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   VG Gelsenkirchen, 05.07.2022 - 2 L 820/22   

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VG Gelsenkirchen, 05.07.2022 - 2 L 820/22 (https://dejure.org/2022,21046)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 05.07.2022 - 2 L 820/22 (https://dejure.org/2022,21046)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 05. Juli 2022 - 2 L 820/22 (https://dejure.org/2022,21046)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.07.2022 - 2 L 820/22
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris Rn. 184.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris Rn. 215.

    vgl. zur Folgenabwägung BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris.

  • VG Neustadt, 20.07.2022 - 5 L 585/22

    Eilantrag gegen einrichtungsbezogenes Betretungsverbot einer ungeimpften Person

    28 Die wissenschaftliche Erkenntnislage hat sich jedoch seit Ergehen der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht derart geändert, dass die ursprüngliche Annahme des Gesetzgebers, eine Impfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 schütze in nennenswertem Umfang vor einer weiteren Transmission des Virus, unzutreffend geworden und deshalb nunmehr von einer greifbaren materiellen Verfassungswidrigkeit des § 20a IfSG auszugehen wäre (s. auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 05. Juli 2022 - 2 L 820/22 -).

    Ebenso wenig führen fehlende Ausführungen zur Annahme der Impfwirksamkeit und zur Versorgungssicherheit durch den Antragsgegner zu einem Anhörungsmangel (s. auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 05. Juli 2022 - 2 L 820/22 -).

  • VG Düsseldorf, 30.08.2022 - 29 L 1703/22

    Betretungs- und Tätigkeitsverbot wegen nicht nachgewiesener Corona-Impfung

    So auch VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 20. Juli 2022 - 5 L 585/22.NW -, juris Rn. 26 ff.; im Ergebnis auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 5. Juli 2022 - 2 L 820/22 -, juris Rn. 8 ff.

    Siehe in diesem Zusammenhang auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 5. Juli 2022 - 2 L 820/22 -, juris Rn. 25 ff.

  • VG Hamburg, 26.07.2022 - 6 E 2920/21

    Erfolgloser Eilantrag einer medizinischen Fachangestellten, die über keinen

    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die Annahme des Gesetzgebers, eine Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 schütze in nennenswertem Umfang vor einer weiteren Transmission des Virus (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 27.4.2022, 1 BvR 2649/21, juris, Rn. 173 ff.), unzutreffend geworden ist (so auch VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 5.7.2022, 2 L 820/22 (als Anlage zur Antragserwiderung von der Antragsgegnerin vorgelegt); VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 20.7.2022, 5 L 585/22.NW, juris, Rn. 25 ff.).

    Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist nicht erst dann eröffnet, wenn im Rahmen der Beschäftigung ein direkter Kontakt zu vulnerablen Personen besteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.4.2022, 1 BvR 2649/21, juris, Rn. 181; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 5.7.2022, 2 L 820/22, S. 3 f.).

    Die vulnerablen Personen, mit denen die Antragstellerin bei Ausübung ihrer bisherigen Tätigkeit nach den Angaben ihrer Arztpraxis in direkten Kontakt tritt, sind den Ansteckungsgefahren zwangsläufig ausgesetzt, weil sie aus gesundheitlichen Gründen die in der Arztpraxis angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen müssen (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 5.7.2022, 2 L 820/22, S. 6).

  • VG Minden, 22.11.2022 - 7 L 830/22
    vgl. ebenso so: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 5. Juli 2022 - 2 L 820/22 -, juris Rn. 13; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 20. Juli 2022 - 5 L 585/22.NW -, juris Rn. 40.
  • VG Köln, 14.11.2022 - 7 L 1178/22
    Der Antragstellerin wäre es vor diesem Hintergrund möglich gewesen, sich zu aus ihrer Sicht entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern, vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 5. Juli 2022, 2 L 820/22 , juris, Rn. 13.

    Diese Erwägungen gelten auch für Personen, die ausschließlich im Verwaltungsbereich einer in § 20 a IfSG genannten Einrichtung beschäftigt sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. September 2022, 13 B 859/22 und vorgehend VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 5. Juli 2022, 2 L 820/22 für eine Chefarztsekretärin, da auch diese durch Kontakte mit dem behandelnden Personal eine Infektionskette auslösen können, durch die das Virus schließlich auf die zu schützenden vulnerablen Personen übertragen wird.

  • VG Minden, 23.11.2022 - 7 L 832/22
    So auch: VG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 2022 - 29 L 1703/22 -, juris Rn. 59; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 20. Juli 2022 - 5 L 585/22.NW -, juris Rn. 45; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 5. Juli 2022 - 2 L 820/22 -, juris Rn. 18.
  • VG Gelsenkirchen, 02.03.2023 - 2 K 2643/22

    Corona: Betretungs- und Tätigkeitsverbote waren rechtens

    Den gleichzeitig gestellten Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hat die Kammer mit Beschluss vom 5. Juli 2022 - 2 L 820/22 - abgelehnt.
  • VG Köln, 12.10.2022 - 7 L 1371/22
    Diese Erwägungen gelten auch für Personen, die ausschließlich im Verwaltungsbereich einer in § 20 a IfSG genannten Einrichtung beschäftigt sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.09.2022 - 13 B 859/22 - und vorgehend VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 05.07.2022 - 2 L 820/22 - für eine Chefarztsekretärin, da auch diese durch Kontakte mit dem behandelnden Personal eine Infektionskette auslösen können, durch die das Virus schließlich auf die zu schützenden vulnerablen Personen übertragen wird.
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