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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2014 - 2 L 169/12   

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https://dejure.org/2014,25951
OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2014 - 2 L 169/12 (https://dejure.org/2014,25951)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.07.2014 - 2 L 169/12 (https://dejure.org/2014,25951)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - 2 L 169/12 (https://dejure.org/2014,25951)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    1. Die mangelnde Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund im Sinne des § 33 Abs. 1 Nr. 2 BeschV dar. 2. Das kann der Fall sein, wenn sich der Ausländer weigert, seine Identität preiszugeben.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verschulden eines Ausreisehindernisses eines Ausländers durch eigene Täuschung über die Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 495/11

    Mitwirkungspflicht eines Ausländers an der Beseitigung eines Ausreisehindernisses

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2014 - 2 L 169/12
    Auch die mangelnde Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund im Sinne des § 33 Abs. 1 Nr. 2 BeschV dar (so zu § 11 Satz 1 2. Alt. BeschVerfV bereits BayVGH, Beschl. v. 28.04.2011 - 19 ZB 11.875 -, Juris RdNr. 4; SächsOVG, Beschl. v. 07.03.2013 - 3 A 495/11 -, Juris RdNr. 7).
  • VGH Bayern, 28.04.2011 - 19 ZB 11.875

    Anforderungen an die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2014 - 2 L 169/12
    Auch die mangelnde Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund im Sinne des § 33 Abs. 1 Nr. 2 BeschV dar (so zu § 11 Satz 1 2. Alt. BeschVerfV bereits BayVGH, Beschl. v. 28.04.2011 - 19 ZB 11.875 -, Juris RdNr. 4; SächsOVG, Beschl. v. 07.03.2013 - 3 A 495/11 -, Juris RdNr. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 2 M 30.11

    Prozesskostenhilfe; Visumsverfahren; Verwandtenbesuch; Verkehrsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2014 - 2 L 169/12
    Hierauf hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 27.06.2011 - 2 M 30/11 - (BA S. 7) und vom 22.05.2012 - 2 O 39/12 - (BA S. 2 f.) hingewiesen.
  • BVerwG, 17.06.2003 - 4 B 14.03

    Zwischenlager für abgebrannte Kernbrennstoffe; Außenbereichsvorhaben;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2014 - 2 L 169/12
    Bei der Entscheidung über Verpflichtungsklagen ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz maßgeblich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.06.2003 - BVerwG 4 B 14.03 -, Juris RdNr. 9).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2014 - 2 L 169/12
    Dieser Berufungszulassungsgrund ist dann erfüllt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 11.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2013 - 3 M 39.13

    Duldung; Beschäftigungserlaubnis; Liberia; Passbeschaffung; Mitwirkung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2014 - 2 L 169/12
    Zudem stellt die Weigerung des Ausländers, bei der Dokumentenbeschaffung mitzuwirken, keinen geringeren Verstoß gegen Mitwirkungspflichten dar als die in § 33 Abs. 2 BeschV ausdrücklich genannten eigenen falschen Angaben oder die eigene Täuschung über Identität bzw. Staatsangehörigkeit (vgl. OVG Bbg, Beschl. v. 09.08.2013 - OVG 3 M 39.13 -, Juris RdNr. 8).
  • VG München, 27.04.2020 - M 24 K 19.6363

    Mangelnde Mitwirkung bei der Beschaffung eines Passes

    Auch das bloße Unterlassen jeglicher Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund im Sinn von § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dar (OVG LSA, B.v. 9.7.2014 - 2 L 169/12 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 4 zu § 11 Satz 1 BeschVerfV), weil die Weigerung, an der Passbeschaffung mitzuwirken, im Ergebnis eine Aufenthaltsbeendigung nicht weniger behindert als (aktive) Falschangaben oder Täuschungshandlungen über die eigene Identität (OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.8.2013 - OVG 3 M 39.13 - juris Rn. 8; BayVGH, B. v. 11.11.2016 - 10 C 16.1790 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Eilverfahren

    Auch das bloße Unterlassen jeglicher Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund im Sinn von § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dar (OVG LSA, B.v. 9.7.2014 - 2 L 169/12 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 4 zu § 11 Satz 1 BeschVerfV), weil die Weigerung, an der Passbeschaffung mitzuwirken, im Ergebnis eine Aufenthaltsbeendigung nicht weniger behindert als (aktive) Falschangaben oder Täuschungshandlungen über die eigene Identität (OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.8.2013 - OVG 3 M 39.13 - juris Rn. 8; BayVGH, B. v. 11.11.2016 - 10 C 16.1790 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273

    Keine vorläufige Ausbildungsduldung wegen unzureichender Mitwirkung bei der

    Vom Betroffenen kann verlangt werden, es nicht bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen und bei der Vorsprache bei der Auslandsvertretung seines Heimatstaates zu belassen (vgl. SächsOVG, B.v. 9.7.2014 - 2 L 169/12 - Rn. 7 zu § 33 BeschV; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, Stand April 2019, § 60a Rn. 83 m.w.N.) oder - wie zuletzt - bei den Auslandsvertretungen um Übermittlung von Formularen zu bitten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung

