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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 78/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 78/08 (https://dejure.org/2009,11897)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.05.2009 - 2 L 78/08 (https://dejure.org/2009,11897)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 2 L 78/08 (https://dejure.org/2009,11897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-ÖbVerminG § 10; ; LSA-VwKostG § 2 Abs. 3 Nr. 2; ; LSA-VwKostG § 3 Abs. 1; ; VermKostVO § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabenvereinbarung; Folgenbeseitigungsanspruch; Leistungsbescheid; Veranlasser; Vermessungsingenieur, öffentlich bestellter; Vermessungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Vermessungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Recht eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs auf Geltendmachung seiner Kosten gegenüber dem Land bzw. Landesbehörden als "Auftraggeber" durch Verwaltungsakt (Leistungsbescheid); Möglichkeit des Verzichts von zustehenden Gebühren durch einen Beliehenen; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 789 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 78/08
    Durch Vertrag begründete Pflichten dürfen nur dann durch den Erlass von Verwaltungsakten durchgesetzt werden, wenn eine besondere gesetzliche Grundlage vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.02.1976 - IV C 44.74 -, BVerwGE 50, 171; Urt. v. 24.01.1992 - 3 C 33.86 -, BVerwGE 89, 345).

    Durch Vertrag begründete Pflichten dürfen zwar nur dann durch den Erlass von Verwaltungsakten durchgesetzt werden, wenn eine besondere gesetzliche Grundlage vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.02.1976 - IV C 44.74 -, BVerwGE 50, 171; Urt. v. 24.01.1992 - 3 C 33.86 -, BVerwGE 89, 345).

  • BVerwG, 24.01.1992 - 3 C 33.86

    Rückforderung - Beihilfevoraussetzungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 78/08
    Durch Vertrag begründete Pflichten dürfen nur dann durch den Erlass von Verwaltungsakten durchgesetzt werden, wenn eine besondere gesetzliche Grundlage vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.02.1976 - IV C 44.74 -, BVerwGE 50, 171; Urt. v. 24.01.1992 - 3 C 33.86 -, BVerwGE 89, 345).

    Durch Vertrag begründete Pflichten dürfen zwar nur dann durch den Erlass von Verwaltungsakten durchgesetzt werden, wenn eine besondere gesetzliche Grundlage vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.02.1976 - IV C 44.74 -, BVerwGE 50, 171; Urt. v. 24.01.1992 - 3 C 33.86 -, BVerwGE 89, 345).

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 78/08
    Öffentliche Abgaben dürfen grundsätzlich nur nach Maßgabe der Gesetze erhoben werden; die aus Art. 20 Abs. 3 GG folgende strikte Bindung an das Gesetz, der im Abgabenrecht besondere und gesteigerte Bedeutung zukommt, schließt es grundsätzlich aus, dass Abgabengläubiger und Abgabenschuldner von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen treffen, sofern nicht das Gesetz dies ausnahmsweise gestattet (BVerwG, Urt. v. 17.10.1997 - 8 C 1.96 -, NVwZ 1998, 1061 [1062], m. w. Nachw.).

    Öffentliche Abgaben dürfen grundsätzlich nur nach Maßgabe der Gesetze erhoben werden; die aus Art. 20 Abs. 3 GG folgende strikte Bindung an das Gesetz, der im Abgabenrecht besondere und gesteigerte Bedeutung zukommt, schließt es grundsätzlich aus, dass Abgabengläubiger und Abgabenschuldner von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen treffen, sofern nicht das Gesetz dies ausnahmsweise gestattet (BVerwG, Urt. v. 17.10.1997 - 8 C 1.96 -, NVwZ 1998, 1061 [1062], m. w. Nachw.).

