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   VG Koblenz, 01.07.2020 - 2 K 986/19.KO   

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VG Koblenz, 01.07.2020 - 2 K 986/19.KO (https://dejure.org/2020,30653)
VG Koblenz, Entscheidung vom 01.07.2020 - 2 K 986/19.KO (https://dejure.org/2020,30653)
VG Koblenz, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 2 K 986/19.KO (https://dejure.org/2020,30653)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine verkehrsbehördlichen Maßnahmen zur Lärmreduzierung für Koblenz-Rübenach

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkehrsbehördliche Lärmschutzmaßnahmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine verkehrsbehördlichen Maßnahmen zur Lärmreduzierung für Koblenz-Rübenach ...

 
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  • VG Koblenz, 18.12.2015 - 5 K 548/14

    Verkehrslärm in Rübenach: Stadt muss über Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus VG Koblenz, 01.07.2020 - 2 K 986/19
    Mit dem daraufhin ergangenen Urteil der 5. Kammer des erkennenden Gerichts vom 18. Dezember 2015 (Az.: 5 K 548/14.KO) wurde die Beklagte verpflichtet, über die Anträge des Klägers unter Beachtung der Rechtsaufassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

    Unter dem 17. Januar 2018 gab das Schalltechnische Ingenieurbüro E*** zu seinem in dem Verfahren 5 K 548/14.KO erstellten Gutachten eine ergänzende Stellungnahme ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsakten der Beklagten (fünf Ordner und ein Heft) sowie der Gerichtsakte 5 K 548/14.KO Bezug genommen, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Zunächst liegt der noch im vorangegangenen Gerichtsverfahren (Az.: 5 K 548/14. KO) gegebene Ermessensausfall nicht mehr vor.

    Hierdurch hat sie - wie es ihr in dem Urteil 5 K 548/14.KO nahgelegt wurde - ermittelt, welche konkreten Lärmminderungs- werte zu erreichen sind.

    Die Beklagte hat für die Abwägung nach der Ermittlung des Sachverhaltes und der möglichen lärmschützenden Maßnahmen - entsprechend dem im Urteil 5 K 548/14.KO dargelegten zweiten Schritt - überprüft, ob die Maßnahmen zu einer spürbaren Entlastung führen können.

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VG Koblenz, 01.07.2020 - 2 K 986/19
    Maßgeblich sind auch andere Besonderheiten des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2000 - 3 C 14.99 -, juris, Rn. 15, vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 -, juris, Rn. 13 m. w. N. sowie OVG RP, Beschluss vom 12. November 2015, a. a. O.).

    Zu den einzustellenden Belangen gehören sowohl die Belange des Straßenverkehrs und der Verkehrsteilnehmer, als auch die Interessen anderer Anlieger, ihrerseits von übermäßigem Lärm verschont zu bleiben, der als Folge verkehrsberuhigender Maßnahmen durch Verlagerung des Verkehrs eintreten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 -, juris, Rn.15, vom 18. Oktober 1999 - 3 B 105.99 -, juris, Rn. 2 m. w. N.; OVG RP, Urteil vom 17. Juni 1997, a. a. O. sowie BayVGH, Urteil vom 21. März 2012 - 11 B 10.1657 -, juris, Rn. 25).

    Der Kläger hat solche Beeinträchtigungen im Verwaltungsverfahren weder geltend gemacht noch zur eigenständigen Anspruchsgrundlage erhoben (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986, a. a. O., Rn. 17).

    Jedenfalls darf die zuständige Behörde auch bei erheblichen Lärmbeein- trächtigungen von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 a. a. O., Rn. 15, vom 18. Oktober 1999 - 3 B 105.99 -, juris, Rn. 2 sowie BayVGH, Urteil vom 21. März 2012 - 11 B 10.1657 -, juris, Rn. 25).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2017 - 2 LB 22/13

    Klage gegen Verkehrslärmbelästigung in einem Kurgebiet

    Auszug aus VG Koblenz, 01.07.2020 - 2 K 986/19
    Insoweit darf jedoch nicht übersehen werden, dass die Überschreitung dieser Richtwerte nach der Rechtsprechung nicht erst einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 3 StVO auslöst, sondern bereits die Verdichtung des Ermessens der Behörde zu einer Pflicht zum Einschreiten zur Folge haben kann (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. November 2017 - 2 LB 22/13 -, juris, Rn. 115 m. w. N.).

    Dementsprechend ist es zutreffend, dass Verkehrslärm von den Anliegern einer Landesstraße (einschließlich Ortsdurchfahrt) wegen ihrer der Widmung entsprechenden Verkehrsbedeutung ertragen werden muss, den Anliegern einer Ortserschließungsstraße hingegen nicht ohne weiteres in gleicher Weise zumutbar wäre (vgl. OVG Schleswig- Holstein, Urteil vom 9. November 2017 - 2 LB 22/13 -, juris, Rn. 126).

