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   VG Frankfurt/Oder, 11.02.2015 - 2 K 739/12   

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https://dejure.org/2015,5486
VG Frankfurt/Oder, 11.02.2015 - 2 K 739/12 (https://dejure.org/2015,5486)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 11.02.2015 - 2 K 739/12 (https://dejure.org/2015,5486)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 2 K 739/12 (https://dejure.org/2015,5486)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 13 K 2388/12

    Leistungsstufe Leistungsprämie Freistellung Organisationsrecht Personalrat

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 11.02.2015 - 2 K 739/12
    Das ist auch nicht im Hinblick darauf anders, dass wegen der Leistungsanforderungen nur ein vergleichsweise geringer Teil der jeweiligen Belegschaft in den Genuss der Zuwendungen kommt, wenn anzunehmen ist, dass das freigestellte Personalratsmitglied zu diesem Kreis gehören würde, wenn es nicht freigestellt wäre und seiner angestammten Tätigkeit nachgehen würde (vgl. für Bundesbeamte: OVG Münster, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 A 2885/12 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. November 2012 -13 K 2388/12 - juris, m. w. N.).

    Dabei darf er in typisierender Weise vorgehen und den Verwaltungsaufwand zur Ermittlung eines fiktiven Geschehensablaufes in praktikablen Grenzen halten sowie die Erörterung von Personalangelegenheiten anderer Beamte auf das unvermeidliche Maß beschränken (so - für die Ermittlung einer fiktiven Laufbahnentwicklung bei der Auswahlentscheidung für ein Beförderungsamt - BVerwG, Urteil vom 10. April 1997 - 2 C 38/95 -, juris; vgl. für Bundesbeamte: OVG Münster, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 A 2885/12 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. November 2012 - 13 K 2388/12 - juris, m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2014 - 1 A 2885/12

    Einbeziehung von freigestellten Personalratsmitglieder im Wege der Nachzeichnung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 11.02.2015 - 2 K 739/12
    Das ist auch nicht im Hinblick darauf anders, dass wegen der Leistungsanforderungen nur ein vergleichsweise geringer Teil der jeweiligen Belegschaft in den Genuss der Zuwendungen kommt, wenn anzunehmen ist, dass das freigestellte Personalratsmitglied zu diesem Kreis gehören würde, wenn es nicht freigestellt wäre und seiner angestammten Tätigkeit nachgehen würde (vgl. für Bundesbeamte: OVG Münster, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 A 2885/12 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. November 2012 -13 K 2388/12 - juris, m. w. N.).

    Dabei darf er in typisierender Weise vorgehen und den Verwaltungsaufwand zur Ermittlung eines fiktiven Geschehensablaufes in praktikablen Grenzen halten sowie die Erörterung von Personalangelegenheiten anderer Beamte auf das unvermeidliche Maß beschränken (so - für die Ermittlung einer fiktiven Laufbahnentwicklung bei der Auswahlentscheidung für ein Beförderungsamt - BVerwG, Urteil vom 10. April 1997 - 2 C 38/95 -, juris; vgl. für Bundesbeamte: OVG Münster, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 A 2885/12 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. November 2012 - 13 K 2388/12 - juris, m. w. N.).

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 11.02.2015 - 2 K 739/12
    Dabei darf er in typisierender Weise vorgehen und den Verwaltungsaufwand zur Ermittlung eines fiktiven Geschehensablaufes in praktikablen Grenzen halten sowie die Erörterung von Personalangelegenheiten anderer Beamte auf das unvermeidliche Maß beschränken (so - für die Ermittlung einer fiktiven Laufbahnentwicklung bei der Auswahlentscheidung für ein Beförderungsamt - BVerwG, Urteil vom 10. April 1997 - 2 C 38/95 -, juris; vgl. für Bundesbeamte: OVG Münster, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 A 2885/12 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. November 2012 - 13 K 2388/12 - juris, m. w. N.).
  • BAG, 16.11.2011 - 7 AZR 458/10

    Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 11.02.2015 - 2 K 739/12
    Ein solcher sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung wäre zwar dann gegeben, wenn es um Entschädigungen für einen Aufwand ginge, der nur bei tatsächlicher Erledigung dienstlicher Aufgaben angefallen wäre und infolge der Befreiung von den Dienstpflichten nicht mehr entsteht (vgl. BAG, Urteil vom 16. November 2011 - 7 AZR 458/10 -, juris).
  • BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09

    Benachteiligungsverbot; kausale Verknüpfung zwischen Schlechterstellung und

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 11.02.2015 - 2 K 739/12
    Dabei genügt das objektive Vorliegen einer Begünstigung oder Benachteiligung des Funktionsträgers wegen seiner Amtstätigkeit (BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 6 PB 36/09 -, juris).
  • OVG Saarland, 05.06.2018 - 1 A 727/16

    Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Berücksichtigung bei der

    Demgemäß misst die - soweit ersichtlich - einhellige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Bund und Ländern(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.1.2013 - 6 P 5.12-, juris, Rn. 26; dem folgend OVG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 29.7.2014 - 1 A 2885/12-, juris, Rn. 17ff., sowie Beschluss vom 13.4.2016 - 1 A 1236/15 -, juris, Rn. 11; für die grundsätzliche Einbeziehung von freigestellten Personalratsmitgliedern in die Gewährung der Leistungsbesoldung auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.5.2012 - 7 Bf 161/11.PVB-, juris, Rn. 28; VG Köln, Urteil vom 20.4.2015 - 15 K 5699/13 -, juris, Rn. 27 ff.; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 11.2.2015 - 2 K 739/12-, juris, Rn. 20ff.; VG Ansbach, Urteil vom 11.2.2015 - AN 11 K 13.00980-, juris, Rn. 37f.; VG Düsseldorf, Urteile vom 16.11.2012 - 13 K 4793/11 -, juris, Rn. 26 ff., und vom 9.1.2014 - 13 K 8885/13 -, juris, Rn. 28 ff.; vgl. aktuell auch BVerwG, Beschluss vom 1.3.2018 - 5 P 5.17 -, juris, Rn. 18, m.w.N.; zur übereinstimmenden arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung vgl. nur BAG, Urteile vom 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 -, juris, Rn. 19, m.w.N., vom 19.3.2003 - 7 AZR 334/02 -, juris, Rn. 24 f., und vom 14.7.2010 - 7 AZR 359/09 -, juris, Rn. 19; zur entsprechenden Rechtslage bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern vgl. im Übrigen Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 12.2.2008 - 14 B 06.1022 und 14 B 06.1119 -, beide juris, Rn. 17, m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.1.2012 - OVG 6 N 55.09 -, juris, Rn. 4) der Erlassregelung keine entscheidungserhebliche Bedeutung bei und wird im Übrigen, soweit erkennbar, von der neueren Kommentarliteratur überwiegend unterstützt .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 1 A 1236/15

    Vergabe einer Leistungsprämie für freigestellte Beamte als Ermessensentscheidung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 6 P 5.12 -, BVerwGE 145, 368 = RiA 2013, 176 = juris, Rn. 26, dem folgend OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 A 2885/12 -, IÖD 2014, 237 = juris, Rn. 17 ff.; für die grundsätzliche Einbeziehung von freigestellten Personalratsmitgliedern in die Gewährung der Leistungsbesoldung auch Hamb. OVG, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 7 Bf 161/11.PVB -, PersV 2012, 346 = juris, Rn. 28; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 11. Februar 2015 - 2 K 739/12 -, juris, Rn. 20 ff.; VG Ansbach, Urteil vom 11. Februar 2015 - AN 11 K 13.00980 -, juris, Rn. 37 f.; Cecior u. a., Personalvertretungsrecht in NRW, Stand: Nov.
  • VG München, 08.01.2019 - M 21 K 17.135

    Anspruch auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Leistungsprämien bei

    Mit E-Mail vom ... August 2015 bat der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 11. Februar 2015 (2 K 739/12) über seinen Antrag vom 5. Januar 2015 zu entscheiden.
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