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   FG Saarland, 18.12.1997 - 2 K 84/97   

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https://dejure.org/1997,36427
FG Saarland, 18.12.1997 - 2 K 84/97 (https://dejure.org/1997,36427)
FG Saarland, Entscheidung vom 18.12.1997 - 2 K 84/97 (https://dejure.org/1997,36427)
FG Saarland, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - 2 K 84/97 (https://dejure.org/1997,36427)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Saarland, 23.08.1996 - 1 K 139/96

    Einkommensteuer; Kindergeldanspruch bei ,,Au-pair-Tätigkeit'' im Ausland

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1997 - 2 K 84/97
    Die Klage auf Bewilligung von Kindergeld für einen bestimmten Zeitraum umfaßt nämlich für jeden Bewilligungsmonat einen Streitgegenstand (FG des Saarlandes, Urteil vom 23. August 1996 1 K 139/96, EFG 1997, 34).
  • FG Saarland, 13.02.1997 - 2 K 13/97

    Finanzgerichtsordnung; Streitwert in Kindergeldsachen

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1997 - 2 K 84/97
    Wirkt die Bewilligung des Kindergeldes jedoch - wie im Streitfall - über einen Zeitraum von 12 Monaten hinaus bis zur Änderung der ihr zugrunde liegenden Verhältnisse fort (vgl. § 66 Abs. 2 Einkommensteuergesetz - EStG) , ist es angemessen, dies entsprechend dem Rechtsgedanken des für wiederkehrende Leistungen geltenden § 17 Abs. 1 Satz 1 GKG in der Weise zu berücksichtigen, daß von dem Jahresbetrag des Kindergeldes ausgegangen wird (FG des Saarlandes, Beschluß vom 13. Februar 1997 2 K 13/97, EFG 1997, 496).
  • FG Hamburg, 11.03.1997 - I 154/96

    Bestimmung des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1997 - 2 K 84/97
    Das FG Hamburg (Beschluß vom 11. März 1997 I 154/96, EFG 1997, 906) ist hingegen der Auffassung, in diesen Fällen sei in entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 3 GKG der dreifache Jahresbetrag des geltend gemachten Anspruchs auf monatliche Kindergeldleistungen anzusetzen, wenn nicht der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen geringer ist.
  • BFH, 24.01.1979 - I R 91/78

    Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides - Bemessung des

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1997 - 2 K 84/97
    Mittelbare Auswirkungen auf das Kindergeld für andere Zahl- oder Zählkinder, für die der Berechtigte dann ein erhöhtes Kindergeld erhält, weil das bisher beispielsweise als zweites Kind berücksichtigte Kind nunmehr als drittes Kind zählt, bleiben ebenso unberücksichtigt, wie z. B. die mit der Herabsetzung der Einkommensteuer einhergehende Ermäßigung der Kirchensteuer, des Solidaritätszuschlags oder der Gewerbesteuer bei der Ermittlung des Streitwerts außer Ansatz bleibt (vgl. z. B. BFH, Beschluß vom 24. Januar 1979 I R 91/78, BFHE 127, 300, BStBl II 1979, 441; FG Bremen, Beschluß vom 15. August 1994 2 94 008 K 5, EFG 1994, 942).
  • BFH, 20.10.2005 - III S 20/05

    Jahr

    Mittelbare Auswirkungen auf das Kindergeld für andere Kinder --im Streitfall für die beiden jüngeren Geschwister als drittes und viertes Kind (vgl. § 66 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. bis einschließlich 2001)-- bleiben außer Betracht (Beschlüsse des FG des Saarlandes vom 18. Dezember 1997 2 K 84/97, und des FG Baden-Württemberg vom 18. September 2001 8 K 315/99, jeweils in juris wiedergegeben; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 139 FGO Rz. 299; Tipke/ Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, vor § 135 FGO Rz. 217).
  • FG Baden-Württemberg, 18.09.2001 - 8 K 315/99

    Streitwert bei Klage wegen des Bestehens eines Kindergeldanspruchs; Kindergeld

    Von den Finanzgerichten wird deshalb auch ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass die Auswirkungen eines Kindergeldrechtsstreits auf die Höhe des Kindergelds für andere Kinder unberücksichtigt bleiben (vgl. Beschluss des Finanzgerichts - FG - Saarland vom 18. Dezember 1997 2 K 84/97, veröffentlicht bei Juris-CD-rom; Beschluss des FG Düsseldorf vom 14. August 2000 14 K 6470/98 Kg, veröffentlicht bei Juris-CD-rom; Beschluss des FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart vom 22. September 1999 5 K 355/97, n.v.; a. A. Beschluss des FG Baden-Württemberg 6 KO 2/00; n.v.).
  • FG Düsseldorf, 14.08.2000 - 14 K 6470/98

    Kindergeld; Kostenentscheidung; Streitwert - Streitwert und Kostenentscheidung

    Es entspricht allgemeiner Auffassung zur Streitwertfestsetzung im finanzgerichtlichen Verfahren, dass die Festsetzung ohne Blick auf Folgewirkungen erfolgt (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Januar 1979 I R 91/78, BFHE 127, 300 = BStBl II 1979, 441 ; Ruban in Gräber, Vor § 135 Rz 26; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung , 10. Auflage - H/H/Sp -, § 139 FGO Rz. 218; Brandis in T/K Vor § 135 FGO Tz. 108 sowie speziell für das Kindergeld den nicht veröffentlichten Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes vom 18. Dezember 1997 2 K 84/97 bei Juris, nach dem Auswirkungen auf die Höhe des Kindergelds für andere Kinder unberücksichtigt bleiben).
  • FG Düsseldorf, 05.06.2000 - 14 K 1182/98

    Kindergeld; Streitwert; Klageerhebung - Streitwert bei Anfechtung der

    Es entspricht allgemeiner Auffassung zur Streitwertfestsetzung im finanzgerichtlichen Verfahren, dass die Festsetzung ohne Blick auf Folgewirkungen erfolgt (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Januar 1979 I R 91/78, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 127, 300 = Bundessteuerblatt - BStBl - II 1979, 441; Ruban in Gräber, Kommentar zur Finanzgerichtsordnung , 4. Auflage, Vor § 135 Rz 26; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung , 10. Auflage - H/H/Sp -, § 139 FGO Rz. 218; Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung , 16. Auflage - T/K - Vor § 135 FGO Tz. 108 sowie speziell für das Kindergeld den nicht veröffentlichten Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes vom 18. Dezember 1997 2 K 84/97 bei Juris, nach dem Auswirkungen auf die Höhe des Kindergelds für andere Kinder unberücksichtigt bleiben).
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