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   VG Düsseldorf, 04.12.2012 - 2 K 83/11   

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VG Düsseldorf, 04.12.2012 - 2 K 83/11 (https://dejure.org/2012,90140)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2012 - 2 K 83/11 (https://dejure.org/2012,90140)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - 2 K 83/11 (https://dejure.org/2012,90140)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - 6 B 677/10

    Vornahme eines Qualifikationsvergleichs allein auf der Grundlage von in

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.12.2012 - 2 K 83/11
    Diese Handhabung sei mit der Rechtsprechung des OVG NRW im Beschluss vom 19. Juli 2010 - 6 B 677/10 - nicht zu vereinbaren.

    OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2010 - 6 B 677/10 -, IÖD 2010, 218.

    OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2010 - 6 B 677/10 -, a.a.O.

    vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 2010 - 6 B 368/10 -, juris, vom 19. Juli 2010 - 6 B 677/10 -, IÖD 2010, 218, und vom 22. Juli 2010 - 6 B 668/10 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2009 - 6 A 921/07

    Schadensersatzanspruch eines Polizisten wegen einer verspätet erfolgenten

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.12.2012 - 2 K 83/11
    OVG NRW, Beschluss vom 30. Dezember 2009 - 6 A 921/07 - juris.

    OVG NRW, Beschluss vom 30. Dezember 2009 - 6 A 921/07 -, a.a.O. und Beschluss vom 10. Juni 2010 - 6 A 1932/09 -, DVBl 2010, 1122 (Leitsatz), juris (Leitsatz und Gründe).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 6 B 819/08

    Orientierung an den in unterschiedlichen Statusämtern erlangten Beurteilungen bei

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.12.2012 - 2 K 83/11
    Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 6 B 1787/07 -, Schütz BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 163. Ähnlich auch Beschlüsse vom 28. Juli 2008 - 6 B 756/08 -, juris, und vom 26. September 2008 - 6 B 819/08 -, DVBl 2009, 65 (Leitsatz), juris (Leitsatz und Gründe).

    vgl. Beschluss vom 26. September 2008 - 6 B 819/08 -, DVBl 2009, 65 (Leitsatz), juris (Leitsatz und Gründe).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2004 - 6 B 1212/04

    Ältere dienstliche Beurteilungen als zusätzliche Erkenntnismittel bei der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.12.2012 - 2 K 83/11
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 2004 - 6 B 1212/04 -, DÖD 2006, 15.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2009 - 1 B 1267/08

    Vornahme der Auswahl bei einer Entscheidung über eine beförderungsgleiche

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.12.2012 - 2 K 83/11
    Während der 1. Senat des OVG NRW und auch die hier zur Entscheidung berufene Kammer in der dargestellten Ausgangskonstellation grundsätzlich den Weg über die Erstellung von Anlassbeurteilungen oder über sonstige gleichwertige Verfahren zur Feststellung der aktuellen Leistung und Befähigung als geboten ansah, vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 2009 - 1 B 1267/08 - und vom 6. August 2009 - 1 B 446/09 -, beide juris, und Kammerbeschlüsse vom 16. April 2008 - 2 L 157/08, n.v., vom 28. Juli 2008 - 2 L 886/08 und vom 12. Mai 2010 - 2 L 350/10 -, beide juris, ließ der 6. Senat des OVG NRW abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung erst im Jahre 2010 als Alternative zur Heranziehung der im rangniedrigeren Amt erstellten Regelbeurteilung im Polizeibereich auch ausdrücklich die Fertigung einer Anlassbeurteilung zu.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2009 - 1 B 446/09
    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.12.2012 - 2 K 83/11
    Während der 1. Senat des OVG NRW und auch die hier zur Entscheidung berufene Kammer in der dargestellten Ausgangskonstellation grundsätzlich den Weg über die Erstellung von Anlassbeurteilungen oder über sonstige gleichwertige Verfahren zur Feststellung der aktuellen Leistung und Befähigung als geboten ansah, vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 2009 - 1 B 1267/08 - und vom 6. August 2009 - 1 B 446/09 -, beide juris, und Kammerbeschlüsse vom 16. April 2008 - 2 L 157/08, n.v., vom 28. Juli 2008 - 2 L 886/08 und vom 12. Mai 2010 - 2 L 350/10 -, beide juris, ließ der 6. Senat des OVG NRW abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung erst im Jahre 2010 als Alternative zur Heranziehung der im rangniedrigeren Amt erstellten Regelbeurteilung im Polizeibereich auch ausdrücklich die Fertigung einer Anlassbeurteilung zu.
  • VG Düsseldorf, 28.07.2008 - 2 L 886/08

