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VG Gelsenkirchen, 26.06.2003 - 2 K 7262/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des örtlich zuständigen Sozialhilfeträgers auf Erstattung einer Kautionszahlung; Hilfe in der Form der Übernahme einer Mietkaution als verlorener Zuschuss; Kautionszahlung als verlorener Zuschuss oder als Darlehen; Umzug einer hinsichtlich auf Sozialhilfe ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.04.1989 - 5 B 176.88
Sozialhilfeträger - Besonderer Härtefall - Hilfe zum Lebensunterhalt - Ermessen
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.06.2003 - 2 K 7262/00
vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. April 1989 - 5 B 176/88 -, NVwZ-RR 1990, 39 f., 40 = Buchholz 436.0 § 26 BSHG Nr. 4; Rothkegel, a.a.O., Seite 41; Schellhorn/Schellhorn, Bundessozialhilfegesetz, 16. Aufl., § 8 Nr. 9; Mergler/Zink, a.a.O., § 8 Rn. 15. - BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67
Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe - …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.06.2003 - 2 K 7262/00
Dabei sind die sozialhilferechtlichen Grundsätze zu beachten, dass nicht eine Hilfe gewährt werden soll, die mehr bewirkt als die Beseitigung des jeweiligen Notstandes, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Mai 1969 - V C 167.67 -, BVerwGE 32, 89 ff. 94, und ein Hilfeempfänger aus Sozialhilfemitteln - also aus Mitteln, die die Allgemeinheit durch Steuern aufzubringen hat - kein Vermögen bilden soll. - BVerwG, 24.04.1975 - V C 61.73
Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt - Wohnungsfürsorge - Darlehen zur Abdeckung …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.06.2003 - 2 K 7262/00
vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. April 1975 - V C 61.73 -, BVerwGE 48, 182 ff., 185; Rothkegel, Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts, Seite 39 ff.
- SG Berlin, 22.02.2013 - S 37 AS 25006/12
Arbeitslosengeld II - Soforttilgung eines Mietkautionsdarlehens mit laufenden …
Bürgschaften oder Verpflichtungserklärungen anstelle einer Kautionszahlung waren schon unter Geltung des BSHG Gang und Gäbe und wurden so ausgestaltet, dass die Verpflichtung der Behörde an den Leistungsbezug und den Bestand des Mietverhältnisses geknüpft waren (s. z. B. BVerwG vom 19.5.1994 - 5 C 33/91; VG Augsburg vom 26.2.2002 - Au 3 K 01.1248; vom 4.2.2005 - Au 3 K 04.1621; VG Gelsenkirchen vom 26.6.2003 - 2 K 7262/00).