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   VG Aachen, 29.04.2015 - 2 L 251/15   

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VG Aachen, 29.04.2015 - 2 L 251/15 (https://dejure.org/2015,10639)
VG Aachen, Entscheidung vom 29.04.2015 - 2 L 251/15 (https://dejure.org/2015,10639)
VG Aachen, Entscheidung vom 29. April 2015 - 2 L 251/15 (https://dejure.org/2015,10639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fahrschulerlaubnis; Widerruf; Zuverlässigkeit; Einflussnahme durch Dritte; unzuverlässiger Dritter; Anhörung; Sofortvollzug

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fahrschulerlaubnis; Widerruf; Zuverlässigkeit; Einflussnahme durch Dritte; unzuverlässiger Dritter; Anhörung; Sofortvollzug

  • verkehrslexikon.de

    Widerruf der Fahrschulerlaubnis wegen unzulässigem Einfluss unzuverlässiger Dritter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Fahrschulerlaubnis; Einräumung eines maßgeblichen Einflusses auf die Geschäftsführung gegenüber einem unzuverlässigen Dritten; Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Fahrschulinhabern bzw. von vertretungsbefugten ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kreis Heinsberg: Eilantrag gegen Widerruf einer Fahrschulerlaubnis ohne Erfolg

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kreis Heinsberg - Eilantrag gegen Widerruf einer Fahrschulerlaubnis ohne Erfolg

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vorbestrafter als Fahrlehrer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit rechtmäßig - Beschäftigung eines wegen Betrugs und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung Verurteilten widerspricht Vorbildfunktion einer Fahrschule

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96

    Gewerberecht - Fahrschullehrer, Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen fehlender

    Auszug aus VG Aachen, 29.04.2015 - 2 L 251/15
    (1) Zunächst ist die Widerrufsverfügung des Antragsgegners vom 9. März 2015 nach der hier (auf Grund des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens) maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der Ordnungsverfügung, vgl. zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung als maßgeblichen Zeitpunkt im Falle des Widerrufes einer Fahrschulerlaubnis etwa: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 1 B 197/96 - OVG NRW, Urteil vom 28. Januar 2008 - 8 A 453/07 -, jeweils juris und OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 8 B 905/10 -, offensichtlich rechtmäßig.

    Neben diesem speziellen und nach seinem Wortlaut nicht abschließenden Unzuverlässigkeitstatbestand können auch andere Umstände eine Unzuverlässigkeit begründen, da die Vorschriften über die an Fahrschulinhaber zu stellenden Anforderungen grundsätzlich gewerberechtlicher Art sind, d.h. die für das allgemeine Gewerberecht geltenden Grundsätze gelten auch hier, vgl. bereits: BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 1 B 197/96 - OVG NRW, Urteil vom 3. Juni 1996 - 25 A 5043/95 - und Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 8 B 905/10 -, Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. November 2010 - 3 B 32/10 - VG Göttingen, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 1 B 88/09 - VG Augsburg, Urteil vom 2. Oktober 2012 - Au 3 K 12/338 - jeweils juris; Bouska/May/Koehl, Fahrlehrer Recht, 14. Auflage 2015, § 11 Anm. 2b.

  • VGH Bayern, 30.05.2011 - 11 CS 11.982

    Widerruf der Fahrschulerlaubnis und der Fahrlehrerlaubnis; Wegfall der

    Auszug aus VG Aachen, 29.04.2015 - 2 L 251/15
    Zwar handelt es sich bei der Entscheidung über den Widerruf der Erlaubnis um eine Prognoseentscheidung der zuständigen Behörde, ob die Gründe für die Unzuverlässigkeit auch in Zukunft auftreten werden, vgl. etwa Bay.VGH, Beschluss vom 30. Mai 2011 - 11 CS 11.982 -, juris Rz. 25; Bouska, a.a.O., § 11 Anm. 2 b mit Blick auf den gewerberechtlichen Begriff der Unzuverlässigkeit in § 35 GewO und § 21 Anm. 5a; Marcks in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Stand: Oktober 2014, § 35 Rz. 31 ff; Heß in Friauf, Kommentar zur Gewerbeordnung, Stand: März 2015,, § 35 Rz. 155 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2005 - 8 B 1666/05
    Auszug aus VG Aachen, 29.04.2015 - 2 L 251/15
    Die damit verbundenen Einschränkungen sowohl der Berufs- als auch Eigentumsfreiheit - soweit sie über bloße Erwerbschancen hinausgeht - ist mit Blick auf das gewichtige öffentliche Interesse an einer ordnungsgemäßen Fahrausbildung und die privaten Interessen der Fahrschüler, deren Sicherheit dem Fahrschulinhaber anvertraut ist, verhältnismäßig, vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 9. Oktober 2006 - 8 B 1908/06 - unter Bezugnahme auf vom 8. November 2005 - 8 B 1666/05 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2008 - 13 B 1022/08

    Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht für behördliche Anordnungen einer

    Auszug aus VG Aachen, 29.04.2015 - 2 L 251/15
    Vielmehr genügt in diesem Zusammenhang jede schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde aus Gründen des zu entscheidenden Einzelfalls eine sofortige Vollziehung ausnahmsweise für geboten hält, vgl. etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 30. März 2009 - 13 B 1910/08 - und vom 8. August 2088 - 13 B 1022/08 -, jeweils juris.
  • VG Göttingen, 05.06.2009 - 1 B 88/09

