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   OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 208/98   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 208/98 (https://dejure.org/1999,9653)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.12.1999 - 2 L 208/98 (https://dejure.org/1999,9653)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 2 L 208/98 (https://dejure.org/1999,9653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung eines Kostenausgleichs; Förderung und Betreuung von Kindern; Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinde; Klageänderung in Anschlußberufung; Vorliegen eines Subordinationsverhältnisses; Standortgemeinde als Träger der Kindertagesstätte; Geltendmachung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.1994 - 5 K 2/94
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 208/98
    Zwar sind die für eine Ganztagsbetreuung zu erbringenden Leistungen in Kindergärten für Kinder vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt einerseits und in Horten für schulpflichtige Kinder bis zum 14. Lebensjahr andererseits sowohl im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Einrichtung als auch bezüglich der verursachten Kosten nicht gleich, weil die schulpflichtigen Kinder sich während der Unterrichtszeiten nicht im Hort aufhalten und dementsprechend - auch nach den Angaben der Klägerin - weniger Personalkosten als in den Kindergärten entstehen, doch sind die Unterschiede nicht so gravierend, daß nur eine Aufteilung der Kosten nach verschiedenen Trägern und eine Gebührendifferenzierung dem Gebot der Leistungsproportionalität entsprechen würde (so auch OVG Schleswig, Urt. v. 22.11.1994 - 5 K 2/94 -, UA S. 40 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 123/95

    Hort; Hort-Angebot; Kostenausgleich; Wohngemeinde; Standortgemeinde;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 208/98
    Angesichts dieser Gegebenheiten ist es rechtlich nicht zu beanstanden, daß die Klägerin Hortplätze, in denen sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag eine Betreuung der Kinder stattfindet, ohne weitere Differenzierung den Ganztagsplätzen in Kindergärten gleichstellt (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 18.12.1995 - 5 L 123/95 -, UA S. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94

    Abwassergebühren für Sammelgruben und Hauskläranlagen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 208/98
    Das Organisationsermessen erlaubt es dem Satzungsgeber, für seine kommunale Praxis ein einfach zu handhabendes, kostengünstiges Gebührenrecht zu schaffen und dabei kleinere Verschiedenheiten zu vernachlässigen sowie zu verallgemeinern und zu typisieren (Urt. d. Senats v. 05.09.1996 - 2 K 8/94 -, Die Gemeinde 1997, 120, 121 = SchlHA 1997, 117, 118).
  • BGH, 14.05.1991 - XI ZB 2/91

    Zulässigkeit einer Anschlußberufung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 208/98
    Zwar ist der Auffassung zuzustimmen, daß die unselbständige Anschlußberufung nur für die Geltendmachung von Ansprüchen zulässig ist, die sich gegen den Berufungskläger richten (BGH, NJW 1991, 2569), so daß eine unselbständige Anschlußberufung mit dem Ziel der Einbeziehung eines weiteren Beklagten grundsätzlich unzulässig ist (Meyer-Ladewig in: Schoch et al, VwGO, § 127 Rdnr. 6), doch können hier die besonderen prozeßrechtlichen Verhältnisse bei der Entscheidung eines Amtes über Selbstverwaltungsangelegenheiten einer Gemeinde nicht außer acht bleiben.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97

    Formelle Rechtswidrigkeit des Gebührenbescheides in Gestalt des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 208/98
    Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 AO führt das Amt nach den Beschlüssen der Gemeinde die Selbstverwaltungsaufgaben der amtsangehörigen Gemeinden durch, das heißt der Amtsvorsteher ist an Stelle des Bürgermeisters die für den Erlaß von Verwaltungsakten zuständige Behörde (vgl. Beschl. d. Senats v. 27.01.1999 - 2 L 84/97 -, Die Gemeinde 1999, 107 = NordÖR 1999, 423).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 208/98
    Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts sind die Rechtsvorschriften, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Klagebegehrens Geltung beimessen, und zwar gleichgültig, ob es sich um eine Feststellungsklage, eine Leistungsklage, eine Anfechtungsklage oder eine Verpflichtungsklage handelt (BVerwGE 97, 79, 81 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 86/95

