2003,42724)
VG Meiningen, Entscheidung vom 21.01.2003 - 2 K 71/02.Me (https://dejure.org/2003,42724)
VG Meiningen, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 2 K 71/02.Me (https://dejure.org/2003,42724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    WaffG § 47 Abs 2; WaffG § 30; WaffG § 5 Abs 1 Nr 1 b; WaffG § 48
    Waffenrecht; Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Waffen; Besitz; Karte; Erlaubnis; Straftat; Vermögen; Eigentum; Rechtskraft; Urteil; Regel; Vermutung; widerleglich; Umstand; tatbezogen; Rückgabe; unbrauchbar; überlassen; Ermessen; Gesetzmäßigkeit; Begründung; Pflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Thüringen, 27.06.1996 - 1 EO 425/95

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nutzungsuntersagung;

    Auszug aus VG Meiningen, 21.01.2003 - 2 K 71/02
    Versteht sich aber das Ergebnis von selbst, so bedarf es insoweit nach § 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (BVerwG, Urt. v. 16.06.1997, DVBl. 1998, 145, 146; ThürOVG, Beschl. v. 27.06.1996, LKV 1997, 370).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VG Meiningen, 21.01.2003 - 2 K 71/02
    Versteht sich aber das Ergebnis von selbst, so bedarf es insoweit nach § 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (BVerwG, Urt. v. 16.06.1997, DVBl. 1998, 145, 146; ThürOVG, Beschl. v. 27.06.1996, LKV 1997, 370).
  • BVerwG, 28.04.1987 - 1 C 18.84

    Einreiseverbot für gefährliche EU-Bürger

    Auszug aus VG Meiningen, 21.01.2003 - 2 K 71/02
    setzes, einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der inneren Sicherheit zu leisten - die rechtswidrige Erlaubnis in Fällen des § 47 Abs. 2 WaffG zwingend widerrufen werden muss (vgl. BVerwG, U.v. 28.04.1987, BayVBl. 1988, S. 184 zu § 47 Abs. 1 WaffG).
  • BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94

    Waffenrecht: Fehlen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei Verurteilung wegen

    Auszug aus VG Meiningen, 21.01.2003 - 2 K 71/02
    Allein diese Straftat genügt, die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 WaffG zu begründen (BVerwG, U.v. 16.10.1995 - Az.: 1 C 32/94, juris).
  • VG Karlsruhe, 17.09.2014 - 5 K 1333/14

    Einwände gegen Strafbefehl im Waffenbesitzkartenentziehungsverfahren

    Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, Urteil vom 13.12.1994, Az. 1 C 31.92; VGH Mannheim, Urteil vom 13.04.2007, Az. 1 S 2751/06; VG Meiningen Urteil vom 21.01.2008, Az. 2 K 71/02; VG Karlsruhe, Urteil vom 03.09.2008, Az. 4 K 1750/08).
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