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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2009 - 2 L 232/06   

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https://dejure.org/2009,38240
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2009 - 2 L 232/06 (https://dejure.org/2009,38240)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.03.2009 - 2 L 232/06 (https://dejure.org/2009,38240)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. März 2009 - 2 L 232/06 (https://dejure.org/2009,38240)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis des Mitglieds einer Jagdgenossenschaft bei einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Jagdpachtvertrages

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 1797/02

    Klagebefugnis und Feststellungsinteresse für eine Klage auf Feststellung der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2009 - 2 L 232/06
    Ein einzelner Jagdgenosse ist klagebefugt, wenn er geltend machen kann, der Verpachtungsbeschluss sei durch Verletzung solcher Normen zustande gekommen, die der Wahrung der organschaftlichen Rechte, also der Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte der Jagdgenossen dienen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.12.2003 - 5 S 1797/02 -, m.w.N., zit. nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1993 - 8 A 10439/93

    Vertreter einer Jagdgenossenschaft; Jagdpachtvertrag; Beschluß des zuständigen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2009 - 2 L 232/06
    Zwar mag es im Allgemeinen zutreffen, dass - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - die Wirksamkeit eines Pachtvertrages nicht davon berührt wird, dass der dem Verpachtungsabschluss zugrunde liegende Beschluss des zuständigen Organs nicht rechtmäßig zustande gekommen ist und dass das berechtigte Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses mit dem Vertragsabschluss entfällt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.12.1993 - 8 A 10439/93 -, zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 19.03.1987 - 19 B 86.02486
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2009 - 2 L 232/06
    Die Abstimmung einer Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft über die Pachtvergabe ist bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist grundsätzlich unwirksam (vgl. Bayr. VGH, Urt. v. 19.03.1987 - 19 B 86.02486 -, zit. nach juris).
  • OVG Saarland, 24.01.2018 - 2 B 515/17

    Eilrechtsschutz eines Jagdgenossen auf Untersagung des Abschlusses eines

    Die Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen einer Jagdgenossenschaft kann als Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO Gegenstand einer Feststellungsklage sein.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.1993 - 8 R 91/91 -, Rn. 28, juris; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.3.2009 - 2 L 232/06 -, Rn. 12, juris; Lorz/Metzger/Stöckel/Metzger, 4. Aufl. 2011, BJagdG § 9 Rn. 16; Schoch/Schneider/Bier/ Pietzcker, 33. EL Juni 2017, VwGO § 42 Abs. 1 Rn. 159.) Denn die Verpachtungsbeschlüsse berühren jeden Jagdgenossen in seinen Interessen und Rechten, weil ihre Umsetzung in einen Pachtvertrag unmittelbar auf ihre rechtliche und wirtschaftliche Stellung einwirkt.

    Insoweit ist ein Jagdgenosse analog § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt, wenn er geltend machen kann, dass der Beschluss durch die Verletzung solcher Normen zustande gekommen sei, die der Wahrung seiner organschaftlichen Rechte, also seiner Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte dienen.(BVerwG, Urteil vom 9.2.1967 - I C 47.65 = BeckRS 1967, 31299483; OVG des Saarlandes, Urteil vom 13.2.1989 - 1 R 218/86 -, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8 9.1995 - 5 S 2650/94 -, OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.3.2009 - 2 L 232/06 -, juris.) Auf Fragen des Vollzugs eines solchen Beschlusses käme es in einem Hauptsacheverfahren folglich nicht an.

  • VG Oldenburg, 01.12.2014 - 11 A 1685/14

    Abrundung; altrechtlich; Eigenjagdbezirk; Jagdbehörde; Jagdgenosse;

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - I C 47.65 - RdL1967, 137, 138; VGH Mannheim, Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 2775/93 - juris, Rn. 18; Urteil vom 8. September 1995 - 5 S 2650/94 - juris, Rdnr. 29; Urteil vom 4. Dezember 2003 - 5 S 1797/02 - juris, Rr. 21; OVG Magdeburg, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 L 39/09 - juris, Rn. 31; OVG Greifswald, Urteil vom 19. März 2009 - 2 L 232/06 - juris, Rn. 12; Pardey/Blume/Hons, Anm. 3.1 zu § 16 NJagdG).
  • VG Bayreuth, 25.04.2023 - B 1 E 23.169

    Einstweilige Anordnung nach Abschluss des Jagdpachtvertrags,

    Eine explizite Bezugnahme auf einen damit in Zusammenhang stehenden Rechtsstreit in Form einer Klausel im Pachtvertrag, wonach dieser von dem "Rechtsstreit" um die Wirksamkeit des Vergabebeschlusses "betroffen" ist, wofür das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 19. März 2009 (Az. 2 L 232/06 - juris) jedenfalls das rechtliche Interesse an der Prüfung der Wirksamkeit eines Pachtvertragsabschlusses auch nach Abschluss des Pachtvertrags bejahte, erfolgte vorliegend nach dem Kenntnisstand des Gerichts gerade nicht, zumal die Klageerhebung bzw. Antragstellung im einstweiligen Rechtsschutz hier zeitlich erst deutlich nach dem Jagdpachtvertragsabschluss stattfand.
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