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   VG Aachen, 18.11.1999 - 2 L 1166/99   

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VG Aachen, 18.11.1999 - 2 L 1166/99 (https://dejure.org/1999,17157)
VG Aachen, Entscheidung vom 18.11.1999 - 2 L 1166/99 (https://dejure.org/1999,17157)
VG Aachen, Entscheidung vom 18. November 1999 - 2 L 1166/99 (https://dejure.org/1999,17157)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen, 04.09.2000 - 1 BS 223/00

    Anwendung des § 120 Abs 5 BSHG auf Familienangehörige von

    § 120 Abs. 5 BSHG dürfte deshalb auch auf Familienangehörige von Konventionsflüchtlingen dann keine Anwendung finden, wenn diese an den Wohnort des Konventionsflüchtlings nachziehen wollen (für minderjährige Kinder ebenso VG Aachen, Beschl.v. 18.11.1999, InfAuslR 2000, 85).
  • SG Freiburg, 25.07.2011 - S 9 SO 5262/08

    Sozialhilfe für Ausländer - Aufenthalt zuwider einer Wohnsitzauflage - keine

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Vorgängervorschrift § 120 Abs. 5 Bundessozialhilfegesetz (BSHG), die § 23 Abs. 5 Sätze 1 und 2 SGB XII vergleichbar war, aber eine Satz 3 a. a. O. entsprechende Regelung noch nicht enthielt, war anerkannt, dass eine Beschränkung der Leistungen auf die Rückreisekosten (gleich, ob nach Satz 1 oder Satz 2 der Vorschrift) in zwei Fällen wegen andernfalls drohenden Verstoßes gegen höherrangiges Recht nicht zulässig war: Einmal bei Personen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (grundlegend BVerwG-Urt. v. 18.5.2000, Az.: 5 C 29/98, ), zum anderen, wenn der auch in Abwägung mit dem Gesetzeszweck des § 120 Abs. 5 BSHG nach Art. 6 Abs. 1 GG schutzwürdige Wunsch nach Herstellung der ehelichen oder familiären Lebensgemeinschaft Grund für die Wahl des Aufenthaltsorts ist (vgl. etwa OVG Niedersachsen, Beschl. v. 16.6.2000, Az.: 4 M 1928/00 = FEVS 52, 82; VG Aachen, Beschl. v. 18.11.1999, Az.: 2 L 1166/99 = InfAuslR 2000, 85; OVG Berlin, Beschl. v. 30.5.1997, Az. 6 S 14.97, ).
  • VG Lüneburg, 07.03.2002 - 1 A 116/00

    Aufenthaltsbefugnis; Einvernehmen; Ermessen; familiäre Beziehungen;

    Wäre dagegen eine freie Binnenwanderung von Sozialhilfe beziehenden Ausländern möglich, so würden Teile des Bundesgebietes, vor allem Ballungszentren, wesentlich stärker als ländliche Gebiete und vielfach unverhältnismäßig mit Sozialhilfekosten für Ausländer belastet (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Art. 7 des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts, BT-Drs. 11/6321, S. 37, 90; vgl. VG Aachen, InfAuslR 2000, 85).
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