Weitere Entscheidung unten: FG Schleswig-Holstein, 13.06.2007

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 2 K 73/06   

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https://dejure.org/2008,11234
FG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 2 K 73/06 (https://dejure.org/2008,11234)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.06.2008 - 2 K 73/06 (https://dejure.org/2008,11234)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 2 K 73/06 (https://dejure.org/2008,11234)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erstattungsberechtigung von Ehegatten für ESt-Vorauszahlungen bei nachträglicher Beantragung der getrennten Veranlagung - Geltendmachung des Erstattungsanspruchs verstößt nicht gegen § 42 AO

  • Judicialis

    AO § 37 Abs. 2; ; AO § 42 Abs. 1; ; EStG § 26 Abs. 1; ; BGB § 426 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsanspruch bei getrennter Veranlagung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erstattungsanspruch bei getrennter Veranlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1511
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 15.07.2004 - III R 66/98

    Gestaltungsmissbrauch - widersprüchliche Ausübung von Gestaltungsrechten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 2 K 73/06
    Im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. BFH III R 66/98 anhängige Verfahren wurde das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

    Ferner sei zu erwägen, die in dem Urteil des BFH vom 15. Juli 2004 III R 66/98 geäußerten Grundsätze zum Veranlagungswahlrecht auch in die Beurteilung des Abrechnungsbescheides einfließen zu lassen.

    Ein Missbrauch ist jedoch dann anzunehmen, wenn Wahlrechte wiederholt in widersprüchlicher Weise mit dem Ziel, die Durchsetzung der festgesetzten Steuer zeitweilig oder dauerhaft zu vereiteln, ausgeübt werden (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 III R 66/98, BFH/NV 2005, 186).

    Auch geht das Gesetz davon aus, dass die Erhebung der Einkommensteuer durch die Ausübung des Veranlagungswahlrechts nicht beeinflusst wird (BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 III R 66/98, a.a.O.) Auf der anderen Seite ist jedoch zu sehen, dass vorliegend der Sachverhalt nicht von Beginn an auf Grund eines Gesamtplans mit dem Ziel der Vereitelung der Erhebung der Einkommensteuer gestaltet wurde.

  • BFH, 15.11.2005 - VII R 16/05

    Erstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 2 K 73/06
    Der Erstattungsbetrag ist dann zwischen ihnen nach Köpfen aufzuteilen (BFHUrteil vom 15. November 2005 VII R 16/05, BFHE 211, 396; BStBl II 2006, 453; BFH-Beschluss vom 26. Januar 2006 VII B 312/05, BFH/NV 2006, 907).

    Auch ist insoweit unerheblich, dass die Vorauszahlungen von einem betrieblichen Konto geleistet werden (BFH-Urteil vom 15. November 2005 VII R 16/05, a.a.O).

    Dabei ist - wie Kritikern dieser Rechtsprechung entgegen gehalten wird - anerkannt, dass sich die Anwendung dieser Grundsätze je nach Einzelfall sowohl zugunsten wie auch zu Lasten der Steuerpflichtigen auswirken kann (BFH-Urteil vom 15. November 2005 VII R 16/05, a.a.O).

  • BFH, 18.02.1997 - VII R 117/95

    Aufteilung des Erstattungsbetrages nach Köpfen - Zusammen zur Einkommensteuer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 2 K 73/06
    Spätere Ereignisse, wie eine Trennung der Eheleute oder eine später beantragte und durchgeführte getrennte Veranlagung, sind nicht zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 26. Juni 2007 VII R 35/06, BFHE 218, 10; BStBl II 2007, 742 und 18. Februar 1997 VII R 117/95, BFH/NV 1997, 482).

    Dem zwischen Eheleuten vereinbarten Güterstand kommt weder für die Zusammenveranlagung noch für die Bestimmung der Tilgungsabsicht Bedeutung zu (BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VII R 117/95, BFH/NV 1997, 482).

    Da für die Beurteilung der mit der Zahlung verfolgten Absicht ausschließlich die Umstände maßgeblich sind, wie sie im Zeitpunkt der Zahlung erkennbar sind, eignen sich spätere Ereignisse wie die nach Eröffnung des Nachlasskonkursverfahrens und Aufteilung der Gesamtschuld durch die Klägerin beantragte getrennte Veranlagung nicht dafür, zur Ermittlung einer mutmaßlichen - früheren - Absicht des Zahlenden herangezogen zu werden (BFH-Urteile vom 26. Juni 2007 VII R 35/06 und 18. Februar 1997 VII R 117/95, a.a.O.).

  • BFH, 26.06.2007 - VII R 35/06

    Änderung einer fehlerhaften, bestandskräftigen Anrechnung von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 2 K 73/06
    Spätere Ereignisse, wie eine Trennung der Eheleute oder eine später beantragte und durchgeführte getrennte Veranlagung, sind nicht zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 26. Juni 2007 VII R 35/06, BFHE 218, 10; BStBl II 2007, 742 und 18. Februar 1997 VII R 117/95, BFH/NV 1997, 482).