    Ganztagskindertagesstätte; Bedarf; Bedarfsdeckung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 208/98
    Lägen dafür keine Anhaltspunkte vor, so sei der von der Standortgemeinde pro Kind geleistete Betrag angemessen (Urt. v. 18.12.1995 - 5 L 86/95 -, SchlHA 1996, 256, 259).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 140/95

    Wohnort; Erziehungsberechtigter; Waldorfkindergarten; Kindertageseinrichtung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 208/98
    Die generelle Aussage, es stünde den Gemeinden frei, ob sie (genauer: das Amt) angemeldete Ansprüche nach § 25 Abs. 2 KiTaG durch Verwaltungsakt bescheiden (so OVG Schleswig, Urt. v. 18.12.1995 - 5 L 140/95 -, NVwZ-RR 1997, 65 = SchlHA 1996, 253) gilt nicht, wenn - wie hier - Anspruchstellerin eine Gemeinde ist, weil dann kein Subordinationsverhältnis besteht.
  • BVerwG, 16.01.1968 - I A 1.67

    Munitionsanstalt der Bundeswehr - § 40 VwGO, 'nichtverfassungsrechtlich'; Art. 30

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 208/98
    Dies schließt jedoch nur Übergriffe und Eingriffe in die der anderen Hoheitsverwaltung zustehende Tätigkeit aus (BVerwGE 29, 52, 59; Urt. d. Senats v. 26.05.1999 - 2 L 231/96 -, NordÖR 1999, 452).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1993 - 2 S 3000/90

    Staffelung von Gebühren für Kindertagesstätten nach Einrichtungsart und sozialen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 208/98
    Gegen die Bildung dieser organisatorischen Einheit spricht weder, daß die einzelnen Teileinrichtungen an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet angesiedelt sind, noch der Umstand, daß darin Kinderkrippen, Kindergärten und Horte zusammengefaßt sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.08.1993 - 2 S 3000/90 -, KStZ 1994, 172; s. auch Thiem in: Thiem/Böttcher, KAG Schleswig-Holstein, § 6 Rdnr. 35).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 L 231/96

    Zur Heranziehung zu den Kosten der Gefahrerforschung nach

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06

    Abwassergebühr; Kostenaufteilung; Mischkanalisation; Niederschlagswassergebühr;

    Soweit die Kostenzuordnung nicht entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit an Hand von Leistungsaufzeichnungen erfolgt ist, bestehen keine Einwände dagegen, gesicherte Erfahrungswerte zugrunde zu legen (Urt. d. Senats v. 05.04.2000 - 2 L 215/98 -, Die Gemeinde 2000, 234 = KStZ 2001, 53 = NordÖR 2000, 307) und sich dabei auch der Ansätze der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt), die die Mittelwerte mehrerer örtlicher Berechnungen wiedergeben, zu bedienen (Urt. d. Senats v. 22.12.1999 - 2 L 208/98 -, Die Gemeinde 2000, 115 = NordÖR 2000, 214 = SchlHA 2000, 93).
  • VG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 K 6764/13

    "Schwere Verfehlung" setzt Verschulden voraus!

    vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, § 44 Rdn. 60; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 2 L 208/98 - VG Münster, Urteil vom 16. Dezember 1998 - 6 K 3104/95 - zitiert nach juris.
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 36/06

    Abwassergebühr; Grenzkosten; Kostenaufteilung; Mitbenutzung; Personalkosten;

    Soweit die Kostenzuordnung nicht entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit an Hand von Leistungsaufzeichnungen erfolgt ist, bestehen keine Einwände dagegen, gesicherte Erfahrungswerte zugrunde zu legen (Urt. d. Senats v. 05.04.2000 - 2 L 215/98 -, Die Gemeinde 2000, 234 = KStZ 2001, 53 = NordÖR 2000, 307) und sich dabei auch der Ansätze der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt), die die Mittelwerte mehrerer örtlicher Berechnungen wiedergeben, zu bedienen (Urt. d. Senats v. 22.12.1999 - 2 L 208/98 -, Die Gemeinde 2000, 115 = NordÖR 2000, 214 = SchlHA 2000, 93).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 26/07

