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   OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98   

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OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98 (https://dejure.org/1999,7173)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.12.1999 - 2 L 253/98 (https://dejure.org/1999,7173)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 2 L 253/98 (https://dejure.org/1999,7173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung eines angemessenen Kostenausgleichs; Betreuung von Kindern; Richtiger Beklagter; Vertretung der Gemeinde durch das Amt; Entscheidung durch Verwaltungsakt; Maßgebliche Rechtsvorschriften; Neufassung des Gesetzes; Angebot in der Wohngemeinde; Versorgung mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 122/95

    Kostenausgleich; Kindergartenplatz; Bedarfsplan; Kindertagesstätte;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98
    Wenn mehrere Wohngemeinden die Selbstverwaltungsaufgabe "Kindertagesstättenversorgung" (in den Grenzen zumutbarer Entfernung) gemeinsam in der Weise erfüllten, daß sie selbst oder ein anerkannter Träger (§ 9 Abs. 1 KiTaG) eine Gemeinschaftseinrichtung für ihren Einzugsbereich schafften, könne diese Gemeinschaftseinrichtung als Angebot (jeder) beteiligten Wohngemeinde angesehen werden (5 L 122/95, Urteil vom 18.12.1995, UA S. 12).

    Weitere Voraussetzung für diese Zurechnung ist jedoch eine entsprechende vertragliche Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses, entweder unmittelbar zwischen der Wohngemeinde und dem Träger der Einrichtung in einer (nahegelegenen) anderen Gemeinde oder - mittelbar - zwischen der Wohngemeinde und der Gemeinde, in deren Gebiet ein anerkannter Träger die Kindertageseinrichtung anbietet (vgl. 5 L 122/95, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1998 - 2 L 32/98

    Zuschußbegehren; Kindergartenträger; Betriebskosten; Kindertageseinrichtung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98
    Gegen die Vorgehensweise, über das Zahlungsbegehren durch Verwaltungsakt zu entscheiden, bestehen nicht schon deswegen Bedenken, weil weder die Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII, §§ 22 bis 26, 69, 74) noch diejenigen des Kindertagesstättengesetzes vorsehen, über Anträge auf Gewährung von Zuschüssen der hier betroffenen Art im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (§ 74 LVwG) zu entscheiden (vgl. hierzu Urt. d. Senats v. 30.09.1998 - 2 L 32/98 -, NordÖR 1999, 209).

    Wie der Senat zu § 25 Abs. 1 KiTaG entschieden hat, erhält ein Träger einer Kindertageseinrichtung einen für die Finanzierung der Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen maßgeblichen bevorzugten Status erst durch seine förmliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, die nach Maßgabe des § 75 SGB VIII erteilt wird (Urteil vom 30.09.1998, 2 L 32/98, NordÖR 1999, 209).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 86/95

    Ganztagskindertagesstätte; Bedarf; Bedarfsdeckung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98
    Lägen dafür keine Anhaltspunkte vor, so sei der von der Standortgemeinde pro Kind geleistete Betrag angemessen (Urt. v. 18.12.1995 - 5 L 86/95 -, SchlHA 1996, 256, 259).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98
    Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts sind die Rechtsvorschriften, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Klagebegehrens Geltung beimessen, und zwar gleichgültig, ob es sich um eine Feststellungsklage, eine Leistungsklage, eine Anfechtungsklage oder eine Verpflichtungsklage handelt (BVerwGE 97, 79, 81 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.1993 - 3 L 19/93

    Versorgungsabgaben; Heranziehungsbescheid

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98
    Das aus dem Gesetzesvorbehalt abzuleitende Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für Verwaltungsakte besteht für belastende Regelungen (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 22.10.1993 - 3 L 19/93 -, NJW 1994, 1889), nicht jedoch im Rahmen der Leistungsverwaltung.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97