  • OVG Thüringen, 26.07.2005 - 4 EO 131/02

    Benutzungsgebührenrecht; Regelungsinhalt eines Gebührenbescheides; Gebühr;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 78/08
    Typisch ist in der Verwaltungspraxis die in einem Bescheid verbundene Festsetzung der Gebühr einerseits und die Zahlungsaufforderung (Leistungsgebot) andererseits; die Zahlungsaufforderung regelt als eigenständiger anfechtbarer Verwaltungsakt, wo, wann und wie die ausgewiesene Gebühr zu entrichten ist (vgl. hierzu ThürOVG, Beschl. v. 26.07.2005 - 4 EO 131/02 -, KStZ 2006, 78).
  • VGH Bayern, 14.03.2000 - 4 B 96.809
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 78/08
    Dies gilt insbesondere auch für die Frage der Gebührenbefreiung von Hoheitsträgern (vgl. BayVGH, Urt. v. 14.03.2000 - 4 B 96.809 -, NVwZ-RR 2000, 826).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 9.87

    Rechtsträger - Erstbehörde - Widerspruchsbehörde - Abwehrrecht -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 78/08
    Zutreffend weist der Kläger auch darauf hin, dass der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur zwar Behörde ist, jedoch anders als eine in die Landesverwaltung eingegliederte Behörde ein eigenständiges, gegen rechtswidrige Eingriffe geschütztes Recht auf Gebührenerhebung hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1988 - 8 C 9.87 -, NVwZ-RR 1989, 359), so dass von einer Gebührenfestsetzung des Landes gegen sich selbst keine Rede sein kann.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2002 - 2 L 73/02
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 78/08
    Ist eine Antragstellung gesetzlich nicht vorgeschrieben, ist wesentliches Kriterium für die Feststellung der Eigenschaft als gebühren- bzw. kostenrechtlicher Veranlasser, in wessen Pflichtenkreis die Amtshandlung der Behörde erfolgt (vgl. Beschl. d. Senats v. 18.04.2002 - 2 L 73/02 - Juris, m. w. Nachw.).
  • VGH Hessen, 17.04.1991 - 5 UE 3455/87

    Vergütungsanspruch des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 78/08
    Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und außen stehenden Dritten sind öffentlich-rechtlicher Natur, soweit der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur - wie hier - in seinem Beleihungsbereich tätig ist und dabei Hoheitsgewalt ausübt; der Vertrag des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs über eine Liegenschaftsvermessung ist regelmäßig ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (vgl. Kummer/Möllering, Vermessungs- und Geoinformationsrecht Sachsen-Anhalt, 3. Aufl., § 1 Anm. 6.2.8.1, m. w. Nachw.; vgl. auch HessVGH, Urt. v. 17.04.1991 - 5 UE 3455/87 -, HessVGRspr 1992, 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1992 - 2 S 554/90

    Erledigung der Hauptsache durch konkludente Zustimmung - modifizierende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 78/08
    Für den sog. mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt ist allgemein anerkannt, dass die Mitwirkung des Betroffenen nicht nur in einem förmlichen Antrag, sondern auch in jeder anderen Art von Zustimmung liegen und diese Zustimmung im Übrigen auch nachträglich erteilt werden kann, soweit das materielle Recht nichts Abweichendes vorschreibt; ausgehend von der Maßgeblichkeit des objektiven Willens des Antragstellers ist die Grenze einer Zustimmung aber dort zu sehen, wo dem Antragsteller gegen seinen Willen ein gegenüber seinem Begehren Abweichendes aufgedrängt wird (vgl. VGHBW, Urt. v. 12.03.1992 - 2 S 554/90 -, Juris, m. w. Nachw.; vgl. auch Engelhardt in: Obermayer, VwVfG, 3. Aufl., § 22 RdNrn. 70 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1986 - 12 A 757/84
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 78/08
    Auch Treu und Glauben rechtfertigen im Gebührenrecht die Beschränkung oder den Wegfall eines Gebührenanspruchs im Hinblick auf den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Abgabenerhebung nur in Ausnahmefällen, in denen eine Belastung des Kostenschuldners mit Gebühren als geradezu unzumutbar erscheint (OVG NW, Urt. v. 17.02.1986 - 12 A 757/84 -, KStZ 1986, 137).
  • VGH Bayern, 23.07.1987 - 2 B 86.00664
  • VG Magdeburg, 28.03.2017 - 1 A 1108/14

