Weitere Entscheidung unten: VG Gera, 06.12.2006

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 09.05.2007 - 2 K 777/01   

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https://dejure.org/2007,14834
FG Niedersachsen, 09.05.2007 - 2 K 777/01 (https://dejure.org/2007,14834)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.05.2007 - 2 K 777/01 (https://dejure.org/2007,14834)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 2 K 777/01 (https://dejure.org/2007,14834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebsaufspaltung bei Miteigentümern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung; Entnahme von Miteigentumsanteilen an Grundstücken; Ansetzen des Teilwertes bei Verwndung von Entnahmen für betriebsfremde Zwecke; Voraussetzungen für das Vorliegen der sachlichen und personellen Verflechtung; ...

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
    Betriebsaufspaltung bei Miteigentümern - Betriebsaufspaltung; Miteigentum; Pachtunternehmen; Personelle Verflechtung; Sachliche Verflechtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsaufspaltung bei Miteigentümern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung; Entnahme von Miteigentumsanteilen an Grundstücken; Ansetzen des Teilwertes bei Verwndung von Entnahmen für betriebsfremde Zwecke; Voraussetzungen für das Vorliegen der sachlichen und personellen Verflechtung; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1595
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 12.10.1988 - X R 5/86

    1. Zur faktischen Beherrschung als Voraussetzung für eine Betriebsaufspaltung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.05.2007 - 2 K 777/01
    Einer sachlichen Verflechtung steht auch nicht entgegen, dass die mit dem Bruder des E bestehende Bruchteilsgemeinschaft die Grundstücke bzw. Grundstücksteile einschließlich Gebäude dem E überlassen hatte (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1966, IV 219/64, BStBl 1966 III S. 601, BFH v. 12.10.1988, X R 5/86, BStBl. II 1989, 152).

    Rechtspositionen, die als Grundlage für ein werbendes Unternehmen ausreichen, genügen grundsätzlich auch zur Betriebsführung in einem Pachtunternehmen, sofern der Überlassende zur Nutzungsüberlassung befugt ist (BFH v. 12.10.1988, X R 5/86, BStBl. II 1989, 152).

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.05.2007 - 2 K 777/01
    Der BFH habe durch Beschluss des großen Senats vom 23. August 1999 (Aktenzeichen GrS 5/97, DB 1999, Seite 2093 unter c) zu Nr. 2 entschieden, dass jeder Miteigentümer einen Raum steuerrechtlich aus eigenem Recht als Miteigentümer nutze.

    Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des großen Senats (GrS 5/97) betreffe ausschließlich die AfA-Berechtigung, nicht, ob eine personelle Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vorliege.

  • BFH, 24.02.2000 - IV R 62/98

    Personelle Verpflechtung bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.05.2007 - 2 K 777/01
    Die Vermietung von Wirtschaftsgütern wird nämlich dann als eine über eine reine Vermögensverwaltung hinausgehende gewerbliche Tätigkeit im Rahmen einer Betriebsaufspaltung angesehen, wenn das vermietende Unternehmen (Besitzunternehmen) mit dem mietenden Unternehmen (Betriebsunternehmen) sachlich und personell verflochten ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24. Februar 2000, IV R 62/98, BFHE 191, 295, BStBl II 2000, 417).

    Es genügt aber, dass - wie hier - die Person oder die Personen, die das Besitzunternehmen tatsächlich beherrschen, in der Lage sind, im Betriebsunternehmen ihren Willen durchzusetzen (BFH-Urteil in BFHE 191, 295, BStBl II 2000, 417, m.w.N.).

  • BFH, 23.09.1998 - XI R 72/97

    Patentüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.05.2007 - 2 K 777/01
    Das ist der Fall, wenn die Wirtschaftsgüter zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind und ein besonderes Gewicht für die Betriebsführung besitzen (z.B. BFH-Urteil vom 23. September 1998, XI R 72/97, BFHE 187, 36, BStBl II 1999, 281).

    Zum notwendigen Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft gehören nicht nur Wirtschaftsgüter, die dem Besitzunternehmen unmittelbar dienen, sondern auch solche, die dazu bestimmt sind, die Vermögens- und Ertragslage der Betriebsgesellschaft zu verbessern und damit den Wert der Beteiligung daran zu erhalten oder zu erhöhen (BFH-Urteile vom 7. März 1978, VIII R 38/74, BFHE 124, 533, BStBl II 1978, 378; in BFHE 187, 36, BStBl II 1999, 281, m.w.N.; vom 19. Oktober 2000, IV R 73/99, BFHE 193, 354, BStBl II 2001, 335).

