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   LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 05 Js 216/06 (1/13)   

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LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 05 Js 216/06 (1/13) (https://dejure.org/2013,43614)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.08.2013 - 2 Ks 05 Js 216/06 (1/13) (https://dejure.org/2013,43614)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. August 2013 - 2 Ks 05 Js 216/06 (1/13) (https://dejure.org/2013,43614)
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  • KG, 31.07.2009 - 2 Ws 200/09

    Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Zulässigkeit bei vorläufiger Einstellung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13
    Die rechtskräftige Verurteilung eines Zeugen wegen des begründend angeführten Aussagedeliktes entfaltet für die Begründetheit eines Wiederaufnahmeantrages eine Indizwirkung solchen Gewichts, dass es sogar häufig geboten sein kann, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, auf eine Beweiserhebung zu verzichten und die Entscheidungen nach §§ 368 und 370 StPO zu verbinden (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 31.07.2009 - 2 Ws 200/09, Rn. 15 [juris]).

    Die mit § 359 Nr. 2 StPO verbundenen prozessualen Erleichterungen sollen jedoch auch einem Verurteilten beim Vorliegen eines Verdachts einer Falschaussage erhalten bleiben, damit die Möglichkeit eröffnet ist, die Durchführung einer - wegen des Verfahrenshindernisses nicht in einer Hauptverhandlung stattfindenden - Beweisaufnahme im Probationsverfahren (§ 369 StPO) erreichen zu können (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 31.07.2009 - 2 Ws 200/09, Rn. 20 [juris]).

    Für die Kammer überzeugend und aus diesem Grund deren Zustimmung findend, hat das Kammergericht Berlin in seiner Entscheidung vom 31.07.2009 ausgeführt, dass ein Eingriff in die Rechtskraft eines Urteils nicht vom Zufall abhängen dürfe (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 31.07.2009 - 2 Ws 200/09, Rn. 41 [juris]).

    Liegt aber ein rechtskräftiges Urteil gegen den Zeugen (noch) nicht vor, so besteht für eine darüber hinausgehende Privilegierung kein Anlass (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 31.07.2009 - 2 Ws 200/09, Rn. 41 [juris]).

    Das Erfordernis eines hinreichenden Tatverdachts verhindert, dass der die Falschaussage eines Zeugen Behauptende sich absehbare und kalkulierbare Verfolgungshindernisse planvoll zunutze machen kann, um eine ernstliche Prüfung seines Wiederaufnahmevorbringens nach § 359 Nr. 5 StPO zu umgehen (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 31.07.2009 - 2 Ws 200/09, Rn. 41 [juris]).

    Das Kammergericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 31.07.2009 zutreffend darauf verwiesen, dass für einen Missbrauch besonders die Verfolgungshindernisse anfällig erscheinen, deren Entstehen vorauszusehen oder sogar zu beeinflussen ist (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 31.07.2009 - 2 Ws 200/09, Rn. 41 [juris]).

  • BGH, 20.12.2002 - StB 15/02

    BGH erklärt Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen Völkermordes teilweise für

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13
    (a) Für den Fall einer rechtskräftigen Verurteilung eines Belastungszeugen i.S.d. § 364 Satz 1, 1. Alt. StPO ist es sachgerecht, einem Antragsteller ohne weiteres einen erleichterten, privilegierten Wiederaufnahmegrund zur Seite zu stellen (vgl. BGHSt 48, 153, 158).

    Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.12.2002 beschränkt sich darauf, einen konkreten Verdacht eines Aussagedeliktes zu fordern, ohne diesen Begriff näher zu konkretisieren (vgl. BGH, Beschluss v. 20.12.2002 - StB 15/02, BGHSt 48, 153 - 161, Rn. 7).

    Denn ohne hinreichenden Tatverdacht erreichte das Verfahren noch nicht einmal das Gericht, und eine rechtskräftige Verurteilung - der Regelfall des § 364 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss v. 20.12.2002 - StB 15/02, BGHSt 48, 153, 159) - rückte in unerreichbare Ferne.

  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 93/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Wiederaufnahmeverfahren bei nova

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13
    Bei der Beurteilung, ob das neue Beweismittel das Urteil zu erschüttern vermag, ist in gewissem Umfang eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung zulässig, soweit dies ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (vgl. BGH, NStZ 2000, 218; BVerfG, Kammerbeschluss v. 16.05.2007 - 2 BvR 93/07, Rn. 45 [Juris]).

    Die vom Standpunkt des erkennenden Gerichts vorzunehmende Prüfung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss v. 16.05.2007 - 2 BvR 93/07, Rn. 45 [Juris]; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 05.05.2006 - 1 Ws 40/06; Theobald, in: Heghmanns/Scheffler [Hrsg.], Handbuch zum Strafverfahren, Kap. XI, Rn. 104 m.w.N.) umfasst insbesondere auch die Frage, ob eine zu unterstellende Aussage glaubhaft ist (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 2004, 454, 455).

    Demgegenüber werden keine Feststellungen zu solchen Tatsachen getroffen, die den Schuldspruch wesentlich tragen, indem sie die abgeurteilte Tat in ihren entscheidenden Merkmalen umgrenzen, oder deren Bestätigung oder Widerlegung im Verteidigungskonzept der Verurteilten/Angeklagten eine hervorragende Rolle spielt (vgl. BVerfG, NStZ 1995, 43, 44; BVerfG, 2 BvR 93/07 [Juris]).