    Da für die Beurteilung der mit der Zahlung verfolgten Absicht ausschließlich die Umstände maßgeblich sind, wie sie im Zeitpunkt der Zahlung erkennbar sind, eignen sich spätere Ereignisse wie die nach Eröffnung des Nachlasskonkursverfahrens und Aufteilung der Gesamtschuld durch die Klägerin beantragte getrennte Veranlagung nicht dafür, zur Ermittlung einer mutmaßlichen - früheren - Absicht des Zahlenden herangezogen zu werden (BFH-Urteile vom 26. Juni 2007 VII R 35/06 und 18. Februar 1997 VII R 117/95, a.a.O.).

  • BFH, 14.12.2007 - III B 102/06

    Rückforderung der Einkommensteuer, die aufgrund einer aufgehobenen getrennten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 2 K 73/06
    Im Übrigen würde für den Fall der Aufhebung der getrennten Veranlagung und Rückkehr zur Zusammenveranlagung dem Fiskus kein Schaden entstehen, da die Klägerin den erhaltenen Erstattungsbetrag wieder zurückzahlen müsste (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2007 III B 102/06, BFH/NV 2008, 526).
  • BFH, 19.05.2004 - III R 18/02

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 2 K 73/06
    Allein dadurch, dass die Klägerin einen Aufteilungsbescheid beantragt hat und dieser bestandskräftig ist, ist kein Vertrauenstatbestand zugunsten des FA geschaffen worden (BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BFHE 206, 201; BStBl II 2004, 980).
  • BFH, 17.06.1992 - X R 47/88

    Steuerbescheid an Verstorbenen ist nichtig

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 2 K 73/06
    Im Bereich des materiellen Steuerrechts führen die Grundsätze von Treu und Glauben zwar nicht zum Erlöschen eines Anspruches aus dem Steuerrechtsverhältnis, können aber in besonders gelagerten Einzelfällen bei schlechthin untragbaren Ergebnissen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 1992 X R 47/88, BFHE 169, 103; BStBl II 1993, 174) z.B. die Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs hindern oder auch - bei steuerlichen Wahlrechten - die Bindung an eine einmal getroffenen Entscheidung bewirken (von Groll, Treu und Glauben im Steuerrecht, FR 1995, 814).
  • BGH, 13.03.2002 - XII ZR 10/00

    Ausgleich von Steuererstattungen unter Ehegatten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 2 K 73/06
    Es mag sein, dass nach der vertraglichen Regelung das Innenverhältnis zwischen den Eheleuten dahingehend ausgestaltet war, dass bei der Aufteilung der gemeinsamen Steuerschulden bzw. der Einkommensteuer-Vorauszahlungen die Höhe der beiderseitigen Einkünfte zu berücksichtigen ist und E damit für den Fall einer nochmaligen Inanspruchnahme durch das FA als Folge der auf Antrag der Klägerin durchgeführten getrennten Veranlagung bzw. Anrechnung der hälftigen Einkommensteuer- Vorauszahlungen auf die Steuerschuld der Klägerin gegen diese einen Anspruch auf Aufwendungsersatz hätte (vgl. hierzu BGH- Urteil vom 20. März 2002 XII ZR 176/00, NJW 2002, 1570; BGH-Beschluss vom 13. März 2002 XII ZR 10/00, FuR 2002, 498).
  • BFH, 26.01.2006 - VII B 312/05

    Eheleute; Zusammenveranlagung; Erstattungsanspruch

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 2 K 73/06
    Der Erstattungsbetrag ist dann zwischen ihnen nach Köpfen aufzuteilen (BFHUrteil vom 15. November 2005 VII R 16/05, BFHE 211, 396; BStBl II 2006, 453; BFH-Beschluss vom 26. Januar 2006 VII B 312/05, BFH/NV 2006, 907).
  • BFH, 04.05.2006 - VII B 311/05

    NZB: zusammenveranlagte Eheleute, Erstattungsanspruch

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 2 K 73/06
    Dass die Einkommensteuer-Vorauszahlungen aus dem Vermögen des Klägers geleistet wurden, spielt für die Bestimmung der Tilgungsabsicht ebenso wenig eine Rolle, wie der Umstand, dass sie weitaus überwiegend für Einkünfte geleistet wurden, die E in seiner Person erzielt hat (ständige Rspr. vgl. BFH-Beschluss vom 04. Mai 2006 VII B 311/05, BFH/NV 2006, 1445, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 04.11.2003 - VII B 382/02

    Anrechnung von Leistungen des Ehegatten

  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 176/00

    Gesamtschuldnerischer Ausgleich von Einkommenssteuer-Vorauszahlungen unter

  • BFH, 11.01.2005 - VII B 136/04

    Anrechnung von ESt-Vorauszahlungen bei getrennten Ehegatten

  • BGH, 05.06.2002 - XII ZR 194/00

    Verjährung des Ausgleichsanspruchs bei Scheidung nach DDR-Recht; Unzulässigkeit

  • FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 839/09

    Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO bei erstmaliger Wahl der getrennten

    Die Gerichtsakten der Verfahren 2 K 217/05 (Einkommensteuer 1988 - 1991) und 2 K 73/06 (Abrechnungsbescheid über Vorauszahlungen zur Einkommensteuer 1992 und 1995) wurden beigezogen.

