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   OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96   

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OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96 (https://dejure.org/1998,11892)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.02.1998 - 2 L 136/96 (https://dejure.org/1998,11892)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - 2 L 136/96 (https://dejure.org/1998,11892)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 9 A 487/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96
    Für diese Grundstücke wird aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit ein Ersatzmaßstab gefordert (BVerwG, Urt. v. 18.04.1986, DÖV 1987, S. 27, OVG NW, Urt. v. 21.02.1985, DÖV 1985, S. 1073, Thiem/Böttcher, a.a.O., § 8 KAG Rdnr. 634).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1985 - 3 A 2710/83

    Maßstab; Ersatzmaßstab; Frontmetermaßstab; Größe; Grundstück;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96
    Für diese Grundstücke wird aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit ein Ersatzmaßstab gefordert (BVerwG, Urt. v. 18.04.1986, DÖV 1987, S. 27, OVG NW, Urt. v. 21.02.1985, DÖV 1985, S. 1073, Thiem/Böttcher, a.a.O., § 8 KAG Rdnr. 634).
  • BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74

    Bebaubarkeit als Voraussetzung für das Entstehen eines Erschließungsbeitrags

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96
    Hier geht es um die Frage, ob einzelne Flächen eines Buchgrundstückes deshalb bei der Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes unberücksichtigt zu bleiben haben, weil sie keine Dauervorteile von dem Ausbau oder der Erschließung haben können, z.B. weil ein Grundstück als öffentliche Grünfläche im Bebauungsplan festgesetzt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.02.1977, NJW 1977, 1549).
  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96
    Ein Abweichen vom (sogenannten Buch-)Grundstücksbegriff sei grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn das Festhalten an diesem Begriff dazu führe, daß ein (z.B. sogenanntes Handtuch-)Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben müsse, obwohl es - mangels hinreichender Größe lediglich allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken des gleichen Eigentümers ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (BVerwG, Urt. v. 12.12.1986, DVBl. 1987, S. 630).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 54.81

    Entwässerungsbeitrag - Grundstück - Gleichheitssatz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96
    Dieser - mit gleichem Inhalt sowohl aus dem Landesrecht als auch dem Bundesrecht (Gleichbehandlungsprinzip) herzuleitende - Grundsatz verlangt allerdings keine Gerechtigkeit im Einzelfall, sondern lediglich eine Typengerechtigkeit, d.h. ein Abstellen auf Regelfälle eines Sachverhalts und deren gleichartige Behandlung als sogenannte typische Fälle (vgl. statt vieler BVerwG, Urt. v. 25.08.1982 - 8 C 54.81 -, DVBl. 1983, 46).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - 2 L 185/93

    Satzungsgeber; Verteilungsmaßstab; Straßenbaubeitrag; Grundstücksnutzung; Straße;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96
    Jedenfalls ist nämlich für die Gestaltung eines Verteilungsmaßstabes an ein Merkmal anzuknüpfen, von dem - nach Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten - angenommen werden darf, es sei von besonderem Aussagewert für den Umfang des durch die ausgebaute Anlage (die Straße) gebotenen Vorteils (OVG Schleswig, Urt. v. 21.12.1993 - 2 L 185/93 -).
  • BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71

    Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht im Anschluß an sein Urteil vom 20. Juni 1973 (BVerwGE 42, 269) unter Hinweis auf ständige Rechtsprechung betont, daß bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit grundsätzlich auf den Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts (sogenannter Buchgrundstücksbegriff) abzustellen ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09

    Straßenausbaubeitrag

    Der Umfang der Steigerung des Gebrauchs- und/oder Verkehrswertes hängt von der Größe und der Nutzbarkeit des jeweiligen Grundstücks ab (Senatsurt. v. 11.02.1998, a.a.O.).

    Eine Außenbereichsfläche, die grundsätzlich kein Bauland ist, erfährt einen geringeren Vorteil, ist aber bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ebenfalls bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes zu berücksichtigen (Senatsurt. v. 11.02.1998, a.a.O.).

    Beschränken sich die Vorteilswirkungen einer Ausbaumaßnahme eindeutig auf eine oder mehrere Teilflächen eines (Buch-) Grundstücks, so nehmen ausnahmsweise nur diese Teilflächen des Grundstücks an der Aufwandsverteilung teil (Senatsurt. v. 11.02.1998 - 2 L 136/96 -, Die Gemeinde 1998, 220).

