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   VG Meiningen, 02.12.2003 - 2 K 800/00.Me   

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https://dejure.org/2003,21779
VG Meiningen, 02.12.2003 - 2 K 800/00.Me (https://dejure.org/2003,21779)
VG Meiningen, Entscheidung vom 02.12.2003 - 2 K 800/00.Me (https://dejure.org/2003,21779)
VG Meiningen, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - 2 K 800/00.Me (https://dejure.org/2003,21779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    KrW-/AbfG § 36 Abs 1 Satz 2; KrW-/AbfG § 36 Abs 2; KrW-/AbfG § 36 Abs 3; BBodSchG § 2 Abs 7; BBodSchG § 4 Abs 3; BBodSchG § 9 Abs 2; BBodSchVO § 3 Abs 4
    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Rekultivierung; Sicherung; Deponie; Stilllegung; Abfall; Inhaber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bedeutung der Neuregelung des § 36 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG) durch Gesetz vom 27.07.2001 ; Maßgeblichkeit der Feststellung der endgültigen Stilllegung einer Deponie durch die ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Meiningen, 01.12.1999 - 2 K 1332/97

    Sanierungs- und Rekrutierungspflicht der Inhaber stillgelegter Deponien;

    Auszug aus VG Meiningen, 02.12.2003 - 2 K 800/00
    Maßgeblich ist nicht ausschließlich die formale Zuordnung der Anlage, sondern eine Bewertung sämtlicher konkreten rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten daraufhin, ob eine Person die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht besitzt, die notwendigen Entscheidungen zu treffen, d.h. die Entscheidungsbefugnis besitzt, und wirtschaftlich maßgeblich an den Nutzen und Kosten der Anlage beteiligt ist (VG Meiningen, U. v. 01.12.1999, LKV 2000, 410).
  • VGH Bayern, 09.07.2003 - 20 CS 03.103

    Abfallrecht; stillgelegte Deponie; Untersuchung auf Altlast; Verantwortung für

    Auszug aus VG Meiningen, 02.12.2003 - 2 K 800/00
    Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die in der derzeitigen Fassung des § 36 KrW-/AbfG festgelegte Stufenfolge bei Stilllegung einer Deponie (Stilllegung, endgültige Stilllegung, Abschluss der Nachsorgephase) erst durch Gesetz vom 27.07.2001 eingeführt wurde und nicht zur rechtlichen Einordnung von Stilllegungsvorgängen herangezogen werden kann, die lange vor dieser Gesetzesänderung stattgefunden haben (VGH München, B. v. 09.07.2003, NVwZ 2003, 1281).
  • OVG Thüringen, 11.06.2001 - 4 KO 52/97

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfall;

    Auszug aus VG Meiningen, 02.12.2003 - 2 K 800/00
    Bei Anwendbarkeit des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes können Anordnungen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 KrW-/AbfG ergehen, die neben Rekultivierungsmaßnahmen auch Vorkehrungen zur Sicherung der Deponie umfassen (vgl. ThürOVG, U. v. 11.06.2001, LKV 2002, 285, 288).
  • OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 702/11

    Verantwortlichkeit für stillgelegte Deponie im Beitrittsgebiet

    § 36 KrW-/AbfG unterscheidet vielmehr deutlich zwischen der Stilllegung einer Deponie im Sinne des Absatzes 2 Satz 2 und ihrer - durch die zuständige Behörde gesondert festzustellenden - endgültigen Stilllegung im Sinne des Absatzes 3 (vgl. hierzu mit näherer Begründung auch schon VG Meiningen, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 2 K 800/00 Me - juris Rdn. 33 f.; ebenso mit näherer Begründung Attendorn in Jarass/Petersen/Weidemann, KrW-/AbfG, § 36 Rdn. 90 ff.).

    Vor allem kann die Neuregelung nicht zur rechtlichen Einordnung von Stilllegungsvorgängen herangezogen werden, die - wie hier - bereits lange vor der Gesetzesänderung stattgefunden haben (so etwa Attendorn, a. a. O., § 36 Rdn. 89; Bayrischer VGH, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 20 CS 03.103 - juris Rdn. 22; VG Meiningen, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 2 K 800/00 Me -, juris Rdn. 34).

  • OVG Thüringen, 26.03.2012 - 3 KO 843/07

    Inanspruchnahme des Eigentümers von Grundstücken auf einer stillgelegten

    § 36 KrW-/AbfG unterscheidet vielmehr deutlich zwischen der Stilllegung einer Deponie im Sinne des Abs. 2 Satz 2 und ihrer - durch die zuständige Behörde gesondert festzustellenden - endgültigen Stilllegung im Sinne des Abs. 3 (vgl. hierzu mit näherer Begründung auch schon VG Meiningen, Urteil vom 02.12.2003 - 2 K 800/00 Me - juris Rdn. 33 f.; ebenso mit näherer Begründung Attendorn in Jarass/Petersen/Weidemann, KrW-/AbfG, § 36 Rdn. 90 ff.; a. A. allerdings etwa von Lersner in Hösel u. a., Recht der Abfallentsorgung, Kommentar [Loseblatt, Stand: Dez. 2011], § 36 KrW-/AbfG Rdn. 51).
  • VG Oldenburg, 17.02.2005 - 5 B 5276/03

    Rechtmäßigkeit einer abfallrechtlichen Verfügung bezüglich der Vornahme von

    Hierzu wird - entsprechend der Rechtsauffassung der Antragstellerin - teilweise die Ansicht vertreten, dass eine Deponie nach wie vor dann als "stillgelegt" zu betrachten sei, wenn ihr Betrieb eingestellt worden ist (so etwa VG Meiningen, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 2 K 800/00.ME -, zit. n. Juris; Plogmann, Anwendung des Bodenschutzrechts auf die Sanierung stillgelegter Deponien, UPR 2002, 432, 433).
  • VG Meiningen, 01.03.2005 - 2 K 290/03

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Deponie; Aufklärung;

    Ein hinreichender Anfangsverdacht, der Maßnahmen nach dem Bundesbodenschutzgesetz rechtfertigen würde (vgl. zur Abgrenzung Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht, insbesondere auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Pflichtigen: ThürOVG, U.v. 11.06.2001, LKV 2002, S. 285; VG Meiningen, U.v. 02.12.2003 - Az.: 2 K 800/00.Me), liegt nicht vor.
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