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   OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 102/99   

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https://dejure.org/2001,12459
OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 102/99 (https://dejure.org/2001,12459)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.01.2001 - 2 L 102/99 (https://dejure.org/2001,12459)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 2 L 102/99 (https://dejure.org/2001,12459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde gegen die Gemeinde auf einen angemessenen Kostenausgleich für den Besuch der Kinder einer evangelischen Kindertagesstätte; Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung durch die Erziehungsberechtigten außerhalb der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 589
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98

    Anspruch auf Zahlung eines Kostenausgleichs für Kindertageseinrichtungen gemäß §

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 102/99
    Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1999 (2 L 191/98) zutreffend darauf abgestellt, dass bloße Schwerpunktunterschiede in der täglichen Arbeit einer Kindertagesstätte, die durch den kirchlichen Auftrag geprägt seien, keine andere Art des Kinderbetreuungsangebotes ergäben.

    Entsprechendes gilt für das Zahlungsbegehren einer evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde, weil auch insoweit ein Subordinationsverhältnis gegeben ist (vgl. Urteil des Senats vom 15.12.1999, 2 L 191/98, NordÖR 2000, 211).

    Soweit aus den Ausführungen des Senats im Urteil vom 15. Dezember 1999 (a.a.O.) gegenteilige Schlussfolgerungen gezogen werden könnten, hält der Senat daran nicht mehr fest.

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 86/95

    Ganztagskindertagesstätte; Bedarf; Bedarfsdeckung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 102/99
    Hier ist auch zu berücksichtigen, dass erfahrungsgemäß Erziehungsberechtigte ihre Kinder aus besonderen Gründen nicht in die örtliche Kindertageseinrichtung geben und damit - schon im Rahmen der Bedarfsplanung - nach Möglichkeit eine Doppelfinanzierung von Einrichtungsplätzen einerseits durch Bezuschussung der örtlichen Einrichtung und - andererseits - auch Kostenausgleich für eine andere Einrichtung zu vermeiden, um sowohl dem Wunsch- und Wahlrecht der Erziehungsberechtigten als auch den finanziellen Interessen der Gemeinden Rechnung zu tragen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 18.12.1995, a.a.O.).

    Dazu zählen in erster Linie das abweichende pädagogische Konzept der auswärtigen Kindertageseinrichtung, aber auch andere Gegebenheiten, wie Öffnungszeiten (OVG Schleswig, Urteil vom 18.12.1995 - 5 L 86/95 -, SchlHA 1996, 256), die Entfernung zur Einrichtung (vgl. § 10 KiTaG) und die Lage der Einrichtung zur Arbeitsstätte des Erziehungsberechtigten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 161/95
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 102/99
    Im Sinne des § 25 Abs. 2 KiTaG a.F. ausreichend und dem Gesetz entsprechend ist das Angebot in der Wohngemeinde nur dann, wenn es dort freie Plätze in der von den Erziehungsberechtigten gewünschten Art (insbesondere hinsichtlich des Erziehungskonzeptes) gibt (Fortführung der Rechtsprechung, OVG Schleswig, Urteil vom 18.02.1995, 5 L 161/95, Die Gemeinde 1996, 214).

    Danach ist im Sinne des § 25 Abs. 2 KiTaG a.F. ausreichend und dem Gesetz entsprechend das Angebot in der Wohngemeinde nur dann, wenn es dort freie Plätze in der von den Erziehungsberechtigten gewünschten Art (insbesondere hinsichtlich des Erziehungskonzeptes) gibt (OVG Schleswig, Urteil vom 18.02.1995, 5 L 161/95, Die Gemeinde 1996, 214).

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 102/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 09.06.1967 - VII C 18.66 - DVBl. 1967, 173 und vom 15.01.1982 - 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325, 330) ist ein Vorverfahren entbehrlich, wenn das Verhalten der Widerspruchsbehörde vor oder während des gerichtlichen Verfahrens mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten lässt, dass ein Widerspruch keinen Erfolg hätte.
  • BVerwG, 25.07.1996 - 8 B 150.96

    Kommunalrecht: Interkommunaler Kostenausgleich bei Besuch einer auswärtigen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 102/99
    Auch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG bietet - selbst wenn diese Vorschrift eine insgesamt zureichende Finanzausstattung mitgarantiert - keinen Schutz gegen die Auferlegung einzelner Ausgabepflichten, solange diese Finanzausstattung nicht in Frage gestellt wird (BVerwG, Beschluss vom 25.07.1996 - 8 B 150.96 - zu § 25 Abs. 2 KiTaG a.F. unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 140/95

    Wohnort; Erziehungsberechtigter; Waldorfkindergarten; Kindertageseinrichtung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 102/99
    Dies sei vielmehr auch nach Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 18.12.1995 - 5 L 140/95 -, Beschluss des 2. Senats vom 03.06.1999 - 2 L 53/99 -) nur dann der Fall, wenn der auswärtigen Kindertagesstätteneinrichtung ein derart grundlegendes besonderes Erziehungskonzept zugrunde liege, das mit dem entsprechenden Konzept der Wohngemeinde offenkundig nicht vergleichbar sei.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98

