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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2010 - 2 L 54/09   

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https://dejure.org/2010,9458
OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2010 - 2 L 54/09 (https://dejure.org/2010,9458)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.01.2010 - 2 L 54/09 (https://dejure.org/2010,9458)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 2 L 54/09 (https://dejure.org/2010,9458)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbüßung der Innenbereichsqualität eines Grundstücks aufgrund des Wegfalls der auf ihm vorhandenen Bausubstanz; Vorliegen der Innenbereichsqualität aufgrund der Hindeutung von Umständen auf eine Wiederbebauung in einem angemessenen zeitlichen Rahmen; Zurechnung von ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Errichtung eines SB-Marktes auf "Außenbereichsinsel"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einbüßung der Innenbereichsqualität eines Grundstücks aufgrund des Wegfalls der auf ihm vorhandenen Bausubstanz; Vorliegen der Innenbereichsqualität aufgrund der Hindeutung von Umständen auf eine Wiederbebauung in einem angemessenen zeitlichen Rahmen; Zurechnung von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 465
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2010 - 2 L 54/09
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25) gehört das Erfordernis einer förmlichen Planung zu den nicht benannten öffentlichen Belangen im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB.

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25) gehört das Erfordernis einer förmlichen Planung zu den nicht benannten öffentlichen Belangen im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB.

    Gegenteiliges lässt sich auch dem Urteil des BVerwG vom 01.08.2002 (a. a. O.) nicht entnehmen.

    Das Erfordernis der Planbedürftigkeit muss allerdings im Einzelfall nach Lage der Dinge konkretisiert werden (BVerwG, Urt. v. 01.08.2002, a. a. O.).

    Der Kläger hat auch nicht dargelegt, inwieweit diese Annahme von der Entscheidung des BVerwG vom 01.08.2002 (a. a. O.) abweichen könnte.

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2010 - 2 L 54/09
    Hierzu zählen grundsätzlich nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 02.04.2007 - 4 B 7.07 -, BauR 2007, 1383, m. w. Nachw.).

    Maßgeblich ist vielmehr der Abstand zwischen den vorhandenen, zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, die allein geeignet sind, dem Gebiet ein bestimmtes städtebauliches Gepräge zu verleihen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.04.2007, a. a. O.).

    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich noch als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern auf Grund einer umfassenden Bewertung des im Einzelfall vorliegenden konkreten Sachverhalts zu bemessen (BVerwG, Beschl. v. 02.04.2007, a. a. O.).

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2010 - 2 L 54/09
    Dem Kläger ist zwar darin zu folgen, dass diese Rechtsprechung nicht ohne weiteres auf ein Vorhaben übertragen werden kann, das - wie hier - eine Verkaufsfläche von nur von 799 m² aufweist und damit den vom BVerwG (Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 10.04 -, BVerwGE 124, 364) vorgegebenen Schwellenwert von 800 m² für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO nicht erreicht.

    Im vom Urteil vom 24.11.2005 (a. a. O.), das der Kläger auf Seite 4 der Zulassungsschrift zitiert hat, hat das BVerwG u. a. entschieden, Einzelhandelsbetriebe seien großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 qm überschreiten.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 330/06

    Zulässigkeit weiterer Bebauung in einem Bebauungszusammenhang, der aus nur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2010 - 2 L 54/09
    Dementsprechend wird als Faustformel genannt, dass man bei einer Ausdehnung von zwei bis drei Bauplätzen von einer "Baulücke" sprechen könne; andererseits wurde auch schon bei einer Ausdehnung einer Freifläche von nur 80 m eine Baulücke - unter Berücksichtigung der Siedlungsstruktur in der Gemeinde - verneint (vgl. zum Ganzen: VGH BW, Urt. v. 14.11.2006 - 5 S 330/06 -, BauR 2007, 1378, m. w. Nachw.).

