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   OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06   

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OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06 (https://dejure.org/2008,4153)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.02.2008 - 2 KN 3/06 (https://dejure.org/2008,4153)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 2 KN 3/06 (https://dejure.org/2008,4153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Organisationsermessens eines Satzungsgebers hinsichtlich der Abgrenzung von Leistungsbereichen der öffentlichen Einrichtungung "Abfallentsorgung"; Definition von Gebührentatbeständen i.R.d. Organisationsermessens einer Stadt; Gebührenfähigkeit von Kosten ...

  • Judicialis

    GkZ SH § 18; ; KAG SH § 6; ; LAbfWG SH § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GkZ SH § 18; KAG SH § 6; LAbfWG SH § 5
    Abfallgebühr; Ausschreibung; Kalkulation; Kostendeckungsprinzip; Nachsorgekosten; Vergaberecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abfallgebühren: 40% Erhöhung ist rechtmäßig - Ehepaar scheitert mit Klage gegen Erhöhung der Abfallgebühren in Neumünster

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2000 - 2 M 59/99
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06
    Zwar stehen die Kosten in keinem Zusammenhang mit der Leistung der Abfallentsorgung im Kalkulationszeitraum, aber aufgrund der Modifikation des Gebührenrechts durch das Landesabfallwirtschaftsgesetz sind diese grundsätzlich gebührenfähig (vgl. Senatsbeschl. v. 03.03.2000 - 2 M 59/99 -, Die Gemeinde 2000, 143.).

    Es gibt jedenfalls keine Anhaltspunkte, dass die Antragsgegnerin die Altdeponie bereits entwidmet hat (zu den Voraussetzungen vgl. Senatsbeschl. v. 03.03.2000, a.a.O.).

    Zwar hat der Senat bisher die Auffassung vertreten, dass eine kommunale Zusammenarbeit iSv § 18 GkZ nicht dem Vergaberecht - und damit auch nicht der Bestimmung des § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 KAG unterfiele (Beschl. v. 03.03.2000, a.a.O., v. 15.12.2000 - 2 L 105/00 -, NordÖR 2001, 175), doch wird daran angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr festgehalten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 109/03

    Abfallbeseitigung, Abfallgebühr, Kostendeckungsprinzip, Subunternehmer,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06
    § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 KAG will die Gebührenzahler davor schützen, durch die Veranschlagung von nicht erforderlichen Kosten überhöhte Gebühren zu zahlen, aber nicht einen Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen sanktionieren (vgl. Senatsurt. v. 16.02.2005 - 2 LB 109/03 -, juris).

    Die Berücksichtigung der Faktoren Stundenlohn eines Facharbeiter und Preisindices für Dieselkraftstoff und Energiekosten erscheint auch sachgerecht, weil die Kosten der zu erbringenden Leistungen davon maßgeblich bestimmt werden (vgl. hierzu Senatsurt. v. 16.02.2005 - 2 LB 109/03 - a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02

    Voraussetzungen für die Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden; Bemessung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06
    Der Träger der Einrichtung Abfallbeseitigung hat nicht nur die aktuelle Entsorgung bestimmter anfallender und überlassener Abfälle (§ 3 Abs. 2 LAbfWG i.V.m. § 15 KrW-/AbfG), sondern auch die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten (§ 3 Abs. 2 LAbfWG; vgl. Senatsurt v. 22.10.2003 - 2 LB 148/02 -, Die Gemeinde 2004, 123 = NordÖR 2004, 258 = SchlHA 2004, 347).

    Dieses hat aber keine Auswirkungen mehr auf die jetzt zu prüfenden Gebührenregelungen; eine Fortschreibung früherer Fehler findet nicht statt (Senatsurt. v. 22.10.2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06
    Es überschreitet nicht den der Antragsgegnerin als Satzungsgeber einzuräumenden weiten Gestaltungsspielraum (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20.12.2000 - 11 C 7.00 -, E 112, 297 = DVBl. 2001, 488 und Senatsurt. v. 02.12.1988 - 2 L 70/96 -, NordÖR 1999, 321), die Bereitstellung einer blauen Tonne - anders als hier bei Bereitstellung einer grünen Tonne für organische Haushaltsabfälle geschehen - nicht als besonderen Gebührentatbestand auszuweisen, sondern die Kosten der Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen undifferenziert dem Restabfall zuzuordnen.