    Klage gegen Verwaltungskosten im Zusammenhang mit einer "Facebook-Party"

    Eine willentliche Veranlassung des Verfahrens, etwa durch Antragstellung, sowie ein willentliches Abzielen auf die Leistung der Verwaltung sind demgegenüber nicht notwendig (OVG LSA, Urt. v. 14.05.2009 - 2 L 78/08 -, juris).
  • BFH, 26.09.2012 - VII R 65/11

    Zollkosten: Kostenschuldner der für die vorübergehende Verwahrung gestellter

    Wie das FG unter Hinweis auf die in der Vorentscheidung zitierte Rechtsprechung der Instanzgerichte zutreffend ausgeführt hat, kann danach als Kostenschuldner herangezogen werden, wer einen ihm zurechenbaren Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz eine behördliche, kostenpflichtige Handlung knüpft, m.a.W. wer durch sein willentliches Handeln eine kostenpflichtige Amtshandlung in Gang setzt (Urteile des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 15. April 2009  1 L 92/08, nicht veröffentlicht; des Landes Sachsen-Anhalt vom 14. Mai 2009  2 L 78/08, Kommunale Steuerzeitschrift 2009, 137; des Thüringer OVG vom 26. November 2009  3 KO 749/07, Thüringer Verwaltungsblätter 2010, 130).
  • VG Leipzig, 09.07.2020 - 3 K 1406/18

    Beschlagnahme nach § 94 StPO

    Zwar ist anerkannt, dass im Rahmen von verwaltungsvertraglichen Ansprüchen die Verwaltung gehalten ist, ihre Kosten bei Fehlen einer anderweitigen Rechtsgrundlage im Wege der Leistungsklage durchzusetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Januar 1992 - 3 C 33/86 -, juris Rn. 129 ff.; Urt. v. 13. Februar 1976 - IV C 44.74 -, juris Rn. 29; OVG LSA, Urt. v. 14. Mai 2009 - 2 L 78/08 -, juris Rn. 32).
  • VG Neustadt, 29.08.2017 - 5 K 365/17

    (Keine) Ermächtigung des Beliehenen zum Erlass von Verwaltungsakten; Pflicht zur

    Die in § 1 Abs. 1 VermGebV für Vermessungs- und Katasterbehörden und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte eingeräumte Befugnis, für Amtshandlungen, öffentlich-rechtliche Dienstleistungen und die Benutzung ihrer Einrichtungen Gebühren und Auslagen nach dem anliegenden Besonderen Gebührenverzeichnis und den übrigen Bestimmungen dieser Verordnung zu " erheben " (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Mai 2009 - 2 L 78/08 -, juris, wonach die Befugnis zur "Erhebung" der Kosten eine Verwaltungsaktbefugnis beinhaltet), wird jedoch gerade nicht für entsprechend anwendbar erklärt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 228/11

    Zahlungsverjährung im Anschlussbeitragsrecht

    Weiterhin wurde mit dem Urteil allein die Zahlungsaufforderung in dem Bescheid, d. h. das als selbständiger Verwaltungsakt anzusehende Leistungsgebot (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 14. Mai 2009 - 2 L 78/08 -, zit. nach JURIS), teilweise aufgehoben und nicht die - ebenfalls als selbständiger Verwaltungsakt anzusehende - Beitragsfestsetzung.
  • FG Hamburg, 29.09.2010 - 4 V 104/10

    Zollverfahrenskosten: Kostenschuldnerschaft der Post für Zollverwahrgebühren

    Veranlasser ist auch, wer objektiv einen Tatbestand setzt, an den das Gesetz eine Ermächtigung für die Behörde zum Tätigwerden und eine Kostenpflicht knüpft (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Mai 2009  2 L 78/08, Landes- und Kommunalverwaltung - LKV -  2009, 329, juris m.w.N.), also die als Amtshandlung zu qualifizierende Tätigkeit der Behörde in rechtlich zurechenbarer Weise in Gang setzt (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. April 2009  1 L 92/08, juris; ThürOVG, Urteil vom 26. November 2009  3 KO 749/07, ThürVBl 2010, 130, m.w.N., zitiert nach juris).
  • FG Hamburg, 30.09.2011 - 4 K 103/10