  • BFH, 15.05.1975 - IV R 89/73

    Zur Frage des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens im Falle der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.05.2007 - 2 K 777/01
    Es ist nämlich nicht maßgeblich, ob eine wesentliche Betriebsgrundlage als Eigentümer oder aus einem eigenen Recht anderer Art genutzt werden kann (vgl. für Sonderbetriebsvermögen einer Besitz-Personengesellschaft BFH-Urteil vom 15. Mai 1975, IV R 89/73, BFHE 116, 277, BStBl 1975 II S. 781).
  • BFH, 11.08.1966 - IV 219/64
    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.05.2007 - 2 K 777/01
    Einer sachlichen Verflechtung steht auch nicht entgegen, dass die mit dem Bruder des E bestehende Bruchteilsgemeinschaft die Grundstücke bzw. Grundstücksteile einschließlich Gebäude dem E überlassen hatte (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1966, IV 219/64, BStBl 1966 III S. 601, BFH v. 12.10.1988, X R 5/86, BStBl. II 1989, 152).
  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 11/99

    Betriebsaufspaltung: Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.05.2007 - 2 K 777/01
    (BFH-Urteile vom 23. Mai 2000, VIII R 11/99, BFHE 192, 474, BStBl II 2000, 621, und vom 20. April 2004, VIII R 13/03, BFH/NV 2004, 1253, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2004 - III R 77/03

    Betriebsaufspaltung; Zugehörigkeit eines Miteigentumsanteils an einem der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.05.2007 - 2 K 777/01
    Der Sachverhalt unterscheidet sich damit von dem im BFH-Urteil vom 02.12.2004 (III R 77/03, BStBl. II 2005, 340, dort unter 3.), bei dem der BFH eine Betriebsaufspaltung durch eine Grundstücksüberlassung verneinte, weil der dortige Kläger und Gemeinschafter einer Grundstücksgemeinschaft sich in der Grundstücksgemeinschaft nicht durchsetzen konnte und die Grundstücksgemeinschaft selbst, also nicht der Gemeinschafter, der dortigen Betriebs-GmbH ein Grundstück überließ.
  • BFH, 20.04.2004 - VIII R 13/03

    Betriebsaufspaltung: sachliche Verflechtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.05.2007 - 2 K 777/01
    (BFH-Urteile vom 23. Mai 2000, VIII R 11/99, BFHE 192, 474, BStBl II 2000, 621, und vom 20. April 2004, VIII R 13/03, BFH/NV 2004, 1253, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.03.1990 - IV R 60/89

    Im Hinzuerwerb eines im Privatvermögen verbleibenden Miteigentumsanteils an einem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.05.2007 - 2 K 777/01
    Gegenstand der Bilanzierung ist bei Miteigentum nämlich nicht das Anteilsrecht, sondern die Sache selbst (BFH v. 08.03.1990, IV R 60/89, BStBl. II 1994, 559).
  • BFH, 19.10.2000 - IV R 73/99

    Darlehensgewährung bei Betriebsaufspaltung

  • BFH, 17.09.1992 - IV R 49/91

    Anforderungen für die Annahme einer Betriebsaufspaltung

  • BFH, 07.03.1978 - VIII R 38/74

    Betriebsaufspaltung - Darlehnsforderung - Betriebsvermögen -

  • BFH, 18.08.2009 - X R 22/07

    Betriebsaufspaltung bei Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen, die nicht im

    Das Finanzgericht (FG) hat mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1595 veröffentlichten Urteil der Klage stattgegeben, die Kosten des Verfahrens jedoch der Klägerin auferlegt.
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Rechtsprechung
   VG Gera, 06.12.2006 - 2 K 777/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,44735
VG Gera, 06.12.2006 - 2 K 777/01 (https://dejure.org/2006,44735)
VG Gera, Entscheidung vom 06.12.2006 - 2 K 777/01 (https://dejure.org/2006,44735)
VG Gera, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 2 K 777/01 (https://dejure.org/2006,44735)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Thüringen, 17.12.2008 - 1 KO 750/07

    Titelabwehrklage gegen unbestimmten verwaltungsgerichtlichen Prozessvergleich.;

    Die Berufung des Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Gera vom 06.12.2006 - 2 K 777/01 GE - die Vollstreckung aus dem vor dem Verwaltungsgericht Gera am 11.12.1997 - 2 K 1224/95 GE - abgeschlossenen, inhaltlich unbestimmten Vergleich für unzulässig erklärt wird.

    Am 02.07.2001 hat die Klägerin Vollstreckungsgegenklage - 2 K 777/01 GE - beim Verwaltungsgericht Gera erhoben und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich beantragt - 2 E 778/01 GE -.

    Mit Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 06.12.2006 hat das Verwaltungsgerichts Gera - 2 K 777/01 GE - der Klage stattgegeben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 06.12.2006 - 2 K 777/01 GE - abzuändern und die Klage in ihrer erweiterten Fassung insgesamt abzuweisen.

    die Berufung mit der Maßgabe zurückzuweisen, das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 06.12.2006 - 2 K 777/01 GE - abzuändern und die Vollstreckung aus dem vor dem Verwaltungsgericht Gera am 11.12.1997 - 2 K 1224/95 GE - abgeschlossenen, inhaltlich unbestimmten Vergleich für unzulässig zu erklären,.

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