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   FG Köln, 23.05.2008 - 2 K 757/01   

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https://dejure.org/2008,10651
FG Köln, 23.05.2008 - 2 K 757/01 (https://dejure.org/2008,10651)
FG Köln, Entscheidung vom 23.05.2008 - 2 K 757/01 (https://dejure.org/2008,10651)
FG Köln, Entscheidung vom 23. Mai 2008 - 2 K 757/01 (https://dejure.org/2008,10651)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines sich ohne Aufenthaltserlaubnis im Inland aufhaltenden vormals im Botschaftsdienst tätigen pakistanischen Staatsbürgers auf Kindergeld; Bezeichnung eines aufgehobenen Verwaltungsakts als Voraussetzung der Bestimmtheit des die Festsetzung von Kindergeld ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EStG § 70 Abs. 2; EStG § 31; AO § 118; AO § 157 Abs. 1; EStG § 62 Abs. 2; AuslG § 69 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1
    D (A), Kindergeld, Aufhebung, Aufhebungsbescheid, Bestimmtheitsgebot, Auslegung, Aufenthaltserlaubnis, Erlaubnisfiktion, Verlängerungsantrag, Verfassungsmäßigkeit, Gleichheitsgrundsatz, Schutz von Ehe und Familie

  • Judicialis

    AO § 118; ; AO § 157 Abs. 1; ; EStG § 62 Abs. 2 S. 1; ; EStG § 70 Abs. 2; ; AuslG § 69 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Fiktion der Aufenthaltsgenehmigung nach § 69 Abs. 3 AuslG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld: - Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Fiktion der Aufenthaltsgenehmigung nach § 69 Abs. 3 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1396
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.07.2007 - III R 55/02

    Kindergeldanspruch von ausländischen Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen

    Auszug aus FG Köln, 23.05.2008 - 2 K 757/01
    Auch nach der am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG setzt ein Anspruch auf Kindergeld zumindest voraus, dass der Ausländer im Besitz einer nach den Vorschriften des AuslG erteilten Aufenthaltsgenehmigung i.S.d. § 5 AuslG in Form z.B. einer Aufenthaltserlaubnis ist (i.e. hierzu BFH-Urteil vom 25. Juli 2007 III R 55/02, BFH/NV 2007, 2404).

    Denn der Kläger hatte sich bereits seit Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, entweder aufgrund des vom Auswärtigen Amt ausgestellten "gelben Ausweises" (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 2007 III R 55/02, BFH/NV 2007, 2404) oder zeitweise auch aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis.

    § 62 Abs. 2 EStG hat zum Ziel, Kindergeld nur solchen ausländischen Staatsangehörigen zukommen zu lassen, die sich rechtmäßig und voraussichtlich auf Dauer in der Bundesrepublik aufhalten (BFH-Urteil vom 25. Juli 2007 III R 55/02, BFH/NV 2007, 2404).

    Denn er verfügte über den vom Auswärtigen Amt ausgestellten "gelben Ausweis" und war damit kindergeldberechtigt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 25. Juli 2007 III R 55/02, BFH/NV 2007, 2404).

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus FG Köln, 23.05.2008 - 2 K 757/01
    Diese Zielsetzung ist nicht zu beanstanden (BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114).

    Denn die Unterscheidung zwischen verschiedenen Aufenthaltstiteln für die Kindergeldberechtigung ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und sachlich nicht geboten (BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4-6/97, BVerfGE 111, 160, zu der dem § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG vorhergehenden Vorschrift, dem § 1 Abs. 3 Satz 1 des Bundeskindergeldgesetzes).

  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus FG Köln, 23.05.2008 - 2 K 757/01
    Gemäß § 155 Abs. 6 AO sind für Steuervergütungen sinngemäß die Vorschriften über die Steuerfestsetzung anzuwenden (BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BStBl II 1999, 231).
  • FG Niedersachsen, 30.03.2006 - 10 K 226/02

    (Anspruch auf Kindergeld aufgrund Fiktionsbescheinigung i.S. § 69 Abs. 3 AuslG

    Auszug aus FG Köln, 23.05.2008 - 2 K 757/01
    Diese Unterscheidung schlägt auf die für die Kindergeldberechtigung maßgeblichen Rechtsfolgen durch, weil § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG an eben diese ausländerrechtliche Unterscheidung anknüpft (s.a. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 30. März 2006 10 K 226/02, DStRE 2007, 694).
  • BFH, 14.04.1999 - XI R 24/96

    Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks

    Auszug aus FG Köln, 23.05.2008 - 2 K 757/01
    Ein Verwaltungsakt ist zwar wie jede Willenserklärung im Rechtsverkehr nach den in § 133 BGB zum Ausdruck gekommenen in der gesamten Rechtsordnung geltenden Grundsätzen auszulegen, wenn die Formulierung objektiv unklar ist, wobei für die Auslegung entscheidend ist, wie der Adressat nach den ihm bekannten Umständen - seinem "objektiven Verständnishorizont" - den materiellen Gehalt der Regelung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Urteil vom 14. April 1999 IX R 24/96, BFH/NV 1999, 1438).
  • FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 277/13

    Keine Kindergeldberechtigung bei nicht zu einem dauerhaften Aufenthalt in der BRD

    bb) Entscheidungen anderer Finanzgerichte zum nicht mehr geltenden und ebenfalls eine Fiktionsbescheinigung regelnden § 69 Abs. 3 AuslG sind nicht auf den Streitfall übertragbar; jenen Urteilen liegen Sachverhalte zugrunde, in denen bereits bei Erteilung der Fiktionsbescheinigung eine Aufenthaltserlaubnis und nicht nur ein Visum vorlag (vgl. FG Köln, Urteil vom 23.05.2008 2 K 757/01, EFG 2008, 1396; FG Münster, Urteil vom 14.01.2005 11 K 3588/04 Kg, EFG 2005, 626; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 08.09.2004 2 K 55/03, EFG 2005, 307).
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