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VG Minden, 11.03.2005 - 2 L 140/05 |
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Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG Minden, 03.05.2005 - 3 L 132/05
Auszug aus VG Minden, 11.03.2005 - 2 L 140/05
Im Übrigen enthält das Straßenverkehrsgesetz ohnehin gesonderte Bestimmungen zur Eintragung von Übermittlungssperren, auf die sich der Antragsteller im Verfahren 3 L 132/05 beruft.
- VG Minden, 03.05.2005 - 3 L 132/05
Sperre der in Fahrerlaubnisregistern gespeicherten Daten
Darüber hinaus ist der Antragsteller auch deshalb nicht schutzwürdig, weil (wie das Gericht bereits in seinen Beschlüssen vom 11. März 2005 - 2 L 121/05 und 2 L 140/05 - ausgeführt hat) er im Internet mit seinem pyrotechnischen Betrieb wirbt und im Rahmen seines Internetauftrittes bis vor kurzem noch auf die "fast unbegrenzten" Einsatzmöglichkeiten von Sprengstoff, wie z.B. Felssprengungen, Stahlsprengungen und Sprengungen unter Wasser hingewiesen hat, so dass für Dritte ohne weiteres erkennbar war, dass der Antragsteller als Anbieter von Sprengungen über besondere Explosivstoffe verfügt.