    Formelle Rechtswidrigkeit des Gebührenbescheides in Gestalt des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98
    Der angestrebte Verwaltungsakt wird in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde vom Amtsvorsteher als ein Verwaltungsakt des Amtes erlassen, denn der Amtsvorsteher ist in diesen Fällen zuständige Behörde anstelle des Bürgermeisters der amtsangehörigen Gemeinde und führt deren Verwaltungsgeschäfte (vgl. Beschl. d. Senats v. 27.01.1999 - 2 L 84/97 -, Die Gemeinde 1999, 107 = NordÖR 1999 423).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.07.1999 - 2 L 264/98
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98
    Es ist zwar zweifelhaft, ob das Ablehnungsschreiben der Gemeinde vom 26. Mai 1997 als Verwaltungsakt verstanden werden kann (vgl. zu derartigen Zweifeln Urt. d. Senats v. 07.07.1999 - 2 L 284/98 -, NordÖR 1999, 446), doch hat jedenfalls der Beklagte auf den Widerspruch des Klägers einen zurückweisenden Widerspruchsbescheid erlassen.
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98
    Ist jedoch während des Verfahrens eine Rechtsänderung zu Ungunsten des Klägers eingetreten, kommt es darauf an, ob die Neufassung des Gesetzes einen durch das alte Recht etwa begründeten Anspruch des Klägers beseitigt oder unberührt gelassen hat (BVerwGE 84, 157, 160 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.1997 - 2 L 210/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98
    Eine solche Berechtigung und Verpflichtung der Gemeinde selbst setzt im Falle einer Leistungsklage voraus, daß diese auch Beteiligte des gerichtlichen Verfahrens ist, d.h., die allgemeine Leistungsklage ist gegen die Gemeinde als Schuldnerin des betreffenden Rechtsverhältnisses zu richten (vgl. Urt. d. Senats v. 25.03.1997 - 2 L 210/96 - im Ergebnis ebenso: Schl.-Holst. OLG, Urteil vom 15.08.1996 - 11 O 156/94 -, Die Gemeinde 1996, 337).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 140/95

    Wohnort; Erziehungsberechtigter; Waldorfkindergarten; Kindertageseinrichtung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98
    Insofern ist der Auffassung zuzustimmen, daß ein Wahlrecht der Behörde besteht, ob sie über ein Zahlungsbegehren durch Verwaltungsakt entscheidet oder schlicht hoheitlich handelt (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 18.12.1995 - 5 L 140/95 -, NVwZ-RR 1997, 65 = SchlHAnz. 1996, 253).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 58/04

    Anspruchsentstehung, Gesetzesänderung, Kindergartenrecht, Kostenausgleich,

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Zahlungsanspruch - wie hier - von einem privaten Träger einer Kindertagesstätte erhoben wird und somit ein subordinationsrechtliches Verhältnis besteht (Urt. d. Senats v. 15.12.1999 - 2 L 253/98 -, Die Gemeinde 2000, 200 = NordÖR 2000, 208).

    Daher besteht hier kein Unterschied zu dem oben genannten Verfahren - 2 L 253/98 -, in dem der Anspruch bereits vor Eintritt der Rechtsänderung geltend gemacht worden war.

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2021 - 3 LB 1/21

    Kostenausgleich bei Besuch einer auswärtigen Kindertagesstätte

    Das kommt insbesondere bei Streitigkeiten über geldliche Zuwendungen in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.12.1989 - 8 C 17.87 -, juris Rn. 24; OVG Schleswig, Urt. v. 05.01.2005 - 2 LB 58/04 -, juris Rn. 24, Bezug nehmend auf Urt. v. 15.12.1999 - 2 L 253/98 -, juris Rn. 21).

    Vielmehr sind Ausgleichsansprüche, die vor der Rechtsänderung entstanden sind, zugunsten des ehemals Berechtigten nach Maßgabe der zuvor geltenden Vorschriften zuzusprechen (vgl. zur damaligen Rechtsänderung: OVG Schleswig, Urt. v. 05.01.2005 - 2 LB 58/04 -, juris, Rn. 25, bezugnehmend auf Urt. v. 15.12.1999 - 2 L 253/98 -, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04

    Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit,

    Er führt die Verwaltungsgeschäfte der Gemeinde und erlässt auch Steuerbescheide (vgl. Urt. d. Senats v. 15.12.1999 - 2 L 253/98 -, Die Gemeinde 2000, 200 = NordÖR 2000, 208 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 02.04.2003 - 15 A 211/02