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 9 LB 132/12

    Abrechnungsgebiet; Abschnittsbildung; Abwasserreinigungsanlage; betriebliche

    - festgesetzte oder gewidmete innerörtliche Grünanlagen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. November 1995 - 9 L 6406/93 - juris; vom 11. Februar 1998 - 2 L 136/96 - Die Gemeinde 1998, 220; Senatsurteile vom 22. Januar 1986 - 9 A 132/83 - OVGE MüLü 39, 383; vom 27. April 2010, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Februar 1998 - 2 L 136/96 - Die Gemeinde 1998, 220; BayVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 6 ZB 13.467 - juris m.w.N.),.

    - Bundesfernstraßen einschließlich ihrer Bestandteile und der mit ihnen in einem untrennbaren Nutzungszusammenhang stehenden Bauten wie Lüftergebäude (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Februar 1998 - 2 L 136/96 - juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 21/07

    Ausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung; Kommunalabgaben; Ausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung

    Der Umfang der Steigerung des Gebrauchs- und/oder Verkehrswertes hängt von der Größe und der Nutzbarkeit des jeweiligen Grundstücks ab (Senatsurt. v. 11.02.1998, a.a.O.).

    Eine Außenbereichsfläche, die grundsätzlich kein Bauland ist, erfährt einen geringeren Vorteil, ist aber bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ebenfalls bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes zu berücksichtigen (Senatsurt. v. 11.02.1998, a.a.O.).

    Beschränken sich die Vorteilswirkungen einer Ausbaumaßnahme eindeutig auf eine oder mehrere Teilflächen eines (Buch-) Grundstücks, so nehmen ausnahmsweise nur diese Teilflächen des Grundstücks an der Aufwandsverteilung teil (Senatsurt. v. 11.02.1998 - 2 L 136/96 -, Die Gemeinde 1998, 220).

  • VG Schleswig, 17.09.2015 - 9 A 164/13

    Ausbaubeiträge

    Der Umfang der Steigerung des Gebrauchs- und/oder Verkehrswertes hängt von der Größe und der Nutzbarkeit des jeweiligen Grundstücks ab (Senatsurt. v. 11.02.1998, a.a.O.).

    Eine Außenbereichsfläche, die grundsätzlich kein Bauland ist, erfährt einen geringeren Vorteil, ist aber bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ebenfalls bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes zu berücksichtigen (Senatsurt. v. 11.02.1998, a.a.O.).

    Beschränken sich die Vorteilswirkungen einer Ausbaumaßnahme eindeutig auf eine oder mehrere Teilflächen eines (Buch-)Grundstücks, so nehmen ausnahmsweise nur diese Teilflächen des Grundstücks an der Aufwandsverteilung teil (Senatsurt. v. 11.02.1998 - 2 L 136/96 -, Die Gemeinde 1998, 220).

  • OVG Sachsen, 01.10.2014 - 5 A 297/13

    Ausbaubeitrag, Bauprogramm, Eventualposition, Bestimmtheit, Frontmetermaßstab

    Bei der Prüfung, ob der Frontmetermaßstab zu einer vorteilsgerechten Verteilung führt, ist nach dem straßenausbaubeitragsrechtlichen Grundsatz der regionalen Teilbarkeit das jeweilige Abrechnungsgebiet in den Blick zu nehmen und zu prüfen, ob ein Abstellen auf die Frontlängen im Abrechnungsgebiet zu einer vorteilsgerechten Aufwandsverteilung führt (vgl. für das entsprechende Landesrecht OVG LSA, Beschl. v. 13. Juni 20012 - 4 L 162/10 -, juris Rn. 4; NdsOVG, Beschl. v. 11. September 2003 - 9 ME 120/03 -, juris Rn. 8; Urt. v. 30. April 1996 - 9 L 1380/93 -, juris Rn. 24; sowie Driehaus a. a. O., § 8 Rn. 480a; enger OVG Sch.-H., Urt. v. 11. Februar 1998 - 2 L 136/96 -, juris Rn. 24 ff., das einen gleichen Grundstückszuschnitt fordert; a. A. OVG MV, Beschl. v. 12. November 1999 - 2 M 31/98 -, juris Rn. 8 f., das den Maßstab generell für ungeeignet erachtet).
  • VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10

