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   VG Neustadt, 19.03.2013 - 2 K 761/12.NW   

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https://dejure.org/2013,4230
VG Neustadt, 19.03.2013 - 2 K 761/12.NW (https://dejure.org/2013,4230)
VG Neustadt, Entscheidung vom 19.03.2013 - 2 K 761/12.NW (https://dejure.org/2013,4230)
VG Neustadt, Entscheidung vom 19. März 2013 - 2 K 761/12.NW (https://dejure.org/2013,4230)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 40 Abs 2 EGV 607/2009, § 20 Abs 1 WeinG, § 21 WeinG, § 27 Abs 1 WeinG, § 24 Abs 1 S 1 WeinV
    Weinherstellung; Anforderungen an die Produktion von Eiswein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuteilung von amtlichen Prüfnummern und die Anerkennung von Weinen aus der Lese des Weinwirtschaftsjahres 2011/2012 als Eiswein (hier: pfälzischer Silvaner und Pinot Noir)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Eisweinklage abgewiesen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Nicht jede unterkühlte Traube kann zum "Eiswein" werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die besonderen Wetterbedingungen für Eiswein

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Eiswein - Weine mit dem Prädikat Eiswein abgewiesen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Eiswein - Nicht jeder Wein aus im Winter geernteten Trauben erhält dieses Prädikat

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wann darf sich ein Wein Eiswein nennen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwaltungsgericht Neustadt zu den Anforderungen eines Eisweins - Erfolglose Klage einer Weinkellerei auf Erteilung der amtlichen Prüfnummer für Weine in Verbindung mit dem Prädikat "Eiswein"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.02.1993 - 3 B 131.92

    Zulässigkeit eines Rücknahmebescheids gegenüber anderen als den ursprünglich

    Auszug aus VG Neustadt, 19.03.2013 - 2 K 761/12
    Darlegungs- und beweisbelastet für die Tatsache, dass ein Wein die Voraussetzungen der Erteilung und des Fortbestandes einer amtlichen Prüfungsnummer beanspruchen kann, ist der Weinerzeuger, hier also die Klägerin (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1993 - 3 B 131/92 -, juris).
  • BVerwG, 10.09.1992 - 3 C 17.90

    Weingesetz - Ausnahmegenehmigung - Taubenmost - Qualitätswein

    Auszug aus VG Neustadt, 19.03.2013 - 2 K 761/12
    Ein solchermaßen erzeugter Wein ist deshalb nicht i.S.d. § 27 Abs. 1 WeinG vorschriftswidrig hergestellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1992 - 3 C 17/90 -, juris).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 5.08

    Wein; Weinbezeichnung; geregelte fakultative Angabe; ergänzender traditioneller

    Auszug aus VG Neustadt, 19.03.2013 - 2 K 761/12
    Vielmehr hat die Beklagte die Vergabe des Eisweinprädikats an den Vorgaben des unionsrechtlich geschützten traditionellen Begriffs des Eisweins auszurichten, der im Verhältnis der Klägerin zu der Beklagten auch innerstaatlich anzuwenden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2008 - 3 C 5/08 -juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.1988 - 7 A 77/87
    Auszug aus VG Neustadt, 19.03.2013 - 2 K 761/12
    Diesen Zweck können sie nur erfüllen, wenn der Verbraucher im Vertrauen darauf geschützt wird, dass die spezifischen Anforderungen bei den betreffenden Weinen auch wirklich erfüllt sind (so für Eiswein bereits OVG RP, Urteil vom 5. Juli 1988 - 7 A 77/87 -, juris).
  • VG Trier, 10.12.2014 - 5 K 1338/13

    Sensorische Prüfung für Eiswein

    Ein Ermessen der Behörde, einen vorschriftsgemäß hergestellten Wein von der Sinnenprüfung auszuschließen, besteht nicht (vgl. insoweit auch VG Neustadt/Weinstr., Urteil vom 19. März 2013 - 2 K 761/12.NW -).
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