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   OVG Schleswig-Holstein, 21.06.1995 - 2 L 121/94   

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OVG Schleswig-Holstein, 21.06.1995 - 2 L 121/94 (https://dejure.org/1995,14696)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.06.1995 - 2 L 121/94 (https://dejure.org/1995,14696)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Juni 1995 - 2 L 121/94 (https://dejure.org/1995,14696)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 6 A 442/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.1995 - 2 L 121/94
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.06.1994 - 6 B 79.93

    Übernahme in ein Dienstverhältnis als beamteter Professor - Maßgeblicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.1995 - 2 L 121/94
    Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag durch Beschluß vom 10. November 1993 - 6 B 79/93 - stattgegeben.

    Die für die Beurteilung der am 27.06.1993 negativ entschiedenen Frage, ob in der Gemeinde eine zentrale Wasserversorgung eingeführt werden soll, maßgeblichen Kriterien sind - wie das Verwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 10.11.1993 - 6 B 79/93 - zutreffend dargelegt hat - unverändert.

    Eine grundlegende Änderung in der Planung der zentralen Wasserversorgung in der Gemeinde gehen, wobei die im Beschluß der Gemeindevertretung vom 07. Oktober 1993 unter TOP 6 aufgeführten Aspekte zu Recht vom Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Ausführungen im Beschluß der Kammer vom 10. November 1993 - 6 B 79/93 - nicht als eine wesentliche Änderung eingestuft worden sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.1992 - 1 S 333/92

    Bürgerentscheid aufgrund eines Bürgerbegehrens; dreijährige Sperrfrist;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.1995 - 2 L 121/94
    Außerdem würden bei wiederholten Bürgerbegehren mit dem Ziel der Durchführung eines Bürgerentscheids über dasselbe bzw. geringfügig veränderte vorhaben die Effektivität und Sparsamkeit des Handelns der Gemeinde in Frage gestellt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.04.1992 - 1 S 333/92 -, VBlBW 11/1992 S. 421 ff., 422; Urt. v. 13.04.1993 - 1 S 1076/92 NVwZ-RR 1994 S. 110, 111).

    Ein erneuter Bürgerentscheid innerhalb der zweijährigen Sperrfrist ist nur dann zulässig, wenn der Bürgerentscheid eine Angelegenheit betrifft, die mit dem Gegenstand des früheren Bürgerentscheides, so wie er sich nach dem objektiven Empfängerhorizont für die Bürger dargestellt hat, nicht identisch ist (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.04.1992 1 S 333/92 -, a.a.O. S. 422).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1974 - I 453/74
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.1995 - 2 L 121/94
    Daß die Regelung in § 16 g Abs. 8 Satz 2 GO nicht lediglich wie eine Art "Rechtsreflex" zu behandeln ist, sondern dem abstimmungsberechtigten Bürger ein subjektives Recht einräumt, ergibt sich aus folgender Überlegung: Nur durch die Zuerkennung eines subjektiven Individualrechts - und damit einer individuellen Klagebefugnis - kann die grundsätzliche "Sperrwirkung" eines Bürgerentscheides gegenüber den Gemeindeorganen wie auch gegenüber der Aufsichtsbehörde gesichert und durchgesetzt werden (so auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.11.1974 - 1 453/74 -, DVBl. 1975, S. 552 ff., 553 zu der inhaltlich fast gleichlautenden Vorschrift des § 21 Abs. 7 Satz 2 BadWürttGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.1993 - 1 S 1076/92

    Bürgerbegehren gegen wiederholenden Beschluss des Gemeinderats

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.1995 - 2 L 121/94
    Außerdem würden bei wiederholten Bürgerbegehren mit dem Ziel der Durchführung eines Bürgerentscheids über dasselbe bzw. geringfügig veränderte vorhaben die Effektivität und Sparsamkeit des Handelns der Gemeinde in Frage gestellt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.04.1992 - 1 S 333/92 -, VBlBW 11/1992 S. 421 ff., 422; Urt. v. 13.04.1993 - 1 S 1076/92 NVwZ-RR 1994 S. 110, 111).
  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Ablehnung

    In seiner daraufhin erhobenen Gehörsrüge beanstandete der Beschwerdeführer insbesondere, dass sich das Sächsische Oberverwaltungsgericht nicht mit zwei in der Beschwerdeschrift argumentativ herangezogenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein (Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 L 121/94 -, juris) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 14. November 1974 - I 453/74 -, DVBl 1975, S. 552) auseinandergesetzt habe.

    Auch aus der vom Beschwerdeführer unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig Holstein (Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 L 121/94 -, juris) angeführten Überlegung, dass nur "durch die Zuerkennung eines subjektiven Individualrechts - und damit einer individuellen Klagebefugnis - (...) die grundsätzliche 'Sperrwirkung' eines Bürgerentscheids gegenüber den Gemeindeorganen wie auch gegenüber der Aufsichtsbehörde gesichert und durchgesetzt werden" kann, folge kein subjektives öffentliches Recht.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2014 - 1 S 1596/14

    Reichweite der Bindungswirkung eines Bürgerentscheids

    16 1. Zutreffend hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. v. 14.11.1974 - 1 S 453/74 - ESVGH 25, 193 = Seeger/Füsslin/Vogel, EKBW, § 21 GemO E 5; ebenso - zu § 16 g Abs. 8 Satz 2 GemO SH - OVG Schlesw.-Holst., Urt. v. 21.06.1995 - 2 L 121/94 - juris; a.A. - zu § 24 SächsGemO -: SächsOVG, Beschl. v. 12.02.2008 - 4 B 16/08 - juris) die Antragsbefugnis der Antragstellerin als zur Abstimmung berechtigter Bürgerin (vgl. §§ 12, 14 GemO) bejaht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2021 - 3 MB 6/21

    Eilrechtsschutzbegehren gegen Bürgerentscheide in Strande erfolglos

    Sofern § 16g Abs. 8 Satz 2 GO regelt, dass der Bürgerentscheid die Wirkung eines Beschlusses der Gemeindevertretung oder des zuständigen Ausschusses hat und innerhalb von zwei Jahren nur durch einen Bürgerentscheid abgeändert werden kann, mit der Folge, dass die Rechtsprechung den abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in Ausgestaltung und Ergänzung ihres Rechts zur Teilnahme an der Abstimmung nach § 6 i. V. m. § 16g Abs. 7 Satz 1 GO ein eigenes Recht auf Aufrechterhaltung und Beachtung des Bürgerentscheides zugebilligt hat (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 21.06.1995 - 2 L 121/94 -, juris Rn. 68), ist diese Konstellation vorliegend nicht gegeben.
  • VG Freiburg, 07.08.2014 - 5 K 1706/14

    Bürgerentscheid; Sperrfrist; Auslegung der Fragestellung

    12 1. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 14.11.1974 - 1 S 453/74 - ESVGH 25, 193, 195 ff. zu einer Klage gegen das Land wegen Genehmigung einer Eingliederungsvereinbarung; ebenso OVG SH, Urt. v. 21.06.1995 - 2 L 121/94 - juris) steht einem zur Abstimmung berechtigten Bürger einer Gemeinde ein Anspruch darauf zu, dass die Gemeindeorgane einen Bürgerentscheid während der dreijährigen Sperrfrist aufrecht erhalten und beachten.
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