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   OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 KN 2/04   

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OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 KN 2/04 (https://dejure.org/2005,30207)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.01.2005 - 2 KN 2/04 (https://dejure.org/2005,30207)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 2 KN 2/04 (https://dejure.org/2005,30207)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96

    Grundmandatsklausel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 KN 2/04
    Der Gesetzgeber darf bei Schwerpunktparteien, die Bedeutung auf Grund zahlenmäßiger Kriterien erlangen, auch die Aussagekraft der Grundmandatsklausel ohne Rücksicht auf regionale Nähe aus dem Wahlkreiserfolg ableiten (BVerfG, Urt. v. 10.04.1997, a.a.O., 424 f).

    Dies ist vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urt. v. 10.04.1997 - 2 BvL 3/96 -, BVerfGE 95, 408, 418, 419) zu sehen, wonach der Wahlgesetzgeber sich bei seiner Einschätzung und Bewertung nicht an abstrakt konstruierten Fallgestaltungen, sondern an der politischen Wirklichkeit zu orientieren hat.

    Deshalb müssen auch weitere Differenzierungen zur Erreichung des legitimierenden Zwecks der Privilegierung geeignet und erforderlich sein (so BVerfG, Urt. v. 10.04.1997 - 2 BvC 3/96 -, E 95, 408, 418 ff).

    Der Gesetzgeber kann - wie bereits eingangs erörtert - und - wie er es in § 3 Abs. 1 Satz 1 LWahlG mit der Grundmandatsklausel getan hat - die besondere politische Kraft einer Partei aus dem Ausmaß ihres Erfolges in der Mehrheitswahl ableiten und deshalb auch regeln, dass diese Partei mit allen landesweit errungenen Zweitstimmen an der Verteilung der Listenmandate teilnimmt (siehe BVerfG, Urt. v. 10.04.1997, a.a.O., 422 f).

    Es verhält sich daher - anders als Gesichtspunkte, die an bestimmte Eigenschaften von Parteien (hier Minderheitspartei) anknüpfen - im Wahlwettbewerb neutral (BVerfG, Urt. v. 10.04.1997, a.a.O., 424).

    Dem Gesetzgeber steht auch frei, auf den Erfolg einer Regional- und Schwerpunktpartei in der Verhältniswahl abzustellen und das Quorum auf Teile des Wahlgebietes zu beziehen (BVerfG, Urt. v. 10.04.1997, a.a.O., 422; Urt. v. 23.01.1957 - 2 BvE 2/56 -, BVerfGE 6, 84, 95).

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 KN 2/04
    Zur Begründung, dass § 3 Abs. 1 Satz 2 LWahlG nach Überzeugung des Senats gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 3 Abs. 1 LV), der ein Anwendungsfall des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG ist (BVerfG, Urt. v. 23.01.1957 - BvE 2/56 -, BVerfGE 6, 84) und die Chancengleichheit der Parteien (Art. 21 Abs. 1 GG) verstoße, hat der Senat in seinem Vorlagebeschluss vom 25. September 2002 (S. 16 f des Beschlussabdrucks) folgendes ausgeführt:.

    Die hier vertretene Auffassung steht auch nicht zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.01.1957 (a.a.O., S. 95) in Widerspruch, wonach es dem Ermessen des Gesetzgebers überlassen ist, ob er eine Sperrklausel einführt und ob er den Vomhundertsatz auf das gesamte Wahlgebiet oder nur auf die Listenwahlkreise bezieht.

    Eine nationale Minderheit in der Bundesrepublik Deutschland verbindet deutsche Staatsangehörigkeit mit fremder Volkszugehörigkeit (BVerfG, Urt. v. 23.01.1957 - 2 BvE 2/56 -, BVerfGE 6, 85, 98), wobei dem Bekenntnis zur fremden Volkszugehörigkeit maßgebliche Bedeutung zukommt (Kühn, a.a.O., S. 8; siehe auch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 LV).

    Dem Gesetzgeber steht auch frei, auf den Erfolg einer Regional- und Schwerpunktpartei in der Verhältniswahl abzustellen und das Quorum auf Teile des Wahlgebietes zu beziehen (BVerfG, Urt. v. 10.04.1997, a.a.O., 422; Urt. v. 23.01.1957 - 2 BvE 2/56 -, BVerfGE 6, 84, 95).

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 KN 2/04
    Letztlich wird man dem inneren Widerspruch zwischen der Inanspruchnahme der Rechte einer "normalen" politischen Partei einerseits und der Bevorzugung wegen der Eigenschaft als Partei einer nationalen Minderheit andererseits (vgl. hierzu schon BVerfG, Urt. v. 05.04.1952, a.a.O., S. 240) nur gerecht, wenn man Art. 3 Abs. 3 GG mit in die Betrachtung einbezieht.

    Aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen zugewanderte Personengruppen fremder Nationalität fallen darunter nicht (Seifert, a.a.O., § 6 Rn 28; Kühn, a.a.O., S. 11; vgl. auch BVerfG, Urt. v. 05.04.1952 - 2 BvH 1/52 -, BVerfGE 1, 208, 241).

    Der territoriale Bezug der dänischen Minderheit auf den Landesteil Schleswig fand auch Ausdruck in dem vorangegangenen Verfassungsrechtsstreit anlässlich der Einführung der 7, 5%-Sperrklausel in das Landeswahlgesetz im Jahre 1951, über den das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hatte (Urt. v. 05.04.1952 a.a.O.).