    Stellenbesetzung Anlassbeurteilung Beurteilungszeiträume Auseinanderfallen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.12.2012 - 2 K 83/11
    Während der 1. Senat des OVG NRW und auch die hier zur Entscheidung berufene Kammer in der dargestellten Ausgangskonstellation grundsätzlich den Weg über die Erstellung von Anlassbeurteilungen oder über sonstige gleichwertige Verfahren zur Feststellung der aktuellen Leistung und Befähigung als geboten ansah, vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 2009 - 1 B 1267/08 - und vom 6. August 2009 - 1 B 446/09 -, beide juris, und Kammerbeschlüsse vom 16. April 2008 - 2 L 157/08, n.v., vom 28. Juli 2008 - 2 L 886/08 und vom 12. Mai 2010 - 2 L 350/10 -, beide juris, ließ der 6. Senat des OVG NRW abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung erst im Jahre 2010 als Alternative zur Heranziehung der im rangniedrigeren Amt erstellten Regelbeurteilung im Polizeibereich auch ausdrücklich die Fertigung einer Anlassbeurteilung zu.
  • VG Düsseldorf, 12.05.2010 - 2 L 350/10

    Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich; unterschiedliche Statusämter;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.12.2012 - 2 K 83/11
    Während der 1. Senat des OVG NRW und auch die hier zur Entscheidung berufene Kammer in der dargestellten Ausgangskonstellation grundsätzlich den Weg über die Erstellung von Anlassbeurteilungen oder über sonstige gleichwertige Verfahren zur Feststellung der aktuellen Leistung und Befähigung als geboten ansah, vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 2009 - 1 B 1267/08 - und vom 6. August 2009 - 1 B 446/09 -, beide juris, und Kammerbeschlüsse vom 16. April 2008 - 2 L 157/08, n.v., vom 28. Juli 2008 - 2 L 886/08 und vom 12. Mai 2010 - 2 L 350/10 -, beide juris, ließ der 6. Senat des OVG NRW abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung erst im Jahre 2010 als Alternative zur Heranziehung der im rangniedrigeren Amt erstellten Regelbeurteilung im Polizeibereich auch ausdrücklich die Fertigung einer Anlassbeurteilung zu.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - 6 A 1932/09

    Schadensersatz Beförderung Beurteilung Rechtsmittel Widerspruch

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.12.2012 - 2 K 83/11
    OVG NRW, Beschluss vom 30. Dezember 2009 - 6 A 921/07 -, a.a.O. und Beschluss vom 10. Juni 2010 - 6 A 1932/09 -, DVBl 2010, 1122 (Leitsatz), juris (Leitsatz und Gründe).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2010 - 6 B 368/10

    Zugrundelegung von Anlassbeurteilungen eines nach dem Regelbeurteilungszeitpunkt

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.12.2012 - 2 K 83/11
    vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 2010 - 6 B 368/10 -, juris, vom 19. Juli 2010 - 6 B 677/10 -, IÖD 2010, 218, und vom 22. Juli 2010 - 6 B 668/10 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 6 B 668/10

    Einhaltung des Leistungsgrundsatzes gem. Art. 33 Abs. 2 GG bzgl. der Vornahme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2012 - 6 A 681/11

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Verfahren bzgl. der

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 6 B 1787/07

    Wirksamkeit des Ausschlusses eines Polizeibeamten aus einem Beförderungsverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - 6 B 756/08

    Anforderungen an eine rechtmäßige Auswahlentscheidung für eine beamtenrechtliche

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • VG Düsseldorf, 09.02.2005 - 2 K 3678/03

    Zulässigkeit der Berufung auf beamtenrechtliche Fürsorgepflichten bei einem noch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2012 - 6 A 715/11

    Schadensersatz; Verbeamtung; Pflichtverletzung; Verschulden; Vertrauensschutz;

  • VG Düsseldorf, 20.12.2023 - 2 K 8717/21

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung, kein Ausschluss gemäß § 839 Abs. 3