    Bauland; Erschließungsbeitrag; programmgemäß fertiggestellte Straße; Rückwirkung;

    Maßgeblich ist dabei die Satzung, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts für die Beurteilung des Klagebegehrens Geltung beimisst (Senatsurt. v. 22.12.1999 - 2 L 208/98 -, Die Gemeinde 2000, 115).
  • VG Hannover, 24.09.2009 - 10 A 2071/08

    Abrechnung; Abrechnungsrichtlinie; Amtshilfe; Ermächtigung;

    Befinden sich Leistungsgläubiger und Leistungsschuldner demgegenüber auf einer Ebene der Gleichordnung, ist eine Leistungsanforderung durch Verwaltungsakt ausgeschlossen (vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 22.01.2004 - 4 CS 03.2236, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.12.1999 - 2 L 208/98 -, juris; VG Münster, Urteil vom 16.12.1998 - 6 K 3104/95 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2005 - 2 LB 3/05

    Keine Rechte der Personensorgeberechtigten aus den Kostenausgleichsregelungen des

    Dieser Kostenausgleich zwischen Gemeinden wird durch Geldzahlungen vorgenommen, denen - schon wegen der Gleichordnung der Beteiligten - kein Verwaltungsakt vorausgeht (vgl. Urt. d. Senats v. 22.12.1999 - 2 L 208/98 -, Die Gemeinde 2000, 115 NordÖR 2000, 214 = SchlHA 2000, 93).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2005 - 2 LB 4/05

    Hortplatz; Kostenausgleich; Anzeigepflicht; Kenntnis; bedarfsdeckendes Angebot

    Dieser auf § 25 a KiTaG beruhende Zahlungsanspruch zwischen den Gemeinden ist mit der Leistungsklage durchsetzbar (Urt. d. Senats v. 22.12.1999 - 2 L 208/98 -, Die Gemeinde 2000, 115 = NordÖR 2000, 214 = SchlHA 2000, 93).
  • VG Schleswig, 11.06.2012 - 15 A 17/12

    Kostenerstattungsanspruch nach § 25a KTagStG SH

    Dieses Wahlrecht ist nur dann nicht gegeben, wenn tatsächlich kein Subordinationsverhältnis vorliegt, was der Fall ist, wenn Anspruchsinhaberin etwa eine Gemeinde ist, die gleichzeitig Trägerin der betreffenden Einrichtung ist (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 22.12.1999 - 2 L 208/98).
  • VG Greifswald, 12.04.2017 - 3 A 75/16

    Gebühren

    Dass der Beklagte den ihm für die Mitwirkung der Zentralverwaltung entstehenden Aufwand als Gemeinkostenzuschlag pauschal mit sechs Prozent der einrichtungsbezogenen Personalkosten in Ansatz bringt, ist ebenfalls nicht zu beanstanden (so im Ergebnis auch OVG Schleswig, Urt. v. 22.12.1999 - 2 L 208/98 -, juris Rn. 49).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2021 - 3 LB 1/21

    Kostenausgleich bei Besuch einer auswärtigen Kindertagesstätte

    Die Klage ist als allgemeine Leistungsklage statthaft; denn der Zahlungsanspruch, der darauf beruht, dass die eine Körperschaft Leistungen für Bürgerinnen und Bürger - hier für ein Kind - einer anderen Körperschaft erbringt, wird im Verhältnis zweier sich gleichrangig gegenüberstehenden öffentlich-rechtlichen Körperschaften geltend gemacht (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 22.12.1999 - 2 L 208/98 -, juris Rn. 37 ff. und v. 16.11.2005 - 2 LB 4/05 -, juris Rn. 38).
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