  • Drs-Bund, 16.03.1973 - BT-Drs 7/342
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 KN 2/04
    Voraussetzung ist vielmehr, dass es sich um eine originäre Minderheitspartei handelt (vgl. Seifert, BWG, 3. Aufl., § 6 Rn 28; Bundestagsdrucksache 7/342, S. 6).

    Personen deutscher Volkszugehörigkeit können als Glieder der deutschen Nation (Art. 116 GG) nicht zu einer nationalen Minderheit gehören (Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 5. Aufl., § 6 Rn 23, Bundestagsdrucksache 7/342 S. 6).

    Demzufolge wird die dänische Minderheit im Landesteil Schleswig "derzeit" als einzige nationale Minderheit im Sinne dieser Vorschrift angesehen (vgl. Schreiber, a.a.O., § 6 Rn 23; Seifert, a.a.O., § 6 Rn 28; Bundestagsdrucksache 7/342 S. 6).

  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 KN 2/04
    Der SSW selbst hat immer betont, dass er seine Tätigkeit auf den Landesteil Schleswig beschränkt sieht (siehe hierzu schon die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Urt. v. 11.08.1954 - 2 BvK 2/54 -, BVerfGE 4, 31, 41 f).

    Seinen Anspruch auf eine wahlrechtliche Sonderstellung hatte der SSW immer damit begründet, dass er eine Partei einer nationalen Minderheit sei und seinen Tätigkeitsbereich auf einen Teil des Landes beschränke (vgl. BVerfG, Urt. v. 11.08.1954 - 2 BKV 2/54 -, BVerfGE 4, 31, 41 f).".

  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 18.01

    Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 KN 2/04
    Förderlichkeit ist nicht gleichbedeutend mit Erforderlichkeit (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 20.02.2002 - 6 C 18/01 -, BVerwGE 116, 28).
  • BVerfG, 29.03.2000 - 2 BvL 3/96

    Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 KN 2/04
    Dies ist vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urt. v. 10.04.1997 - 2 BvL 3/96 -, BVerfGE 95, 408, 418, 419) zu sehen, wonach der Wahlgesetzgeber sich bei seiner Einschätzung und Bewertung nicht an abstrakt konstruierten Fallgestaltungen, sondern an der politischen Wirklichkeit zu orientieren hat.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2002 - 2 K 2/01

    Einführung der Zweitstimme; Grundsätze der Wahlgleichheit bei Landtagswahl;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 KN 2/04
    Nach mündlicher Verhandlung am 25. September 2002 hat der Senat das Verfahren (2 K 2/01) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 2 LWahlG mit Art. 3 Abs. 1 und 3, Art. 21 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG sowie Art. 3 Abs. 1 LV zu vereinbaren ist.
  • BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 18/02

    Rechtmäßigkeit der Ausnahme von Fünfprozenthürde für SSW?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 KN 2/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. November 2004 entschieden, dass die Vorlage unzulässig ist (2 BvL 18/02).
  • BVerfG, 14.02.2005 - 2 BvL 1/05

    Vorlage des OVG zur Befreiung des SSW von der 5 v.H.-Sperrklausel erneut

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Januar 2005 - 2 KN 2/04 -.
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   OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2005 - 2 KN 2/04   

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OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2005 - 2 KN 2/04 (https://dejure.org/2005,35003)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.06.2005 - 2 KN 2/04 (https://dejure.org/2005,35003)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 2 KN 2/04 (https://dejure.org/2005,35003)
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  • juraexamen.info (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtmäßigkeit der Ausnahme von Fünfprozenthürde für SSW?

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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 2 KN 2/04   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 2 KN 2/04 (https://dejure.org/2005,97997)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.02.2005 - L 2 KN 2/04 (https://dejure.org/2005,97997)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - L 2 KN 2/04 (https://dejure.org/2005,97997)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 2 KN 2/04
    Diese Anrechnung ist auch verfassungskonform (so ausdrücklich: BSG, Urteil vom 31.03.1998, B 4 RA 49/96 R; zur Vorgängervorschrift § 1298 RVO siehe: BVerfG, Beschluss vom 19.07.1984 in: SozR 2200 § 1278 Nr. 11).
  • BSG, 06.02.2003 - B 13 RJ 35/01 R

    Zusammentreffen einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 2 KN 2/04
    Somit ist § 93 SGB VI in der zum 1. Januar 1992 in Kraft getretenen Fassung anzuwenden, weil sich das maßgebliche Recht bei zusammentreffenden (und anzurechnenden) Ansprüchen aus verschiedenen Sozialleistungsbereichen nach dem Recht richtet, welches zurzeit des zur ersten Leistung hinzutretenden zweiten Leistungsanspruchs gilt (vgl. BSG, Urteil vom 06.02.2003, Az: B 13 RJ 35/01 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2005 - L 6 KN 7/04
    Aufgrund des Bescheides der Beklagten vom 20. August 1999 berechnete die Beigeladene ab 1. Dezember 1993 die Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung neu ( Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bis 28. Februar 1998, Regelaltersrente ab 1. März 1998 ) und nahm gemäß § 93 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) eine Anrechnung der Verletztenrente vor (vgl den klagabweisenden Gerichtsbescheid des SG Hannover vom 9. März 2004 bestätigendes Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen -LSG- vom 9. Februar 2005 - L 2 KN 2/04; Beschluss des BSG vom 26. August 2005 - Az.: B 8 KN 7/05 B -).
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