    Kindergartenplatz, Kostenerstattung

    Vielmehr ist insoweit davon auszugehen, dass hier ähnlich wie bei der Frage des Umgangs mit Zahlungsbegehren ein Wahlrecht der Behörde besteht, ob sie über ein Zahlungsbegehren durch Verwaltungsakt entscheidet oder schlicht hoheitlich handelt (vgl. hierzu OVG Schleswig, Urteil vom 15. Dezember 1999, 2 L 253/98, NordÖR 2000, S. 208 zur Bescheidung des Zahlungsbegehrens eines privaten Einrichtungsträgers).

    Wenn mehrere Wohngemeinden die Selbstverwaltungsaufgabe "Kindertagesstättenversorgung" gemeinsam in der Weise erfüllen, dass sie selbst eine Gemeinschaftseinrichtung für ihren Einzugsbereich schaffen, kann diese Gemeinschaftseinrichtung als Angebot jeder beteiligten Wohngemeinde angesehen werden (OVG Schleswig, Urteil vom 15.12.1999, NordÖR 2000, 208).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2005 - 2 LB 3/05

    Keine Rechte der Personensorgeberechtigten aus den Kostenausgleichsregelungen des

    Daher steht einer Gemeinde bzw. dem Amt nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts - jedenfalls im subordinationsrechtlichen Verhältnis - das Wahlrecht zu, über Kostenausgleichsansprüche nach den Bestimmungen des Kindertagesstättengesetzes durch Verwaltungsakt zu entscheiden oder schlicht hoheitlich zu handeln (vgl. Urt. des Senats v. 15.12.1999 - 2 L 253/98 -, Die Gemeinde 2000, 200 = NordÖR 2000, 208).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 102/99

    Anspruch einer evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde gegen die Gemeinde auf

    Über das Zahlungsbegehren eines privaten Trägers eines Kindergartens kann durch Verwaltungsakt entschieden werden (OVG Schleswig, Urteil vom 15.12.1999, 2 L 253/98, Die Gemeinde 2000, 200 = NordÖR 2000, 208).
  • VG Schleswig, 11.06.2012 - 15 A 17/12

    Kostenerstattungsanspruch nach § 25a KTagStG SH

    Nach ständiger Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass die Wohnortgemeinde ein Wahlrecht hat, ob sie hinsichtlich eines Ausgleichsanspruches durch Verwaltungsakt oder schlicht hoheitlich handelt (vgl. nur Urteil vom 15.12.1999 - 2 L 253/98, mit weiteren Hinweisen auf die vorhergehende Rechtsprechung).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2002 - 2 M 96/02

    Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids, der einen erhöhten Kirchensteuersatz

    Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts sind die Rechtsvorschriften, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Begehrens Geltung beimessen (BVerwGE 97, 79, 81 f.; Urt. des Senats v. 15.12.1999 - 2 L 253/98 -, Die Gemeinde 2000, 200).
  • VG Hamburg, 08.08.2001 - 13 VG 386/00
    Ein Landesgesetzgeber kann selbstverständlich für den Bereich seines Landes regeln, wie zu verfahren ist, wenn Kinder nicht am Ort ihres Wohnsitzes eine Tageseinrichtung besuchen (vgl. dazu OVG Schleswig, Urt.v. 18.12.1995, NVwZ-RR 1997, 65; v. 18.12.1995, ZfJ 1996, 257; v. 15.12.1999, NordÖR 2000, 208; v. 15.12.1999, NordÖR 2000, 211 [OVG Schleswig-Holstein 15.12.1999 - 2 L 191/98] ).
  • VG Schleswig, 29.10.2003 - 15 A 90/03
    Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat hierzu mit Urteil vom 15.12.1999 - 2 L 253/98 zutreffend ausgeführt, Ausgleichsansprüche, die vor der Rechtsänderung entstanden seien, seien zugunsten der ehemals Berechtigten nach Maßgabe der bis zum 31.07.1999 geltenden Vorschrift zuzusprechen.
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