    Dementsprechend kann eine größere Freifläche zwischen großzügig bemessenen, mit Einfamilienhäusern bebauten Grundstücken noch zum Bebauungszusammenhang gehören, während bei einer eng aneinandergereihten Bebauung schon eine kleinere Freifläche den Bebauungszusammenhang unterbrechen kann (vgl. VGH BW, Urt. v. 14.11.2006, a. a. O.).

  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2010 - 2 L 54/09
    Die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass der Rechtsmittelführer konkret auf die Rechts- oder Tatsachenfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2006 - 5 B 99.05 - Juris, m. w. Nachw.).
  • LG Waldshut-Tiengen, 17.02.2000 - 2 S 27/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2010 - 2 L 54/09
    Der aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts gewonnene, hinreichend bezeichnete Rechtssatz ist sodann einem anderen eindeutig gegenüberzustellen, der aus der konkreten Entscheidung im Instanzenzug zu gewinnen ist (OVG LSA. Beschl. v. 10.04.2001 - A 2 S 27/99).
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2010 - 2 L 54/09
    Um den für die Frage der "Divergenz" notwendigen Vergleich in der Sache zu ermöglichen, muss dargelegt werden, dass ein vom Verwaltungsgericht gebildeter, tragender abstrakter, aber inhaltlich bestimmter Rechtssatz entweder ausdrücklich gebildet worden ist oder sich doch aus der Entscheidung eindeutig ergibt, dass das Verwaltungsgericht von einem abstrakten, fallübergreifenden Rechtssatz ausgegangen ist und seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat (BVerfG, [Kammer-]Beschl. v. 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94 -, DVBl. 1995, 36).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2010 - 2 L 54/09
    Zwar büßt ein Grundstück seine Innenbereichsqualität nicht allein dadurch ein, dass die auf ihm vorhandene Bausubstanz - aus welchen Gründen immer - wegfällt; vielmehr wirkt der frühere Zustand fort, solange die Umstände auf eine Wiederbebauung in einem angemessenen zeitlichen Rahmen hindeuten (BVerwG, Urt. v. 14.01.1993 - 4 C 19.90 -, DVBl 1993, 652).
  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2010 - 2 L 54/09
    Nur allgemein gilt, dass das Vorliegen einer "Baulücke" umso unwahrscheinlicher wird, je größer die unbebaute Fläche ist (BVerwG, Urt. v. 12.06.1970 - IV C 77.68 -, BVerwGE 35, 256; Urt. v. 01.12.1972 - IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2010 - 2 L 54/09
    Nur allgemein gilt, dass das Vorliegen einer "Baulücke" umso unwahrscheinlicher wird, je größer die unbebaute Fläche ist (BVerwG, Urt. v. 12.06.1970 - IV C 77.68 -, BVerwGE 35, 256; Urt. v. 01.12.1972 - IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227).
  • BVerwG, 11.06.1992 - 4 B 88.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 75.77
  • BVerwG, 15.07.1994 - 4 B 109.94

    Bauplanungsrecht: Verkehrsauffassung bei Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen-

  • BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07

    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung

  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 34.78

    Siedlungsstruktur - Einfügen - Rahmen - Entsprechung - Zulässigkeit -

  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

  • BVerwG, 25.03.1999 - 4 B 15.99
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

  • BVerwG, 30.08.2019 - 4 B 8.19

    Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern;

    Allerdings nehmen einige Oberverwaltungsgerichte als "Faustformel" an, dass eine unbebaute Fläche von zwei bis drei Bauplätzen als Baulücke angesehen werden kann, die den Bebauungszusammenhang nicht unterbricht (insbesondere VGH Mannheim, Urteile vom 10. Oktober 2003 - 5 S 747/02 - BRS 66 Nr. 96, vom 14. November 2006 - 5 S 330/06 - BauR 2007, 1378 und vom 18. Januar 2011 - 8 S 600/09 - NVwZ-RR 2011, 393 ; ebenso OVG Greifswald, Beschluss vom 28. Dezember 2004 - 3 M 208/04 - juris Rn. 20; OVG Koblenz, Urteile vom 13. Februar 2019 - 8 C 11387/18 - ZfBR 2019, 476 und vom 15. Juli 2019 - 8 C 10121/19 - juris Rn. 42; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 2 L 54/09 - NVwZ-RR 2010, 465 ; ablehnend OVG Münster, Beschluss vom 12. Juni 2006 - 7 A 141/06 - juris Rn. 9; VGH Mannheim, Urteil vom 5. August 2014 - 3 S 1673/12 - NVwZ-RR 2014, 931 Rn. 33 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 3 S 198/12

