Rechtsprechung
VG Köln, 13.05.2014 - 2 L 883/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung von Räumen im Erdgeschoss eines Gebäudes als Institut für erotische Massagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Nutzungsuntersagung für "tantrische/erotische Massage" in der Kölner Südstadt ist rechtmäßig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Untersagung von Tantra-Massagen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nutzungsuntersagung für "tantrische/erotische Massage" in der Kölner Südstadt ist rechtmäßig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nutzungsuntersagung für "tantrische/erotische Massage" in der Kölner Südstadt rechtmäßig - Fehlen der Baugenehmigung rechtfertigt sofortige Untersagung zur Nutzung der Räumlichkeiten
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2010 - 7 B 985/10
Nutzungsänderung eines Gebäudes im Falle der Errichtung einer Solarenergieanlage …
Auszug aus VG Köln, 13.05.2014 - 2 L 883/14
Nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen, vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 20. September 2010 - 7 B 985/10 -, Beschluss der Kammer vom 14. August 2012 - 2 L 941/12, ist die Bauaufsichtsbehörde in Ausübung des ihr in dieser Bestimmung eingeräumten pflichtgemäßen Ermessens zur Wahrung der Ordnungsfunktion des formellen Baurechts berechtigt, sofort vollziehbare Nutzungsuntersagungen auszusprechen, wenn die ausgeübte Nutzung formell illegal ist, es sei denn, der erforderliche Bauantrag ist gestellt, nach Auffassung der Bauaufsichtsbehörde offensichtlich genehmigungsfähig und der Erteilung der beantragten Baugenehmigung steht auch sonst nichts im Wege.
- VG Köln, 11.02.2015 - 2 L 332/15
Beseitigungsanordnung der "Dachkonstruktion" und Nutzungsuntersagung des …
Nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen, vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 20. September 2010 - 7 B 985/10 - Beschlüsse der Kammer vom 13. Mai 2014 - 2 L 883/14 - und vom 14. August 2012 - 2 L 941/12 -, ist die Bauaufsichtsbehörde in Ausübung des ihr in § 61 Abs. 2 Satz 1 BauO NRW eingeräumten pflichtgemäßen Ermessens zur Wahrung der Ordnungsfunktion des formellen Baurechts berechtigt, sofort vollziehbare Nutzungsuntersagungen auszusprechen, wenn die ausgeübte Nutzung formell illegal ist, es sei denn, der erforderliche Bauantrag ist gestellt, nach Auffassung der Bauaufsichtsbehörde offensichtlich genehmigungsfähig und der Erteilung der beantragten Baugenehmigung steht auch sonst nichts im Wege. - VG Köln, 16.07.2014 - 2 L 1212/14
Möglichkeit des Ausspruchs der Duldungsverfügung von der Bauaufsichtsbehörde als …
Nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen, vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 20. September 2010 - 7 B 985/10 -, Beschluss der Kammer vom 13. Mai 2014 - 2 L 883/14; s. ferner Boeddinghaus/Hahn/Schulte/Radeisen, Kommentar zur Bauordnung NRW, § 61 Rn. 46 und 178 m.w.N. aus der Rechtsprechung, ist die Bauaufsichtsbehörde in Ausübung des ihr in dieser Bestimmung eingeräumten pflichtgemäßen Ermessens zur Wahrung der Ordnungsfunktion des formellen Baurechts berechtigt, sofort vollziehbare Nutzungsuntersagungen auszusprechen, wenn die ausgeübte Nutzung formell illegal ist, es sei denn, der erforderliche Bauantrag ist gestellt, nach Auffassung der Bauaufsichtsbehörde offensichtlich genehmigungsfähig und der Erteilung der beantragten Baugenehmigung steht auch sonst nichts im Wege.