  • OLG Rostock, 02.03.2006 - I Ws 13/06
    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13
    Es kommt hinzu, dass es sich bei den zur Begründung des Wiederaufnahmeantrages angeführten zeugenschaftlichen Bekundungen der Zeugin F. K. nicht um eine Einlassung der Verurteilten handelt, weshalb an die Darlegungslast nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden dürfen wie im Falle der Änderung des eigenen Prozessverhaltens (vgl. OLG Rostock, NStZ 2007, 357, 358).

    Dabei hat das Wiederaufnahmegericht eine Wahrscheinlichkeitsprognose vorzunehmen, die nach Wertungsgesichtspunkten zu treffen und bei der im Wege einer hypothetischen Schlüssigkeitsprüfung unter Beurteilung der Zuverlässigkeit des Beweismittels zu fragen ist, ob das Urteil bei Berücksichtigung des neuen Beweismittels anders ausgefallen wäre (vgl. OLG Rostock, NStZ 2007, 357, 358; LG Gießen, NJW 1994, 465, 466).

    Zwar ist es allgemein anerkannt, dass die Wiederaufnahmegründe des § 359 Nr. 2 und Nr. 5 StPO einem Verurteilten nebeneinander zur Verfügung stehen (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 2. März 2006 - I Ws 13/06 [juris]), jedoch nur dann, wenn auch ihre Voraussetzungen vorliegen.

  • BGH, 04.03.2003 - 4 StR 543/02

    Vergewaltigung (Gewaltanwendung); Vernehmung (Zeuge vom Hörensagen;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13
    Der Aussage der Zeugin K., die nur als "Zeugin vom Hörensagen" bekunden kann, kommt dahingegen lediglich ein eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.1994 - 5 StR 10/94 [Juris]; Beschluss v. 04.03.2003 - 4 StR 543/02 [Juris]).

    Allerdings beruht dies auf Angaben der Zeugin K., bei denen es sich zum Großteil um dem Zeugenbeweis nicht zugängliche Mutmaßungen und nicht um Tatsachenbehauptungen, und im Übrigen um Angaben als Zeugin vom Hörensagen handelt, denen lediglich ein eingeschränkter Beweiswert zukommt (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.1994, 5 StR 10/94 [Juris]; Beschluss v. 04.03.2003, 4 StR 543/02 [Juris]).

  • BGH, 08.02.1994 - 5 StR 10/94

    Besonderheiten bei der Beurteilung von Aussagen eines Zeugens vom Hörensagen -

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13
    Der Aussage der Zeugin K., die nur als "Zeugin vom Hörensagen" bekunden kann, kommt dahingegen lediglich ein eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.1994 - 5 StR 10/94 [Juris]; Beschluss v. 04.03.2003 - 4 StR 543/02 [Juris]).

    Allerdings beruht dies auf Angaben der Zeugin K., bei denen es sich zum Großteil um dem Zeugenbeweis nicht zugängliche Mutmaßungen und nicht um Tatsachenbehauptungen, und im Übrigen um Angaben als Zeugin vom Hörensagen handelt, denen lediglich ein eingeschränkter Beweiswert zukommt (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.1994, 5 StR 10/94 [Juris]; Beschluss v. 04.03.2003, 4 StR 543/02 [Juris]).

  • LG Halle, 09.08.1995 - 21 Ks 3/95
    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13
    Das begründet das Bedürfnis, die Wiederaufnahme auch dann zuzulassen, wenn die vorrangige Aufklärung der möglichen Falschaussage des Zeugen in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren an Verfahrenshindernissen scheitert (vgl. OLG Zweibrücken, OLGSt zu § 359 StPO; LG Halle (Saale), Beschluss v. 09.08.1995 - 21 Ks 3/95, Rn. 36 [juris]).
  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13
    Demgegenüber werden keine Feststellungen zu solchen Tatsachen getroffen, die den Schuldspruch wesentlich tragen, indem sie die abgeurteilte Tat in ihren entscheidenden Merkmalen umgrenzen, oder deren Bestätigung oder Widerlegung im Verteidigungskonzept der Verurteilten/Angeklagten eine hervorragende Rolle spielt (vgl. BVerfG, NStZ 1995, 43, 44; BVerfG, 2 BvR 93/07 [Juris]).
  • BGH, 03.12.1992 - StB 6/92

    Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13
    Auch die Entscheidung des BGH vom 03.12.1992 spricht - Unklarheiten zurücklassend - davon, dass eine auf § 359 Nr. 2 StPO gestützte Wiederaufnahme einen dringenden Tatverdacht voraussetze, der zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ausreichen würde (vgl. BGH, Beschluss v. 03.12.1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75 - 87, Rn. 27).
  • KG, 11.11.1991 - 5 (7) (2) StE 15/56

    Otto John

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13
    Dazu sind die neuen Beweismittel zu den früheren Beweisergebnissen und dem gesamten Akteninhalt in Beziehung zu setzen (vgl. KG Berlin, NJW 1992, 450; Hoffmann-Holland in: Graf, StPO, § 368, Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 1 Ws 211/04

    Unzulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrag nach Strafverurteilung wegen

  • OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04

    Probationsverfahren zur Wiederaufnahme: Bewertung im Wiederaufnahmeantrag

  • OLG Celle, 06.06.1991 - 1 Ws 129/91
  • BGH, 28.07.1964 - 2 StE 15/56

    Otto John

  • OLG Köln, 07.09.1990 - 2 Ws 140/90
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 2 Ws 45/03

    Anforderungen an die Eignung der Beweismittel i.S. von § 359 Nr. 5 StPO

  • LG Kaiserslautern, 27.03.2003 - 6034 Js 4296/02

    Keine Wiederaufnahme bei nicht ausreichendem Beweiswert einer neuen Zeugenaussage

  • KG, 10.08.1998 - 4 Ws 138/98
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