    Zur Begründung dieser Rechtsprechung wird darauf verwiesen, dass das Finanzamt im Zeitpunkt der Vorauszahlung weder dazu in der Lage noch dazu verpflichtet ist, Vermutungen über eine bestimmte wirtschaftliche Interessenlage auf Seiten der steuerpflichtigen Eheleute für den Fall anzustellen, dass die Vorauszahlungen zu einem späteren Zeitpunkt die festgesetzte Steuer übersteigen und damit zu einem Erstattungsanspruch führen (BFH-Urteile vom 30. September 2008 VII R 18/06, BStBl II 2009, 38, vom 15. November 2005 VII R 16/05, BStBl II 2006, 453, BFH-Beschluss vom 26. Januar 2006 VII B 312/05, BFH/NV 2006, 907 jeweils mit weiteren Nachweisen, sowie FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008 2 K 73/06, EFG 2008, 1511; kritisch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.03.2009 5 K 5064/08, EFG 2009, 1613).

    Der Senat ist der Auffassung, dass das FA nicht darauf verwiesen werden kann, zur Vermeidung dieses Schadens, dem E bzw. seinen Erben aufgrund der Beantragung der getrennten Veranlagung gegen die Klägerin möglicherweise zustehende Ansprüche (z.B. Schadensersatzanspruch nach § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch wegen Verweigerung der Zustimmung zur Zusammenveranlagung - vgl. hierzu BGH-Urteil vom 18. November 2009 XII ZR 173/06, DStR 2010, 266- oder Anspruch aufgrund des am 12. August 1992 beurkundeten Ehe- und Vermögensauseinandersetzungsvertrags -Gerichtsakte 2 K 73/06, Bl. 21ff.-) gegenüber der Klägerin durchzusetzen (so auch BFH in BFH/NV 2005, 186).

  • FG Münster, 04.10.2012 - 6 K 3016/10

    Antrag auf getrennte Veranlagung als rückwirkendes Ereignis

    Ein Missbrauch ist jedoch dann anzunehmen, wenn Wahlrechte wiederholt in widersprüchlicher Weise mit dem Ziel, die Durchsetzung der festgesetzten Steuer zeitweilig oder dauerhaft zu vereiteln, ausgeübt werden (BFH-Urteil vom 15.07.2004 III R 66/98, BFH/NV 2005, 186; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.06.2008, 2 K 73/06, EFG 2008, 1511).

    Es ist zudem nicht festzustellen, dass die Kl. durch die mehrfache, einander wiedersprechende Ausübung von Wahlrechten, das Ziel verfolgt haben, die Durchsetzung der festgesetzten Steuer zeitweilig oder dauerhaft zu vereiteln (vgl. BFH-Urteil vom 15.07.2004 III R 66/98, BFH/NV 2005, 186; FG Baden Württemberg, Urteil vom 11.06.2008, 2 K 73/06, EFG 2008, 1511).

    Es kann daher nicht festgestellt werden, dass die Kombination der Ausübung der beiden Wahlrechte - welche isoliert betrachtet unstreitig zulässig sind - auf einem Gesamtplan beruhte, welcher das Ziel hatte, die Vereitelung der Erhebung der ESt zu erreichen (FG Baden Württemberg, Urteil vom 11.06.2008, 2 K 73/06, EFG 2008, 1511).

  • FG Köln, 27.04.2010 - 1 K 3389/07

    Anrechnung von Vorauszahlungen und Erstattung überschüssiger Vorauszahlungen bei

    Er beruft sich zur Stützung seiner in der Einspruchsentscheidung vertretenen Auffassung auf die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 26.06.2007 VII R 35/06, BStBl. II 2007, 742) und das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11.06.2008 2 K 73/06, EFG 2008, 1511.

    Die gegenteilige Auffassung, wie sie das Finanzgericht Baden-Württemberg, s. Urteil vom 11.06.2008 2 K 73/06, EFG 2008, 1511, vertritt, verkennt die dargestellte primäre Zielrichtung von Vorauszahlungsleistungen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 31.03.2009 - 5 K 5064/08

    Anrechnung von Vorauszahlungen und Abschlusszahlungen bei getrennter Veranlagung

    Eine Ermittlungspflicht seitens der Finanzverwaltung ohne jegliche Anhaltspunkte für einen von der Regel abweichenden Tilgungswillen bestand nicht (BFH-Urteil vom 15.11.2005 VII R 16/19; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 11.6.2008 2 K 73/06, EFG 2008, 1515).
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FG Schleswig-Holstein, 13.06.2007 - 2 K 73/06 (https://dejure.org/2007,68751)
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