    Normenkontrollverfahren - Überplanung einer baulich nicht vorgenutzten

    Zwar ist die überplante zusammenhängende Freifläche mit rund 10.000 m 2 nicht sonderlich groß, aber die sie umgebende Bebauung, insbesondere südlich der xxx-xxx-Straße, ist ziemlich verdichtet und kleinparzelliert (vgl. zur Bedeutung der Dichte der eine "Baulücke" umgebenden Bebauung OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 12.1.2010 - 2 L 54/09 - NVwZ-RR 2010, 465; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.11.2006 - 5 S 330/06 - VBlBW 2007, 305; Schröter, Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich, S. 73).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 10 S 29.10

    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung für Lebensmittel-Discounter neben See;

    Dieser Rechtsprechung, der mittlerweile auch zahlreiche Obergerichte folgen (vgl. etwa VGH BW, Urteil vom 10. Juli 2006 - 3 S 2309/05 -, BRS 70 Nr. 76, juris LS 2; OVG Bln-Bbg [2. Senat], Urteil vom 25. April 2007 - OVG 2 B 16.05 -, LKV 2007, 473, juris Rn. 22; OVG LSA, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 2 L 54/09 -, NVwZ-RR 2010, 465, juris Rn. 16; OVG SH, Beschluss vom 28. September 2010 - 1 MB 22/10 -, NordÖR 2011, 95, juris Rn. 2; BayVGH, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 14 B 10.194 -, juris Rn. 46; OVG NW, Urteil vom 3. Februar 2011 - 2 A 1416/09 -, BauR 2011, 1631, juris Rn. 82), schließt sich auch der Senat an.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2016 - 2 L 41/15

    Anfechtung der Genehmigung eines Regionalen Entwicklungsplans

    Eine Abweichung im Sinne der Vorschriften über die Zulassung von Rechtsmitteln liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. d. Senats v. 12.01.2010 - 2 L 54/09 -, juris, RdNr. 22, m.w.N.; Beschl. v. 02.12.2015 - 2 L 4/15 -) vor, wenn das vorinstanzliche Gericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechts- oder ggf. Tatsachensatz von einem in der Rechtsprechung des im Instanzenzug übergeordneten Gerichts aufgestellten ebensolchen Satz abgewichen ist; die Zulassungsbegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (vgl. BVerwG, Beschl. 08.07.2011 - BVerwG 5 B 22.11 -, ZOV 2011, 219).

    Um den für die Frage der Divergenz notwendigen Vergleich in der Sache zu ermöglichen, muss dargelegt werden, dass ein vom Verwaltungsgericht gebildeter, tragender abstrakter, aber inhaltlich bestimmter Rechtssatz entweder ausdrücklich gebildet worden ist oder sich doch aus der Entscheidung eindeutig ergibt, dass das Verwaltungsgericht von einem abstrakten, fallübergreifenden Rechtssatz ausgegangen ist und seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat; der aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts gewonnene, hinreichend bezeichnete Rechtssatz ist sodann einem anderen eindeutig gegenüberzustellen, der aus der konkreten Entscheidung im Instanzenzug zu gewinnen ist (Beschl. d. Senats v. 12.01.2010 - 2 L 54/09 -, juris, RdNr. 22, m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2019 - 2 L 38/17