    Sie ist bei verständiger Würdigung des Begehrens der Klägerin gemäß § 88 VwGO als Verpflichtungsklage mit dem aus dem Tenor ersichtlichen Antrag auszulegen und als solche statthaft, vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. Juni 2010 - 1 A 2859/07 -, juris, Rn. 27; Urteil der Kammer vom 4. Dezember 2012 - 2 K 83/11 -, juris, Rn. 28; Hoffmann, A. in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht - Kommentar, 496/212.
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 83/11   

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https://dejure.org/2011,29996
FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 83/11 (https://dejure.org/2011,29996)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14.12.2011 - 2 K 83/11 (https://dejure.org/2011,29996)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 2 K 83/11 (https://dejure.org/2011,29996)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erlass von Gewerbesteuern: Kein Erlass von Gewerbesteuern, wenn die festgesetzten Gewerbesteuern höher sind als der Totalgewinn des Steuerpflichtigen

  • Justiz Hamburg

    § 163 AO, § 227 AO
    Erlass von Gewerbesteuern: Kein Erlass von Gewerbesteuern, wenn die festgesetzten Gewerbesteuern höher sind als der Totalgewinn des Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Erlass von Gewerbesteuern, wenn die festgesetzten Gewerbesteuern höher sind als der Totalgewinn des Steuerpflichtigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 83/11
    Gleichwohl kann das Gericht ausnahmsweise eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO), wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf null; vgl. etwa BFH vom 21.01.1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3 und vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl. II 1995, 297).

    Bei der Billigkeitsprüfung müssen auch andere Rechtsnormen berücksichtigt sowie allgemeine Rechtsgrundsätze und verfassungsmäßige Wertungen einbezogen werden, unter anderem das Gleichheitsgebot (einschließlich des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit), das Willkürverbot, die Grundsätze des Vertrauensschutzes sowie die Grundsätze von Treu und Glauben (BFH vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297).

    Dass prinzipiell alle für die konkrete Erlasslage ursächlichen Faktoren mit zu berücksichtigen sind, folgt aus der gesetzgeberischen Anordnung in § 227 AO, die Billigkeitsprüfung auf die "Einziehung nach Lage des einzelnen Falls" zu beziehen, sowie aus der allgemeinen Zwecksetzung dieser Vorschrift, Ergebnisse des allgemeinen Gesetzesvollzugs ausnahmsweise dann zu korrigieren, wenn diese den Wertungen der Einzelfallgerechtigkeit nicht standhalten (BFH vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297, 299, m. w. N.).

    Damit unterscheidet sich der Fall von dem, der der Entscheidung des BFH vom 26.10.1994 (X R 104/92, BStBl II 1995, 297) zu Grunde lag, in dem ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bejaht worden ist, weil es durch das Zusammenwirken verschiedener Regelungen zu einer hohen Steuerfestsetzung ohne Zuwachs an Leistungsfähigkeit gekommen war.

    Beide Erlassvorschriften unterscheiden sich im Wesentlichen nur in der Rechtsfolgeanordnung, nicht aber in den tatbestandsmäßigen Voraussetzungen (BFH vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl 1995 11, 297).

  • BFH, 06.03.1996 - II R 102/93

    Grunderwerbsteuergesetz des Landes Baden-Württemberg nicht mehr revisibel;

    Auszug aus FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 83/11
    Zudem sind maßgeblich für die Beurteilung des Gerichts die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung und damit der Einspruchsentscheidung (vgl. z. B. BFH vom 06.03.1996 II R 102/93, BStBl II 1996, 396).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 7 K 1993/06

    Anlaufverluste im Gewerbesteuerrecht

    Auszug aus FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 83/11
    Zudem erscheine auch die Höhe der festgesetzten Gewerbesteuer im Hinblick auf die Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.11.2010, 7 K 1993/06 (EFG 2001, 725) rechtlich fraglich, da in dieser Entscheidung zu Recht positiv über die Frage entschieden worden sei, ob die Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft nicht von Anfang an bestehe bzw. ob nicht ein Anspruch des Steuerpflichtigen darauf bestehe, dass Betriebsausgaben, die mit einer steuerpflichtigen Veräußerung im Zusammenhang stünden, einbezogen werden müssten.
  • BFH, 25.01.1996 - IV R 91/94