    Zum einen ist anerkannt, dass die anzustrebende Belastungsgleichheit der Gebührenpflichtigen dem Satzungsgeber die Befugnis belässt, mit seiner Gebührenregelung eine begrenzte Verhaltenssteuerung zu verbinden (BVerwG, Urt. v. 20.12.2000, a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06

    Abwassergebühr; Kostenaufteilung; Mischkanalisation; Niederschlagswassergebühr;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen auch die Kosten der Gemeindeorgane (Oberbürgermeister, Selbstverwaltungsgremien) einschließlich der dafür anfallenden Vorzimmertätigkeiten in die Kalkulation eingestellt werden (Urt. v. 24.11.2007 - 2 LB 34/06 - und - 2 LB 36/06 -, Juris, betreffend Niederschlagswassergebühren und Schmutzwassergebühren nebst Hinweisen auf abweichende Auffassungen in anderen Bundesländern).

    Deshalb dürfen Kosten, die durch die Erstellung einer besondern Leistung, die von einem besonderen Nutzerkreis abgerufen wird oder die nach speziellen Maßstäben verteilt werden, grundsätzlich nicht Kostenstellen zugeordnet werden, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (Senatsurt. v. 05.04.2000 - 2 L 215/98 -, Die Gemeinde 2000, 234 = NordÖR 2000, 307; v. 24.10.2007 -2 LB 34/06 -, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 36/06

    Abwassergebühr; Grenzkosten; Kostenaufteilung; Mitbenutzung; Personalkosten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06
    Daraus ergibt sich - neben einem Kostendeckungsgebot - ein Kostenüberschreitungsverbot in dem Sinne, dass nur die für die Leistungserbringung erforderlichen Kosten gebührenfähig sind; nicht dagegen überflüssige oder übermäßige Kosten (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurt. v. 30.01.1995 - 2 L 128/94 -, Die Gemeinde 1995, 86, 87; v. 24.10.2007 - 2 LB 36/06 -, Juris).

    Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen auch die Kosten der Gemeindeorgane (Oberbürgermeister, Selbstverwaltungsgremien) einschließlich der dafür anfallenden Vorzimmertätigkeiten in die Kalkulation eingestellt werden (Urt. v. 24.11.2007 - 2 LB 34/06 - und - 2 LB 36/06 -, Juris, betreffend Niederschlagswassergebühren und Schmutzwassergebühren nebst Hinweisen auf abweichende Auffassungen in anderen Bundesländern).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2000 - 2 L 105/00
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06
    Zwar hat der Senat bisher die Auffassung vertreten, dass eine kommunale Zusammenarbeit iSv § 18 GkZ nicht dem Vergaberecht - und damit auch nicht der Bestimmung des § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 KAG unterfiele (Beschl. v. 03.03.2000, a.a.O., v. 15.12.2000 - 2 L 105/00 -, NordÖR 2001, 175), doch wird daran angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr festgehalten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2003 - 9 A 1768/02

    Querfinanzierung der Biotonne

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06
    Danach ist nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin nicht nur für die blaue Tonne, sondern auch für die Entsorgung von Problemabfällen sowie Sperrmüll keine gesondert kalkulierten Gebühren veranschlagt, weil gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 LAbfWG sämtliche fixen und variablen Kosten der weiteren neben der Bioabfallentsorgung vorgehaltenen besonderen Abfallentsorgungsteilleistungen in die Bemessung der Abfallentsorgungsgebühren eingestellt werden dürfen (s. zu vergleichbaren landesrechtlichen Bestimmungen OVG Lüneburg, Urt. v. 26.03.2003, - 9 KN 439/02 -, NordÖR 2003, 506, zu Altpapierentsorgung und Sperrmüll; OVG Münster, Beschl. v. 05.12.2003 - 9 A 1768/02- , NVwZ-RR 2004, 250, zu Bioabfall).
  • OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 11/04

    Vergabeverfahren: Notwendige Ausschreibung von Müllentsorgungsleistungen bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06
    Auch das OLG Frankfurt hält in dem Fall, dass das Einsammeln und der Abtransport des in einem Gemeindegebiets anfallenden Hausmülls auf eine Nachbarkommune übertragen werden soll, das Vergaberecht für anwendbar (Beschl. v. 07.09.2004 - Verg 12/04 -, VergabeR 2005, 80).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02