    Hilfe zum Führerschein in rechtswidriger Weise durch Fälschung von

    Auszug aus VG Aachen, 29.04.2015 - 2 L 251/15
    Neben diesem speziellen und nach seinem Wortlaut nicht abschließenden Unzuverlässigkeitstatbestand können auch andere Umstände eine Unzuverlässigkeit begründen, da die Vorschriften über die an Fahrschulinhaber zu stellenden Anforderungen grundsätzlich gewerberechtlicher Art sind, d.h. die für das allgemeine Gewerberecht geltenden Grundsätze gelten auch hier, vgl. bereits: BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 1 B 197/96 - OVG NRW, Urteil vom 3. Juni 1996 - 25 A 5043/95 - und Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 8 B 905/10 -, Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. November 2010 - 3 B 32/10 - VG Göttingen, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 1 B 88/09 - VG Augsburg, Urteil vom 2. Oktober 2012 - Au 3 K 12/338 - jeweils juris; Bouska/May/Koehl, Fahrlehrer Recht, 14. Auflage 2015, § 11 Anm. 2b.
  • OVG Sachsen, 12.11.2010 - 3 B 32/10

    Fahrschulinhaber, Zuverlässigkeit, Vermittlung gefälschter ausländischer

    Auszug aus VG Aachen, 29.04.2015 - 2 L 251/15
    Neben diesem speziellen und nach seinem Wortlaut nicht abschließenden Unzuverlässigkeitstatbestand können auch andere Umstände eine Unzuverlässigkeit begründen, da die Vorschriften über die an Fahrschulinhaber zu stellenden Anforderungen grundsätzlich gewerberechtlicher Art sind, d.h. die für das allgemeine Gewerberecht geltenden Grundsätze gelten auch hier, vgl. bereits: BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 1 B 197/96 - OVG NRW, Urteil vom 3. Juni 1996 - 25 A 5043/95 - und Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 8 B 905/10 -, Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. November 2010 - 3 B 32/10 - VG Göttingen, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 1 B 88/09 - VG Augsburg, Urteil vom 2. Oktober 2012 - Au 3 K 12/338 - jeweils juris; Bouska/May/Koehl, Fahrlehrer Recht, 14. Auflage 2015, § 11 Anm. 2b.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008 - 8 A 453/07

    Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Unzureichende

    Auszug aus VG Aachen, 29.04.2015 - 2 L 251/15
    (1) Zunächst ist die Widerrufsverfügung des Antragsgegners vom 9. März 2015 nach der hier (auf Grund des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens) maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der Ordnungsverfügung, vgl. zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung als maßgeblichen Zeitpunkt im Falle des Widerrufes einer Fahrschulerlaubnis etwa: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 1 B 197/96 - OVG NRW, Urteil vom 28. Januar 2008 - 8 A 453/07 -, jeweils juris und OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 8 B 905/10 -, offensichtlich rechtmäßig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2009 - 13 B 1910/08

    Maßgeblichkeit der Verkehrsauffassung bei der Anwendung des Irreführungsverbots

    Auszug aus VG Aachen, 29.04.2015 - 2 L 251/15
    Vielmehr genügt in diesem Zusammenhang jede schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde aus Gründen des zu entscheidenden Einzelfalls eine sofortige Vollziehung ausnahmsweise für geboten hält, vgl. etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 30. März 2009 - 13 B 1910/08 - und vom 8. August 2088 - 13 B 1022/08 -, jeweils juris.
  • BVerwG, 10.01.1996 - 1 B 202.95

    Gewerberecht: Fehlende Zuverlässigkeit wegen möglicher Einflussnahme auf die

    Auszug aus VG Aachen, 29.04.2015 - 2 L 251/15
    Nach einem in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannten Grundsatz erweist sich ein Gewerbetreibender selbst als unzuverlässig, wenn er einem unzuverlässigen Dritten einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung einräumt oder auch nur nicht willens oder in der Lage ist, einen derartigen Einfluss auszuschalten, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 1996 - 1 B 202/95 - unter Bezugnahme auf Urteil vom 14. Oktober 1959 - 7 C 63/59 -, jeweils juris; Marcks in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Stand: Oktober 2014, § 35 Rz. 69, 70 m.w.Nw. zur Rspr., Heß in Friauf, Kommentar zur Gewerbeordnung, Stand März 2015, § 35 Rz. 95 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2014 - 15 B 69/14

    Ausreichende Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs.

    Auszug aus VG Aachen, 29.04.2015 - 2 L 251/15
    Entscheidend ist, dass die Behörde erkennbar das Vorbringen des Betroffenen zum Anlass nimmt, ihre Entscheidung noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und in ihre rechtlichen Erwägungen einbezieht, vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, vom 1. Juni 2012 - 15 A 48/12 -, vom 14. Juni 2010 - 10 B 2710/10 -, vom 26. Mai 2011 - 13 B 476/11 - und vom 29. Oktober 2010 - 7 B 12937/10 -, jeweils m.w.Nw. zur Rspr.; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Auflg.
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 25 A 5043/95

    Gewerberecht: Begriff der Unzuverlässigkeit im Fahrschulrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2011 - 13 B 476/11

    Bescheid der Bundesnetzagentur bzgl. der Untersagung der Rechnungslegung und

  • BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03

    Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2012 - 15 A 48/12

    Hinreichende Ermächtigungsgrundlage für eine den kommunalen Anschlusszwang und

  • VG Köln, 28.09.2015 - 23 L 2113/15

    Widerruf, Fahrschulerlaubnis, Fahrschule, Farlehrer, Unzuverlässigkeit,

    vgl. VG Aachen, Beschluss vom 29.04.2015 - 2 L 251/15 -, juris, Rz. 40.
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