    Besteuerung eines Gewinns aus der Auflösung eines negativen Kapitalkontos, das

    Auszug aus FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 83/11
    Hat der Gesetzgeber die mit einer Regelung verbundenen Härten gesehen und in Kauf genommen, so liegt keine Unbilligkeit vor (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH vom 15.01.96 IV R 91/94, BStBl II 1996, 289; vom 11.07.96 V R 18/95, BStBl II 1997, 259; vom 06.09.2005 X B 22/05, BFH/NV 2006, 2011; vgl. auch Loose in Tipke/Kruse, AO § 227 Rn. 40 m. w. N.).
  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 83/11
    Gleichwohl kann das Gericht ausnahmsweise eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO), wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf null; vgl. etwa BFH vom 21.01.1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3 und vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl. II 1995, 297).
  • FG Hamburg, 25.01.2001 - V 57/96

    Isolierte Anfechtbarkeit der Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

    Auszug aus FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 83/11
    Zudem erscheine auch die Höhe der festgesetzten Gewerbesteuer im Hinblick auf die Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.11.2010, 7 K 1993/06 (EFG 2001, 725) rechtlich fraglich, da in dieser Entscheidung zu Recht positiv über die Frage entschieden worden sei, ob die Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft nicht von Anfang an bestehe bzw. ob nicht ein Anspruch des Steuerpflichtigen darauf bestehe, dass Betriebsausgaben, die mit einer steuerpflichtigen Veräußerung im Zusammenhang stünden, einbezogen werden müssten.
  • BFH, 06.09.2005 - X B 22/05

    Veräußerungsgewinn - Wegfall des negativen Kapitalkontos - Ausscheiden eines

    Auszug aus FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 83/11
    Hat der Gesetzgeber die mit einer Regelung verbundenen Härten gesehen und in Kauf genommen, so liegt keine Unbilligkeit vor (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH vom 15.01.96 IV R 91/94, BStBl II 1996, 289; vom 11.07.96 V R 18/95, BStBl II 1997, 259; vom 06.09.2005 X B 22/05, BFH/NV 2006, 2011; vgl. auch Loose in Tipke/Kruse, AO § 227 Rn. 40 m. w. N.).
  • BFH, 24.09.1976 - I R 41/75

    Uneinbringlichkeit der Kaufpreisforderung - Betriebsveräußerung - Auswirkung auf

    Auszug aus FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 83/11
    Dabei ist es dem Gericht grundsätzlich verwehrt, seine eigene Ermessensentscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Finanzbehörden zu setzen (vgl. BFH vom 24.09.1976 I R 41/75, BStBl II 1977, 127, 128).
  • BFH, 21.07.1993 - X R 104/91

    Voraussetzung für den Erlaß von Aussetzungszinsen bei der

    Auszug aus FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 83/11
    Bei der Beurteilung müssen die Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt (BFH vom 21.07.1993 X R 104/91, BFH/NV 1994, 597).
  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

    Auszug aus FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 83/11
    Hat der Gesetzgeber die mit einer Regelung verbundenen Härten gesehen und in Kauf genommen, so liegt keine Unbilligkeit vor (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH vom 15.01.96 IV R 91/94, BStBl II 1996, 289; vom 11.07.96 V R 18/95, BStBl II 1997, 259; vom 06.09.2005 X B 22/05, BFH/NV 2006, 2011; vgl. auch Loose in Tipke/Kruse, AO § 227 Rn. 40 m. w. N.).
  • FG Niedersachsen, 10.03.2016 - 8 K 108/15

    Erlass einbehaltener und an das Finanzamt abgeführter Kapitalertragsteuer aus der

    Zur Erlassbedürftigkeit habe das FG Hamburg im Übrigen entschieden, dass diese bereits dann vorliege, wenn die wirtschaftliche und persönliche Existenz im Falle der Versagung des Billigkeitserlasses gefährdet sei (FG Hamburg vom 14. Dezember 2014, 2 K 83/11).
  • FG Hamburg, 11.04.2013 - 6 K 113/12

    Keine Feststellung vortragsfähiger Gewerbeverluste in der Vorbereitungsphase

    Die Nichtberücksichtigung von Gewerbeverlusten in der Vorbereitungsphase ist eine Konsequenz des Grundsatzes der Abschnittsbesteuerung und der Entscheidung des Gesetzgebers, die Gewerbesteuerpflicht auf einen stehenden Gewerbebetrieb zu beschränken (FG Hamburg, Urteil vom 14.12.2011 2 K 83/11, juris).
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