    Unwirksamkeit einer Abfallgebührensatzung; Mindestbehältervolumen bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06
    Danach ist nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin nicht nur für die blaue Tonne, sondern auch für die Entsorgung von Problemabfällen sowie Sperrmüll keine gesondert kalkulierten Gebühren veranschlagt, weil gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 LAbfWG sämtliche fixen und variablen Kosten der weiteren neben der Bioabfallentsorgung vorgehaltenen besonderen Abfallentsorgungsteilleistungen in die Bemessung der Abfallentsorgungsgebühren eingestellt werden dürfen (s. zu vergleichbaren landesrechtlichen Bestimmungen OVG Lüneburg, Urt. v. 26.03.2003, - 9 KN 439/02 -, NordÖR 2003, 506, zu Altpapierentsorgung und Sperrmüll; OVG Münster, Beschl. v. 05.12.2003 - 9 A 1768/02- , NVwZ-RR 2004, 250, zu Bioabfall).
  • OLG Naumburg, 03.11.2005 - 1 Verg 9/05

    Immer Probleme mit dem Müll

  • EuGH, 13.01.2005 - C-84/03

    Kommission / Spanien

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96

    Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 2 KN 4/02

    Rechtmäßigkeit eines in einer Satzung über die Erhebung von Hafengebühren

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97

    Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenkalkulation -

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 215/98

    Fremdwasser- und Abwassergebühr

  • BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07

    Haushaltsabfall; Abfallerzeuger; Abfallbesitzer; Restabfallbehälter; Sortieren;

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1998 - 2 L 70/96

    Erhebung von Abfallgebühren durch Zweckverband aufgrund einer Kreissatzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 9/00
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 128/94

    Leerkosten; Überkapazität; Gebührenfahigkeit; Abschreibungserlös;

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19

    Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam

    Sie gehören kraft Gesetzes zu den erforderlichen Kosten (vgl. Urteil des Senats vom 13. Februar 2008 - 2 KN 3/06 -, juris, Rn. 50; Thiem/Böttcher, KAG, Erl. § 6, Rn. 211l; Belz, KAG SH, § 6, Rn. 225).

    Aus dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung folgt, dass eine Verletzung der Ausschreibungspflicht nicht dazu führen kann, dass die Behörde verpflichtet ist, die Leistung der Abfallentsorgung tatsächlich zu erbringen, der Abgabepflichtige aber trotz Inanspruchnahme der Leistung dafür keine Gegenleistung in Form von Gebühren erbringen muss (vgl. Urteil des Senats vom 13. Februar 2008 - 2 KN 3/06 -, juris, Rn. 49; i. E. auch Thiem/Böttcher, KAG, § 6 Rdnr. 211m).

    Eine derartige Rechtsfolge wäre nicht vereinbar mit dem Selbstfinanzierungsprinzip vollkostenrechnender Einrichtungen und dem Entgeltcharakter der Benutzungsgebühr als adäquater Gegenleistung für in Anspruch genommene Leistungen der Einrichtung (vgl. Urteil des Senats vom 13. Februar 2008, a. a. O., juris, Rn. 50; Thiem/Böttcher, a. a. O., § 6 Rdnr. 211 l).

    Sowohl der 4. Senat (Urteil vom 10. September 2015 - 4 KN 1/14 -, juris, Rn. 77f.) als auch der 2. Senat (Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 KN 3/06 -, juris, Rn. 51) haben einem solchen Vergleich lediglich indizielle Bedeutung zugesprochen und klargestellt, dass maßgeblich für die Erforderlichkeit der Kosten die tatsächlichen Verhältnisse im Versorgungsgebiet sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der

    41 bb) Die Frage bedarf jedoch keiner abschließenden Klärung, da aus einem Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften nicht für sich allein auf die fehlende Erforderlichkeit des aus dem Auftrag resultierenden finanziellen Aufwands geschlossen werden kann (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.2.2008 - 15 A 2568/05 - NVwZ-RR 2008, 442; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.2.2008 - 2 KN 3/06 - NordÖR 2008, 236; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 2.3.2004 - 9 LA 28/04 - NdsVBl 2004, 245; OVG Saarland, Urt. v. 25.5.2009 - 1 A 325/08 - Juris; Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 8 Rn. 350a).

    Daraus kann jedoch nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass immer dann, wenn keine Ausschreibung stattgefunden hat, die Kosten nicht erforderlich und damit nicht gebührenfähig sind (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.2.2008, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke;

    4037/00 - OVG SH, Urteil vom 13.2.2008 - 2 KN 3/06 - NordÖR 2008, 236 = juris Rn. 34).
  • VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07

    Abfall; Abfallentsorgung; Abfallentsorgungsgebühren; Ausschreibung; Fixkosten;

    Der im gesamten Benutzungsgebührenrecht geltende Grundsatz der Leistungsproportionalität besagt, dass Kosten, die durch eine Leistung verursacht werden, welche von einem abgrenzbaren Nutzerkreis abgerufen wird, oder Kosten, die nach speziellen Maßstäben verteilt werden, grundsätzlich nicht Kostenstellen zugeordnet werden dürfen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (OVG Schleswig, Urteil vom 13.02.2008 - 2 KN 3/06 -, NordÖR 2008, 235, 238).