    Vorauszahlung für Ausbaubeitrag für ein gewerblich genutztes

    Rspr.: OVG Schleswig, Urt. v. 11.02.1998 - 2 L 136/96 - Die Gemeinde 1998, 220, 224, - 2 L 79/96 - NordÖR 1998, 268, 272, in juris Rn. 48 f. und Urt. v. 10.08.2012 - 4 LB 22/11 - VG Schleswig, Einzelrichter-Urt. v. 27.06.2008 - 9 A 333/05 - und v. 19.04.2011 - 9 A 134/08 - s.a. Habermann a.a.O. Rn. 304).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 9 LA 23/10

    Pauschalierende Erfassung unterschiedlicher Nutzungsformen von Grundstücken durch

    Der so umschriebene Grundsatz der Typengerechtigkeit ist verletzt, wenn sich ein sachlich einleuchtender, rechtfertigender Grund für eine satzungsrechtlich angelegte Differenzierung bzw. Gleichbehandlung nicht finden lässt, sich die Satzungsregelung also als in diesem Sinne willkürlich erweist (zum Grundsatz der regionalen Teilbarkeit OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.2.2004 - 1 M 242/03 - juris Rdn. 46 m.w.N.; zum Übrigen OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.2.1998 - 2 L 136/96 - juris Rdn. 23; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., 2007, § 36 Rdn. 2).
  • VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07

    Ausbaubeiträge

    Zu dieser Frage hat das Gericht bereits in der rechtskräftigen Entscheidung vom 27.06.2008 (9 A 333/05) Stellung genommen und dazu unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OVG Schleswig (Urt. v. 11.2.1998 - 2 L 136/96 - Die Gemeinde 1998, 220, 224 und - 2 L 79/96 - NordÖR 1998, 268, 272) ausgeführt, dass eine hypothetische Betrachtungsweise, nach der der Gesamtaufwand bei getrennten Maßnahmen höher wäre und deshalb Minderkosten aufzuteilen seien, nach schleswig-holsteinischem Landesrecht irrelevant bleibt, da es auch insoweit nach § 8 Abs. 3 S. 1 KAG stets nur auf die tatsächlich entstandenen Kosten unter Berücksichtigung der (tatsächlich erfolgten) Leistungen und Zuschüsse Dritter ankommt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.01.1999 - 2 L 171/98

    Satzungsgeber; Baufläche; Außenbereichsfläche; Aufwandsverteilung;

    Durch die Rechtsprechung ist bereits seit längerer Zeit geklärt, daß ein vom Ausbau einer Straße bevorteiltes, rein landwirtschaftlich nutzbares Grundstück in vollem Umfang (ohne Tiefenbegrenzung) in die Aufwandsverteilung einzustellen ist (std. Rechtsprechung seit Urt. des OVG Lüneburg, vom 28.02.1974 - 1 OVG A 111/72 - OVG E 30 S. 387-; vgl. auch Urt. des Senats vom 11.02.1998 - 2 L 136/96 - Die Gemeinde 1998, S. 201 zu einer Grünfläche im Außenbereich).
  • VG Schleswig, 27.07.2016 - 9 A 249/14

    Ausbaubeiträge

    Sie sind einer privaten Nutzung dauerhaft entzogen und haben - wie auch Grundstücke, die im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt sind - keinen Dauervorteil von der abgerechneten Maßnahme (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 11.02.1998 - 2 L 136/96 -, Die Gemeinde 1998, 220 und U. v. 08.07.2015 - 4 LB 47/14 -, juris Rn. 28 sowie Habermann a.a.O. Rn. 348).
  • VG Schleswig, 13.10.2010 - 9 A 72/07

    Beitragsfähigkeit der Ersetzung einer Fahrbahnoberfläche durch ein neues

  • VG Schleswig, 03.12.2021 - 9 A 148/19

    Straßenausbaubeitrag für ein großes Grundstück am Ortsausgang

  • VG Schleswig, 26.02.2021 - 9 A 18/19

    Ausbaubeiträge

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