    Zahlung eines angemessenen Kostenausgleichs; Betreuung von Kindern; Richtiger

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 102/99
    Über das Zahlungsbegehren eines privaten Trägers eines Kindergartens kann durch Verwaltungsakt entschieden werden (OVG Schleswig, Urteil vom 15.12.1999, 2 L 253/98, Die Gemeinde 2000, 200 = NordÖR 2000, 208).
  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 102/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 09.06.1967 - VII C 18.66 - DVBl. 1967, 173 und vom 15.01.1982 - 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325, 330) ist ein Vorverfahren entbehrlich, wenn das Verhalten der Widerspruchsbehörde vor oder während des gerichtlichen Verfahrens mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten lässt, dass ein Widerspruch keinen Erfolg hätte.
  • VG Cottbus, 03.11.2016 - 1 L 479/16

    Kostenübernahmeerklärung für die Betreuung in Kita

    Die in § 12 Abs. 1 Satz 2 KitaG normierte Möglichkeit, die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch öffentlich-rechtlichen Vertrag an kreisangehörige Gemeinden und Ämter zu übertragen, wovon der hier zuständige Landkreis offensichtlich Gebrauch gemacht hat, ändert an der sachlichen Zuständigkeit nichts (vgl. Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 L 102/99 -, juris Rn. 32; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 22. Dezember 2008 - 4 ME 326/08 -, juris Rn. 4 ff.; Diskowski/Wilms, Kindertagesbetreuung in Brandenburg, Stand August 2016, § 1 KitaG Rn. 2.3, § 12 KitaG Rn. 2.1 ff.).

    Als gewichtige Gründe gelten demnach insbesondere die religiöse Bindung, die Nähe der Einrichtung zur Wohnung oder zur Arbeitsstätte, die besondere pädagogische Orientierung oder etwa die Öffnungszeiten (vgl. Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 L 102/99 -, juris Rn. 34; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 22. Dezember 2008 - 4 ME 326/08 -, juris Rn. 11; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Oktober 2012 - 12 A 1054/11 -, juris Rn. 176; Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 4 K 2027/13 -, juris Rn. 28).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2021 - 3 LB 1/21

    Kostenausgleich bei Besuch einer auswärtigen Kindertagesstätte

    Zu den besonderen Gründen zählen in erster Linie das abweichende Konzept der auswärtigen Kindertageseinrichtung, aber auch andere Gegebenheiten, wie Öffnungszeiten, die Entfernung zur Einrichtung (§ 10 KiTaG a.F.) und die Lage der Einrichtung zur Arbeitsstätte des Erziehungsberechtigten; letzteres war schon nach der hier maßgeblichen Rechtslage - das heißt vor Inkrafttreten des § 25a Abs. 3 Satz 2 KiTaG in der Fassung vom 8. Mai 2020, der das ausdrücklich regelte - ein anzuerkennender besonderer Grund im Sinne des § 25a Abs. 3 Satz 1 KiTaG a.F., weil gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 KiTaG a.F. die Bedürfnisse erwerbstätiger Erziehungsberechtigter berücksichtigt werden sollen, die nicht allein im Hinblick auf die Öffnungszeiten von Bedeutung sind (OVG Schleswig, Urt. v. 17.01.2001 - 2 L 102/99 -, juris Rn. 34).

    Außerdem tragen die Gemeinden für die Sicherstellung des nach dem Bedarfsplan zu gewährleistenden Angebots in eigener Verantwortung Sorge (§ 8 KiTaG a.F.) (vgl. dazu OVG Schleswig, Urt. v. 17.01.2001 - 2 L 102/99 -, juris Rn. 32).

  • VG Schleswig, 02.04.2003 - 15 A 211/02

    Kindergartenplatz, Kostenerstattung

    Nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts lägen "besondere Gründe" im Sinne des § 25 a Abs. 3 KiTaG insbesondere bei einem abweichenden Erziehungskonzept der auswärtigen Kindertageseinrichtung vor (OVG Schleswig, Urteil vom 17.01.2002, 2 L 102/99).

    Dieser Betrachtungsweise hat sich der inzwischen für das Kindergartenrecht zuständige 2. Senat im Wesentlichen angeschlossen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 17.01.2001, 2 L 102/99).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2005 - 2 LB 3/05

    Keine Rechte der Personensorgeberechtigten aus den Kostenausgleichsregelungen des

    Nicht die Gemeinde, sondern die Kreise und kreisfreien Städte sind als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Gewährleistungsträger für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertageseinrichtungen nach § 24 SGB VIII (vgl. Urt. des Senats v. 17.01.2001 - 2 L 102/99 -, Die Gemeinde 2002, 103 = NVwZ-RR 2001, 589 = SchlHA 2001, 70).
  • VG Schleswig, 11.06.2012 - 15 A 17/12

    Kostenerstattungsanspruch nach § 25a KTagStG SH

    Einem Bürger steht nur die Verpflichtungsklage zur Verfügung, wenn die Behörde über die Gewährung oder Versagung einer begehrten Leistung oder Feststellung zu Recht durch Verwaltungsakt entschieden hat (vgl. auch OVG Schleswig: Urteil vom 17.01.2001 - 2 L 102/99, zitiert nach Juris).
  • OVG Brandenburg, 05.09.2002 - 4 B 127/02

    Antrag auf Übernahme der Kosten für die Betreuung in einer Kindertagesstätte;

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  • VGH Hessen, 01.09.2020 - 7 A 2039/17

    Leistungen der kommunalen Schulträger

    Hat die Behörde - wie hier - dagegen in zulässiger Weise durch Verwaltungsakt entschieden, ist eine Leistungsklage unzulässig und eine Verpflichtungsklage zu erheben (vgl. zum Kostenausgleich bezogen auf eine Kindertageseinrichtung: OVG Schleswig, Urteil vom 17. Januar 2001- 2 L 102/99 -, juris, Rdnr. 26 ff.).
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