    Eine Einschränkung im Bereich der Abfallgebühren erfährt dieser ansonsten strikte Grundsatz durch § 12 Abs. 5 NAbfG lediglich insoweit, als dass die Entsorgung von häuslichen Restabfällen und der generell von derselben Erzeugergruppe stammenden hausmüllähnlichen Abfälle wie Bioabfall, Sperrmüll, Altglas, Altpapier und Problemabfälle (z.B. Farb- und Medikamentenreste) auch dann in einer gemeinsamen Gebühr kalkuliert werden darf, wenn die Entsorgung der unterschiedlichen Abfallfraktionen unterschiedlich hohe Kosten verursacht (vgl. Nds.OVG, Urteil vom 20.01.2000 - 9 L 2396/99 -, NVwZ-RR 2001, 124; Urteil vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004, 36; OVG Schleswig, Urteil vom 13.02.2008, aaO; Driehaus-Lichtenfeld, aaO., § 6 Rn 765a, m.w.N.).

    Ein Verstoß gegen europarechtliche oder nationale Vergabebestimmungen und/oder die Pflicht zur Ausschreibung hat im vorliegenden Verfahren deshalb nicht zur Folge, dass die vom AZVS erhobene Umlage je angelieferte Tonne Abfall und der daraus errechnete Gebührensatz ohne Weiteres unwirksam wären (vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 13.02.2008, aaO., S. 239f).

    Dies kann auch durch die Darlegung erfolgen, dass die Fremdleistungsentgelte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen in entsprechender Anwendung der §§ 5 Abs. 2 NKAG, 12 NAbfG ermittelt worden sind, weil die genannten Vorschriften die Gebührenpflichten lediglich davor schützen wollen, durch die Umlegung von nicht erforderlichen Kosten überhöhte Gebühren zahlen zu müssen, nicht aber einen Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen sanktionieren sollen (OVG Schleswig, Urteil vom 13.02.2008, aaO., S, 239); was nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erforderlich ist, kann nicht gleichzeitig überhöht sein.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 4 LB 7/06

    Abfallüberlassungspflicht

    Nach der Rechtsprechung des für das Gebührenrecht zuständigen 2. Senats des OVG Schleswig (siehe Urt. v. 13.02.2008 - 2 KN 3/06 -) überschreitet der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nicht den ihm als Satzungsgeber eingeräumten weiten Gestaltungsspielraum, wenn er die Bereitstellung einer blauen Tonne nicht als besonderen Gebührentatbestand ausweist, sondern die Kosten der Entsorgung von Altpapier undifferenziert dem Restabfall zuordnet.
  • VG Freiburg, 20.06.2008 - 4 K 1144/07

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebühren; Gebühren für die Benutzung von öffentlichen

    Aus dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung folgt indes, dass eine Verletzung der Ausschreibungspflicht nicht dazu führen kann, dass z.B. die Behörde verpflichtet ist, die Leistung der Abfallentsorgung tatsächlich zu erbringen, der Abgabenpflichtige aber trotz Inanspruchnahme der Leistung dafür keine Gegenleistung in Form von Gebühren erbringen muss (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.02.2008 - 2 KN 3/06 -, NordÖR 2008, 236).

    Eine derartige Rechtsfolge wäre nicht vereinbar mit dem Selbstfinanzierungsprinzip vollkostenrechnender Einrichtungen und dem Entgeltcharakter der Benutzungsgebühr als adäquater Gegenleistung für in Anspruch genommene Leistungen der Einrichtung (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.02.2008, a.a.O.).

    Der Träger der Einrichtung Abfallbeseitigung hat nicht nur die aktuelle Entsorgung bestimmter anfallender und überlassener Abfälle, sondern auch die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten (vgl. § 3 LAbfG, § 15 KrW-/AbfG; hierzu auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.02.2008, a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06

    Ermessensfehlerfreie Festlegung des Gebührensatzes durch den Kreistag;

    Im Rahmen einer Gebührenkalkulation ansatzfähig sind danach alle nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermittelnden Aufwendungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, die in einem hinreichend engen Zusammenhang mit der Erstellung der Leistung Abfallentsorgung stehen, die also für die Aufgabenwahrnehmung getätigt werden (vgl. OVG SH, Urteil vom 13.2.2008 - 2 KN 3/06 - NordÖR 2008, 236, juris Rdn. 35; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: April 2009, Band II, § 6 Rdn. 739 b).

