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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2016 - 2 L 23/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14274
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2016 - 2 L 23/12 (https://dejure.org/2016,14274)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.01.2016 - 2 L 23/12 (https://dejure.org/2016,14274)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. Januar 2016 - 2 L 23/12 (https://dejure.org/2016,14274)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizeibeamte - und der Rechtsschutz durch den Dienstherrn

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2016 - 2 L 23/12
    Eine über die ihnen zunächst nur innewohnende interne Bindung hinausgehende anspruchsbegründende Außenwirkung wird vielmehr nur durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (Art. 20.28 GG) vermittelt (BVerwG, Urt. v. 8.4.1997 - 3 C 6/95, BVerwGE 104, 220, 223f.), dies aber nur in der Ausprägung, die die Verwaltungsvorschriften durch die ständige Verwaltungspraxis gefunden haben (BVerwG, Urt. v. 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, NvwZ 2003, 1384f. m.w.N.; OVG Münster, Urt. v. 5.3.2009 - 1 A 1890/07 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02

    Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2016 - 2 L 23/12
    Eine über die ihnen zunächst nur innewohnende interne Bindung hinausgehende anspruchsbegründende Außenwirkung wird vielmehr nur durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (Art. 20.28 GG) vermittelt (BVerwG, Urt. v. 8.4.1997 - 3 C 6/95, BVerwGE 104, 220, 223f.), dies aber nur in der Ausprägung, die die Verwaltungsvorschriften durch die ständige Verwaltungspraxis gefunden haben (BVerwG, Urt. v. 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, NvwZ 2003, 1384f. m.w.N.; OVG Münster, Urt. v. 5.3.2009 - 1 A 1890/07 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 C 19.94

    Nachforderungen - Nutzungsentgeld - Rechtsmißbrauch - Verjährungseinrede -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2016 - 2 L 23/12
    Entscheidungserheblich ist demnach, wie die zur Anwendung der Verwaltungsvorschriften berufene Behörde diese im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder geduldeter Praxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den grundgesetzlichen Gleichheitssatz gebunden ist (BVerwG, Urt. v. 2.2.1995- 2 C 19.94 -, NvwZ-RR 1996, 47, 48).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 1890/07

    Herleitung eines Anspruchs auf Übernahme dienstlichen Rechtschutzes durch den

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2016 - 2 L 23/12
    Eine über die ihnen zunächst nur innewohnende interne Bindung hinausgehende anspruchsbegründende Außenwirkung wird vielmehr nur durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (Art. 20.28 GG) vermittelt (BVerwG, Urt. v. 8.4.1997 - 3 C 6/95, BVerwGE 104, 220, 223f.), dies aber nur in der Ausprägung, die die Verwaltungsvorschriften durch die ständige Verwaltungspraxis gefunden haben (BVerwG, Urt. v. 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, NvwZ 2003, 1384f. m.w.N.; OVG Münster, Urt. v. 5.3.2009 - 1 A 1890/07 -, zit. nach juris).
  • VG Schwerin, 17.03.2023 - 3 A 964/22

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für Billigkeitsleistung; Sachgerechtigkeit der

    Danach ergibt sich ein Rechtsanspruch auf eine Billigkeitsleistung, anders als bei Gesetzen oder Rechtsverordnungen, nur ausnahmsweise, nämlich, wenn er sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz durch eine Selbstbindung der Verwaltung aufgrund ständiger Verwaltungspraxis ergibt (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 18. Januar 2016 - 2 L 23/12 -, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VG Schwerin, 03.03.2023 - 3 A 1515/22

    Verwaltungspraxis als Maßstab für Billigkeitsleistungen bei verbundenen

    Danach ergibt sich ein Rechtsanspruch auf eine Billigkeitsleistung, anders als bei Gesetzen oder Rechtsverordnungen, nur ausnahmsweise, nämlich, wenn er sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz durch eine Selbstbindung der Verwaltung aufgrund ständiger Verwaltungspraxis ergibt (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 18. Januar 2016 - 2 L 23/12 -, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VG Schwerin, 20.10.2021 - 3 A 2262/20

    Kein Anspruch auf Corona-Soforthilfe ohne Angabe einer eigenen Bankverbindung

    Danach ergibt sich ein Rechtsanspruch auf eine Billigkeitsleistung, anders als bei Gesetzen oder Rechtsverordnungen, nur ausnahmsweise, nämlich, wenn er sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz durch eine Selbstbindung der Verwaltung aufgrund ständiger Verwaltungspraxis ergibt (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 18. Januar 2016 - 2 L 23/12 -, juris Rn. 20 m.w.N.).
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