    Zollkostenrecht: Keine Kostenschuldner der Post für Zollverwahrgebühren

    Gebührenrechtlicher Veranlasser ist, wer die Amtshandlung willentlich herbeigeführt hat oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt (BFH, Beschluss vom 22. Februar 2011, VII B 210/10, BFH/NV 2011, 1038; BVerwG-Urteile vom 22. Oktober 1992, 3 C 2.90, BVerwGE 91, 109, und vom 14. Juni 2005, 1 C 15.04, BVerwGE 124, 1; OVG NRW, Urteil vom 16. September 2009, 17 A 2493/03, 17 A 2508/03, juris), d. h. Veranlasser ist, wer in seiner Person objektiv in rechtlich zurechenbarer Weise einen Tatbestand setzt, an den das Gesetz eine Ermächtigung für die Behörde zum Tätigwerden und eine Kostenpflicht knüpft, also wer die als Amtshandlung zu qualifizierende Tätigkeit der Behörde in Gang setzt (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. April 2009 1 L 92/08, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Mai 2009 2 L 78/08, Landes- und Kommunalverwaltung - LKV - 2009, 329, juris m. w. N.; ThürOVG, Urteil vom 26. November 2009 3 KO 749/07, ThürVBl 2010, 130, m. w. N., zitiert nach juris).
  • VG Neustadt, 26.02.2021 - 5 K 797/20

    Durchsetzung des Vergütungsanspruchs eine Öffentlich bestellten

    Die in § 1 Abs. 1 VermGebV für Vermessungs- und Katasterbehörden und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte eingeräumte Befugnis, für Amtshandlungen, öffentlich-rechtliche Dienstleistungen und die Benutzung ihrer Einrichtungen Gebühren und Auslagen nach dem anliegenden Besonderen Gebührenverzeichnis und den übrigen Bestimmungen dieser Verordnung zu " erheben " (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Mai 2009 - 2 L 78/08 -, juris, wonach die Befugnis zur "Erhebung" der Kosten eine Verwaltungsaktbefugnis beinhaltet), wird jedoch gerade nicht für entsprechend anwendbar erklärt.
  • SG Berlin, 13.09.2011 - S 172 AS 19683/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtsnatur einer Eingliederungsvereinbarung

    An der Richtigkeit dieser Ausführungen hat sich zur Überzeugung der Kammer auch nach Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder, bis heute nichts geändert (in diesem Sinne an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anschließend schon BVerwG vom 26. Oktober 1979, VII C 106.77, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Dezember 1982, 5 S 156/82, VBlBW 1983, 272-274; VG Weimar, Urteil vom 21. März 2007, 8 K 71/05, Rn. 22; OVG Saarland, Urteil vom 30. Oktober 2007, 1 R 24/06, Rn. 53; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Mai 2009, 2 L 78/08, Rn. 32; OVG Thüringen, Urteile vom 9. Dezember 2009, 3 KO 343/07, Rn. 50 und vom 4. März 2010, 3 KO 591/08, Rn. 51; VG Cottbus, Urteil vom 12. Mai 2009, 7 K 1117/08, Rn. 29, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Potsdam, 22.11.2011 - 3 K 1881/06
    Treu und Glauben rechtfertigen im Gebührenrecht die Beschränkung oder den Wegfall eines Gebührenanspruchs im Hinblick auf den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Abgabenerhebung nur in Ausnahmefällen, in denen eine Belastung des Kostenschuldners mit Gebühren als geradezu unzumutbar erscheint (OVG Magdeburg, Urt. v. 14.05.2009 -- 2 L 78/08 --, LKV 2009, 329, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 17.10.1997--8 C 1.96--, NVwZ 1998, 1061/1062; BayVGH, Urt. v. 23.07.1987--2 B Seite 9 von 15 86.00664 --, BayVBl 1988, 244, und OVG Münster, Urt. v. 17.02.1986 -- 12 A 757/84 --, KStZ 1986, 137).
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