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   FG Sachsen, 18.09.2008 - 2 K 863/08   

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FG Sachsen, 18.09.2008 - 2 K 863/08 (https://dejure.org/2008,18986)
FG Sachsen, Entscheidung vom 18.09.2008 - 2 K 863/08 (https://dejure.org/2008,18986)
FG Sachsen, Entscheidung vom 18. September 2008 - 2 K 863/08 (https://dejure.org/2008,18986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Betriebsausgaben durch notwendige Mehraufwendungen i.R.e. doppelten Haushaltsführung; Abziehbarkeit von zu Wohnungsaufwendungen am Lebensmittelpunkt hinzukommenden Wohnkosten

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 4 Abs. 5; ; EStG § 6 Abs. 1; ; EStG § 8 Abs. 2; ; EStG § 9 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen einer Partnerschaftsgesellschaft für die doppelte Haushaltsführung eines Partners; Notwendige Kosten der Unterbringung und der Kücheneinrichtung; Keine Abzugsfähigkeit der AfA für Mobilar nach Ablauf der Nuzungsdauer wegen der Begrenzung der Doppelten ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen einer Partnerschaftsgesellschaft für die doppelte Haushaltsführung eines Partners - Notwendige Kosten der Unterbringung und der Kücheneinrichtung - Keine Abzugsfähigkeit der AfA für Mobilar nach Ablauf der Nuzungsdauer wegen der Begrenzung der Doppelten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 131
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.06.2006 - XI R 50/05

    Keine Steuerfreiheit für die private Nutzung eines betrieblichen Telefons durch

    Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2008 - 2 K 863/08
    In einer unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern und Selbständigen liegt nicht zwingend ein Verstoß gegen Art. 3 GG (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Juni 2006, BStBl II 2006, 715).
  • BFH, 29.04.1999 - IV R 40/97

    Eigenkapitalvermittlungsprovision als Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2008 - 2 K 863/08
    Zwar sind betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen grundsätzlich unabhängig davon, ob sie notwendig, angemessen, üblich oder zweckmäßig sind, in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 29. April 1999, BStBl II 1999, 828).
  • BFH, 12.06.2002 - XI R 55/01

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

    Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2008 - 2 K 863/08
    Auch verstößt die Regelung des § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG insgesamt nicht gegen Verfassungsrecht, weil es nicht ausgeschlossen ist, dass im Einzelfall der Betriebsausgabenabzug für die Fahrzeugkosten auf Null reduziert wird, obwohl das Fahrzeug sowohl betrieblich wie privat genutzt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Juni 2002, BStBl II 2002, 751).
  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2008 - 2 K 863/08
    Nur der darüber hinaus gehende Teil kann eine Betriebsausgabe sein (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Februar 2000, BStBl II 2000, 273).
  • BFH, 05.10.1989 - IV R 84/88

    Anrechnungsfähigkeit von Kosten für eine doppelte Haushaltsführung als

    Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2008 - 2 K 863/08
    Gemäß § 4 Abs. 4 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind die notwendigen Mehraufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen einer aus betrieblichen Gründen begründeten doppelten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur die zu den Wohnungsaufwendungen am Lebensmittelpunkt hinzukommenden Wohnkosten abziehbar sind, Haushaltsführung entstehen, Betriebsausgaben (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Oktober 1989, BFH/NV 1991, 361).
  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2008 - 2 K 863/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind die Durchschnittskosten für eine 60 m² große Wohnung als Mehraufwendungen zu berücksichtigen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. August 2007, BStBl II 2007, 820).
  • BFH, 13.11.2012 - VI R 50/11

    Stellplatz- und Garagenkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung -

    Aber auch sonstige notwendige Mehraufwendungen, beispielsweise die --soweit nicht überhöht-- Anschaffungskosten für die erforderliche Wohnungseinrichtung sind als Werbungskosten abziehbar (Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 491, m.w.N.; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz 413, m.w.N.; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 1982 VI R 228/80, BFHE 137, 564, BStBl II 1983, 467; FG München, Urteil vom 29. Dezember 2003  8 K 4428/00, EFG 2005, 1677; Sächsisches FG, Urteil vom 18. September 2008  2 K 863/08, EFG 2010, 131; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011  9 K 9079/08, EFG 2012, 35).
  • FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13

    Ermittlung der tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und

    126 Anschaffungskosten für die erforderliche Wohnungseinrichtung sind -soweit nicht überhöht- als Werbungskosten i.S.d. § 9 I S. 3 Nr. 5 EStG abziehbar (Urteil des BFH vom 3.12.1982, VI R 228/80, BStBl II 1983, 467; Urteil des BFH vom 13.11.2012, VI R 50/11, BStBl II 2013, 286 m.w.N.; FG München, Urteil vom 29.12.2003, 8 K 4428/00, EFG 2005, 1677; Sächsisches FG, Urteil vom 18.09.2008, 2 K 863/08, EFG 2010, 131; FG B-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2011, 9 K 9079/08, EFG 2012, 35).
  • BFH, 19.06.2013 - VIII R 24/09

    Verfassungsmäßigkeit der Erfassung der PKW-Nutzung für Familienheimfahrten von

    Die von der Klägerin erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 131 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG München, 29.03.2011 - 13 K 2013/09

    Werbungskostenabzug für Arbeitsmittel, die vorher privat genutzt wurden:

    Die vom Kläger vertretene Rechtsauffassung, dass für einen Abzug als GWG der Teilwert der Wirtschaftsgüter im Zeitpunkt der Umwidmung maßgeblich sei, wurde vom BFH in ständiger Rechtsprechung zurückgewiesen (BFH-Urteil in BStBl II 1989, 922 unter III.2.a der Entscheidungsgründe; vgl. auch Sächsisches FG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 K 863/08, EFG 2010, 131; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 2005 - 8 K 75/03, EFG 2006, 404).
  • FG Thüringen, 11.05.2017 - 1 K 408/15

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung: notwendige Unterkunftskosten i.S.

    Das Finanzamt ging - unter Verweis auf das Urteil 2 K 863/08 - von einem Maximalbetrag an berücksichtigungsfähigen Anschaffungskosten für eine Küche in Höhe von 3.100,00 ? aus.
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