  • BVerwG, 18.10.1999 - 3 B 105.99

    Zum Anlieger-Lärmschutz durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen

    Auszug aus VG Koblenz, 01.07.2020 - 2 K 986/19
    Zu den einzustellenden Belangen gehören sowohl die Belange des Straßenverkehrs und der Verkehrsteilnehmer, als auch die Interessen anderer Anlieger, ihrerseits von übermäßigem Lärm verschont zu bleiben, der als Folge verkehrsberuhigender Maßnahmen durch Verlagerung des Verkehrs eintreten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 -, juris, Rn.15, vom 18. Oktober 1999 - 3 B 105.99 -, juris, Rn. 2 m. w. N.; OVG RP, Urteil vom 17. Juni 1997, a. a. O. sowie BayVGH, Urteil vom 21. März 2012 - 11 B 10.1657 -, juris, Rn. 25).

    Jedenfalls darf die zuständige Behörde auch bei erheblichen Lärmbeein- trächtigungen von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 a. a. O., Rn. 15, vom 18. Oktober 1999 - 3 B 105.99 -, juris, Rn. 2 sowie BayVGH, Urteil vom 21. März 2012 - 11 B 10.1657 -, juris, Rn. 25).

  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 11 B 10.1657

    Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen; keine

    Auszug aus VG Koblenz, 01.07.2020 - 2 K 986/19
    Zu den einzustellenden Belangen gehören sowohl die Belange des Straßenverkehrs und der Verkehrsteilnehmer, als auch die Interessen anderer Anlieger, ihrerseits von übermäßigem Lärm verschont zu bleiben, der als Folge verkehrsberuhigender Maßnahmen durch Verlagerung des Verkehrs eintreten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 -, juris, Rn.15, vom 18. Oktober 1999 - 3 B 105.99 -, juris, Rn. 2 m. w. N.; OVG RP, Urteil vom 17. Juni 1997, a. a. O. sowie BayVGH, Urteil vom 21. März 2012 - 11 B 10.1657 -, juris, Rn. 25).

    Jedenfalls darf die zuständige Behörde auch bei erheblichen Lärmbeein- trächtigungen von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 a. a. O., Rn. 15, vom 18. Oktober 1999 - 3 B 105.99 -, juris, Rn. 2 sowie BayVGH, Urteil vom 21. März 2012 - 11 B 10.1657 -, juris, Rn. 25).

  • VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 7110/13

    Anlieger; Anwohner; Berechnung; Bewertung; Datenbasis; Ermessensfehlerfreie

    Auszug aus VG Koblenz, 01.07.2020 - 2 K 986/19
    Denn im Straßenverkehrslärmrecht ist nicht auf bestimmte temporäre Spitzenbelastungen, sondern auf langfristig zu betrachtende und zu berechnende Durchschnittsbelastungen abzustellen (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 13. Juni 2014 - 7 A 7110/13 -, juris, Rn. 154 und 162 m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 27.05.2014 - 6 K 2470/12

    Kein Lkw-Durchfahrtverbot auf der Alpener Straße in Rheinberg-Millingen

    Auszug aus VG Koblenz, 01.07.2020 - 2 K 986/19
    Dem liegt eine Wertung des Verordnungsgebers zugrunde, die sich auf § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO übertragen lässt (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 27. Mai 2014 - 6 K 2470/12 -, juris, Rn. 110).
  • VGH Hessen, 19.02.2014 - 2 A 1465/13

    Klage gegen Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf B 252 bleibt ohne Erfolg

    Auszug aus VG Koblenz, 01.07.2020 - 2 K 986/19
    RP, Beschluss vom 12. November 2015, a. a. O., m. w. N.; HessVGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 A 1465/13 -, juris, Rn. 18 sowie BayVGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 11 ZB 14.2366 -, juris, Rn. 10 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 5 S 745/14

    Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Entschädigung wegen

    Auszug aus VG Koblenz, 01.07.2020 - 2 K 986/19
    Je erheblicher die Lärmbeeinträchtigungen sind, umso gewichtiger und unabweisbarer müssen jedoch im Falle der Ablehnung verkehrsbe- schränkender Maßnahmen die entgegenstehenden Verkehrsbedürfnisse sein (vgl. VGH BW, Urteil vom 6. Juli 2016 - 5 S 745/14 -, juris, Rn. 34).
  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus VG Koblenz, 01.07.2020 - 2 K 986/19
    Auch wenn die Zumutbarkeit einer Lärmbelastung im Rahmen des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO durch keinen bestimmten Schallpegel bestimmt wird und keine auf Rechtsetzung beruhenden Grenzwerte für eine Lärmbelästigung vorliegen, die un-mittelbar Anwendung finden, so können jedoch die Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV als Orientierungspunkte herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1993 - 11 C 45.92 -, juris, Rn. 30; OVG.
  • VGH Bayern, 25.03.2015 - 11 ZB 14.2366

    Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsrechtliche Maßnahmen; Lärmschutz;

  • BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99

    Anlieger; Anliegerverkehr; Schutz von Anliegern vor Verkehrslärm;

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