    Genehmigungsfiktion; Innen- und Außenbereich; Splittersiedlung

    Insbesondere hat es darauf hingewiesen, dass es örtliche Besonderheiten nach der Verkehrsanschauung rechtfertigen können, den Bebauungszusammenhang noch bis zu einer natürlichen Grenze wie beispielsweise einen Fluss, einen Waldrand oder anderen besonders topografisch wahrnehmbaren Anhaltspunkten (z. B. Geländehindernisse, Erhebungen oder Einschnitte, Dämme, Böschungen oder Gräben) reichen zu lassen, obwohl sie unbebaut sind oder trotz vorhandener Baulichkeiten nicht zur Prägung der Siedlungsstruktur beitragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.10.2015 - 4 B 28.15 -, BRS 83, Nr. 78, juris, Rdnr. 6, m. w. N.; OVG LSA, Beschlüsse vom 19.06.2012, a. a. O. und vom 12.01.2010 - 2 L 54/09 -, NVwZ-RR 2010, 465, juris, Rdnr. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 2 L 4/15

    Verlust der Zugehörigkeit zu einem Denkmalbereich

    Um den für die Frage der Divergenz notwendigen Vergleich in der Sache zu ermöglichen, muss dargelegt werden, dass ein vom Verwaltungsgericht gebildeter, tragender abstrakter, aber inhaltlich bestimmter Rechtssatz entweder ausdrücklich gebildet worden ist oder sich doch aus der Entscheidung eindeutig ergibt, dass das Verwaltungsgericht von einem abstrakten, fallübergreifenden Rechtssatz ausgegangen ist und seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat; der aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts gewonnene, hinreichend bezeichnete Rechtssatz ist sodann einem anderen eindeutig gegenüberzustellen, der aus der konkreten Entscheidung im Instanzenzug zu gewinnen ist (Beschl. d. Senats v. 12.01.2010 - 2 L 54/09 -, juris, RdNr. 22, m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 22.11.2019 - 16 K 7120/18
    vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 2 L 54/09 -, juris Rn. 5.
  • VG München, 10.10.2018 - M 9 K 17.4480

    Erfolgloser Vorbescheidsantrag für Senioren- und Kongresszentrum

    Die Prämissen dieser Entscheidung - mit der im Übrigen die Fokussierung auf die Notwendigkeit einer reinen Binnenkoordinierung für sonstige Vorhaben entfallen ist (anders noch BVerwG, U.v. 22.6.1990 - 4 C 6/87 - juris) - sind auch auf andere Vorhaben als großflächige Einzelhandelsbetriebe und auch auf Außenbereichsinseln anwendbar (vgl. z.B. OVG NW, U.v. 12.6.2012 - 8 D 38/08.AK - juris; OVG S-H, B.v. 12.1.2010 - 2 L 54/09 - juris).
  • VG Aachen, 01.12.2021 - 3 K 548/18

    Ausklammerung des Rücksichtnahmegebots; Ausfertigungsmangel; fehlende

    vgl. zu einem ähnlichen Sachverhalt: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 2 L 54/09 -, juris, Rn. 11 m.w.N.
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Rechtsprechung
   VG Leipzig, 24.04.2009 - NC 2 L 54/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,49601
VG Leipzig, 24.04.2009 - NC 2 L 54/09 (https://dejure.org/2009,49601)
VG Leipzig, Entscheidung vom 24.04.2009 - NC 2 L 54/09 (https://dejure.org/2009,49601)
VG Leipzig, Entscheidung vom 24. April 2009 - NC 2 L 54/09 (https://dejure.org/2009,49601)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen, 14.09.2009 - NC 2 B 334/09

    Auffüllgrenze; Medizin; Zulassung

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 24. April 2009 - NC 2 L 54/09 - geändert.
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Rechtsprechung
   VG Leipzig, 24.04.2009 - 2 L 54/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,53606
VG Leipzig, 24.04.2009 - 2 L 54/09 (https://dejure.org/2009,53606)
VG Leipzig, Entscheidung vom 24.04.2009 - 2 L 54/09 (https://dejure.org/2009,53606)
VG Leipzig, Entscheidung vom 24. April 2009 - 2 L 54/09 (https://dejure.org/2009,53606)
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