    Gegen eine irakische Staatsangehörigkeit sprechen - worauf auch der Senat in seinen bisherigen Entscheidungen abgestellt hat (vgl. etwa Beschluss vom 9. Juli 2014 - 2 L 169/12 - juris Rn. 10) - die vorliegenden Sprachgutachten hinsichtlich der Eltern des Antragstellers vom 11. März 2008 und 25. April 2009, nach denen eine Herkunft der Eltern des Antragstellers aus dem Irak ausgeschlossen sei.
  • VG Freiburg, 02.06.2016 - 1 K 2944/15

    Keine Beschäftigungserlaubnis wegen unzureichender Mitwirkung bei Passbeschaffung

    Dies war für die inhaltsgleichen Vorgängervorschriften in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. zu § 33 BeschV: SächsOVG, Beschluss vom 07.03.2013 - 3 A 495/11 - AuAS 2013, 112; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 09.07.2014 - 2 L 169/12 - VG Ansbach, Urteil vom 20.11.2014 - AN 5 K 13.01686 - jeweils juris; zu § 11 BeschVerfV: OVG NRW, Beschluss vom 18.01.2006 - 18 B 1772/05 - ).
  • VGH Bayern, 11.11.2016 - 10 C 16.1790

    Keine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit eines geduldeten Ausländers bei Vorliegen

    In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, dass er das in Folge eines fehlenden Dokuments vorliegende tatsächliche Abschiebungshindernis weder durch Täuschung noch durch falsche Angaben herbeigeführt hat (§ 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG "insbesondere"); denn auch das bloße Unterlassen jeglicher Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund im Sinn von § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dar (VG Freiburg, U.v. 2.6.2016 - 1 K 2944/15 - juris Rn. 22; OVG LSA, B.v. 9.7.2014 - 2 L 169/12 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 4 zu § 11 Satz 1 BeschVerfV), zumal die Weigerung, an der Passbeschaffung mitzuwirken, im Ergebnis eine Aufenthaltsbeendigung nicht weniger behindert als (aktive) Falschangaben oder Täuschungshandlungen über die eigene Identität (OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.8.2013 - OVG 3 M 39.13 - juris Rn. 8).
  • VG München, 10.12.2019 - M 24 E 19.5896

    Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache bei einer Ausbildungsduldung und

    Auch das bloße Unterlassen jeglicher Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund im Sinn von § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dar (OVG LSA, B.v. 9.7.2014 - 2 L 169/12 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 4 zu § 11 Satz 1 BeschVerfV), weil die Weigerung, an der Passbeschaffung mitzuwirken, im Ergebnis eine Aufenthaltsbeendigung nicht weniger behindert als (aktive) Falschangaben oder Täuschungshandlungen über die eigene Identität (OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.8.2013 - OVG 3 M 39.13 - juris Rn. 8; BayVGH, B. v. 11.11.2016 - 10 C 16.1790 - juris Rn. 9) (BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 11 im Anschluss an BayVGH, U.v. 23.3.2006 - 24 B 05.2889 und 11.12.2006 - 24 B 06.2158 - beide juris, ausführlich zu den wechselseitigen Pflichten des Ausländers und der Ausländerbehörde bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen).
  • VG München, 14.01.2019 - M 24 E 18.5516

    Keine Erteilung einer Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis wegen

    Auch das bloße Unterlassen jeglicher Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund im Sinn von § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dar (OVG LSA, B.v. 9.7.2014 - 2 L 169/12 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 4 zu § 11 Satz 1 BeschVerfV), weil die Weigerung, an der Passbeschaffung mitzuwirken, im Ergebnis eine Aufenthaltsbeendigung nicht weniger behindert als (aktive) Falschangaben oder Täuschungshandlungen über die eigene Identität (OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.8.2013 - OVG 3 M 39.13 - juris Rn. 8; BayVGH, B. v. 11.11.2016 - 10 C 16.1790 - juris Rn. 9) (BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 11 im Anschluss an BayVGH, U.v. 23.3.2006 - 24 B 05.2889 und 11.12.2006 - 24 B 06.2158 - beide juris, ausführlichen zu den wechselseitigen Pflichten des Ausländers und der Ausländerbehörde bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen).
  • VG München, 13.10.2020 - M 24 E 20.4770

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Vom Betroffenen kann dabei verlangt werden, es nicht bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen und bei der Vorsprache bei der Auslandsvertretung seines Heimatstaates zu belassen (vgl. SächsOVG, B.v. 9.7.2014 - 2 L 169/12 - Rn. 7 zu § 33 BeschV; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, Stand April 2019, § 60a Rn. 83 m.w.N.) oder bei den Auslandsvertretungen um Übermittlung von Formularen zu bitten.
  • VG Schleswig, 14.08.2019 - 1 B 73/19

    Rechtsmäßigkeit einer Wohnsitzauflage gegenüber einem Ausreisepflichtigen

    Dies war für die inhaltsgleichen Vorgängervorschriften in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. zu § 33 BeschV: SächsOVG, Beschluss vom 07. März 2013 - 3 A 495/11 - AuAS 2013, 112; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 09. Juli 2014 - 2 L 169/12 - VG Ansbach, Urteil vom 20. November 2014 - AN 5 K 13.01686 - jeweils juris; zu § 11 BeschVerfV: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 18 B 1772/05 -).
  • VG Schleswig, 16.09.2016 - 1 A 9/14
  • VG Ansbach, 20.11.2014 - AN 5 K 13.01686

    Fehlende Mitwirkung an der Passbeschaffung

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