    Dieser Einschätzungsspielraum ist etwa dann überschritten, wenn sich der Satzungsgeber bei der Gebührenkalkulation von sachfremden Erwägungen, z.B. der Absicht einer Gewinnerzielung, hat leiten lassen oder er unrichtige Kalkulationsmethoden angewendet oder unzutreffende Daten verwendet hat (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 28.3.2001 - 9 K 4037/00 - OVG SH, Urteil vom 13.2.2008 - 2 KN 3/06 - NordÖR 2008, 236, juris Rdn. 34).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 2 LB 34/08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwassergebühren; Rechtmäßigkeit der

    Zur betrieblichen Leistungserstellung gehören nicht nur die konkreten Entsorgungsleistungen; vielmehr ist auf die Leistungserstellung insgesamt abzustellen (Senatsurt. v. 13.02.2008 - 2 KN 3/06 -, Die Gemeinde 2008, 136 = NordÖR 2008, 236 = SchlHA 2008, 325; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 -, KStZ 1999, 1689).

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, dürfen auch die Verwaltungsgemeinkosten einschließlich der Kosten der Gemeindeorgane (Bürgermeister, Selbstverwaltungsgremien) und der dafür anfallenden Vorzimmertätigkeiten anteilig in die Kalkulation eingestellt werden, soweit sie durch einrichtungs- und leistungsbezogene Tätigkeit begründet sind (Urt. v. 13.02.2008 - 2 KN 3/06 -, Die Gemeinde 2008, 136 = NordÖR 2008, 236 = SchHA 2008, 325, sowie ausführlich Urt. v. 24.10.2007 - 2 LB 34/06 -, SchlHA 2008, 95, und - 2 LB 36/06 -, SchlHA 2008, 99; vgl. auch Thiem in: Thiem/Böttcher, KAG , § 6 Rdnr. 202 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 45/14

    Heranziehung zur Abfallgebühr; Erhebung einer Mindestgebühr; Verstoß gegen das

    Der früher für das Gebührenrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Schleswig hat hierzu bereits ausgeführt, dass eine derartige Rechtsfolge nicht mit dem Selbstfinanzierungsprinzip vollkostenrechnender Einrichtungen und dem Entgeltcharakter der Benutzungsgebühren als adäquater Gegenleistung für in Anspruch genommene Leistungen einer öffentlichen Einrichtung vereinbar wären (Urt. v. 13.02.2008 - 2 KN 3/06 -, NordÖR 2008, 236).
  • VG Potsdam, 06.09.2018 - 8 K 148/12

    Notwendigkeit der preisrechtlichen Überprüfung eines Fremdleistungsentgelts bei

    Demgemäß werden in der Rechtsprechung vergleichbar lange oder sogar noch längere Laufzeiten regelmäßig ohne (nähere) Problematisierung als zulässig angesehen bzw. behandelt (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 24. September 2013 - 9 LB 22/11-, Rn. 2 und 57 a. E.; VG Düsseldorf, Urteil vom 23. Dezember 2008 - 5 K 605/08 -, Rn. 4 und 37; VG Köln, Urteil vom 22. November 2016 - 14 K 1315/14 -, Rn. 71; vgl. entsprechend zu Abfallgebühren: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 KN 3/06 -, Rn. 53; zu Straßenreinigungsgebühren: VG Düsseldorf, Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 5936/08 -, Rn. 68, jeweils juris).

    Preisanpassungs- bzw. -gleitklauseln dieser Art sind bei langfristiger Bindung an einen Fremdleister in gebührenrechtlicher Hinsicht grundsätzlich zulässig (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteile vom 16. Februar 2005 - 2 LB 109/03 -, Rn. 96, und vom 13. Februar 2008, a. a. O., Rn. 52; Hess. VGH, Beschluss vom 18. April 2016 - 5 C 2174/13.N -, Rn. 33; VG Düsseldorf, Urteil vom 21. November 2012 - 5 K 1944/12 -, Rn. 135 f.; VG Köln, Urteil vom 22. November 2016, a. a. O., Rn. 71, jeweils juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jahresmindestgebühren

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14

    Nichtigkeit einer Abfallgebührensatzung; Antragsbefugnis eines Gebührenzahlers

  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 305/13

    Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß;

  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 68/13

    Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß;

  • VG Frankfurt/Oder, 16.06.2011 - 5 K 596/08

    Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung und Berücksichtigung von Kosten

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