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VG Bremen, 26.09.2002 - 2 K 820/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Oldenburg, 16.02.2011 - 11 A 1119/10
Feuerwehrkosten bei Bergung einer vermeintlichen Leiche
Selbst wenn man - analog zu einer entsprechenden Auffassung im Rettungsdienstrecht (vgl. OVG Schleswig, LKV 1999, 513; VG Bremen, Urt. v. 26.2.2002 - 2 K 820/01 - juris) - in Fällen, in denen der Betroffene sich nicht äußern kann, für eine willentliche Inanspruchnahme ausreichen ließe, dass die Leistung der Feuerwehr nach vernünftiger Einschätzung bei einer ex-ante-Betrachtung im Interesse des Betroffenen geboten war und keine Anhaltspunkte bestanden, dass er sie nicht wünscht, führt dies hier zu keinem anderen Ergebnis. - VG Berlin, 15.10.2008 - 38 A 34.08
Rettung durch Feuerwehr auch bei Widerspruch gegen Transport kostenpflichtig
Für die Beurteilung eines Notfalles ist nicht auf eine objektive Betrachtung aus rückblickender Sicht, sondern auf die Situation abzustellen, die von den Einsatzkräften vorgefunden wurde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2008 - 1 S 33.08 - VG Münster, Urteil vom 1. April 2008 - 7 K 800/07 - [...]; VG Bremen, Urteil vom 26. September 2002 - 2 K 820/01 - Juri; so genannte "ex-ante-Betrachtung"). - VG Bremen, 15.03.2007 - 2 K 1962/06
Kosten für Rettungseinsatz der Feuerwehr. Unmittelbare Haftung einer gesetzlichen …
Die Kammer hat in einem vergleichbaren Zusammenhang im Urteil vom 26.09.2002 (2 K 820/01) Folgendes ausgeführt:.